StartÜberregionalStreit um Zuckersteuer: Union fordert Übergangsfristen

Streit um Zuckersteuer: Union fordert Übergangsfristen

Bereits wenige Tage nach dem Kabinettsbeschluss fordert Unionsfraktionschef Thorsten Frei längere Übergangsfristen für Hersteller

Kaum hat das Bundeskabinett den Entwurf für eine Abgabe auf gezuckerte Erfrischungsgetränke auf den Weg gebracht, bricht in der Koalition neuer Streit aus, denn Unionsfraktionschef Thorsten Frei dringt auf Nachbesserungen und längere Übergangsfristen für Hersteller. Die SPD reagiert verärgert und pocht auf den vereinbarten Zeitplan.

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Ausnahmen bei der Zuckersteuer für Getränkeindustrie

​Nur wenige Tage nachdem das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für eine Abgabe auf stark gezuckerte Softdrinks verabschiedet hatte, fordert die Unionsfraktion nun deutliche Korrekturen am Vorhaben.

​Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) pocht auf ausreichend lange Übergangsfristen für die betroffenen Getränkehersteller, denn wenn es den Unternehmen nicht rechtzeitig gelinge, ihre Rezepturen anzupassen und den Zuckergehalt zu reduzieren, drohten Preiserhöhungen, Wettbewerbsnachteile und der Verlust von Arbeitsplätzen. Unterstützung erhält Frei aus der CSU: Abgeordnetenchef Alexander Hoffmann schlug vor, den Starttermin der Zuckersteuer von Juli 2027 auf Anfang 2028 zu verschieben.

​SPD kritisiert Nachforderungen des Koalitionspartners

​Beim Koalitionspartner SPD stoßen die Nachforderungen der CDU/CSU auf Unverständnis. SPD-Gesundheitssprecher Christos Pantazis zeigte sich über die Äußerungen aus der Union irritiert. Man habe sich nach intensiven Verhandlungen gemeinsam auf die konkrete Ausgestaltung und einen verbindlichen Zeitplan verständigt.

​Ein ausgehandelter Kompromiss sei keine unverbindliche Absichtserklärung, die Tage nach dem Kabinettsbeschluss wieder infrage gestellt werden könne, so Pantazis. Die Getränkeindustrie habe sich seit Langem auf das Vorhaben einstellen können.

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​Wer von der Zuckersteuer betroffen ist

​Die geplante Steuer richtet sich gegen Getränke mit einem Zuckergehalt von mindestens fünf Gramm pro 100 Milliliter. Dazu zählen vor allem klassische Limonaden, Eistees, Energydrinks und gezuckerte Fruchtsaftgetränke.

​Unberücksichtigt bleiben hingegen alkoholfreie Biere, reine Frucht- und Gemüsesäfte sowie zuckerfreie „Zero“-Getränke, die mit Süßungsmitteln hergestellt werden und für kleinere Betriebe mit einer Jahresproduktion von maximal einer Million Litern ist eine Ausnahmeregelung vorgesehen.

​Milliarden für die Krankenversicherung

​Neben der gesundheitspolitischen Lenkungswirkung verfolgt die Bundesregierung mit der Abgabe handfeste finanzielle Ziele, denn durch die Zuckersteuer rechnet das Bundesfinanzministerium im ersten Jahr mit Einnahmen von rund 690 Millionen Euro. Für das Jahr 2028 werden Einnahmen in Höhe von 925 Millionen Euro prognostiziert. Die Einnahmen sollen genutzt werden, um die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren