Wenn bei Operationen, Behandlungen oder in der Pflege etwas schiefgeht, hat das für Betroffene oft schwerwiegende Folgen. Wie die Landesvertretung der Techniker Krankenkasse mitteilt, sind die gemeldeten Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler in Rheinland-Pfalz spürbar gestiegen. Für das Jahr 2025 registrierte die Kasse landesweit 321 Verdachtsfälle, welches einen Zuwachs von 12,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr (286 Fälle) bedeutet, da viele Patientinnen und Patienten Unsicherheiten haben oder Fehler gar nicht erst erkennen, geht die Krankenkasse aber noch von einer höheren Dunkelziffer aus.
Jeder dritte Verdacht auf einen Behandlungsfehler bestätigt sich
Ein Verdacht bedeutet zwar noch keine bewiesene schuldhafte Pflichtverletzung, doch die Statistik zeigt die Relevanz: Erfahrungsgemäß bestätigt sich die Vermutung einer fehlerhaften Behandlung bei etwa jedem dritten überprüften Fall.
Besonders häufig treten vermutete Fehler in folgenden medizinischen Disziplinen auf:
- Chirurgie: 31 Prozent (mit Abstand der größte Anteil)
- Zahnmedizin: 14 Prozent
- Geburtshilfe/Gynäkologie: 10 Prozent
- Pflegefehler: 8 Prozent
- Orthopädie: 6 Prozent
„Wer einen Behandlungsfehler vermutet, darf mit den Folgen nicht allein dastehen“, betont Jörn Simon, Leiter der TK-Landesvertretung Rheinland-Pfalz. Die Verfahren seien oft extrem komplex und langwierig, insbesondere wenn es um hohe Schadenssummen oder gesundheitliche Spätfolgen geht.
Kritik an Zersplitterung und strengem Datenschutz
Um aus Fehlern systematisch zu lernen und die Behandlungsqualität im Land zu verbessern, fordert die TK deutliche Reformen im System. Bislang erfassen Ärztekammern, der Medizinische Dienst und die einzelnen Krankenkassen Fälle jeweils in eigenen Listen. Es fehlt ein einheitliches, zentrales Melderegister für ganz Deutschland.
Zudem sieht die Kasse Hürden beim Patientenschutz: Nach aktueller Datenschutzlage ist es Krankenkassen verboten, Versicherte aktiv anzusprechen – selbst wenn Auffälligkeiten in den Abrechnungsdaten deutliche Hinweise auf einen Behandlungsfehler liefern. Hier fordert die TK den Gesetzgeber auf, die Rechte der Patientinnen und Patienten zu stärken, um eine frühzeitige Aufklärung zu ermöglichen.
Was Betroffene bei einem Verdacht tun können
Patientinnen und Patienten, die den Verdacht haben, Opfer eines Behandlungs- oder Pflegefehlers geworden zu sein, müssen derzeit selbst aktiv werden.
Krankenkassen bieten dazu kostenfreie Beratung und Unterstützung bei der Beweissicherung an, oftmals gibt es hierfür unter anderem eine Beratungshotline sowie einen digitale Wegweiser, um Betroffenen rechtliche und medizinische Orientierung zu bieten.







