Das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) warnt eindringlich vor dem Konsum von chemisch veränderten E-Liquids, die unter Namen wie „Baller-Liquid“, „Görke“ oder „Klatsch-Liquid“ verkauft werden. Diese Liquids enthalten nach aktuellen Erkenntnissen synthetische Cannabinoide, also hochwirksame Substanzen mit stark berauschender und schnell abhängig machender Wirkung.
Laut HLKA häufen sich Fälle, in denen Jugendliche und junge Erwachsene nach dem Konsum dieser Produkte ärztlich behandelt werden mussten. In einem besonders tragischen Fall aus dem Lahn-Dill-Kreis könnte der Konsum von „Baller-Liquid“ sogar zum Tod eines 26-Jährigen geführt haben.
Harmlos wirkende Liquids, tödliche Wirkung
Besonders tückisch: Für Außenstehende ist der Konsum solcher gefährlichen Liquids kaum zu erkennen. Der Verkauf von E-Zigaretten an Erwachsene ist in Deutschland zwar legal, doch die illegalen, berauschenden Liquids ähneln den handelsüblichen Produkten täuschend echt. Sie werden bunt verpackt, duften süßlich nach Himbeere oder Wassermelone und wirken auf den ersten Blick völlig unbedenklich. In Wahrheit jedoch sind die enthaltenen Substanzen Neue psychoaktive Stoffe (NPS) – Drogen, die unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) fallen. Schon kleinste Mengen können heftige Nebenwirkungen wie Herzrasen, Panikattacken oder Bewusstlosigkeit auslösen.
Unbekannte Zusammensetzung – unkalkulierbares Risiko
Ein weiteres Problem: Die Inhaltsstoffe und Wirkstoffkonzentrationen dieser Liquids sind meist völlig unklar. Viele Produkte stammen aus Internetshops ohne Zulassung und unterliegen keiner Prüfung. Konsumentinnen und Konsumenten wissen daher nicht, was sie tatsächlich inhalieren – ein nicht kalkulierbares Gesundheitsrisiko. Das HLKA rät dringend, keine Liquids aus unsicheren Quellen zu konsumieren und vor allem nicht an fremden E-Zigaretten zu ziehen. Eltern sollten das Thema mit ihren Kindern und Jugendlichen aktiv besprechen, um vor den Gefahren dieser neuen Drogen im Vape-Trend zu warnen. Wer nach dem Konsum Symptome wie Übelkeit, Angst oder Kreislaufprobleme verspürt, sollte sofort medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.
Hintergrund: Was sind NPS?
Neue psychoaktive Stoffe (NPS), auch bekannt als „Research Chemicals“, „Designerdrogen“ oder „Legal Highs“, werden chemisch so verändert, dass sie zunächst nicht unter bestehende Drogengesetze fallen. In Deutschland jedoch regelt das NpSG ganze Stoffgruppen – darunter auch synthetische Cannabinoide – und schließt damit auch neu entwickelte Varianten ein. Diese Substanzen werden hauptsächlich über das Internet vertrieben. Ihre Wirkungsweise ist oft nicht erforscht, und bereits kleinste Dosen können massive gesundheitliche Schäden oder den Tod verursachen. Durch die Kombination mit anderen Drogen oder Medikamenten steigt die Gefahr unkontrollierbarer Wechselwirkungen zusätzlich.
Hessen reagiert mit Aufklärung und Prävention
Die Warnung des HLKA soll vor allem junge Konsumentinnen und Konsumenten sensibilisieren, die den Trend rund um „Baller-Liquid“ und ähnliche Vape-Drogen als vermeintlich harmlos ansehen. Ziel ist es, bewusstseinsbildende Gespräche in Schulen, Familien und Jugendeinrichtungen anzuregen und präventiv über die Gefahren synthetischer Stoffe aufzuklären.
Artikelempfehlung: Luciano Frankfurt Konzert 2025 – Chart-Hits und Live-Performance in der Festhalle





