StartMainzSicherheitsdebatte an der Unimedizin Mainz nach tätlichen Übergriff

Sicherheitsdebatte an der Unimedizin Mainz nach tätlichen Übergriff

Nach einem tätlichen Übergriff auf zwei Pflegekräfte in der Zentralen Notaufnahme der Universitätsmedizin Mainz stehen die internen Sicherheitskonzepte auf dem Prüfstand

Ein schwerwiegender Zwischenfall in der Zentralen Notaufnahme der Universitätsmedizin Mainz Ende August hatte die Unimedizin erschüttert:

Zwei Pflegekräfte wurden bei einem tätlichen Angriff durch Patienten verletzt. Der Vorfall legte nicht nur die dramatischen Sicherheitsdefizite im Klinikalltag offen, sondern rückte auch die Dringlichkeit rechtlicher und organisatorischer Schutzmaßnahmen für das Personal in den Fokus.

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​Körperliche Übergriffe als Symptom struktureller Überlastung

​Der gewaltsame Übergriff an der Mainzer Unimedizin bildete den vorläufigen Höhepunkt einer besorgniserregenden Entwicklung:

In den Notaufnahmen treffen emotionale Ausnahmesituationen, lange Wartezeiten, Alkohol- und Drogeneinfluss sowie der anhaltende Fachkräftemangel ungefiltert aufeinander. Die Pflegekräfte und Rettungsdienste stehen an vorderster Front einer Versorgungsstruktur, die regelmäßig an ihre Belastungsgrenzen stößt.

​Dass Personal im täglichen Einsatz Beleidigungen, Bedrohungen und mittlerweile auch roher körperlicher Gewalt ausgesetzt ist, gehört für viele Beschäftigte mittlerweile zum Berufsalltag.

Der Vorfall in Mainz unterstreicht, dass die Hemmschwelle gegenüber Helfenden dramatisch gesunken ist, mit gravierenden Folgen für die physische und psychische Unversehrtheit der Mitarbeiter sowie für die Personalgewinnung in der Akut- und Notfallpflege.

​Sicherheitsdienste und baulicher Schutz auf dem Prüfstand

​Als unmittelbare Konsequenz aus dem Angriff steht das Sicherheitskonzept des Mainzer Maximalversorgers auf dem Prüfstand, um den Schutz von Belegschaft und Patienten zu gewährleisten, greifen Krankenhäuser zunehmend auf bauliche Zutrittsbeschränkungen, Notrufsysteme und den veranlassten Einsatz von privatem Sicherheitsdienstpersonal zurück.

​Fachleute verweisen jedoch darauf, dass organisatorische Schutzmaßnahmen allein die Ursachen der Gewalt nicht beheben können. Eine Notaufnahme muss als Einrichtung der öffentlichen Daseinsvorsorge rund um die Uhr für Notfälle erreichbar bleiben. Sicherheitskräfte können deeskalierend wirken, ersetzen jedoch weder verlässliche Patientensteuerungen noch die konsequente juristische Aufarbeitung von Straftaten.

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​Schärfere Strafverfolgung und landespolitischer Handlungsbedarf

​Der Vorfall an der Unimedizin Mainz besitzt eine direkte politische Dimension für das Land Rheinland-Pfalz. Aus den Reihen von Berufsverbänden, Gewerkschaften und der Kommunalpolitik wird der Ruf nach spürbaren Konsequenzen laut. Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die strafrechtliche Praxis: Obwohl der Gesetzgeber den Schutz von Rettungs- und Pflegekräften im Strafgesetzbuch verschärft hat, enden entsprechende Ermittlungsverfahren in der Praxis noch zu häufig mit Verfahrenseinstellungen wegen angeblich fehlendem öffentlichen Interesse.

​Für die Landesregierung und das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium erhöht der Mainzer Fall den Druck, den Schutz von Beschäftigten im öffentlichen Dienst und im Gesundheitswesen zur Chefsache zu machen. Neben der finanziellen Ausstattung von Sicherheitskonzepten fordern Mandatsträger und Vertretungen der Pflegekräfte ein klares Signal der Justiz:

Gewalt gegen helfende Hände darf im Rechtsstaat nicht ungeahndet bleiben.