BYC-News Blog Seite 1629

Frankfurt Airport: Mehr Ziele, mehr Flüge, mehr Sitzplätze

Am 28. Oktober tritt der neue Winterflugplan am Flughafen Frankfurt (FRA) in Kraft. Im Winter 2018/2019 bieten 89 Fluggesellschaften Passagierflüge zu weltweit 266 Reisezielen in 101 Ländern an. Frankfurt bleibt damit Deutschlands wichtigstes internationales Luftverkehrsdrehkreuz mit den meisten interkontinentalen Zielen. Im Vergleich zum Vorjahr steigt das Angebot an Passagierflügen um fünf bis sechs Prozent. Das Wachstum verteilt sich gleichmäßig auf interkontinentale, europäische und innerdeutsche Strecken. Das Sitzplatzangebot entwickelt sich ebenfalls positiv mit plus fünf bis sechs Prozent.

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Neue Ziele ab FRA

In diesem Winter können sich Fernreisende auf drei neue Destinationen ab Frankfurt freuen: Dreimal in der Woche geht es mit Condor nach Kuala Lumpur (Malaysia), ebenfalls mit Condor einmal wöchentlich nach Curacao (Niederländische Antillen) und zweimal in der Woche mit Lufthansa nach Eilat (Israel). Lufthansa bedient weiterhin die im Sommer neu aufgenommenen Strecken nach Shenyang (China) und San Diego (USA). Die Air Astana steuert nach wie vor Atyrau (Kasachstan) ab Frankfurt an.

Im Kontinentalverkehr bietet Lufthansa ab diesem Winter zwölfmal wöchentlich eine neue Strecke nach Triest (Italien) an. Zudem bleiben die bereits im Sommer aufgebauten Verbindungen mit Lufthansa nach Bordeaux (Frankreich) und mit Wizzair nach Kiev-Zhuliany (Ukraine) bestehen.

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Interkontinentale Verbindungen im Trend

Viele Airlines bauen in dieser Wintersaison die Verbindungen zu bestehenden interkontinentalen Zielen weiter aus. Wer eine Reise nach Indien plant, kann seit dem 16. Oktober neben dem täglichen Angebot der Lufthansa jetzt auch viermal wöchentlich einen Air India-Flug direkt von Frankfurt nach Mumbai buchen.

Lufthansa fliegt in diesem Winter nonstop nach Addis Abeba (Äthiopien), die bisherige Zwischenlandung in Jeddah (Saudi Arabien) entfällt. Addis Abeba ist außerdem täglich mit Ethiopian Airlines erreichbar. Passagiere, die nach Marokko unterwegs sind, erreichen Agadir zusätzlich zu den zwei Condor-Flügen in der Woche jetzt auch mit Lufthansa oder Ryanair. Diese Airlines bieten jeweils zwei Flüge wöchentlich an.

Den kalten Temperaturen kann man in diesem Winter mit einem Flug nach Cancun (Mexiko) entfliehen. Condor baut ihr Angebot auf eine tägliche Verbindung aus, Lufthansa führt diese Strecke mit drei Flügen in der Woche ebenfalls durch. Die bestehenden Verbindungen in die USA nehmen ebenfalls zu. United Airlines bietet erstmals auch im Winter einen zweiten täglichen Flug nach San Francisco (USA) an. Gemeinsam mit dem täglichen Angebot der Lufthansa wird die Stadt in der Bay Area dreimal täglich angeflogen. Zudem stockt Lufthansa ihr Angebot nach New York JFK (USA) durchgehend um zwei tägliche Flüge auf. Zusammen mit den jeweils täglichen Angeboten von Delta Airlines und Singapore Airlines sowie der Lufthansa und United Airlines nach New York-Newark ist die Finanzmetropole am Hudson River im Winter sechsmal täglich erreichbar.

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Kontinentalverbindungen ausgebaut

Wer im Winter nähere Ziele bevorzugt, kann auf die vielfältigen kontinentalen Aufstockungen im gesamten Streckennetz setzen. So nimmt Lufthansa Thessaloniki (Griechenland) mit zwei Flügen wöchentlich neu in ihr Streckennetz ab Frankfurt auf, neben Aegean, die einmal täglich dorthin unterwegs ist. Ryanair nimmt Dublin (Irland) mit zwölf Flügen pro Woche neu auf. Damit ist die irische Hauptstadt ab diesem Winter mit drei Airlines – Ryanair, Lufthansa und Aer Lingus –  und insgesamt 63 Flügen pro Woche direkt ab FRA erreichbar.

Alle genannten Veränderungen beziehen sich auf den Vergleich zum Winterflugplan 2017/2018.

Schwerer Verkehrsunfall mit 3 Verletzten bei Landau

Ein 78-jähriger hessischer Transporterfahrer befuhr die B 38 von der Autobahn A65 kommend in Richtung Landau. Im Bereich der Fluglatzzufahrt wollte der Transporterfahrer vermutlich in einem Zug wenden und beachtete dabei nicht den rückwärtigen Verkehr. Eine 43-jährige Südpfälzerin mit ihrer 11-jährigen Tochter krachte frontal in die Seite des Transporters.

Durch den Zusammenstoß wurden alle die Insassen der beteiligten Fahrzeuge verletzt. An beiden Unfallfahrzeugen entstand erheblicher Sachschaden; sie wurden abgeschleppt. Die verletzten Personen wurden durch das DRK in Landauer Krankenhäuser verbracht. Die B 38 zwischen Landau und Autobahn war für den Zeitraum von 15.45 Uhr bis 17.45 Uhr voll gesperrt.

Zur optimalen Einsatzbewältigung wurde die Polizei Landau durch die Feuerwehr Landau, sowie die Straßen- und die Autobahnmeisterei unterstützt!

20 jähriger aus Fahrzeug geschleudert und verstorben

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Am 25.Oktober ereignete sich auf der Landstrasse 214 bei Daxweiler ein Verkehrsunfall mit einer tödlich verletzten Person.

Ein 20-jähriger Pkw-Fahrer aus der VG Stromberg befuhr die L214 von Rheinböllen in Richtung Stromberg. Nach derzeitigem Kenntnisstand überholte der 20-Jährige im Bereich des Quarzitwerks in einer lang gezogenen Rechtskurve und bei unklarer Verkehrslage einen vor ihm fahrenden Pkw.

Als sich plötzlich ein Fahrzeug im Gegenverkehr näherte, gelang es dem 20-Jährigen gerade noch so vor dem Überholten wieder einzuscheren. Allerdings kam es zwischen dem 20-Jährigen und dem Gegenverkehr zu einer Berührung der Außenspiegel. Anschließend verlor der 20-Jährige wohlmöglich aufgrund einer zu heftigen Lenkbewegung die Kontrolle über seinen Pkw. Der Pkw kam ins Schleudern und prallte auf der gegenüberliegenden Straßenseite in die Böschung.

Durch den Aufprall überschlug sich der Pkw mehrmals, wobei der vermutlich nicht angeschnallte 20-Jährige aus diesem herausgeschleudert wurde. Der 20-Jährige verstarb noch an der Unfallstelle. Weitere Personen wurden nicht verletzt. Der Pkw des 20-Jährigen wurde total beschädigt.

Die L214 war zwischen der Abfahrt Seibersbach und der Rheinböllerhütte mehrere Stunden voll gesperrt.

Fünf Tipps, um das Gebäude winterfit zu machen

Der Sommer 2018 war einer der heißesten überhaupt seit dem Beginn regelmäßiger Wetteraufzeichnungen 1881. Der Deutsche Wetterdienst in Offenbach maß in den Monaten Juni, Juli und August 2018 im Durchschnitt 19,3 Grad. Doch so schön die Sonnenstunden im Oktober waren: Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür. Hausbesitzer sollten jetzt prüfen, ob das Gebäude fit für den Winter ist. Diplom-Ingenieur Thomas Molitor, stellvertretender Technischer Leiter beim Sanierungs-Spezialisten ISOTEC zeigt, welche Stellen des Hauses unter die Lupe genommen werden sollten, um Feuchteschäden zu vermeiden.

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1. Gartenbewässerung

Vor dem Winter müssen außenliegende Wasserstellen zur Gartenbewässerung unbedingt abgestellt werden. Vielfach steht in den Leitungen noch Wasser. Wenn dieses mit dem Kälteeinbruch friert, bringt es die Leitungen zum Platzen und das Wasser gelangt unkontrolliert in die Außenwand.

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2. Regenrinne

Der nächste Blick sollte der Regenrinne gelten. Denn hier sammelt sich Herbstlaub an, das den Winter über liegen bleibt. Jetzt aber sollte es entfernt werden, damit das Regenwasser wieder ungehindert abfließen kann – und überlaufendes Wasser nicht die Fassade durchfeuchtet und ins Gebäudeinnere eindringt.

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3. Hauswände

Die Hauswände sollten untersucht werden, ob dort Risse sichtbar sind. Sie entstehen immer, wenn ein Gebäude sich im Laufe der Zeit „setzt“ oder der Verputz marode wird. Die Risse werden schnell zum Einfallstor für Feuchtigkeit und den damit möglichen Folgeschäden. Gegebenenfalls sollten Hausbesitzer einen Fachmann beauftragen, der diese Schäden noch vor dem Wintereinbruch in Ordnung bringt.

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4. Dachziegel

Nur wenige heftige Regenfälle und Stürme sind in diesem Jahr übers Land gezogen. Trotzdem können sie bewirken, dass Dachziegel sich verschieben und Feuchtigkeit ungehindert ins Gebäude eindringen kann. Deshalb sollte das Dach jetzt überprüft und mögliche Schäden von einem Dachdecker vor dem „richtigen“ Wintereinbruch behoben werden. Zudem stellen verschobene Dachziegel eine Gefahr da, für die der Eigentümer haftbar gemacht werden kann, wenn andere zu Schaden kommen.

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5. Kellertreppen

Ein besonderes Augenmerk verdienen außenliegende Kellertreppen eines Hauses. „Hier kommt es vor, dass Rinnen und Abflüsse durch Laub verstopfen, sodass sie überlaufen und Wasser unter der Kellertür eindringt. Eine sorgfältige Reinigung der Rinne vermeidet unangenehme Feuchteschäden“, betont Ingenieur Thomas Molitor.

Weitere Tipps und Hinweise – insbesondere gegen den Feuchteeintritt ins Haus – unter: www.isotec.de

12 jähriger Florian Schultz vermisst | Polizei bittet um Mithilfe

Seit dem 24.10.2018 gegen 12:45 Uhr wird der 12-jährige Florian Schultz aus Rostock/Gehlsdorf vermisst. Der vermisste Junge stieg nach ersten Erkenntnissen an der Haltestelle Gehlsheimer Straße in den Bus der Linie 45 in Richtung Dierkower Kreuz. Umfangreiche polizeiliche Suchmaßnahmen führten bisher noch nicht zum Auffinden des Jungen.

Er kann wie folgt beschrieben werden:
– ca. 1,50 Meter groß
– schlanke Gestalt
– kurzes, dunkelblondes Haar
– bekleidet mit einer roten Jacke, einer grünen Hose und einem
schwarzen Basecap. Er führt eine weiße Umhängetasche bei sich.

Zeugen, die Hinweise zum Aufenthalt des Jungen geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei in Rostock unter der Tel: 0381 4916-1616 oder jeden anderen Polizeidienststelle zu melden.

Deutsche Umwelthilfe zum Diesel-Urteil in Mainz

Deutsche Umwelthilfe e.V: Verwaltungsgericht Mainz gibt Klage für „Saubere Luft“ der Deutschen Umwelthilfe statt – Luftreinhalteplan muss bis zum 1. April 2019 geändert werden und Diesel-Fahrverbote zur Einhaltung des Grenzwertes zum 1. September 2019 enthalten

Das Verwaltungsgericht Mainz hat heute über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für „Saubere Luft“ in der Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz verhandelt (VG 3 K 988/16.MZ).

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Das Gericht hat entschieden, dass die Stadt den für Mainz geltenden Luftreinhalteplan spätestens zum 1. April 2019 fortschreiben muss.

Darin müssen alle Maßnahmen enthalten sein, mit denen der Grenzwert für die Stickstoffdioxidkonzentration im Jahresmittel 2019 sicher eingehalten wird. Dies umfasst insbesondere Diesel-Fahrverbote, die mit einem Wirksamwerden zum 1. September 2019 in den Plan aufzunehmen sind. Der Luftgrenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2), der seit dem Jahr 2010 verbindlich gilt, ist schnellstmöglich einzuhalten. Dabei geht es um eine Grenzwerteinhaltung im gesamten Stadtgebiet. Die Vorsitzende Richterin zeigte im Verfahren wenig Verständnis für die seit acht Jahren anhaltende Grenzwertüberschreitung. Sie machte klar, dass weitere Verzögerungen oder Unsicherheiten, die mit anderen Maßnahmen verbunden sein könnten, nicht hinnehmbar seien.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die heutige achte Entscheidung eines Gerichts in Deutschland in Folge zur Einführung von Diesel-Fahrverboten in einer deutschen Stadt zeigt überdeutlich das Scheitern der Dieselpolitik der Bundesregierung. Das Gericht machte in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass es keinen messbaren Effekt des am 1. Oktober 2018 vorgestellten Diesel-Plans der Bundeskanzlerin auf die Luftqualität sieht. Dieser gerichtlichen Bewertung kann ich nur zustimmen.“

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, sagt: „Mainz hat nicht nur ein Dieselproblem in Bahnhofsnähe. Vielmehr zeigen Messungen des Landesumweltsamts, dass die Stickstoffdioxidwerte in allen größeren innenstädtischen Straßen in Mainz überschritten sind. Die Stadt Mainz hat im Verfahren vorgetragen, dass dagegen nur eine Dieselfahrverbotszone hilft. Sperrungen einzelner Straßen führen nur zu Ausweichverkehren in Wohnstraßen. Das nun durch die Stadt zu erstellende Fahrverbotskonzept wird daher eine Fahrverbotszone aufnehmen müssen, um neue Belastungen zu vermeiden.“

Dr. Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsexperte, ergänzt: „Alle Bürgerinnen und Bürger von Mainz haben einen Anspruch auf ‚Saubere Luft‘. Nicht nur an der Messstelle Parcusstraße muss der Luftreinhaltegrenzwert von 40 µg NO2/m³ im Jahresmittel eingehalten werden, sondern im gesamten Stadtgebiet. Die Bundesregierung lässt die betroffenen Autofahrer im Dieseldunst stehen, wenn sie die dringend notwendige Hardwarenachrüstung aller betroffener Euro 5 und Euro 6 Diesel- Pkw weiterhin verweigert.“

Hintergrund:

Die DUH hatte im Oktober 2016 die seit 2013 ruhende Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz für „Saubere Luft“ in Mainz wiederaufgenommen (VG 3 K 988/16.MZ).

Die offizielle Messstelle an der Parcusstraße zeigte im Jahr 2017 mit 48 µg/m³ eine deutliche Überschreitung des erlaubten Stickstoffdioxid (NO2)-Jahresmittelwerts von 40 µg/m³ an. Zahlreiche weitere amtliche Messungen ermittelten an der Binger Straße einen Wert von 59 µg NO2/m³, an der Rheinallee einen Wert von 58 µg NO2/m³ und dem Neubrunnenplatz einen Wert von 53 µg NO2/m³.

NO2 ist gesundheitsschädigend. Die Europäische Umweltagentur EEA hat im Herbst 2017 die gesundheitlichen Folgen der NO2-Verschmutzung mit jährlich 12.860 vorzeitigen Todesfällen allein in Deutschland beziffert.

Diesel-Fahrverbote sind zur kurzfristigen Einhaltung des NO2-Grenzwertes die einzige Option und laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 27. Februar 2018 rechtmäßig und notwendig.

Schmutzige Diesel-Pkw tragen wesentlich zu mehr als 800.000 jährlichen Neuerkrankungen an Diabetes und Asthma sowie knapp 13.000 vorzeitigen Todesfällen bei, verursacht durch die anhaltende Belastung der Atemluft mit dem Dieselgift NO2. Das Umweltbundesamt hatte mit einer neuen Studie über die Gesundheitsfolgen des Dieselabgasgiftes NO2 verdeutlicht, dass bereits bei Konzentrationen deutlich unterhalb des Grenzwertes mit 437.000 Neuerkrankungen an Diabetes Mellitus und 439.000 Asthmaerkrankungen zu rechnen ist.

Derzeit führt die DUH Klageverfahren für „Saubere Luft“ in 29 Städten. Klagen für „Saubere Luft“ in Bielefeld, Hagen, Freiburg, Oberhausen und Wuppertal wird die DUH im November einreichen. Damit klagt die DUH dann in insgesamt 34 Städten. Bis Ende 2018 sind noch für sechs Städte Verhandlungen für „Saubere Luft“ terminiert (VG Köln zu Bonn und Köln am 8.11., VG Gelsenkirchen zu Gelsenkirchen und Essen am 15.11., VG Wiesbaden zu Darmstadt am 21.11. und VG Wiesbaden zu Wiesbaden am 19.12.2018).

Verkehrsunfall mit 3 Verletzen in Wissen

Am Mi., 24.10.2018, gegen 09:00 Uhr, befuhr eine 20-jährige Fahrzeugführerin mit ihrem Pkw VW Polo die Landesstraße 278 von Morsbach kommend in Fahrtrichtung Wissen. Mit der Bereifung der Beifahrerseite geriet sie auf den unbefestigten Seitenstreifen und kam in dem sich anschließenden Kurvenbereich ins Schleudern. Dabei drehte sich ihr Pkw um die eigene Achse und berührte mehrfach die Schutzplanken.

Eine 43-jährige Fahrzeugführerin eines Pkw Nissan, welche die genannte Straße in entgegengesetzter Richtung befuhr, konnte dem schleudernden Fahrzeug nur teilweise ausweichen und es kam zum seitlichen Kontakt beider Fahrzeuge. Die 20-jährige Fahrerin des unfallverursachenden Fahrzeuges kam hierdurch immer noch nicht zum Stehen, so dass es letztlich zu einem Frontalzusammenstoß mit dem PKW Skoda Octavia eines 57-jährigen Fahrzeugführers kam, welcher die L 278 von Wissen kommend befuhr.

Die Fahrerin des unfallverursachenden Pkw erltt schwere Verletzungen und wurde mit dem RTW in das Krankenhaus verbracht, wo sie stationär verblieb. Die 43-jährige Fahrerin des PKW Nissan wurde mit leichten Verletzungen ebenfalls in das Krankenhaus verbracht. Der 57-jährige Fahrer des Pkw Skoda erlitt auch leichte Verletzungen. An allen beteiligten Fahrzeugen entstand insgesamt ca. 20.000,-EUR Sachschaden. Die Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden

Remscheid: Öffentlichkeitsfahndung nach vermisster Person

Die Polizei bittet die Öffentlichkeit um Mithilfe bei der Vermisstensuche nach einem 56-jährigen Remscheider. Horst M. verließ am 26.09.2018 seine Wohnung an der Gockelshütte in Remscheid mit unbekanntem Ziel und ist seitdem nicht mehr zurückgekehrt. Da eine Eigengefährdung für Horst M. nicht ausgeschlossen werden kann, bittet die Polizei um Mithilfe der Öffentlichkeit. Umfangreiche Suchmaßnahmen unter anderem mittels Polizeihubschrauber verliefen bislang ohne Erfolg.

Horst M. hat dunkle mittelelange Haare, trägt einen Schnurrbart, hat eine schmale gebrechliche Statur und war bekleidet mit einem Sweatshirt, einer dunkelblauen Jogginghose und Schlappen. Hinweise zu Horst M. und seinem möglichen Aufenthaltsort nimmt das zuständige Kriminalkommissariat 12 telefonisch unter der 0202-284-0 entgegen. In dringenden Fällen auch über die -110.

Budenheim: Schwerer Verkehrsunfall mit zwei beteiligten LKW

Ein aus Richtung Mombach kommender LKW befuhr die Mainzer Landstraße in Richtung Budenheim. Aus der Gegenrichtung kam ihm ein LKW entgegen. Beim Abbiegen nach links auf ein Gelände in der Mainzer Landstraße schätzte er die Entfernung des entgegenkommenden LKW falsch ein.

Es kam dadurch zur Kollision der beiden LKW. Der Fahrer und der Beifahrer des entgegenkommenden LKW wurden dabei schwer verletzt. Der Fahrer wurde durch einen Rettungshubschrauber in das KKM Mainz und der Beifahrer in die Uniklinik Mainz zur weiteren Behandlung gebracht. Während der Unfallaufnahme musste teilweise die Fahrspur Richtung Mainz gesperrt werden.

Durchsuchungsmaßnahmen mehrerer Häuser wegen Mietwuchers und Betruges

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mainz, des Polizeipräsidiums Mainz und der Stadt Alzey/Kreisverwaltung Alzey-Worms. Aufgrund einer Strafanzeige des Jobcenters Alzey-Worms bestand seit längerem der Verdacht, dass zwei Beschuldigte zumindest drei in ihrem Eigentum stehende Ein- bzw. Mehrfamilienhäuser in der Alzeyer Hinkelgasse, der Ochslergasse und dem Wächterspfad, als Wohnraum an bis zu 19 Personen vermietet hat. Die beim Jobcenter vorliegenden Mietverträge lauten auf 1-Zimmer-Wohnungen mit Küche und Bad für monatlich 450,– EUR.

Teilweise wurden die Verträge dem Jobcenter von Transferleistungsempfängern vorgelegt und der Mietzins in der Folge übernommen. Eine Teilbegehung durch Mitarbeiter des Jobcenters im letzten Jahr hat dann zur Anzeigenerstattung geführt. Die „Überbelegung“ der Häuser hatte in Alzey über den Sommer öffentliche Aufmerksamkeit verursacht.

Nach umfangreichen Ermittlungen besteht nunmehr gegen die Besitzer und möglicherweise weitere Personen der Verdacht des gemeinschaftlichen Betrugs und des Mietwuchers. Durch das Amtsgericht Mainz ist daher auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mainz ein Durchsuchungsbeschluss erlassen worden.

Mit rund 90 Einsatzkräfte der Polizei, in Anwesenheit des für das Verfahren zuständigen Oberstaatsanwaltes, sowie Mitarbeitern anderer Behörden, wie Ausländerbehörde, Gesundheitsamt, Ordnungsamt, Bauaufsicht und des Jobcenters wurden aus diesem Anlass heute Morgen ab 06.00 Uhr, die drei Mietshäuser sowie die Wohnungen der Beschuldigten aufgesucht. Dabei ist einer der Beschuldigte in seinen Wohnräumen angetroffen worden. Bei der Durchsuchung sind zahlreiche schriftliche Unterlagen, zwei Notebooks und Speichermedien sichergestellt worden.

Neben der Sicherstellung von Beweismitteln im Betrugsverfahren konnten die sachverständigen Behörden Mängel in den Objekten feststellen, die weitere Maßnahmen durch die Fachbehörden nach sich ziehen dürften.

Insgesamt konnten in den durchsuchten Objekten 35 weitere Personen angetroffen werden. Alle Personen wurden bezüglich ihres Aufenthaltsstatus überprüft.

Die Auswertung der erlangten Daten wird nunmehr einige Zeit in Anspruch nehmen. Wie bereits in der Vorbereitung der Maßnahme werden auch hier die eingebundenen Behörden und Institutionen eng zusammenarbeiten.

Der neue Skoda Scala | Die neue Definition der Kompaktwagen

Neuer Charakter, neue Technik, neuer Name: Mit dem SKODA SCALA erweitert die tschechische Marke das Angebot in der beliebten Kompaktklasse. Das komplett neu entwickelte Modell bietet hohe aktive und passive Sicherheit, Voll-LED-Scheinwerfer und -Heckleuchten, viel Platz für Gepäck und Passagiere sowie zahlreiche Simply Clever-Ideen. Fünf Motorvarianten mit einer Leistungsspanne von 66 kW (90 PS)* bis 110 kW (150 PS)* stehen zur Wahl. Das fünftürige Schrägheckmodell kombiniert emotionales Design mit hoher Funktionalität und State-of-the-Art-Connectivity. Der neue SKODA SCALA überträgt die emotionale Designsprache der Studie VISION RS, die bei der Paris Motorshow Aufsehen erregte, in ein Serienfahrzeug. Marktstart ist bereits in der ersten Jahreshälfte 2019.

Der SKODA Vorstandsvorsitzende Bernhard Maier sagt: „Mit dem neuen SKODA SCALA schlagen wir ein neues Kapitel in der Kompaktklasse von SKODA auf. Er ist eine komplette Neuentwicklung, die in dieser Klasse Standards in Sachen Technologie, Sicherheit und Design setzt. Der SCALA verkörpert auf perfekte Weise SKODA typisch ,Smart Understatement‘. Wir sind davon überzeugt, dass der SCALA die besten Chancen hat, das A-Segment für SKODA neu zu definieren.“

Mit dem SCALA präsentiert SKODA die neue emotionale Exterieur- und Interieurdesignsprache erstmals in Serienform. Sie hatte bereits auf dem Pariser Automobilsalon in Gestalt der VISION RS für Aufsehen gesorgt. Mit dem neuen Modell macht die tschechische Traditionsmarke auch technisch einen großen Schritt. Daher passt der Name SCALA, der aus dem Lateinischen stammt, hervorragend. Er bedeutet so viel wie ,die Treppe‘ oder ,die Leiter‘. Mit dem SCALA nimmt SKODA gleich mehrere große Entwicklungsstufen. Er verkörpert dabei perfekt den Wertekanon der Marke, den der Begriff ,Smart Understatement‘ treffend zusammenfasst.

Neue skulpturale Formen, dynamische Elemente und präzise gestaltete Details verschaffen dem Fahrzeug einen emotionalen und authentischen Auftritt mit einer starken eigenen Identität. Den neuen SKODA SCALA kennzeichnet als erstes Modell der Marke die nächste Entwicklungsstufe der SKODA Formensprache, die auch künftige Modelle des Automobilherstellers prägen wird. Als erstes SKODA Serienmodell in Europa trägt der neue SCALA zudem anstelle des SKODA Logos den SKODA Schriftzug in Einzelbuchstaben an der Heckklappe.

Trotz seiner kompakten Abmessungen liefert der SKODA SCALA für die Kompaktklasse großzügige Platzverhältnisse im Innenraum. Das neue Modell misst 4.362 Millimeter in der Länge, es ist 1.793 Millimeter breit und 1.471 Millimeter hoch. Der lange Radstand von 2.649 Millimetern verleiht dem SKODA SCALA sehr gute Fahreigenschaften.

Mit seinen großzügigen Innenabmessungen lässt der SKODA SCALA keine Wünsche offen und rückt nah an den SKODA OCTAVIA. Die Kniefreiheit beträgt 73 Millimeter (SKODA OCTAVIA: 73 Millimeter), die Ellbogenfreiheit auf den Rücksitzen beläuft sich auf 1.425 Millimeter (SKODA OCTAVIA: 1.449 Millimeter) und die Kopffreiheit im Fond liegt bei 982 Millimetern (SKODA OCTAVIA: 980 Millimeter). Markentypisch verfügt der SKODA SCALA über einen der größten Kofferräume seiner Klasse mit 467 Litern Volumen. Bei umgeklappter Rückbank erhöht sich das Volumen auf 1.410 Liter.

Charakteristisch sind auch die innovativen, optionalen Voll-LED-Scheinwerfer und -Heckleuchten. Als erstes SKODA Modell verfügt der neue Kompakte über den dynamischen Blinker hinten. Unter dem hinteren Stoßfänger verbirgt sich ein optionales Simply Clever-Feature: eine schwenkbare Anhängerkupplung mit elektrischer Entriegelung, die über eine Taste im Kofferraum ausgeklappt werden kann. Zudem bietet der SKODA SCALA unter anderem das SKODA typische Regenschirmfach in der Fahrertür (mit Regenschirm) oder den Eiskratzer im Tankdeckel, aber auch die auf Wunsch erhältliche elektrische Heckklappe inklusive Tip-To-Close-Funktion.

Neue Generation der klassenweit besten Online-Dienste und Infotainmentsysteme

Passend zum modernen Auftritt des SKODA SCALA ist auch neueste Digitaltechnik ins Fahrzeug integriert. Das flexibel konfigurierbare optionale Virtual Cockpit ist mit einem 10,25 Zoll großen Display erhältlich – dem größten in der Kompaktklasse. Die Displays der Infotainmentsysteme messen in der Diagonale bis zu 9,2 Zoll – ebenfalls ein Bestwert im Fahrzeugsegment.

Dank der neuen Generation mobiler Online-Dienste von SKODA Connect können die Passagiere ihr Fahrzeug über das Mobiltelefon ver- und entriegeln und die Software des Infotainmentsystems oder die Navigationskarte ‚über die Luft‘ aktualisieren. Der Besuch eines Autohauses ist nicht notwendig. Als erstes SKODA Modell werden alle ausgelieferten SKODA SCALA immer online sein. Die eingebaute eSIM stellt per LTE eine Hochgeschwindigkeits-Internetverbindung her, so dass keine zusätzliche SIM Karte oder Tethering-Verbindung per Smartphone erforderlich sind. Serienmäßig unterstützt die eSIM die Funktionalität des Emergency Calls und des Proaktiven Service.

Fünf sparsame Motoren und optional ein verstellbares Fahrwerk

Der SKODA SCALA verfügt über fünf verschiedene Motorisierungen, die alle die Abgasnorm Euro 6d TEMP erfüllen. Darunter sind drei Benziner sowie ein Diesel. Später im Laufe des Jahres 2019 kommt ein Triebwerk, das auf den Betrieb mit umweltfreundlichem Erdgas (CNG) ausgelegt ist. Alle Motoren sind Direkteinspritzer mit Turboaufladung. Sie sind mit Start-Stopp-Automatik und Bremsenergierückgewinnung ausgestattet.

Der 1,0 TSI mit 70 kW (95 PS)* gibt seine Kraft über ein manuelles 5 Gang Getriebe ab. Der 1,0 TSI mit 85 kW (115 PS)* ist serienmäßig mit einem manuellen 6-Gang-Getriebe oder auf Wunsch mit einem automatischen 7-Gang-Direktschaltgetriebe (DSG) bestückt. Top-Benzinmotorisierung des SKODA SCALA ist der 1,5 TSI. Der Vierzylinder leistet 110 kW (150 PS)* und kommt serienmäßig mit einem manuellen 6 Gang Getriebe, auf Wunsch ist auch ein 7-Gang-DSG erhältlich. Alle Benzinmotoren sind mit Ottopartikelfilter ausgestattet.

Der 1,6 TDI mit vier Zylindern mobilisiert 85 kW (115 PS)* und stemmt ein Drehmoment von 250 Nm auf die Kurbelwelle. Ein SCR-Katalysator mit AdBlue-Einspritzung sowie Dieselpartikelfilter gehören zum Serienumfang. Er erfüllt auch die Abgasnorm Euro 6d-TEMP. Der sparsame Selbstzünder ist serienmäßig mit einem manuellen 6-Gang-Getriebe gekoppelt, das 7 Gang-DSG ist optional erhältlich.

Die umweltschonende Möglichkeit, den neuen SKODA SCALA zu fahren, bietet der 1,0 G-TEC*. Der Dreizylinder ist hauptsächlich auf den Betrieb mit Erdgas (CNG) ausgelegt, bei dem weniger CO2 und NOx-Emissionen anfallen als bei herkömmlichen Kraftstoffen. Nachdem das getankte Erdgas aufgebraucht ist, lässt sich der Motor auch mit Benzin betreiben. Die neueste Version des CNG Triebwerkes verfügt über 66 kW (90 PS), die Kraftübertragung erfolgt ausschließlich per manuelles 6-Gang-Getriebe.

Bereits das serienmäßige Fahrwerk verschafft dem neuen SKODA SCALA sehr sichere und agile Fahreigenschaften. Noch mehr individuelle Möglichkeiten und Sportlichkeit ermöglicht das optionale neue Sport Chassis Preset, das zwei unterschiedliche Abstimmungen bietet. Das Fahrwerk ist 15 Millimeter tiefer gelegt und verfügt neben dem Normal Modus über einen Sport-Modus mit einer härteren Kennlinie der über ein Ventil umschaltbaren Stoßdämpfer. Das sorgt für ein sportlicheres Fahrgefühl und eine intensivere Anbindung an die Fahrbahn. Gesteuert wird der Wechsel zwischen den beiden Einstellungen im Menü der Fahrprofilauswahl Driving Mode Select.

Zahlreiche neue Assistenzsysteme aus höheren Fahrzeugklassen

Christian Strube, SKODA Vorstand für Technische Entwicklung, betont: „Der neue SKODA SCALA basiert auf dem flexiblen Modularen Querbaukasten des Volkswagen Konzerns. Das ermöglicht neben der Nutzung der modernsten Antriebs- und Fahrwerkskomponenten auch den Zugriff auf zahlreiche neue Fahrerassistenzsysteme, die bislang nur aus höheren Fahrzeugklassen bekannt waren – erstmals oder in erweiterten Varianten. Im Zusammenspiel mit zahlreichen passiven Sicherheitssystemen heben diese Assistenten den SKODA SCALA auf ein sehr hohes Sicherheitslevel.“

Zu den im SKODA SCALA verfügbaren erweiterten Assistenten zählt der Side Assist. Dieses optionale System zeigt dem Fahrer an, wenn sich von hinten Fahrzeuge nähern, die überholen wollen oder sich im toten Winkel befinden. Während der bekannte Spurwechselassistent bis zu 20 Meter Reichweite hat, kann der Side Assist Fahrzeuge bis zu einer Entfernung von 70 Metern erkennen und daher auch auf Autobahnen und Schnellstraßen effektiv vor gefährlichen Situationen warnen. Ein fester Bestandteil des Side Assists ist der Ausparkassistent. Ebenfalls prädestiniert für den Einsatz bei Langstreckenfahrten auf der Autobahn bis zu einer Geschwindigkeit von 210 km/h ist der optional erhältliche Adaptive Abstandsassistent (ACC). Bereits zur Serienausstattung gehören der Spurhalteassistent und der Frontradarassistent. Der Frontradarassistent inklusive City-Notbremsfunktion überwacht in der Stadt per Radar den Bereich vor dem Fahrzeug und hilft so, Unfälle zu vermeiden. Eine komfortable Unterstützung beim Einparken bietet der optionale Parklenkassistent, der den SKODA SCALA automatisch in Längs- und Quer-Parklücken hinein- und auch wieder herausmanövriert.

Hohe Sicherheitsstandards ohne Kompromisse

Für ein sichereres Fahren und bessere Sicht bei Dunkelheit und schlechten Witterungsbedingungen bietet der SKODA SCALA Voll-LED-Scheinwerfer und -Heckleuchten. Für eine angenehme Atmosphäre im Innenraum sorgt die LED-Ambientebeleuchtung.

Verschiedene passive Systeme erhöhen das Sicherheitsniveau zusätzlich. Bei einem drohenden Aufprall schließt der optionale proaktive Insassenschutz automatisch bereits frühzeitig Fenster und strafft die Sicherheitsgurte der Vordersitze. Sollte es zu einem Unfall kommen, schützen im SKODA SCALA bis zu neun Airbags die Passagiere. Neben zwei Frontairbags für Fahrer und Beifahrer bietet das neue Kompaktmodell auch einen Knieairbag unter dem Lenkrad. Seitenairbags vorn sowie Kopf- und Seitenairbags für beide hinteren Türen sind als Option ebenfalls erhältlich. Die Multikollisionsbremse verhindert nach einem Aufprall ein unkontrolliertes Weiterrollen des Fahrzeuges. Der Emergency Call ruft automatisch Hilfe, wenn die Airbags oder die Gurtstraffer für die Frontpassagiere ausgelöst wurden; er kann aber auch jederzeit manuell betätigt werden.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.skoda-auto.de/wltp.

Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

* Verbrauch nach Verordnung (EG) Nr. 715/2007; CO2-Emissionen und CO2-Effizienz nach Richtlinie 1999/94/EG. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de), unentgeltlich erhältlich ist.

SCALA 1,0 TSI 70 kW (95 PS)

Die Verbrauchsangaben zum offiziellen Kraftstoffverbrauch innerorts, außerorts und kombiniert sowie zu den CO2-Emissionen liegen derzeit noch nicht vor, da das Fahrzeug noch nicht zum Verkauf angeboten wird und daher nicht der Richtlinie 1999/94 EG unterliegt.

SCALA 1,0 TSI 85 kW (115 PS)

Die Verbrauchsangaben zum offiziellen Kraftstoffverbrauch innerorts, außerorts und kombiniert sowie zu den CO2-Emissionen liegen derzeit noch nicht vor, da das Fahrzeug noch nicht zum Verkauf angeboten wird und daher nicht der Richtlinie 1999/94 EG unterliegt.

SCALA 1,0 TSI DSG 85 kW (115 PS)

Die Verbrauchsangaben zum offiziellen Kraftstoffverbrauch innerorts, außerorts und kombiniert sowie zu den CO2-Emissionen liegen derzeit noch nicht vor, da das Fahrzeug noch nicht zum Verkauf angeboten wird und daher nicht der Richtlinie 1999/94 EG unterliegt.

SCALA 1,5 TSI 110 kW (150 PS)

Die Verbrauchsangaben zum offiziellen Kraftstoffverbrauch innerorts, außerorts und kombiniert sowie zu den CO2-Emissionen liegen derzeit noch nicht vor, da das Fahrzeug noch nicht zum Verkauf angeboten wird und daher nicht der Richtlinie 1999/94 EG unterliegt.

SCALA 1,5 TSI DSG 110 kW (150 PS)

Die Verbrauchsangaben zum offiziellen Kraftstoffverbrauch innerorts, außerorts und kombiniert sowie zu den CO2-Emissionen liegen derzeit noch nicht vor, da das Fahrzeug noch nicht zum Verkauf angeboten wird und daher nicht der Richtlinie 1999/94 EG unterliegt.

SCALA 1,6 TDI 85 kW (115 PS)

Die Verbrauchsangaben zum offiziellen Kraftstoffverbrauch innerorts, außerorts und kombiniert sowie zu den CO2-Emissionen liegen derzeit noch nicht vor, da das Fahrzeug noch nicht zum Verkauf angeboten wird und daher nicht der Richtlinie 1999/94 EG unterliegt.

SCALA 1,6 TDI DSG 85 kW (115 PS)

Die Verbrauchsangaben zum offiziellen Kraftstoffverbrauch innerorts, außerorts und kombiniert sowie zu den CO2-Emissionen liegen derzeit noch nicht vor, da das Fahrzeug noch nicht zum Verkauf angeboten wird und daher nicht der Richtlinie 1999/94 EG unterliegt.

SCALA 1,0 G-TEC 66 kW (90 PS)

Die Verbrauchsangaben zum offiziellen Kraftstoffverbrauch innerorts, außerorts und kombiniert sowie zu den CO2-Emissionen liegen derzeit noch nicht vor, da das Fahrzeug noch nicht zum Verkauf angeboten wird und daher nicht der Richtlinie 1999/94 EG unterliegt.

Verkehrsunfall auf der A60 mit mehreren Fahrzeugen

Am heutigen Morgen um 07:48 Uhr kam es auf der A60 in Fahrtrichtung Darmstadt zu einem Verkehrsunfall mit vier beteiligten Fahrzeugen. In Höhe des Autobahndreieck Mainz musste eine 27 jährige Frau aus Waldalgesheim aufgrund eines Staus ihr Fahrzeug auf dem linken Fahrstreifen bis zum Stillstand abbremsen. Die zwei nachfolgenden Fahrzeuge, der BMW eines 37 jährigen Mann aus Bingen und der Porsche eines 47 jährigen Schwabenheimers erkannten die Situation und konnten ebenfalls noch anhalten.

Der nachfolgende 53jährige Fahrzeugführer fuhr dann vermutlich aus Unachtsamkeit auf den stehenden Porsche auf und schob alle drei Fahrzeuge zusammen.

Alle vier Fahrzeugführer wurden bei dem Zusammenstoß leicht verletzt. Der Unfallverursacher wurde in ein Mainzer Krankenhaus eingeliefert. Die Gesamtschadenshöhe beträgt ca. 60.000 Euro. Zur Unfallaufnahme und Räumung der Unfallstelle war der linke Fahrstreifen ca. 1 Stunde gesperrt. Es bildete sich ein Rückstau bis zur AS Ingelheim Ost.

Während den polizeilichen Maßnahmen wurde mehrfach das Bilden der Rettungsgasse durch einen weiteren Streifenwagen überprüft. Insgesamt mussten nur wenige mündliche Ermahnungen ausgesprochen werden.

Wormser gehen selten zum Zahnarzt | Das zeigt ein Bericht der Barmer

Verglichen mit den anderen Landkreisen und kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz gehen in Worms unterdurchschnittlich viele Menschen zum Zahnarzt. Das zeigt der Zahnreport der BARMER, für den die Technische Universität Dresden Daten aus dem Jahr 2016 ausgewertet hat. „Wer nicht mindestens einmal pro Jahr zum Zahnarzt geht, setzt die Gesundheit seiner Zähne unnötig aufs Spiel“, sagt Daniela Eimermann, Regionalgeschäftsführerin der BARMER in Worms. Besonders bei den sechs- bis 17-Jährigen müsse ein halbjährlicher Besuch beim Zahnarzt selbstverständlich sein.

Laut Zahnreport haben 67,9 Prozent der Einwohner in Worms einen Zahnarzt aufgesucht. Damit lagen sie unter dem Rheinland-Pfalz-Durchschnitt von 68,4 Prozent und unter dem Bundesdurchschnitt von 71,5 Prozent. Eimermann sagt: „Wer regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen in einem Bonusheft dokumentieren lässt, kann bei der Anschaffung von Zahnersatz und Zahnkronen bares Geld sparen.“ Der Report zeigt, dass in Worms 10,5 Prozent der Einwohner bei ihrem Zahnarzt wegen Zahnkronen oder Zahnersatz vorstellig werden mussten.

Sorgfältige Mundhygiene ergänzt Besuch beim Zahnarzt

„Auch die Dritten brauchen Pflege. Deshalb bleiben Kontrollbesuche beim Zahnarzt für Prothesen-Träger wichtig“, erklärt Eimermann. Werde die Prothese zu selten überprüft, sei ihr optimaler Sitz im Mund nicht gewährleistet. Dann bestehe die Gefahr einer chronischen schmerzhaften Veränderung der Schleimhaut. „Wird sie nicht rechtzeitig behandelt, kann sich die Entzündung auf den gesamten Mundbereich ausdehnen und schließlich auch innere Organe wie Herz und Lunge in Mitleidenschaft ziehen“, warnt Eimermann.

Der regelmäßige Besuch beim Zahnarzt allein reicht aber nicht. Eimermann betont: „Eine regelmäßige, sorgfältige Mundhygiene und eine zahngesunde Ernährung können Zähne und Zahnfleisch vor Schäden schützen und ein Leben lang gesund halten.“ Mindestens zweimal am Tag solle eine Generalreinigung mit einer fluoridhaltigen Zahncreme stattfinden, jeweils nach dem Frühstück und vor dem Schlafengehen. Vor allem nach klebrigen, süßen Zwischenmahlzeiten empfehle sich ein zusätzliches Zähneputzen.

Boris Wolff, Landespressesprecher | BARMER Landesvertretung Rheinl.-Pfalz/Saarland

Mainzer gehen überdurchschnittlich oft zum Zahnarzt

Verglichen mit den anderen Landkreisen und kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz gehen in Mainz überdurchschnittlich viele Menschen zum Zahnarzt. Das zeigt der Zahnreport der BARMER, für den die Technische Universität Dresden Daten aus dem Jahr 2016 ausgewertet hat. „Wer nicht mindestens einmal pro Jahr zum Zahnarzt geht, setzt die Gesundheit seiner Zähne unnötig aufs Spiel“, sagt Markus Brunk, Regionalgeschäftsführer der BARMER in Mainz. Besonders bei den sechs- bis 17-Jährigen müsse ein halbjährlicher Besuch beim Zahnarzt selbstverständlich sein.

Laut Zahnreport haben 69,0 Prozent der Einwohner in Mainz einen Zahnarzt aufgesucht. Damit lagen sie über dem Rheinland-Pfalz-Durchschnitt von 68,4 Prozent, aber unter dem Bundesdurchschnitt von 71,5 Prozent. Brunk sagt: „Wer regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen in einem Bonusheft dokumentieren lässt, kann bei der Anschaffung von Zahnersatz und Zahnkronen bares Geld sparen.“ Der Report zeigt, dass in Mainz 9,1 Prozent der Einwohner bei ihrem Zahnarzt wegen Zahnkronen oder Zahnersatz vorstellig werden mussten.

Sorgfältige Mundhygiene ergänzt Besuch beim Zahnarzt

„Auch die Dritten brauchen Pflege. Deshalb bleiben Kontrollbesuche beim Zahnarzt für Prothesen-Träger sehr wichtig“, erklärt Brunk. Werde die Prothese zu selten überprüft, sei ihr optimaler Sitz im Mund nicht gewährleistet. Dann bestehe die Gefahr einer chronischen schmerzhaften Veränderung der Schleimhaut. „Wird sie nicht rechtzeitig behandelt, kann sich die Entzündung auf den gesamten Mundbereich ausdehnen und schließlich auch innere Organe wie Herz und Lunge in Mitleidenschaft ziehen“, warnt Brunk.

Der regelmäßige Besuch beim Zahnarzt allein reicht aber nicht. Brunk betont: „Eine regelmäßige, sorgfältige Mundhygiene und eine zahngesunde Ernährung können Zähne und Zahnfleisch vor Schäden schützen und ein Leben lang gesund halten.“ Mindestens zweimal am Tag solle eine Generalreinigung mit einer fluoridhaltigen Zahncreme stattfinden, jeweils nach dem Frühstück und vor dem Schlafengehen. Vor allem nach klebrigen, süßen Zwischenmahlzeiten empfehle sich ein zusätzliches Zähneputzen.

Boris Wolff, Landespressesprecher | BARMER Landesvertretung Rheinl.-Pfalz/Saarland

71 jähriger Bernd Josef Steinert vermisst | Polizei bittet um Mithilfe

Seit Montag, dem 22.10.2018, wird der 71-Jährige Bernd Josef Steinert aus Wiesbaden-Breckenheim vermisst. Herr Steinert verließ an diesem Tag gegen 08:30 Uhr seine Wohnanschrift und wurde gegen 17:00 Uhr bei der Polizei als vermisst gemeldet. Der 71-Jährige fuhr am Montag mit seinem Pkw, Skoda Yeti, Farbe grün, mit dem Kennzeichen WI-BC 32 davon. Ein mögliches Ziel ist nicht bekannt.

Es gibt vage Hinweise, dass sich der Gesuchte im Rhein-Lahn-Kreis, Bereich Seelbach oder in der Gegend um Groß-Gerau, Riedstadt-Leeheim aufhalten könnte, bzw. unterwegs war.

Ein Aufenthalt im Bereich Wiesbaden ist jedoch ebenfalls nicht ausgeschlossen. Herr Steinert ist circa 1,75 Meter groß, von normaler Statur, und trägt kurzes, weißes Haar. Er ist Brillenträger. Zu seiner Bekleidung können keine Angaben gemacht werden.

Aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes kann eine Gefahr für den 71-Jährigen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden. Zeugen oder Hinweisgeber, welche Angaben zum Aufenthaltsort des Vermissten machen können werden gebeten, sich bei der Wiesbadener Kriminalpolizei unter der Rufnummer (0611) 345-3333 zu melden.