Im Fall des mutmaßlichen Attentäters Abdul Ballout, der am Tiergarten in Berlin bei einem Anschlag auf den CSD eine Frau tötete und 29 weitere Menschen teils lebensgefährlich verletzte, sind brisante Details zur behördlichen Überwachung bekannt geworden. Nach gemeinsamen Recherchen von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ zeichnete eine Kamera des Berliner Landeskriminalamts den 21-jährigen Islamisten etwa eine Stunde vor der Bluttat auf, als er sein Wohngebäude verließ. Obwohl der Verdächtige den Sicherheitsbehörden bekannt war und vom Bundeskriminalamt (BKA) mit dem höchsten Risikostatus „Rot“ bewertet wurde, hatten die Ermittler die personelle Observation im Vorfeld zurückgefahren.
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Datum / Zeit: Rekonstruktion zum Anschlag beim CSD (Kameraaufnahme ca. 1 Stunde vor der Tat)
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Ort: Berlin (Wohnort des Verdächtigen / Tatort Tiergarten)
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Beteiligte: Abdul Ballout (21-jähriger Tatverdächtiger), Berliner Landeskriminalamt (LKA), Bundeskriminalamt (BKA), Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ)
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Behördliche Maßnahmen: Überwachung von Telefon und Internet, Festinstallierte Kamera am Wohnhaus, vorübergehende physische Observation durch Teams
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Ausgang: BKA-Einstufung als hohes Risiko („Rot“), Reduzierung der physischen Observation wegen fehlender Akut-Hinweise, verzögerte Videoauswertung (24-Stunden-Rhythmus)
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Haftentlassung und fehlender Informationsfluss an das Gericht
Der juristische Hintergrund des Verdächtigen reicht Monate zurück: Bereits am 12. Mai war Abdul Ballout vom Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Der 21-Jährige hatte Propagandamaterial der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) verbreitet und zweimal vergeblich versucht, über Mauretanien beziehungsweise Syrien in IS-Gebiete auszureisen. Nach seiner Festnahme im Libanon wurde er im November 2025 nach Deutschland abgeschoben.
Trotz der Verurteilung beendete das Gericht die sechsmonatige Untersuchungshaft und ordnete im Rahmen einer Vorbewährung die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm an. Dem Gericht lag dabei offenbar eine wesentliche Einschätzung nicht vor: Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) hatte noch vor der Freilassung gewarnt, dass von dem Mann eine erhebliche Gefahr für erneute Ausreiseversuche oder Anschläge ausgehe. Ein direkter Austausch dieser Gefahrenprognose mit dem zuständigen Gericht war strukturell jedoch nicht vorgesehen.
Lockerung der Observation trotz Einstufung als Hochrisikofall
Nach der Entlassung leitete das LKA Berlin umfangreiche Überwachungsmaßnahmen ein. Neben der Kontrolle von Telefongesprächen und Social-Media-Aktivitäten wurde der Haupteingang seines Wohnhauses mit einer festen Kamera überwacht sowie temporär ein mobiles Observationsteam eingesetzt. Da sich der Verdächtige in den ersten zehn Tagen unauffällig verhielt und kein „aktionsorientiertes Verhalten“ zeigte, reduzierten die Behörden die personelle Beschattung vor Ort.
Ende Mai stufte das Bundeskriminalamt Abdul Ballout in einer Gefährdungsbewertung offiziell in die höchste Kategorie „Rot“ ein. Da die laufenden Maßnahmen jedoch keine konkreten Anzeichen für eine unmittelbar bevorstehende Tat lieferten, blieb es bei der reduzierten Überwachung. Zwar liefen die technische Telefon- und Internetüberwachung sowie die Videoaufzeichnung am Wohnhaus weiter, die Aufnahmen der Hauskamera wurden jedoch gewohnheitsmäßig erst mit einem Zeitversatz von 24 Stunden ausgewertet.




