StartÜberregionalBundesregierung beschließt Zehn-Punkte-Plan gegen islamistischen Terror

Bundesregierung beschließt Zehn-Punkte-Plan gegen islamistischen Terror

Bewährungen erschwert, Messerangriffe als Verbrechen gewertet

Als direkte Reaktion auf den islamistischen Terroranschlag auf den Berliner Christopher Street Day hat die Bundesregierung einen umfassenden Zehn-Punkte-Plan Anti-Terror auf den Weg gebracht.

Das von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig vorgelegte Paket sieht spürbare Verschärfungen im Jugendstrafrecht, im Bewährungsrecht sowie im Waffenrecht vor. Ziel ist es, behördliche Vollzugslücken zu schließen und den Schutz der öffentlichen Sicherheit bei der Abwägung gerichtlich hervorzusetzen.

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Klare Kante im Jugendstrafrecht durch den Zehn-Punkte-Plan

Ein zentraler Baustein der Reform betrifft die Ahndung von Straftaten durch junge Volljährige im Alter von 18 bis 21 Jahren. Bislang wendeten Jugendgerichte bei Heranwachsenden regelmäßig das mildere Jugendstrafrecht an. Künftig soll das Gesetz eine ausdrückliche Begründung verlangen, wenn in solchen Fällen nicht nach dem Erwachsenenstrafrecht geurteilt wird. Justizministerin Stefanie Hubig stellte hierzu klar, dass das Jugendstrafrecht keine Nachsicht für gefährliche Intensivtäter und Gefährder bieten dürfe.

Der Auslöser der Gesetzgebungsinitiative zeigt die Notwendigkeit dieser Nachschärfung: Der 21-jährige Attentäter des Berliner CSD-Anschlags stand zum Tatzeitpunkt unter einer sogenannten Vorbewährung und sollte an Deradikalisierungsprogrammen teilnehmen. Dass er dennoch eine blutige Tat umsetzen konnte, legte erhebliche Defizite im Umgang mit radikalisierten Heranwachsenden offen.

Bewährungen erschwert, Messerangriffe als Verbrechen gewertet

Über das Jugendstrafrecht hinaus greift der Maßnahmenkatalog tief in das allgemeine Straf- und Strafprozessrecht ein:

Sicherheitsinteresse vor Bewährung: Bei Vorstrafe oder schwerwiegenden Gefährdungssachverhalten sollen Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit bei Bewährungsentscheidungen juristisch deutlich stärker ins Gewicht fallen.

Schärfere Messerverbote: Gefährliche Körperverletzungen, die unter Einsatz von Messern begangen werden, sollen im Gesetz künftig als Verbrechen eingestuft werden. Damit erhöht sich das Mindeststrafmaß drastisch, was auch den Handlungsspielraum der Strafverfolgungsbehörden erweitert.

Verbindlicher Informationsfluss: Eine eklatante Lücke soll beim Datenaustausch geschlossen werden. Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden über Radikalisierungsprozesse sowie Hinweise aus der Untersuchungshaft müssen künftig zwingend und unverzüglich an die zuständigen Staatsanwaltschaften und Gerichte übermittelt werden.

Vollzug auf Landes- und Kommunalebene im Fokus

Für die Praxis vor Ort, auch in den Ländern und Kommunen, bedeutet der Zehn-Punkte-Plan Anti-Terror weitreichende Anpassungen, denn während Sicherheitsbehörden und Polizeigewerkschaften die Ankündigung von klareren Regeln und Strafverschärfungen begrüßen, verweisen Justiz- und Vollzugsexperten auf die Umsetzungsrealität. Eine reine Gesetzesschärfung bleibt wirkungslos, wenn der Justizvollzug, die Bewährungshilfe und die Deradikalisierungsnetzwerke nicht personell und finanziell angemessen ausgestattet werden.

Sicherheitskreise betonen, dass gerade der Informationsaustausch zwischen Polizeibehörden, Verfassungsschutz und den Strafgerichten in der Vergangenheit oft an bürokratischen Hürden oder fehlenden Schnittstellen scheiterte. Die verpflichtende Weitergabe von Radikalisierungshinweisen aus dem Strafvollzug ist daher ein lange überfälliger Schritt.