Das Bundeskabinett hat die 13 Mitglieder der neuen Pflegestrukturkommission offiziell berufen. Unter dem Vorsitz von Georg Cremer und Gabriele Kuhn-Zuber soll das Expertengremium aus Wissenschaft, Ökonomie und Recht bis Ende Januar konkrete Konzepte zur Rettung der Pflegeversicherung erarbeiten. Ziel der Bundesregierung ist das Inkrafttreten einer umfassenden Reform zum 1. Juli 2027.
Die Pflegestrukturkommission als Motor der Reform
Die Weichen für eine der zentralen Reformen neben der Rentenreform in der aktuellen Legislaturperiode sind gestellt. Heute berief das Bundeskabinett die 13 Mitglieder der neu geschaffenen Fachkommission zur Pflegereform. Das Gremium hat die Aufgabe, umsetzbare Vorschläge zur langfristigen Stabilisierung der Pflegeversicherung sowie zur Neuausrichtung der Pflegestrukturen in Deutschland vorzulegen.
Das Expertengremium steht unter erheblichem Zeitdruck, denn bereits Ende Januar 2027 sollen die ersten Ergebnisse präsentiert werden, damit das Gesetzgebungsverfahren rechtzeitig abgeschlossen werden kann.
Die 13 Mitglieder der Pflegestrukturkommission
Die Kommission setzt sich aus namhaften Expertinnen und Experten der Gesundheitsökonomie, Pflegewissenschaft sowie des Sozial- und Arbeitsrechts zusammen:
- Prof. Dr. Georg Cremer (Co-Vorsitz): Ökonom und ehemaliger Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes
- Prof. Dr. Gabriele Kuhn-Zuber (Co-Vorsitz): Juristin und Präsidentin der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin
- Prof. Dr. Christine Arentz: Gesundheitsökonomin (TH Köln)
- Michaela Evans-Borchers: Forschungsschwerpunkt Arbeit und Pflege (Institut Arbeit und Technik)
- Jürgen Graalmann: ehemaliger AOK-Vorstandschef
- Prof. Dr. Martina Hasseler: Pflegewissenschaftlerin (Ostfalia Hochschule)
- Prof. Dr. Dörte Heger: Gesundheitsökonomin (RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung)
- Prof. Dr. Stefan Huster: Experte für Gesundheits- und Sozialrecht (Ruhr-Universität Bochum)
- Prof. Dr. Thorsten Kingreen: Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht (Universität Regensburg)
- Hans-Dieter Nolting: Geschäftsführer des IGES Instituts
- Prof. Dr. Heinz Rothgang: Gesundheitsökonom und Pflegeforscher (SOCIUM, Universität Bremen)
- Prof. Dr. Gregor Thüsing: Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Sozialrecht (Universität Bonn)
- Rita Zöllner: Pflege- und Gesundheitswissenschaftlerin
Linnemann setzt auf strukturelle Erneuerung
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) betonte nach der Kabinettssitzung die Tragweite des Vorhabens. Es gehe nach ersten kurzfristigen Schritten nun um die Verabschiedung einer großen Strukturreform. „Die neue Fachkommission soll dafür konkrete Vorschläge machen: die häusliche Pflege stärken, die Finanzierung stabilisieren, Leistungen zielgenauer gestalten und Prävention und Frührehabilitation stärker nutzen“, erklärte der Minister.
Ein zentraler Streitpunkt innerhalb der schwarz-roten Bundesregierung, den die Pflegestrukturkommission beleuchten muss, ist die Deckelung der stetig steigenden Eigenanteile für Heimbewohner. Während die SPD eine Begrenzung der finanziellen Belastung für Pflegebedürftige fordert, hatte Linnemann dies mit Blick auf die Beitragsstabilität bisher zurückgewiesen.
Vorzeitige Bedenken wegen des straffen Zeitplans
Die Berufung des Gremiums stieß bei Verbänden und Kassen auf ein geteiltes Echo, die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), sprach von einer echten Chance für nachhaltige Veränderungen. Auch die AOK begrüßte den Schritt, drängte jedoch auf schnelle Beschlüsse.
Demgegenüber äußerten Vertreter der DAK-Gesundheit Skepsis, ob das Gremium angesichts der komplexen Rechts- und Finanzlage innerhalb von knapp drei Monaten praxistaugliche Ergebnisse vorlegen könne. Kritik kam zudem vom Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe, der das Fehlen von Vertretern der praktischen Pflegeeinrichtungen und ihrer Träger im 13-köpfigen Ratsgremium bemängelte.
Zeitplan steht: Reform soll Mitte 2027 greifen
Trotz der Bedenken hält das Bundesgesundheitsministerium am straffen Zeitplan fest. Nach der Vorlage des Abschlussberichts im Januar soll der Gesetzentwurf im Frühjahr den Bundestag passieren, damit die neue Pflegereform pünktlich zum 1. Juli 2027 in Kraft treten kann.
Für Millionen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen hängt von der Arbeit der Kommissionsmitglieder ab, wie bezahlbar und verlässlich die Pflege in den kommenden Jahren bleibt.






