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Großer Warnstreik in Mainz und Rheinhessen am Montag

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Wie das Unternehmen Mainzer Mobilität am Freitag (12. Januar 2024) mitteilte, wird voraussichtlich von Montag (15. Januar 2024) um 4:00 Uhr, bis Dienstag (16. Januar 2024) um 4:00 Uhr, der Subunternehmer DB Regio Bus Mitte bestreikt.

Folgende Linien sind betroffen

Das hat Ausfälle auf den Linien 6, 9, 33, 56, 58, 60, 63, 66, 67, 68, 69, 78, 79, 80, 91 zur Folge. In den Fahrplantabellen sind die voraussichtlich entfallenden Fahrten entsprechend markiert.

Auch bei den dreistelligen KRN-Linien sind Fahrten betroffen, die von Subunternehmern ausgeführt werden. Eine Auflistung der Fahrten finden Sie auf der RNN-Internetseite.

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SEK-Einsatz nach Streit in Pfaffen-Schwabenheim

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Symbolbild Spezialkraefte

Am Freitagmorgen, 12. Januar 2024 gegen 08:30 Uhr kam es in der Badenheimer Straße in Pfaffen-Schwabenheim (Landkreis Bad Kreuznach) zu einem Polizeieinsatz mit Spezialeinsatzkräften, der auf Streitigkeiten zwischen einem 60-jährigen Anwohner und einem Mitarbeiter der örtlichen Grundschule zurückzuführen ist. Die Umgebung rund um die Einsatzstelle wurde von den Kräften der Polizei weiträumig abgesperrt.

Gesundheitsprüfung und Strafverfahren nach Auseinandersetzung

Der 60-Jährige wurde im Anschluss an den Vorfall von den Einsatzkräften den Fachkräften des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Bad Kreuznach zur Begutachtung seiner Person zugeführt. Parallel dazu wurden Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung gegen den 60-Jährigen eingeleitet. Im Verlauf des Auseinandersetzungs gab es leichte Verletzungen bei dem Mitarbeiter der Schule.

Umsichtige Polizeimaßnahmen während des Einsatzes

Es ist wichtig zu betonen, dass zu keiner Zeit eine Gefahr für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule bestand. Die Schule blieb während des Einsatzes sicher, und die polizeilichen Maßnahmen wurden umsichtig durchgeführt, um jegliche Beeinträchtigung der Schulgemeinschaft zu verhindern.

Untersuchung der Hintergründe durch Behörden im Gange

Die Polizei setzte Spezialeinsatzkräfte ein, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Die genauen Hintergründe des Streits und die Umstände des Einsatzes werden derzeit von den zuständigen Behörden untersucht.

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Besonderer Unternehmer-Brunch auf dem Rhein in Bingen

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MS Rhenus

Nach den erfolgreichen vier Netzwerktreffen im vergangenen Jahr und dem bevorstehende Event beim Heinz AutoCenter, steht nun die nächste Veranstaltung des BYC-Network fest. Unternehmer aus der Region können sich auf ein besonderes Highlight freuen:

Am Freitag, den 23. Februar 2024 findet ein Unternehmer-Brunch auf dem Rhein in Bingen statt. Von 11:00 bis 13:00 Uhr können im Bingium Schiffsrestaurant auf der MS Rhenus neue Kontakte geknüpft und bestehende Geschäftsbeziehungen gepflegt werden.

Netzwerken in besonderer Atmosphäre

Die MS Rhenus, ein etwa 60 Meter langes und über elf Meter breites Fahrgastschiff der Bingen-Rüdesheimer, dient in den Wintermonaten als Schiffsrestaurant und bietet eine einzigartige Location zum Netzwerken mit einem unvergleichlichen Panorama-Ausblick über den Rhein. Die Gäste haben die Möglichkeit von Bord aus einen unvergleichlichen Ausblick über den Fluss zu genießen, der bis nach Rüdesheim reicht. Umgeben von Wasser, Hügeln und Weinbergen schafft das Bingium Schiffsrestaurant als Location ein einladendes Ambiente.

Besonderer unternehmer-brunch auf dem rhein in bingen

Das bereits sechste Event des BYC-Networks verspricht erneut einen inspirierenden Vormittag voller interessanter Gespräche und Möglichkeiten. Es bietet eine entspannte Atmosphäre, bei der man immer wieder neue Unternehmer kennenlernen kann. Außerdem verzichtet das BYC-Network bewusst auf langwierige Vorträge und schafft dadurch ausreichend Zeit, mit den anderen Teilnehmern ins Gespräch zu kommen.

Für das leibliche Wohl der Gäste ist bei der Veranstaltung bestens gesorgt, denn für Speisen und Getränke wird die Bingium Catering GmbH sorgen, die auch das Bingium Schiffsrestaurant betreibt.

Das Schiff wird während der rund zweistündigen Veranstaltung nicht ablegen, sondern an seinem Liegeplatz auf dem Rhein in Bingen verweilen.

Besonderer unternehmer-brunch auf dem rhein in bingen 1

Das BYC-Network ist gleichermaßen für Unternehmer aller Branchen und Unternehmensgrößen zugänglich

Das BYC-Network ist ein Treffpunkt für Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen, sei es von Start-ups bis hin zu etablierten Traditionsunternehmen. Es bringt Menschen mit verschiedenen Erfahrungen, Kenntnissen und Fachgebieten zusammen und bietet eine wertvolle Umgebung für den Austausch von Ideen und die Förderung von Kooperationen.

Die regelmäßigen Treffen sollen nicht nur den Geschäftsaustausch fördern, sondern auch persönliche Verbindungen zwischen den Teilnehmern aufbauen, die sich in wertvollen Partnerschaften und Synergien niederschlagen können.

Erfolgreiches Netzwerk

Bereits die ersten vier Netzwerktreffen, die auf dem Mainzer Rhein-Frühling, auf dem Kerbeplatz in Hechtsheim, bei Diamant Autowelt in Wiesbaden und im Hyatt Mainz stattfanden waren ein voller Erfolg. Neben Unternehmern aus allen Branchen waren auch Vertreter aus der Politik sowie regionale Vereine vertreten. In entspannter Atmosphäre hatten die Teilnehmer viel Zeit zum Netzwerken, sodass bereits nach den ersten Treffen neue Geschäftsbeziehungen entstanden sind.

Impressionen der vergangenen Netzwerktreffen sind hier zu finden

Adresse und Anmeldung für die Veranstaltung

Da die Teilnehmeranzahl für das Netzwerktreffen am 23. Februar auf 50 Personen begrenzt ist, wird eine zeitnahe Anmeldung empfohlen, denn es gilt „first come, first served“.

Die Teilnahmegebühr beträgt 20,- Euro pro Person, inklusive Speisen und Getränken. Die Teilnahmegebühr wird bei dem Netzwerktreffen erstmalig fällig und dient zur Deckung der Kosten für die Vorbereitung und Umsetzung des Events.

Tickets und weitere Informationen

> Zum Ticketshop: BYC-Network

Adresse:
Bingium Schiffsrestaurant
Hindenburganlage
55411 Bingen am Rhein

Termin:
23. Februar 2024
11:00 bis 13:00 Uhr

Weitere Impressionen vom Schiffsrestaurant:
Facebook: Bingium Schiffsrestaurant (MS Rhenus)
Instagram: Bingium Catering / Schiffsrestaurant

Kontakt zum BYC-Network:
Für Fragen zu dem Netzwerktreffen stehen wir gerne per Mail unter kontakt@byc-medien.de oder telefonisch unter der Rufnummer 06132 – 9723031 zur Verfügung. 

Ihr wollt auf dem Laufenden bleiben und immer die neuesten Infos zu den Netzwerkveranstaltungen erhalten? Dann folgt BYC-Network auf Instagram.

Mehrere Diebstähle auf dem Friedhof in Ginsheim

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Die städtische Friedhofsverwaltung informiert, dass auf dem Ginsheimer Friedhof in der Nacht von Mittwoch, 10. Januar, auf Donnerstag, 11. Januar, mehrere Fälle von Diebstählen stattgefunden haben. Gestohlen wurden Grabausstattungen aus Kupfer, wie Vasen, Schalen und Kerzenhalter. In der darauffolgenden Nacht – von Donnerstag auf Freitag – kam es zu erneuten Vorfällen auf diesem Friedhof. Auch diesmal wurden auf zahlreichen weiteren Gräbern Gegenstände aus Kupfer entwendet.

Die Stadtverwaltung bittet die nutzungsberechtigten Angehörigen der betroffenen Gräber den Diebstahl bei der Polizei in Bischofsheim, Telefon 06144/9666-0, zur Anzeige zu bringen. Bürgermeister Thorsten Siehr zeigte sich sehr verärgert über diese respektlose Tat. „Ich hoffe insbesondere für die Angehörigen, dass der oder die Täter gefunden werden und die Sache aufgeklärt werden kann“, so Siehr.

Mögliche Zeugen, die sachdienliche Hinweise zur Aufklärung der Diebstähle liefern können, bittet der Bürgermeister sich bei der Polizei zu melden.

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Gewalt in Mainzer Straßenbahn: Fahrgast attackiert Verkehrsmeister in Mainz

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In den frühen Morgenstunden des Freitag, 12. Januar 2024 gegen 01:30 Uhr hat ein Vorfall in einer Mainzer Straßenbahn für Aufsehen gesorgt. Ein Straßenbahnfahrer hatte seinen Verkehrsmeister um Hilfe gebeten, da ein Fahrgast sich weigerte, die Straßenbahn an der End-Haltestelle am Bismarckplatz zu verlassen.

Eskalation an der End-Haltestelle am Bismarckplatz

Der 59-jährige Mainzer Verkehrsmeister eilte seinem Kollegen zur Unterstützung und versuchte, den Fahrgast samt Gepäck aus der Straßenbahn zu geleiten. In dem Moment, als sich der Verkehrsmeister abwendete, sprang der Fahrgast ihn an, und beide stürzten zu Boden. Im Verlauf des Handgemenges stießen sie gegen zwei geparkte Fahrzeuge. Der 34-jährige Fahrgast aus Paris beruhigte sich jedoch wieder und kooperierte bei der Ankunft der Polizeikräfte.

Strafanzeige gegen Fahrgast

Aufgrund des Sturzes verspürte der Mainzer Verkehrsmeister Schmerzen im Oberkörper, weshalb ein Rettungswagen zur Untersuchung hinzugerufen wurde. Eine stationäre Aufnahme im Krankenhaus war jedoch nicht erforderlich. Die Polizei leitet nun Ermittlungen gegen den Fahrgast aus Paris wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung am Fahrzeug ein.

Verkehrsbetriebe Mainz setzen auf umfassende Aufklärung

Die genauen Hintergründe des Vorfalls werden derzeit von den zuständigen Behörden untersucht. Die Verkehrsbetriebe Mainz bedauern den Vorfall und betonen ihre Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden, um das Geschehene aufzuklären.

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Whistleblower-Schutz: Neue Pflichten für Unternehmen

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Das kürzlich eingeführte Hinweisgeberschutzgesetz ist ein wichtiger Schritt, um Personen zu schützen, die in Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen auf Missstände hinweisen und damit ihre eigene Sicherheit riskieren. Dieses Gesetz bringt mehr Sicherheit und Klarheit für diejenigen, die Probleme aufdecken und hilft, faire und transparente Arbeitsbedingungen zu fördern.

Dieser Artikel beleuchtet die Schlüsselelemente des Gesetzes, dessen Auswirkungen auf Organisationen und die verpflichtende Implementierung effektiver Hinweisgebersysteme, die den neuen rechtlichen Anforderungen entsprechen.

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Hintergrund des Hinweisgeberschutzgesetzes

Bereits 2019 hat der EU-Gerichtshof eine Richtlinie veröffentlicht, die Whistleblower schützen soll, wenn diese Betrug oder andere kriminelle Aktivitäten in Unternehmen und Organisationen aufdecken möchten. Am 02. Juli 2023 wurde diese Richtlinie in Form des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) jetzt auch im deutschen Recht umgesetzt.

  • Es schützt Whistleblower und legt einheitliche Standards für die Meldung von Missständen und den Schutz der Meldenden fest. Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes sind verpflichtende Hinweisgebersysteme, über die anonym Betrug gemeldet werden kann.

Das Gesetz sieht sowohl interne als auch externe Meldestellen vor, wobei interne Meldestellen in Unternehmen vorhanden sein müssen und externe von der öffentlichen Hand eingerichtet werden. Diese Regelung trägt dazu bei, dass Rechtsverstöße effektiver aufgedeckt, untersucht und verfolgt werden können​​.

Kernpunkte des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein bedeutender Schritt zum Schutz von Personen, die Missstände melden, und enthält alle wichtigen Elemente, die die EU-Richtlinie 2019/1937 vorgegeben hat. Hier sind die Kernpunkte:

  1. Meldestellen: Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit mindestens 50 Beschäftigten müssen interne Meldestellen einrichten und dieses Hinweisgebersystem rechtssicher gestalten. Für bestimmte Unternehmen, wie Kreditinstitute oder Versicherungsgesellschaften, gilt diese Verpflichtung unabhängig von der Beschäftigtenzahl.
  2. Externe Meldestellen und Offenlegung: Neben internen Meldestellen sieht das Gesetz externe Meldestellen vor, die vom Bundesamt für Justiz und anderen Behörden eingerichtet werden. Whistleblower können zwischen interner und externer Meldestelle wählen. Unter bestimmten Umständen ist auch die Offenlegung von Hinweisen, z. B. gegenüber der Presse, vom Schutz des Gesetzes betroffen.
  3. Pflicht der hinweisgebenden Person: Die meldende Person muss zum Zeitpunkt der Meldung hinreichend Grund zu der Annahme haben, dass ihre Informationen der Wahrheit entsprechen und die gemeldeten Verstöße in den Anwendungsbereich des HinSchG fallen.
  4. Sanktionierung: Das Gesetz sieht Bußgelder für verschiedene Verstöße vor, wie z. B. die Behinderung einer Meldung, die Nichtwahrung der Vertraulichkeit oder das Ergreifen einer Repressalie.
  5. Anwendungsbereich: Das Gesetz erfasst Hinweise auf Verstöße sowohl gegen europäisches als auch nationales Recht und bleibt auf den beruflichen Kontext beschränkt.
  6. Anonyme Hinweise: Das Gesetz empfiehlt die Bearbeitung anonymer Hinweise, obwohl es keine explizite Verpflichtung dazu gibt.

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist eine wichtige rechtliche Entwicklung, die darauf abzielt, Whistleblower zu schützen und gleichzeitig Organisationen dazu anhält, effektive und vertrauliche Meldekanäle einzurichten​.

Whistleblower-schutz: neue pflichten für unternehmen 2

Auswirkungen auf Unternehmen und Organisationen

Das Hinweisgeberschutzgesetz bringt für Unternehmen und Organisationen in Deutschland bedeutende Änderungen und Herausforderungen mit sich. Die wichtigsten Auswirkungen und Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen müssen, sind wie folgt:

  1. Betroffene Unternehmen: Das HinSchG betrifft alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitern, einschließlich kleinerer mittelständischer Betriebe. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt eine Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023, während Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten die Anforderungen sofort umsetzen müssen.
  2. Einrichtung interner Meldestellen: Alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitern sind verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Kleinere Unternehmen können sich für die Einrichtung zusammenschließen oder externe Dienstleister beauftragen. Großunternehmen können eine zentrale Meldestelle für den gesamten Konzern einrichten. Die Meldestellen müssen so gestaltet sein, dass die Anonymität des Hinweisgebers und die Vertraulichkeit der Informationen gewahrt bleiben.
  3. Umgang mit internen Meldungen: Unternehmen müssen eingehende Meldungen ordnungsgemäß bearbeiten, dokumentieren und angemessene Folgemaßnahmen treffen. Dazu gehört die Bestätigung des Eingangs einer Meldung innerhalb von sieben Tagen, die Prüfung und Bearbeitung der Meldung sowie die Rückmeldung an den Hinweisgeber innerhalb von drei Monaten.
  4. Kommunikation und Schulung: Unternehmen müssen klare Richtlinien zum Umgang mit Meldungen von Whistleblowern festlegen und diese den Mitarbeitern kommunizieren. Die Mitarbeiter müssen über die eingerichteten Verfahren informiert werden und wissen, an wen sie sich wenden können.
  5. Datenschutz und Anonymität: Die Identität des Whistleblowers und dessen Meldung dürfen nur den mit der Meldestelle betrauten Personen bekannt sein. Der Datenschutz nach DSGVO ist strikt einzuhalten.
  6. Bußgelder und Sanktionen: Verstöße gegen das HinSchG können mit Bußgeldern geahndet werden. Dies beinhaltet die Verhinderung von Meldungen, die Verletzung der Vertraulichkeit und das Nicht-Einrichten einer internen Meldestelle. Unternehmen müssen auch Schadensersatzansprüche von Whistleblowern beachten, falls ihre Identität bekannt wird und sie dadurch Benachteiligungen erfahren.

Insgesamt erfordert das Hinweisgeberschutzgesetz von Unternehmen eine sorgfältige Planung und Umsetzung, um rechtssicher zu agieren und hohe Bußgelder zu vermeiden. Die Einrichtung einer internen Meldestelle in Compliance mit dem Gesetz ist dabei eine der größten Herausforderungen, die viele Unternehmen in Deutschland noch nicht effektiv umgesetzt haben.

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Was müssen rechtskonforme Hinweisgebersysteme enthalten?

Die Einrichtung rechtskonformer Hinweisgebersysteme im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes beinhaltet verschiedene spezifische Anforderungen:

  1. Technische und organisatorische Voraussetzungen: Hinweisgeber müssen die Möglichkeit haben, Meldungen schriftlich oder mündlich abzugeben. Für die Abgabe von Meldungen sollte auch ein persönliches Treffen möglich sein. Der Schutz der Identität des Hinweisgebers ist dabei zentral, und anonyme Meldungen sollten bearbeitet werden, obwohl keine explizite Pflicht besteht, anonyme interne Meldungen zu ermöglichen.
  2. Fachkunde und Unparteilichkeit: Die mit der Entgegennahme und Bearbeitung der Hinweise beauftragten Personen müssen über die notwendige Fachkunde verfügen und unparteiisch sein. Dies kann durch Schulungen oder Weiterbildungen erreicht werden, oder durch die Beauftragung von externen Dienstleistern, die als neutrale Stellen angesehen werden.
  3. Fristen und Rückmeldepflichten: Es gibt genaue Fristen für die Bearbeitung und Rückmeldung von Meldungen. Eine erste Rückmeldung muss innerhalb von sieben Tagen erfolgen, eine qualifizierte, inhaltliche Rückmeldung innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Hinweises.
  4. Datenschutz: Ein angemessenes Datenschutzkonzept ist erforderlich, um die personenbezogenen Daten im Hinweisgebersystem zu schützen. Dies umfasst die Daten der hinweisgebenden Person, der bearbeitenden Person in der Meldestelle und der von der Meldung betroffenen Personen.
  5. Möglichkeit des Outsourcing: Unternehmen können die Funktion einer internen Meldestelle an Dritte auslagern, um den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes gerecht zu werden. Dies kann das Vertrauen der Mitarbeiter in das System stärken, da externe Dienstleister als neutraler angesehen werden.
  6. Keine Priorisierung der internen Meldestelle: Hinweisgeber haben das Recht, zwischen der Abgabe einer Meldung an eine interne oder externe Meldestelle zu wählen. Unternehmen sollten Anreize schaffen, den internen Weg zu bevorzugen, aber das Wahlrecht des Hinweisgebers bleibt bestehen.

Die Umsetzung dieser Anforderungen ist entscheidend, um Bußgelder zu vermeiden und ein effektives System zum Schutz von Hinweisgebern zu etablieren. Für Unternehmen ist es daher wichtig, sowohl die technischen als auch die organisatorischen Aspekte sorgfältig zu berücksichtigen und gegebenenfalls externe Expertise hinzuzuziehen.

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Fazit

Das Hinweisgeberschutzgesetz stellt einen entscheidenden Schritt dar, um Whistleblower vor Repressalien zu schützen. Durch verpflichtende Hinweisgebersysteme in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen werden Personen, die Missstände aufdecken, effektiv geschützt. Das Gesetz umfasst sowohl interne als auch externe Meldestellen und fordert die Einhaltung strikter Datenschutzrichtlinien.

Für Unternehmen bedeutet dies signifikante Änderungen in der Unternehmensführung, einschließlich der Einführung spezifischer Verfahren für die Meldung und Bearbeitung von Hinweisen sowie Schulung und Information der Mitarbeiter. Externe Agenturen für Hinweisgebersysteme sind dabei eine große Hilfe.

Die korrekte Umsetzung dieser Anforderungen ist entscheidend, um rechtlichen Sanktionen vorzubeugen und ein Klima der Transparenz und Fairness am Arbeitsplatz zu fördern.

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Freiwillige Feuerwehr Rüdesheim – Stärkung des Brandschutzes im Rheingau

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Innenminister Peter Beuth hat die Stadt Rüdesheim besucht und einen Förderbescheid in Höhe von rund 305.000 Euro übergeben. Mit dem Förderbescheid unterstützt die Hessische Landesregierung die Anschaffung eines Fahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr Rüdesheim.

„Um die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Rüdesheim angemessen auszurüsten, unterstützt das Land die Anschaffung eines neuen und modernen Einsatzwagens. Dies soll auch eine Wertschätzung für die hier bereits geleistete Arbeit darstellen. Teamarbeit, Gemeinschaftsgefühl und Verantwortungsbewusstsein sind Werte, die insbesondere in der Feuerwehr gelebt werden. Die Unterstützung des Landes soll daher auch als weitere Motivation für die wichtige Arbeit hier in Rüdesheim dienen. Sie dient aber vor allem der Stärkung des Brandschutzes im Rheingau. Für Ihren unermüdlichen Einsatz möchte ich Ihnen persönlich danken. Wir brauchen engagierte Menschen wie Sie und ich hoffe, dass Ihnen die Arbeit in der Feuerwehr auch Freude und Anerkennung bringt“, so Innenminister Peter Beuth.

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Brandschutz in Rüdesheim und im Landkreis Rheingau-Taunus gefördert

Das Land Hessen fördert dieses Jahr die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges vom Typ DLAK 23/12 für die Freiwillige Feuerwehr Rüdesheim mit einer Zuwendung in Höhe von rund 305.000 Euro. Das Einsatzfahrzeug vom Typ DLAK 23/12 ist mit einer Feuerwehrleiter ausgestattet, die eine Rettungshöhe von 23 Metern erreicht. Es ist 16 Tonnen schwer und verfügt über einen Motor mit 299 PS. Es wird künftig den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Rüdesheim dienen.

Der Landkreis Rheingau-Taunus hat von der Erhöhung der Garantiesumme im Brandschutz profitiert: In den vergangenen zwei Jahren wurden insgesamt 19 Fahrzeuge und 29 bauliche Maßnahmen mit einer Gesamthöhe von 2.230.000 Euro gefördert. Allein im vergangenen Jahr 2023 wurden Zuwendungen für 10 Fahrzeuge und 15 bauliche Maßnahmen mit einem Volumen von 1.359.000 Euro bewilligt oder vorbeschieden.

Rekordmittel für Unterstützung des ehrenamtlichen Brand- und Katastrophenschutzes

Um für optimale Bedingungen der Brand- und Katastrophenschützer zu sorgen, hat die Hessische Landesregierung darüber hinaus in den letzten Jahren die Mittel der Brandschutzförderung sukzessive aufgestockt. Im laufenden Jahr 2023 wurde die Garantiesumme um drei auf 46 Millionen Euro erhöht. 2024 steigt die Garantiesumme auf den Rekordwert von 47 Millionen Euro. Auf Basis der Garantiesumme können seit 2018 mehr als 90 Prozent aller eingegangenen Anträge aus hessischen Kommunen finanziell unterstützt werden. In die zeitgemäße Aus- und Fortbildung an der Landesfeuerwehrschule in Kassel investiert das Land Hessen mehr als 16 Millionen Euro pro Jahr. Zudem investierte das Land im Rahmen der Ausstattungsoffensive seit dem Jahr 2008 rund 75 Millionen Euro in den hessischen Katastrophenschutz. Damit konnte die Anzahl der Landesfahrzeuge von 278 auf über 700 mehr als verdoppelt werden. Die Helferinnen und Helfer verfügen damit über die umfassendste und modernste Ausstattung in der Geschichte des hessischen Katastrophenschutzes, der dank dieser enormen Investitionen in den vergangenen Jahren bundesweit einen Spitzenplatz einnimmt.

Ich bedanke mich herzlich bei Herrn Minister Beuth für den beachtlichen Förderbescheid, den er mir und den Kameradinnen und Kameraden heute persönlich am Niederwalddenkmal überreichte“, so Klaus Zapp, Bürgermeister der Stadt Rüdesheim am Rhein. „Die Drehleiter ist ein wichtiges Werkzeug, das dem Retten von Menschen dient. Vor allem bedanke mich aber bei unseren Feuerwehrleuten für ihren permanenten Einsatz und für ihr außerordentliches ehrenamtliches Engagement, das vieles abverlangt“, so der Stadtchef weiter

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Polizei sucht Zeugen: Verkehrsgefährdung auf Autobahn A61 und A63

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Alkoholtest Polizei Symbolbild
Alkoholtest Polizei Symbolbild

Am Donnerstag, den 11. Januar 2024, gegen 10:45 Uhr führten die Beamten der Autobahnpolizei eine Verkehrskontrolle auf der A63, kurz vor dem Parkplatz „Heuberger Hof“, durch. Der kontrollierte Fahrzeugführer, ein 43-jähriger Mann, geriet ins Visier der Polizei aufgrund mehrerer Verkehrsunfallfluchten die durch Zeugen gemeldet wurden. Seine Fahrt führte ihn von Bingen über die A61 bis zum Autobahnkreuz Alzey, von wo aus er auf der A63 in Richtung Kaiserslautern weiterfuhr. Die Polizeibeamten konnten ihn schließlich auf der A63 stoppen.

Polizei stoppt alkoholisierten Fahrer mit 2,7 Promille

Berichten zufolge hatte der Fahrzeugführer während der Fahrt mehrfach die Leitplanke touchiert und war in Schlangenlinien unterwegs. Besorgte Verkehrsteilnehmer alarmierten die Polizei, die das Fahrzeug schließlich auf der A 63 stoppen konnte. Bei der folgenden Verkehrskontrolle ergab ein Atemalkoholtest einen Wert von etwa 2,7 Promille.

Führerschein vorläufig sichergestellt

Der 43-jährige Fahrer wurde auf die Dienststelle gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Sein Führerschein wurde vorläufig sichergestellt. Der Mann muss sich nun strafrechtlich wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie unerlaubtem Entfernen vom Unfallort verantworten.

Polizei bittet um Mithilfe nach Alkoholfahrt

Die Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim bittet mögliche Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu etwaigen Unfallörtlichkeiten oder eigenen Gefährdungssituationen geben können, sich bei der Autobahnpolizei Gau-Bickelheim unter der Telefonnummer 06701-9190 melden. Die Ermittlungen zu dem Vorfall dauern an.

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Jürgen Resch ist entsetzt über die CDU-Pläne bei Tempo 30

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kündigt rechtliche Schritte gegen die Pläne der Berliner CDU an, zahlreiche Anordnungen von Tempo 30 in der Hauptstadt wieder abzuschaffen. Wie gestern bekannt wurde, planen die CDU-Fraktion und Verkehrssenatorin Manja Schreiner an rund 30 Hauptstraßen in Berlin wieder Tempo 50 statt Tempo 30 einzuführen. Viele der Tempo-30-Anordnungen hatte die DUH eigens mit ihrer Klage auf Saubere Luft gegen das Land Berlin erstritten. Diese wurden in den rechtsverbindlichen Luftreinhalteplan aufgenommen. Mit der Abschaffung von Tempo 30 nimmt die Berliner CDU nicht nur eine Verschlechterung der Luftqualität, sondern auch mehr Verkehrstote in Kauf.

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Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:

„Ich bin entsetzt, wie die CDU und Verkehrssenatorin Schreiner Berlin direkt zu Jahresbeginn verkehrspolitisch ins letzte Jahrhundert katapultieren wollen. Eine Abschaffung unzähliger Tempo-30-Anordnungen nimmt mutwillig weitere Verkehrstote in Kauf und verhöhnt die Angehörigen der Menschen, die schon in diesem Jahr an Tempo-50-Raserstrecken getötet wurden. Wenn ich an die toten und verletzten Fußgänger denke, ist es für mich unverständlich, wie man eine Politik des Autofetischismus betreiben kann.“

„Während andere deutsche Städte wie Frankfurt und Stuttgart zum Teil Tempo 20 einführen, soll in Berlin die Uhr zurückgedreht werden. Dabei zeigen die inzwischen verbesserten Luftqualitätswerte: Das Tempolimit wirkt! Die wirksame Maßnahme jetzt einzukassieren, treibt die Luftschadstoffbelastung wieder in die Höhe und macht Menschen krank. Denn besonders an stark befahrenen Straßen liegt die Stickstoffdioxidbelastung schon jetzt weit über den von der WHO empfohlenen Grenzwerten. Eine Abschwächung des Luftreinhalteplans zu einem Luftverschmutzungsplan werden wir mit allen juristischen Mitteln verhindern.“

Die Abschaffung von Tempo 30 stellt eine immense Gefahr für die Verkehrssicherheit dar und gefährdet auch die Einhaltung der ohnehin zu laschen Grenzwerte für Luftschadstoffe. Zudem sind die Pläne der Berliner CDU klar rechtswidrig, erst im Dezember 2023 hat das Verwaltungsgericht Berlin eine Klage gegen Tempo 30 auf der Leipziger Straße abgewiesen. Hauptgrund dafür ist, dass das Land Berlin an die Einhaltung des Luftreinhalteplans gebunden sei. Der darin festgelegte Grenzwert für das Dieselabgasgift NO2 konnte erst durch Tempo 30 eingehalten werden, weshalb eine Aufhebung nicht in Frage kam.

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Terminal 3 Flughafen Frankfurt – Besondere Installation von Julius von Bismarck

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Kunst im Terminal 3

Die Fraport AG hat den renommierten Künstler Julius von Bismarck mit der Realisierung einer Kunstinstallation für die Check-in-Halle des Terminal 3 beauftragt. Im Rahmen eines mehrstufigen internen Verfahrens, in dem am Ende noch drei Künstlerinnen und Künstler zur Auswahl standen, fiel die Entscheidung auf von Bismarck.

„Ich freue mich sehr, dass Julius von Bismarck mit seiner Kunst dem Terminal 3 ein weiteres Alleinstellungsmerkmal verleihen wird. Mit ihm haben wir einen der gefragtesten Künstler Deutschlands für das Zukunftsprojekt der Fraport AG begeistert“, sagt Stephanie Pudwitz, kaufmännische Geschäftsführerin der Fraport Ausbau Süd GmbH.

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Julius von Bismarck

„Flughäfen sind ganz besondere Orte der Verbindung und der kulturellen Begegnung und das trotz ihrer oft funktionalen und kommerziellen Erscheinungsbilder. Mich hat die Herausforderung, für einen solchen Ort Kunst zu entwickeln, schon immer gereizt. Es sind Orte der Verbindung, an dem sich Reisende in einem besonderen Gemütszustand befinden. Sie müssen sich auf eine neue Umgebung einlassen, eine andere Kultur und andere Normen akzeptieren“, sagt Julius von Bismarck.

Die Auswahl der Installation erfolgte auf Basis mehrerer Kriterien. Im Zentrum stand dabei, dass der Künstler beziehungsweise die Künstlerin noch kein Kunstobjekt für einen Flughafen geschaffen hat und sich zudem mit aktuellen Themen und Techniken auseinandersetzt. Das interne Auswahlverfahren startete vor rund einem Jahr und wurde von der Fraport Ausbau Süd GmbH in Zusammenarbeit mit der Kuratorin Heike Sütter geleitet. Die letzte Phase des Verfahrens fand unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten, unter anderem von der Kunsthalle Schirn und dem Städel Museum, statt. Zudem war auch der Vorstand der Fraport AG an der Auswahl beteiligt. Julius von Bismarck beginnt nun mit der Konzeption und Umsetzung der Installation. Die Fertigstellung ist für 2025 geplant.

Julius von Bismarck ist 1983 in Breisach am Rhein geboren. Er studierte Visuelle Kommunikation an der UdK Berlin und absolvierte das Master of Fine Arts-Programm am Hunter College in New York. Seine Kunst ist unter anderem in der Bundeskunsthalle Bonn, dem Palais de Tokyo in Paris und der Villa Medici in Rom ausgestellt worden. Nach seiner frühen Kindheit in Saudi-Arabien, lebt und arbeitet von Bismarck jetzt in Berlin und der Schweiz.

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Steinewerfer treffen Fahrzeug in Worms – Dringender Zeugenaufruf

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Ober-Olmer Wald
Zeugenaufruf Polizei Warnschild

Polizei Worms: Am Mittwochabend (10. Januar 2024) wurden durch eine oder mehrere bislang unbekannte Personen Steine auf die Fahrbahn des Fahrwegs geworden. Eine 22-jährige Wormser Autofahrerin fuhr gegen 17:45 Uhr durch die Bahnunterführung, als sie kurz darauf plötzlich einen Knall vernahm und einen Steinschlag im unteren Bereich ihrer Windschutzscheibe feststellte.

Nachdem die 22-Jährige anhielt, konnte sie zusammen mit ihrer Beifahrerin noch sehen, dass sich zwei oder drei Personen oberhalb der Unterführung befanden und anschließend mit einem E-Scooter in Richtung Industriegebiet davonfuhren. Eine nähere Beschreibung ist nicht bekannt. Trotz umgehend eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen konnten die Personen nicht mehr angetroffen werden.

Die Wormser Polizei hat die Ermittlungen wegen eines sog. gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr nach § 315b StGB aufgenommen und bittet um Mithilfe. Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Worms unter der Rufnummer 06241/852-0 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter piworms@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.

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Familienkasse in Mainz bleibt am 16.Januar geschlossen

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Zentrale der Bundesagentur fuer Arbeit in Nuernberg e1613476989314

Am Dienstag, den 16. Januar 2024, bleibt die Familienkasse in Mainz wegen einer
internen Veranstaltung geschlossen. Telefonisch ist die Familienkasse wie gewohnt von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Servicenummer Tel.: 0800 4 5555 30 erreichbar. Die online-Services stehen ebenso rund um die Uhr zur Verfügung.

NGG: 76 Ausbildungsplätze im Kreis Mainz-Bingen unbesetzt

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Nachwuchs-Mangel: Der Ausbildungsmarkt im Kreis Mainz-Bingen steht unter Druck. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten hingewiesen. Nach Angaben der NGG registriert die Arbeitsagentur im Landkreis Mainz-Bingen 76 unbesetzte Ausbildungsstellen – darunter auch im Gastgewerbe. „Wir haben einen Azubi-Mangel. Gleichzeitig haben in Rheinland-Pfalz 20 Prozent der 20- bis 34-Jährigen keinen Berufsabschluss. Ein Phänomen, das auch viele junge Menschen im Kreis Mainz-Bingen betrifft. Sie haben damit nicht die besten Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt – auch was den Lohn angeht“, so Guido Noll. Der Geschäftsführer der NGG Darmstadt und Mainz beruft sich dabei auf Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Die Gewerkschaft befürchtet einen „gefährlichen Trend“: Jugendliche, die maximal einen Hauptschulabschluss haben, schafften immer seltener den Sprung in eine Ausbildung. „Es kommt darauf an, dass diese Jugendlichen intensiver gefördert werden. Sie müssen für eine Ausbildung fit gemacht werden“, so Noll. Arbeitsagenturen, Jobcenter und Unternehmen sollten bei der Ausbildungsförderung von Jugendlichen deshalb jetzt in den Turbogang schalten.

Betriebe sollten auf „Azubi-Lotsen“ setzen

„Die müssten sich aktiv darum kümmern, überhaupt erst einmal an junge Menschen heranzukommen. Dann geht es darum, sie für Ausbildungsberufe zu begeistern. Und wenn Jugendliche beispielsweise Schwierigkeiten beim Lernen haben, kann das für den Betrieb auch bedeuten, drei Jahre lang Nachhilfe anzubieten. Denn das Pensum, das die Berufsschulen haben, überfordert viele junge Menschen“, sagt Guido Noll von der NGG Darmstadt und Mainz. Die Wirtschaft im Kreis Mainz-Bingen müsse sich für das neue Ausbildungsjahr besser präparieren.

Es sei grundsätzlich notwendig, mehr für den Job-Nachwuchs zu tun. „Das fängt damit an, das Potential zu erkennen, das in einem jungen Menschen steckt“, so Noll. Ab diesem Sommer gebe es für Jugendliche außerdem Rückenwind aus Berlin: „Der Bundestag hat eine Ausbildungsgarantie beschlossen. Ab August haben junge Menschen damit Anspruch auf eine Ausbildung. Wer keinen Ausbildungsplatz in einem Betrieb gefunden hat, bekommt das Recht auf eine außerbetriebliche Ausbildung“, sagt Guido Noll.

Attraktiver sei natürlich die Ausbildung in einem Betrieb – also „mitten im Berufsleben“. Deshalb spricht sich die NGG Darmstadt und Mainz zudem für eine umlagefinanzierte Ausbildungsgarantie aus. „Dabei zahlen alle Betriebe in einen Fonds ein. Wer ausbildet, bekommt dann aus diesem Ausbildungstopf einen Großteil der Kosten erstattet – etwa für die Vergütung, die Azubis bekommen. In der Baubranche funktioniert dieses Modell bereits seit Jahren“, erklärt Guido Noll.

Ignorante Passanten bei Großeinsatz am Hauptbahnhof Mainz

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Am Abend des 10. Januars 2024 ging gegen 17:00 Uhr ein Anruf bei der Mainzer Polizei ein, in dem der Melder darauf hinwies, dass am Hauptbahnhof in Mainz eine potenziell gewalttätige Situation drohte. Die Redaktion von BYC-News vor Ort erhielt Informationen, denen zufolge der Anrufer eine Amoktat durch den Einsatz von zwei Maschinenpistolen und vollen Magazinen androhte.

Unmittelbar nach dem Anruf wurde ein umfangreiches Aufgebot von Einsatzkräften der Polizei, des Rettungsdienstes und weiteren Beteiligten mobilisiert. Die Alarmierung verlief äußerst zügig und innerhalb kürzester Zeit wurde der Hauptbahnhof abgeriegelt und eine Evakuierung der Menschen vor Ort eingeleitet. Das gesamte Gebiet um den Mainzer Bahnhof war weiträumig abgesperrt und der ÖPNV wurde eingestellt.

Personen wollten an der Absperrung vorbei und diskutierten mit der Polizei

Nachdem das Gelände abgesperrt worden war, begannen kurz darauf die ersten Diskussionen durch Passanten mit den Polizeibeamten. Es wiederholten sich Versuche, die Absperrungen zu umgehen oder sich heimlich in dunklen Ecken vorbeizuschleichen – ganz ohne Rücksicht und Verstand. Es ist wichtig zu bedenken, dass sich in einer derart angespannten Gefahrenlage der Adrenalinpegel bei allen Einsatzkräften stark erhöht und dass es sich bei diesen um Menschen handelt, die ihre Arbeit zum Schutz aller verrichten. Ein solches Verhalten erschwert den reibungslosen Ablauf der Maßnahme erheblich und gefährdet nicht nur die ignoranten Passanten, sondern auch alle Beteiligten.

Die uniformierten Einsatzkräfte können nicht unterscheiden, ob es sich um einen Attentäter oder jemand anderen handelt. In solch einer Situation sollten die eigenen Bedürfnisse zurückgestellt werden, damit die Menschen in Uniform ihre Arbeit zum Schutz aller ausführen können. Denn genauso wie jeder andere möchten auch Polizeibeamte gesund nach Hause zu ihren Familien oder Freunden zurückkehren. Denn diese sind für uns #immerda.

Der „Passant des Tages“ war ein Fahrradfahrer, der sich trotz Absperrung mit seinem Fahrrad am Bahnsteig aufhielt und dort seine Runden drehte. (Siehe Video)

Einige Personen äußerten in den sozialen Medien Unmut über das als hektisch empfundene Vorgehen der Polizeibeamten und formulierten Kritik wie:

  • „Es ist unnötig, dass ein Polizist mich des Bahnhofs verweist, ohne auch nur höflich zu bitten.“
  • „Ich wurde angeschrien, weil ich das Gebäude nicht sofort verlassen habe. Wir entwickeln uns zu einem Polizeistaat.“
  • „Es flippt wieder einer unserer bunten Gäste aus. Ihr seid doch selbst schuld.“
  • „Maschinenpistolen bei der Polizei? Man kann es auch übertreiben“
  • „Es muss ein Machtwechsel her! Diese Zustände kotzen mich an“
  • „Na toll. Erziehungsmaßnahmen vom Staat. Das ist doch wieder Fake um die Menschen zu erziehen“

Feuerwehreinsatz durch vergessenen Backofen

Die Feuerwehr Mainz wurde nachalarmiert, nachdem die Brandmeldeanlage im Mainzer Hauptbahnhof angeschlagen hatte. Informationen von BYC-News zufolge war ein vergessener Backofen Grund für den Feueralarm.

Während der Evakuierung des betroffenen Gebäudes wurde offenbar versäumt, einen Backofen vom Personal auszuschalten. Dies führte dazu, dass das Backgut im Ofen verbrannte, was wiederum die automatisierte Brandmeldeanlage auslöste. Die Feuerwehr Mainz traf schnell am Einsatzort ein, um die Lage zu überprüfen und weitere Schritte zu unternehmen. In enger Absprache mit der Polizei wurde das Gebäude durch die Feuerwehr kontrolliert.

Ermittlungen der Kriminalpolizei

Die polizeilichen Untersuchungen ergaben keine konkrete Gefährdung, weshalb die aufgetretene Sperrung aufgehoben wurde. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen eingeleitet, um die Identität des Anrufers festzustellen. Aufgrund mehrerer Strafanzeigen wird dieser zudem mit der Übernahme der Einsatzkosten konfrontiert sein. Falls Sie Informationen zum Anrufer besitzen, werden Sie gebeten, diese umgehend an Ihre örtliche Polizeidienststelle zu melden.

Unmittelbar nach der Wiedereröffnung des Hauptbahnhofs Mainz erfolgte durch eine automatisierte Durchsage erneut die Aufforderung, das Gebäude zu verlassen. Die Ansage informierte darüber, dass aufgrund eines technischen Defekts das Gebäude umgehend verlassen werden solle. Der genaue Grund für diese Durchsage ist derzeit nicht bekannt.

Bildergalerie Einsatz Hauptbahnhof

Mainz: Feuerwerksverbot im Umfeld von Tierheim und Tierparks

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Oberbürgermeister Nino Haase wendet sich in der Diskussion um ein Böllerverbot im Umfeld von Tierheimen und Tierparks an  die zuständigen Ministerinnen in Bund und Land sowie an den Deutschen Städtetag.

Oberbürgermeister Haase: „Viele Menschen sind von den Böllern an Silvester genervt, einige leiden sogar extrem darunter. Letzteres gilt natürlich auch für sehr viele Tiere. Mir ist es ein Herzensanliegen, gegen dieses Leid vorzugehen. In den Wochen vor meinem ersten Silvester im Amt des Oberbürgermeisters musste ich  jedoch feststellen, wie stark das Bundes- und Landesrecht die Kommunen daran hindert, hier wirkungsvolle Verbote zu erlassen. Dies muss sich ändern – das haben auch die Erfahrungen des Mainzer Tierheims aus der Silvesternacht 2023/24 gezeigt.“

Daher, so der Oberbürgermeister, habe er sowohl Bundesinnenministerin Nancy Faeser als auch Landesumweltministerin Katrin Eder per Brief darum gebeten, die Rechtslage zu ändern.

Das Problem bestünde bereits seit Jahren: „Wir Mainzerinnen und Mainzer können es alleine aber nicht lösen.“ Die Verwaltung habe die geltende Rechtslage korrekt widergegeben. „Als Oberbürgermeister der Landeshauptstadt sehe ich es als meine Aufgabe an, mich damit nicht abzufinden, sondern für grundlegend bessere gesetzliche Rahmenbedingungen einzutreten – im Sinne der Menschen, aber auch, wie in diesem Fall, der Tiere.“

Haase unterstützt daher die Forderungen des Städtetags aus voller Überzeugung: „Wir brauchen rund um unser Tierheim, aber auch am Wildpark oder in den Naturschutzgebieten das Recht, die Böllerei abzustellen. Mit der notwendigen Rechtsänderung, einer vorausschauenden Einsatzplanung und einer starken Präsenz von Vollzugsdienst und Polizei schaffen wir die Grundlage, um Menschen wie Tiere in der Silvesternacht deutlich besser zu schützen“, so Haase. Unverzichtbar sei dabei auch ein „stärkeres Bewusstsein in der Bevölkerung“. Aufgabe der Stadt werde deshalb sein, früher und breiter für den Verzicht auf Böller und Feuerwerk in sensiblen Bereichen zu werben. Hierzu gehöre eine ansprechende Kampagne sowie dort, wo es sinnvoll ist, auch aufsuchende Sozialarbeit.

Oberbürgermeister Nino Haase wird am kommenden Montag (15. Januar ) gemeinsam mit Ordnungsdezernentin Manuela Matz und dem Ordnungsamt bei einem kurzfristig anberaumten Ortstermin das Mainzer Tierheim besuchen, um sich ein persönliches Bild zu machen und gemeinsam die Situation zu bewerten.

Die Schreiben, die OB Haase am 10. Januar 2024 an die Ministerinnen gesendet hat

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