StartVerbraucherwarnungLebensmittelwarnungenRückruf bei Aldi Süd: Mettwurst mit gefährlichen Keimen verunreinigt

Rückruf bei Aldi Süd: Mettwurst mit gefährlichen Keimen verunreinigt

Laboranalyse weist Shigatoxin-produzierende E. coli nach – Betroffene Ware wurde bei Aldi Süd verkauft

Lebensmittelrückruf bei Aldi Süd – Die Willms Fleisch GmbH informiert am heutigen Dienstag über einen großflächigen und dringenden Rückruf bestimmter Wurstartikel. Im Rahmen von routinemäßigen Laboranalysen wurde in den betroffenen Produkten eine mikrobiologische Verunreinigung mit Shigatoxin- bzw. Verotoxin-produzierenden E. coli-Bakterien (STEC/VTEC) festgestellt. Vom Verzehr der Ware wird seitens des Herstellers dringend abgeraten. Der Rückruf umfasst die „Schinken-Zwiebelmettwurst“ in der 200-Gramm-Abpackung sowie die drei Sorten „Vespermettwurst“, „Klassisch“ und „Paprika“. Betroffen sind ausschließlich Produkte mit den Verbrauchsdaten 18.06., 21.06., 22.06., 23.06. und 24.06.2026. Andere Artikel des Herstellers oder Mettwürste mit abweichenden Daten sind unbedenklich.

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Vertrieb über Aldi Süd und Rückgabemöglichkeiten

Rückruf bei aldi süd: mettwurst mit gefährlichen keimen verunreinigtDie betroffenen Wurstwaren der Willms Fleisch GmbH wurden über die Filialen des Discounters Aldi Süd vertrieben. Das Verkaufsgebiet erstreckt sich über die Bundesländer Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen sowie Teile von Nordrhein-Westfalen. Verbraucherinnen und Verbraucher, die die entsprechenden Artikel erworben haben, können diese ab sofort in allen jeweiligen Verkaufsstellen zurückgeben. Das Unternehmen hat zugesichert, dass der volle Kaufpreis auch ohne Vorlage des Kassenbons an den Kassen erstattet wird.

Gesundheitsrisiken durch STEC/VTEC-Erreger

Die nachgewiesenen Bakterienstämme gehören zu den EHEC-Erregern und zählen zu den häufigsten Ursachen für schwere Lebensmittelvergiftungen. Da die Keime hochinfektiös sind, reichen bereits geringe Mengen von 10 bis 100 Organismen aus, um eine Erkrankung auszulösen. Das freigesetzte Shigatoxin wirkt zellschädigend und kann dramatisch verlaufende, teils blutige Durchfallerkrankungen hervorrufen. Als lebensbedrohliche Komplikation kann sich insbesondere bei Kindern unter sechs Jahren, Senioren oder abwehrgeschwächten Personen in fünf bis zehn Prozent der Fälle ein hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS) entwickeln. Dieses führt zu schweren Schäden an den Blutgefäßen, den roten Blutkörperchen und den Nieren, was häufig eine Dialysepflicht nach sich zieht. Weitere neurologische Störungen oder Organschäden sind möglich. Personen, die nach dem Verzehr entsprechende Symptome entwickeln, sollten umgehend einen Arzt aufsuchen. Weitere Hintergrundinformationen stellt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bereit.

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