StartÜberregionalVGH RLP bestätigt Zuverlässigkeitsprüfung für Landtagsmitarbeiter

VGH RLP bestätigt Zuverlässigkeitsprüfung für Landtagsmitarbeiter

Entscheidung könnte über Rheinland-Pfalz hinaus Bedeutung haben

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat den Normenkontrollantrag der AfD-Fraktion abgewiesen und die Pflicht zur Zuverlässigkeitsprüfung für Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen als verfassungsgemäß bestätigt, damit steht fest: Wer im Landtag aus Steuermitteln finanziert wird, muss auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen.

Mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz (Az. VGH N 31/25) ist der im Juli 2025 beschlossene Schutzmechanismus für das Parlament verfassungsrechtlich final abgesichert.

Die Richter wiesen die Klage der AfD-Fraktion vollumfänglich als unbegründet zurück. Die AfD hatte argumentiert, die Regelungen verletzten unter anderem das freie Mandat, die Fraktionsautonomie und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Gericht stellte jedoch klar, dass der Schutz des Parlaments und die Handlungsfähigkeit der wehrhaften Demokratie hochrangige Verfassungsgüter darstellen, welche die Eingriffe rechtfertigen.

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Praxis im Landtag: Über 600-mal Zuverlässigkeitsprüfung durchgeführt

Das Urteil hat direkte praktische Relevanz im Mainzer Deutschhaus. Im Rahmen des neuen Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes wurden bislang bereits mehr als 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gesetzlichen Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen. In drei Fällen veranlasste die Landtagsverwaltung einen Gehaltsstopp: In zwei Fällen wurden bei Prüfungen erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue festgestellt, in einem dritten Fall verweigerte der Mitarbeiter die Zustimmung zur Überprüfung. Sämtliche drei Betroffenen waren für die AfD-Fraktion tätig.

Kriterien der Zuverlässigkeitsprüfung: Individuelles Verhalten statt Pauschalverurteilung

Landtagspräsident Matthias Lammert bezeichnete die Entscheidung als einen „Meilenstein für die Resilienz der Ersten Gewalt“. Rheinland-Pfalz nimmt damit bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Lammert betonte, dass der Landtag nun höchstrichterlich bestätigt nicht mehr der Finanzier seiner eigenen Verfassungsfeinde sein müsse.

Ein zentraler Aspekt der Urteilsbegründung: Die bloße Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz beobachteten Partei reicht für einen Ausschluss aus der staatlichen Finanzierung ausdrücklich nicht aus. Maßgeblich für das Ergebnis der Zuverlässigkeitsprüfung ist stets das konkrete, individuelle Verhalten der jeweiligen Mitarbeiterperson und das daraus resultierende Risiko für das Parlament.

SPD sieht Verfassung und rechtssichere Zuverlässigkeitsprüfung bestätigt

Auch in den Regierungsfraktionen stieß das Urteil auf breite Zustimmung. Florian Maier, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, hob hervor:

„Der Verfassungsgerichtshof hat eine klare Entscheidung getroffen. Unsere Verfassung schützt sich selbst. Und sie darf das. Wer mit öffentlichen Steuergeldern in unserem Parlament arbeitet, muss auf dem Boden unserer Verfassung stehen und die freiheitliche demokratische Grundordnung achten.“

Florian Maier, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion

Maier unterstrich zudem, dass das freie Mandat der Abgeordneten gewahrt bleibe. Das Gesetz enthalte kein direktes Beschäftigungsverbot, sondern beende lediglich die staatliche Kostenerstattung und Entschädigung durch Steuergelder, wenn eine Zuverlässigkeitsprüfung verweigert wird oder die Unzuverlässigkeit nachgewiesen ist.

Signalwirkung für die gesetzliche Zuverlässigkeitsprüfung im Bund und in den Ländern

Mit der Klärung durch den Koblenzer Verfassungsgerichtshof dürfte das rheinland-pfälzische Modell der gesetzlich verankerten Zuverlässigkeitsprüfung nun zum Vorbild für andere Landesparlamente sowie den Deutschen Bundestag werden. Viele Landesvertretungen hatten eigene Gesetzesinitiativen im Bereich der Parlamentssicherheit vorerst zurückgestellt, um den Ausgang des rheinland-pfälzischen Musterverfahrens abzuwarten.