BYC-News Blog Seite 1391

Kreis Groß-Gerau | Verkehrsunfallflucht in Büttelborn

Nachrichten Kurzmeldung | An diesem Donnerstag wurde zwischen 12:00 und 14:00 Uhr in der Rhönstraße in Büttelborn (Kreis Groß-Gerau) ein geparktes Fahrzeug von einem bislang unbekannten Verkehrsteilnehmer beschädigt. Der Verursacher beschädigte wahrscheinlich beim ausparken das abgestellte Auto. Anschließend entfernte dieser sich von der Unfallstelle ohne seine Daten zu hinterlassen. Zeugen werden gebeten sich bei der Polizeistation in Groß-Gerau unter der Rufnummer 06152/175-0 zu melden.


 

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Mainzer angelt sich eine scharfe Granate aus dem Rhein in Wiesbaden

Nachrichten Wiesbaden | (obs) An diesem Freitag machte ein Mainzer mit seiner Begleitung einen ungewöhnlichen Fang am Rheinufer in Wiesbaden-Biebrich. Der 29-jährige war mit seiner 26 Jahre alten Begleitung angeln.


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Die Polizei Wiesbaden sperrte den Bereich ab

Der Mann und seine 26-jährige Begleiterin waren zwar nicht auf Fische aus, sie angelten mit einem Magneten, hatten mit einem solchen Fund jedoch sicherlich nicht gerechnet. Der Mann legte die Granate sofort vorsichtig an der Uferbefestigung hin und informierte die Polizei über den Notruf.

Die alarmierte Polizei Wiesbaden sperrte den Bereich umgehend im Umkreis von 100 Metern ab und verständigte den Kampfmittelräumdienst. Dieser stellte fest, dass es sich bei dem Fundstück um eine noch scharfe amerikanische MK II Handgranate handelt. Die scharfe Granate wurde durch den Kampfmittelräumdienst abtransportiert. (Polizei Westhessen)

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Magier Roy Horn an Covid-19 verstorben

Nachrichten Überregional | Die internationale Showbühne hat einen ihrer größten Zauberkünstler verloren. Der „Siegfried & Roy“-Magier ist an diesem Freitag in Las Vegas (USA) an der Infektion mit dem Coronavirus verstorben, meldet das US Portal TMZ. Roy Horn ist im Alter von 75 Jahre in einem Krankenhaus an der Lungenkrankheit Covid-19 verstorben.


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Roy Horn kämpfte gegen die Infektion

Am 29. April wurde bekannt, das der 75-jährige sich mit dem Coronavirus angesteckt hatte.

„Heute hat die Welt einen der Großen der Magie verloren, aber ich habe meinen besten Freund verloren. Schon bei unser ersten Begegnung wusste ich, dass Roy und ich zusammen die Welt verändern würden. Es hätte keinen Siegfried ohne Roy und keinen Roy ohne Siegfried gegeben.“, teilte Siegfried Fischbacher in Las Vegas gegenüber TMZ mit.

Die erfolgreiche Zauberkarriere von Siegfried und Roy endete im Oktober 2003, als einer ihrer weißen Tiger Roy Horn bei einer Vorstellung lebensgefährlich verletzte.

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Stadtradeln Ingelheim: Stadtvorstand ruft trotz Corona zur Teilnahme auf

Nachrichten Ingelheim | Zum neunten Mal findet die bundesweite Aktion „Stadtradeln in Ingelheim statt. Aufgrund der Corona-Verordnungen allerdings nicht wie gewohnt. Vom 30. Mai bis zum 19. Juni findet das Stadtradeln statt. Jede(r) der in Ingelheim, Heidesheim oder Wackernheim wohnt oder arbeitet darf an dieser Veranstaltung teilnehmen.


„Wichtig für alle Teilnehmer der Aktion ist, dass die jeweils gültigen Kontaktbeschränkungen sowie Gesundheits- und Hygienebedingungen zu beachten sind. Aufgrund der derzeitigen Umstände wird es keine Auftaktveranstaltung oder andere gemeinsame öffentliche Aktionen geben“, bedauert der Oberbürgermeister Ralf Claus gemeinsam mit den Organisatoren.

Man kann allein, zu zweit oder als Familie mit dem Fahrrad unterwegs sein und die gefahrenen Kilometer online eintragen. Einzelradler werden automatisch dem offenen Team der Stadtverwaltung zugeordnet. Auch die Anmeldung von Teams ist weiterhin möglich. Ein Team muss aus mindestens zwei Personen bestehen.

Anmeldungen für die Aktion Stadtradeln können unter www.stadtradeln.de/ingelheim-am-rhein vorgenommen werden. Hier finden Interessierte auch alle wichtigen Informationen zur bundesweiten Aktion. Rückfragen beantwortet Ulrich Reussner vom Umwelt- und Grünflächenamt telefonisch unter 06132 782 156.

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Wiesbaden: Mitarbeiter wegen Mundschutz angegriffen

Nachrichten Wiesbaden | Am vergangenen Montag kam es zu einer Körperverletzung in der Kirchgasse in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden. Ein bislang unbekannter Mann wollte gegen 13:10 Uhr ein Bekleidungsgeschäft in der Kirchgasse ohne Mund,- Nasenschutz betreten.


Der Mann weigerte sich eine Gesichtsmaske beim Betreten des Ladengeschäftes anzuziehen. Ein Sicherheitsmitarbeiter hatte ihn mehrfach darauf aufmerksam gemacht und verweigerte den Zugang zu dem Bekleidungsgeschäft. In Folge der verbalen Auseinandersetzung beleidigte der Uneinsichtige den Sicherheitsmitarbeiter mehrfach und schlug anschließend mit der Faust auf ihn ein. Nach den Faustschlägen ergriff der Mann die Flucht in Richtung Mauritiusplatz.

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Personenbeschreibung des Tatverdächtigen

  • ca. 30- 35 Jahre alt
  • etwa 1,80 Meter groß
  • sportliche Statur
  • Veilchen am Auge
  • Er hatte eine Jacke an
  • dunkles T-Shirt
  • schwarze Jeans

Zeugen des Vorfalls werden gebeten sich mit der Polizei Wiesbaden unter der Telefonnummer (0611) 345-2140 in Verbindung zu setzen.

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Schlaganfall | Anzeichen erkennen und richtig reagieren

Nachrichten Frankfurt | Ein Schlaganfall kommt scheinbar wie aus dem Nichts und birgt tückische Risiken. Allein die BARMER verzeichnete unter ihren Versicherten in Hessen im Jahr 2018 mehr als 4.500 Krankenhausaufenthalte wegen eines Schlaganfalls. Die Betroffenen verbrachten im Schnitt 11,2 Tage im Krankenhaus. Nach Krebs und Herzinfarkt ist ein Schlaganfall die dritthäufigste Todesursache. Wer überlebt, leidet häufig an bleibenden Schäden.


Die ersten Stunden sind entscheidend

„Nach einem Schlaganfall sind die ersten Stunden entscheidend. Jedes Zögern beim Alarmieren des Notarztes verschlechtert die Prognose. Wichtig ist, dass Schlaganfallpatientinnen und -patienten möglichst in ein Krankenhaus mit Stroke-Unit eingeliefert werden, wo ihre Versorgung am besten erfolgen kann“, sagt Martin Till, Landesgeschäftsführer der BARMER Hessen anlässlich des Tags gegen den Schlaganfall am 10. Mai.

Bei einem Schlaganfall kommt es zu einer Unterversorgung der Gehirnzellen mit Sauerstoff und sie sterben ab. Ob die Ursache eine Blutung oder eine Verstopfung eines Blutgefäßes im Gehirn ist, kann nur die bildgebende Diagnostik zeigen. Nach diesem Befund richtet sich dann die weitere Therapie.

Symptome eines Schlaganfalls

Warnzeichen für einen Schlaganfall können plötzlich beginnende, extrem starke Kopfschmerzen, Sprach-, Seh- und Gleichgewichtsstörungen, Taubheitsgefühle oder Lähmungserscheinungen sein. Mit drei kleinen Tests können Außenstehende einschätzen, ob solche Symptome vorliegen. Der oder die Betroffene soll versuchen, zu lächeln, die Arme nach vorn zu strecken und einen einfachen Satz nachzusprechen. Liegen Nervenschäden vor, so ist das Gesicht beim Lächeln verzogen, die Arme können nicht oder nur schwer gleichzeitig angehoben werden, und die Sprache ist unklar. In diesem Fall, aber auch beim Erstverdacht auf einen Schlaganfall, sollte sofort die 112 gewählt werden.

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Vorerkrankungen können Schlaganfall begünstigen

Zwar erleiden vor allem Menschen ab 75 einen Schlaganfall, aber es kann auch Jüngere treffen. Besonders gefährdet sind Menschen mit Bluthochdruck, Diabetes mellitus, Übergewicht, verengten Halsschlagadern, einer koronaren Herzkrankheit, Herzrhythmus- oder Fettstoffwechselstörung.

Empfohlener Artikel: Schlaganfall-Experten in der Diakonie Bad Kreuznach

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Details zu den Hygieneregeln für die Gastronomie

Nachrichten Rheinland-Pfalz | Gastronomischen Betrieben (Innen- und Außengastronomie) ist es gestattet, unter strikter Einhaltung folgender Bedingungen ab dem 13. Mai 2020 im Zeitraum von 6:00 Uhr – 22:00 Uhr ihre Geschäftstätigkeit wieder aufzunehmen. Die DEHOGA hat gemeinsam mit dem Bundesland Rheinland-Pfalz eine Hygiene- und Schutzmaßnahmen Verordnung erstellt.


Die folgenden Punkte sind im Bereich der Gastronomie zu beachten:

  • Die Gäste werden über die Zutrittsbeschränkungen und Abstandsregelungen durch geeignete, gut sichtbare Hinweise informiert.
  • Alle Gäste sind verpflichtet, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Erst wenn die zugewiesenen Sitzplätze am Tisch eingenommen wurden, kann der Mund-Nasen-Schutz für die Dauer des Sitzens abgelegt werden.
  • Alle Mitarbeiter mit unmittelbarem Gästekontakt (unter 1,5 Meter Abstand) sind verpflichtet, einen entsprechenden Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Um den Gästefluss in gastronomischen Betrieben mit Sitzplätzen im Innen- und/ oder Außenbereich zu steuern, besteht eine Anmelde- bzw. Reservierungspflicht. (bei sog. „Spontanbesuchen“ ist eine Anmeldung bei Ankunft ausreichend). Diese wird durch Einlasskontrolle, Reservierungen und/oder Schilder (‚Wait to be seated‘ o.ä.) ergänzt. Dies dient auch zur Vermeidung von Wartezeiten und von „Begegnungsverkehr“. Der Mindestabstand der Gäste von mind. 1,5 Meter muss auch im Wartebereich sichergestellt werden.
  • Der Betrieb ist verpflichtet, die Kontaktdaten aller Gäste pro Reservierung bzw. Anmeldung zu erfassen (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer). Diese sind für einen Zeitraum von 1 Monat beginnend mit dem Tag des Besuches der Gäste in der Einrichtung aufzubewahren und im Anschluss unter Beachtung der DSGVO zu vernichten. Die Daten dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Diese Regelung wird eingeführt, um mögliche Infektionsketten nachzuvollziehen.
  • Am Eingang des Restaurants und vor Betreten des Gastraums muss eine gründliche Händedesinfektion der Gäste an gut erkennbaren Händedesinfektionsspendern stattfinden.
  • In den gastronomischen Einrichtungen ist der Mindestabstand zwischen den Stühlen von einem Tisch zu den Stühlen des nächsten Tisches von mindestens 1,5 Meter stets zu gewährleisten. Dies gilt für den Innen- wie für den Außenbereich gleichermaßen. Tische dürfen nicht geteilt werden.
  • Der Barbereich ist für den Verbleib von Gästen geschlossen (Die Bar zählt nicht als Tisch und ein Barhocker nicht als Stuhl).


  • Die Belegung der Tische richtet sich nach der geltenden Regelung des Landes Rheinland-Pfalz zum Aufenthalt von Personen in der Öffentlichkeit (dh. alleine, mit einer oder mehreren weiteren, nicht im gleichen Hausstand lebenden Personen etc.). Der Mindestabstand von 1,5 Meter kann an den Tischen unterschritten werden. Auf eine entsprechend großzügigere Bestuhlung ist zu achten.
  • An Biertischen im Außenbereich dürfen maximal 6 Personen Platz nehmen, die älter als 12 Jahre sind.
  • Der haptische Kontakt der Gäste zu Bedarfsgegenständen (Speisekarte, Menagen, Tabletts, Servietten…) wird auf das Notwendige beschränkt.
  • Das regelmäßige Lüften der Räume, in denen sich Gäste oder Mitarbeiter länger aufhalten, ist erforderlich.
  • Die Bewirtung erfolgt ausschließlich durch Bedien-Service am Tisch. Das gilt für den Innen- wie für den Außenbereich gleichermaßen. Buffets und Thekenverkauf sind nicht zulässig. Der Außerhaus-Verkauf (z.B. Abhol-/Liefer-/Bringdienste) bleibt unberührt.
  • Der gesamte Außenbereich muss durch eine gut sichtbare Kennzeichnung abgegrenzt sein. Der Zugang darf nur über einen zentralen Zugang erfolgen.
  • Bei Thekenverkauf-Betrieben (Imbisse etc.) sind – analog zu den Richtlinien im Kassenbereich von Supermärkten – Markierungen im Abstand von 1,5 Meter anzubringen.
  • Die Reinigung von gebrauchtem Geschirr (Besteck, Gläser, Teller etc.) ist mittels Spülmaschine mit mindestens 60 Grad durchzuführen.
  • Für die Benutzung von Gästetoiletten ist eine geeignete Zugangsregelung zu schaffen. Entsprechend der Größe des Toilettenraums ist die Personenanzahl, die sich gleichzeitig im Toilettenraum aufhalten darf, zu begrenzen. Abstandsregeln sind einzuhalten. Ggf. sind einzelne Toiletten/Pissoirs oder z.B. jede zweite zu sperren.
  • Gästetoiletten werden in regelmäßigen Abständen gereinigt. Ein Aushang der Reinigungszyklen mit Unterschrift der Reinigungskraft ist erforderlich. Es wird sichergestellt, dass Flüssigseife und Einmalhandtücher für die Gäste zur Verfügung stehen. Gäste werden über richtiges Händewaschen und Abstandsregelungen auch im Sanitärbereich informiert. Zwischen Toilettenbereich und Gastraum sollte ebenfalls gut sichtbare Desinfektionsspender aufgestellt werden.
  • Die Handlungshilfe „Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung im Sinne des SARS -CoV2- Arbeitsschutzstandards Branche: Gastgewerbe“ der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in der aktuellen Form gilt es zu berücksichtigen.
  • Die Hinweise gelten für alle gastronomischen Angebote, insbesondere auch in Straußwirtschaften, bei Weinproben, in Vinotheken sowie auf Ausflugsschiffen.

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Das Coronavirus hat vermutlich einen anderen Ursprungsort

Nachrichten überregional | Bislang wurde vermutet, dass das Coronavirus SARS-CoV-2 aus Wuhan stammt. Doch womöglich könnte das Virus noch zuvor im Elsass vorgekommen sein. Eine Untersuchung von rund 2.500 Patientenakten aus den vergangenen Monaten am Albert-Schweitzer-Krankenhaus in Colmar legte die Vermutung nahe, dass eventuell nicht China, sondern das Elsass Ursprung des Coronavirus sein könnte.


Coronavirus bereits Mitte November im Elsass

Bereits Mitte November 2019 soll es in dem Krankenhaus mindestens einen Corona-Patienten gegeben haben, erklärte die Klinik an diesem Donnerstag in einer Presseerklärung. Das Virus wurde in China erstmals Mitte Dezember, also einen Monat später, nachgewiesen. Weitere Details über den Fall teilte die Klinik zunächst nicht mit. Wenn sich allerdings die Vermutung der Mediziner im Elsass als richtig erweisen, müssten maßgebliche Details der Geschichte der Pandemie korrigiert werden.

Es wurden Corona-typische Aufnahmen festgestellt

In dem Krankenhaus in Colmar hatte Michel Schmitt, der Leiter der Abteilung für Medizinische Bildgebung für seine Untersuchung die CT-Aufnahmen bis Anfang November 2019 geprüft. Die Fälle, die als Corona-typisch eingestuft wurden, wurden von zwei weiteren erfahrenen Radiologen gegengeprüft. Es soll demnach bereits am 16. November einen Corona-Fall gegeben haben. Die Symptome wurden damals allerdings nur als nicht ganz normal verlaufende Grippe gewertet, da das Virus zu dem Zeitpunkt noch gänzlich unbekannt war.

Ausbreitung durch Weihnachtsmärkte beschleunigt

Laut Schmitt habe sich die Ausbreitung bereits ab Jahresende 2019 durch Weihnachtsmärkte und Familienfeste beschleunigt. In der letzten Februarwoche sei die Infiziertenzahl dann durch ein religiöses Treffen in Mulhouse „explodiert“, heißt es in der Pressemitteilung. Ende März haben die Infektionszahlen dann den Höhepunkt erreicht.

Da im vergangenen Winter untypische Erkrankungen bei Erwachsen und Kindern festgestellt wurden, kam es zu der Studie. Die Symptome waren damals Fieber und Husten, der länger als gewöhnlich angehalten habe, sowie Stimmverluste, Gewichtsabnahmen und untypische Müdigkeitszustände. Um die Studie weiter voranzutreiben, sind weitere Untersuchungen in dem Krankenhaus geplant, teilt das Krankenhaus mit.

Rund 300 Corona-Patienten im Albert-Schweitzer-Krankenhaus

Bis vor kurzem galt das Elsass noch als Corona-Risikogebiet. In der Zwischenzeit konnte die Verbreitung etwas eingedämmt werden, doch die Kliniken weisen noch immer hohe Patientenzahlen auf. In dem Albert-Schweitzer-Krankenhaus wurden bisher rund 300 mit dem Coronavirus infizierte Patienten behandelt.

 

Lufthansa verdoppelt das Flugangebot ab Juni

Nachrichten Frankfurt | Die Airlines Lufthansa, Eurowings und SWISS werden ab dem Monat Juni mit monatlichen Neustart-Flugplänen deutlich mehr Ziele in Deutschland und Europa anfliegen als in den letzten Wochen. Am 31. Mai enden damit die Rückkehrerflugpläne.


106 Ziele können wieder angeflogen werden

Insgesamt werden mit dem „Juni-Flugplan“ 80 Flugzeuge reaktiviert, mit denen dann ab dem 1. Juni wieder 160 Flugzeuge der Lufthansa Group im Einsatz sind. Dann können wieder 106 Ziele angeflogen werden. Der bislang gültige Rückkehrerflugplan wurde mit nur 80 Flugzeugen geflogen.

Damit reagieren die Airlines auf das steigende Interesse der Kunden nach Flugreisen, nachdem Beschränkungen in den Bundesländern und anderer EU-Länder stufenweise gelockert werden.

Harry Hohmeister, Mitglied des Vorstands der Deutschen Lufthansa AG

„Wir spüren eine große Lust und Sehnsucht der Menschen, wieder zu reisen. Hotels und Restaurants öffnen langsam, Besuche bei Freunden und Familie werden zum Teil wieder erlaubt. Wir ermöglichen jetzt mit aller gebotenen Vorsicht, dass Menschen nachholen und erleben, worauf sie lange verzichten mussten. Selbstverständlich haben Sicherheit und Gesundheit unserer Gäste und Mitarbeiter dabei höchste Priorität“

Zahlreiche Sommer-Ziele wieder erreichbar

Damit sind ab Juni auch wieder zahlreiche Sommer-Ziele wie Mallorca, Sylt, Rostock oder Kreta erreichbar. Im laufe der kommenden Woche werden weitere Details zum Juni-Flugplan veröffentlicht.

Fluggäste werden gebeten, die aktuellen Einreise- und Quarantänevorschriften der jeweiligen Länder bei ihrer Reiseplanung zu beachten. Aufgrund der verschärften Hygiene- und Sicherheitsvorschriften kann es zudem zu Einschränkungen wie beispielsweise längeren Wartezeiten an den Sicherheitskontrollen der Flughäfen kommen. Im Flugzeug bleibt das Essensangebot zunächst noch eingeschränkt.

Maskenpflicht während der Reise

Die Airlines der Lufthansa Group haben seit dem 4. Mai eine Maskenpflicht eingeführt. Diese wird von den Fluggästen, so die Lufthansa in ihrer Pressemitteilung, sehr positiv aufgenommen und auch akzeptiert. Gäste werden weiterhin gebeten, die Maske während der gesamten Reise zu tragen.

Südtirol öffnet Hotels ab Ende Mai für Touristen

Am diesem Freitag, den 8. Mai 2020, verabschiedete der Südtiroler Landtag mit großer Mehrheit ein Landesgesetz zur Öffnung der Wirtschaft und des Alltags. Ab 9. Mai darf der Einzelhandel öffnen, ab 11. Mai Bars und Restaurants ebenso wie Museen sowie Friseure.


Ab 25. Mai können Hotels, andere Beherbergungsbetriebe und Seilbahnen wieder öffnen. Der Gesetzesbeschluss ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Öffnung Südtirols für den Tourismus.

„Die Situation hat sich in Südtirol gut entwickelt und wir werden uns daran gewöhnen, mit Corona zu leben. Aus diesem Grund ist nach Wochen des Stillstands die Zeit reif, gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben wieder zu ermöglichen, wenn auch in einem abgesicherten Modus. Bereits in den nächsten Tagen werden wir mit den Wiedereröffnungsmaßnahmen starten. Wir tun dies in großer Verantwortung und werden schrittweise zur Normalität zurückkehren“, so Südtirols Regierungschef Arno Kompatscher.

Die Maßnahmen, die in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb und weiteren Experten erarbeitet wurden, stellen die Sicherheit der Bevölkerung und künftiger Gäste in den Vordergrund. Die umfangreichen Sicherheitsauflagen wurden mittels eines eigenen Südtiroler Landesgesetzes eingeführt. Südtirol geht damit seinen eigenen Weg bei der Öffnung von Gesellschaft und Wirtschaft in Italien. Der Fokus liegt dabei zunächst auf einheimischen Gästen und, sobald die Mobilität zwischen den Regionen wieder erlaubt ist, auf Gästen aus Italien. Für den Sommer hofft die Region auf eine Aufhebung der Reisebeschränkungen vor allem in den wichtigsten Märkten Deutschland, Österreich und Schweiz.



Gesundheitslandesrat Thomas Widmann

„Aus gesundheitlicher Sicht können wir heute sagen, dass wir über den Berg sind. Natürlich haben wir keinen Erfahrungswert zu den Langzeitfolgen von Covid-19. Doch bei der Ausarbeitung der Maßnahmen berieten uns anerkannte Experten aus Südtirol, die im internationalen Austausch stehen. Die Situation in Südtirol hat sich sehr gut entwickelt und dank rigoroser Maßnahmen sind die Voraussetzungen gegeben, damit sich Südtirol zu einer der sichersten Regionen im Alpenraum entwickelt, denn mit dem neuen Landesgesetz bieten wir einen der höchsten Standards in Europa. Der enge Austausch und die Zusammenarbeit mit der Hotellerie beweisen, dass hier mit sehr viel Einsicht und Umsetzungswillen gearbeitet wird. Das freut mich sehr“, so Gesundheitslandesrat Thomas Widmann.

Die Hotellerie und das Gastgewerbe sehen die neuen Regelungen als einen wichtigen Schritt zurück in eine neue Normalität. „Die Gastbetriebe Südtirols bereiten aktuell schon alles vor, um einen sicheren und sorgenfreien Urlaub in Südtirol anbieten zu können“, sagt Manfred Pinzger, Präsident des Hoteliers- und Gastwirteverbands Südtirol (HGV). „Man wird wohl lernen müssen, mit dem Virus zu leben. Das bedeutet eine Umstellung der Infrastruktur unserer Betriebe und auch des direkten Umgangs mit dem Gast. Die Südtiroler Gastgeber richten sich dabei nach den Empfehlungen der Experten. All unsere Handlungen sind jetzt darauf gerichtet die größtmögliche Sicherheit in allen Betrieben Südtirols zu gewährleisten.“



Generaldirektor von IDM Südtirol, Erwin Hinteregger

Die Wochen des Lockdowns nutzten die Tourismusverantwortlichen, um sich und die touristischen Anbieter auf die veränderten Umstände bestmöglich vorzubereiten. „Die letzten Monate haben unsere Lebensgewohnheiten radikal verändert. Die Herstellung der Reisefreiheit aus und in sichere Destinationen ist für Südtirols Tourismus sehr wichtig, denn unsere Gäste sind von größter Bedeutung – wirtschaftlich, aber auch emotional. Ein Großteil der Gäste kommt schon seit vielen Jahren immer in den gleichen Betrieb und wird als Teil der Familie empfunden. Das Ziel der Südtiroler Gastgeber ist es, sich die Einschätzung als sicheres Reiseziel zu verdienen. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz befinden wir uns auf dem richtigen Weg, um in die Sommersaison mit der höchstmöglichen Sicherheit zu starten.“

Die beschlossenen Maßnahmen

Das verabschiedete Gesetz beinhaltet unter anderem folgende Maßnahmen zum Schutz der Gäste und der Bevölkerung:

  • Im Alltag und in der Öffentlichkeit gilt es einen Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten, außer zwischen zusammenlebenden Mitgliedern desselben Haushalts. Unter diesem Mindestabstand von zwei Metern gilt die Pflicht zum Tragen eines Schutzes der Atemwege. An geschlossenen Orten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, gilt ebenso die Verpflichtung, die Atemwege zu schützen und trotz dieses Schutzes einen Abstand von einem Meter einzuhalten.
  • Auf den Gemeinschaftsflächen von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben wird die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig aufhalten dürfen, beschränkt. Grundsätzlich gilt es, einen Abstand von zwei Metern einzuhalten. Ausnahmen gibt es für Familien und Personen, die im selben Zimmer nächtigen. Freibäder dürfen öffnen, Hallenbäder und Saunen im Moment nicht – außer es handelt sich beim Betrieb um eine sogenannte „Covid-Protected-Area“, wo Mitarbeiter und Gäste auf Covid-19 getestet sein müssen.


  • In Restaurants und Bars dürfen sich nicht mehr Gäste aufhalten als es Sitzplätze gibt. Die Tische müssen so gereiht sein, dass ein Abstand zwischen den Personen von zwei Metern oder von einem Meter Rücken an Rücken gewährleistet ist, mit Ausnahme für zusammenlebende Mitglieder desselben Haushalts. Dieser Abstand kann nur unterschritten werden, wenn geeignete Trennvorrichtungen zwischen den Personen installiert sind, um die Tröpfcheninfektion zu verhindern. Nur am Tisch kann auf das Tragen eines Schutzes der Atemwege verzichtet werden. Servierkräfte müssen Masken des Typs FFP2 verwenden.
  • Die Kapazitäten im öffentlichen Nahverkehr sind auf maximal 60 Prozent begrenzt. Im Fahrzeug und beim Ein- und Aussteigen gelten die Ein-Meter-Abstände. Fahrgäste dürfen nur ausgewiesene Plätze nutzen und müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Seilbahnen dürfen maximal zwei Drittel der erlaubten Personenkapazität in geschlossenen Gondeln mit Ausnahme von zusammengehörenden Mitgliedern desselben Haushaltes befördern, in den Wartebereichen müssen Mindestabstände einhaltbar sein und ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Die Kabinen werden außerdem regelmäßig desinfiziert.
  • Sport im Freien zu treiben ist wieder möglich, sofern es sich nicht um Mannschaftssport handelt und der Sicherheitsabstand von drei Metern zu anderen Personen eingehalten wird. Diese Regelung gilt nicht für zusammenlebende Mitglieder desselben Haushalts. Bei Unterschreiten des Abstands von drei Metern zwischen den Personen muss ein Schutz der Atemwege verwendet werden.
  • Der Besuch von Museen ist unter Wahrung der allgemeinen Regeln, wie dem Tragen eines Gesichtsschutzes, möglich. – Alle Geschäfte und Handelsbetriebe können mit Inkrafttreten des Gesetzes ihre Arbeit wieder aufnehmen. Einweghandschuhe sind vor allem beim Lebensmittelver- und -einkauf vorgesehen. Kassenbereiche sind mit einer Schutzvorrichtung abzutrennen. Der Zugang zum Geschäft muss gestaffelt erfolgen. Die Öffnungszeiten können zu diesem Zweck verlängert werden. Mit Ausnahme für kleine Geschäfte bis zu 50 Quadratmeter gilt die 1/10-Regel. Dies bedeutet, dass im Handelsgeschäft nur ein Kunde je zehn Quadratmeter anwesend sein kann.
  • Eine von der Landesregierung ernannte fünfköpfige Kommission von Fachleuten aus Epidemiologie, Statistik, Hygiene und öffentliche Gesundheit wird ein striktes Monitoring durchführen und den Verlauf der Infektionen durch das neuartige Coronavirus beobachten. Sollte die Infektionskurve wieder ansteigen und sich Südtirol den Kapazitätsgrenzen des Gesundheits- und Pflegesystems nähern, schlägt diese Kommission dem Landeshauptmann Maßnahmen zur Einschränkung des Infektionsrisikos vor.

Unfall auf der Autobahn A63 zwischen Saulheim und Wörrstadt

Nachrichten Rheinhessen – An diesem Freitag um 14:29 Uhr kam es auf der Autobahn A63 in Fahrtrichtung Alzey, zwischen den Anschlussstellen Saulheim und Wörrstadt zu einem Verkehrsunfall mit vier Beteiligten Personen, bei dem der Unfallverursacher anschließend seinen Führerschein abgenommen bekam.


Der 23-Jährige Unfallverursacher fuhr auf dem linken Fahrstreifen mit etwa 130 Stundenkilometer, als das mit einigem Abstand vor ihm fahrende Fahrzeug einer Alzeyerin aufgrund des Verkehrs plötzlich langsamer fahren musste. Wahrscheinlich aus Unachtsamkeit und einer für den Abstand zu hohen Geschwindigkeit reagierte der 23-Jährige, der noch zwei ebenfalls junge Beifahrer hatte, zu spät, sodass er auf das Fahrzeug vor ihm auffuhr. Durch den Unfall wurde die Fahrerin aus Alzey leicht verletzt und es entstand erheblicher Sachschaden an beiden Fahrzeugen.

Der Unfallverursacher stand unter dem Einfluss von Drogen

Der linke Fahrstreifen musste zur Unfallaufnahme und zur Bereinigung der Fahrbahn zeitweise gesperrt werden, wodurch es zu einem deutlichen Rückstau kam. Die Polizeibeamten kontrollierten bei der Unfallaufnahme auch die Verkehrstüchtigkeit des 23-jährigen Unfallverursachers, wobei sich raus stellte, dass er Drogen konsumiert hatte. Daraufhin fanden die Beamten auch eine kleine Menge an Cannabis im Fahrzeug.

Den 23-Jährigen erwartet nun eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs und wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Außerdem wurde der Führerschein des Fahrers durch die Polizei einbehalten. Außer den strafrechtlichen Konsequenzen erwarten den Unfallverursacher auch wirtschaftliche Folgen, da neben dem hohen Fahrzeugschaden auch fraglich ist, inwieweit die KFZ-Versicherung Regressansprüche gegen den unter Drogeneinfluss stehenden Unfallverursacher stellen wird. Positiv bemerkte die Polizei, dass die übrigen Verkehrsteilnehmer vorbildlich die Rettungsgasse bildeten.

Landkreise erhalten zusätzlich rund 4,3 Millionen Euro

Nachrichten Mainz – Zusätzliche Landesmittel in Höhe von insgesamt über 4,3 Millionen Euro erhalten die Breitband-Infrastrukturprojekte im Landkreis Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich und Südliche Weinstraße. Dies hat der Innenminister von Rheinland-Pfalz, Roger Lewentz mitgeteilt. Damit stellt das Land für die drei Projekte insgesamt knapp 16 Millionen Euro Landesfördermittel zur Verfügung, welche die Bundesfördermittel und den kommunalen Anteil verstärken. Die notwendig gewordene technische Umplanung machte dies im Laufe der Projektumsetzung nötig. Damit erhöht sich auch die Anzahl der direkt mit Glasfaser versorgten Teilnehmerinnen und Teilnehmer.


Mehrere tausend Haushalte werden neu versorgt

Zusätzliche Landesfördermittel in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro erhält der Landkreis Trier-Saarburg. Damit steigen die insgesamt zur Verfügung gestellten Landesfördermittel für das Projekt auf 4,2 Millionen Euro. „Nach Abschluss des Gesamtprojektes werden insgesamt weitere rund 12.500 Haushalte neu versorgt sein. Mit 1 Gbit/s werden zusätzlich mehr als 520 Unternehmen, rund 70 Schulen und 20 Institutionen angebunden. Es werden in diesem Projekt 560 Kilometer Glasfaser neu verlegt“, sagte der Minister.

Der Landkreis Bernkastel-Wittlich erhält zusätzlich rund 1,4 Millionen Euro. Die insgesamt zur Verfügung gestellten Landesfördermittel steigen damit auf rund 6,2 Millionen Euro. 6.200 Haushalte werden nach Abschluss des Gesamtprojektes neu versorgt sein. „Mehr als 830 Unternehmen werden berücksichtigt. Mit 1 Gbit/s werden zusätzlich zu den Unternehmen rund 50 Schulen, fünf weitere Bildungseinrichtungen und rund 20 Verwaltungsgebäude versorgt. Insgesamt werden im Projekt 565 Kilometer Glasfaser neu verlegt“, so Lewentz.

Zusätzlich rund 1,6 Millionen Euro erhält der Landkreis Südliche Weinstraße. Somit steigen die insgesamt zur Verfügung gestellten Landesfördermittel auf rund 6 Millionen Euro. Hier werden nach Abschluss des Gesamtprojektes insgesamt mehr als 5.800 Haushalte neu versorgt sein. „Mehr als 360 Unternehmen werden berücksichtigt. Mit 1 Gbit/s werden neben den Unternehmen zusätzlich 41 Schulen und sieben institutionelle Nachfrager versorgt. Insgesamt werden im Projekt 705 Kilometer Glasfaser neu verlegt“, erläuterte Lewentz.

Digitalisierung ist aktuell wichtiger denn je

Der abstrakte Begriff der Digitalisierung werde in der Corona-Krise zusehends konkret, so der Minister. Begriffe wie Home-Office, Video-Konferenz und virtuelles Klassenzimmer sind zum Alltag geworden und für einen Großteil der Bürgerinnen und Bürger wird Digitalisierung in diesen Tagen erfahr- und erlebbar. Vielen Unternehmen helfe die Digitalisierung, weiterhin funktionsfähig zu bleiben und die Versorgung aufrechtzuerhalten.

Rheinland-Pfalz verfolgt bereits seit Jahren die Maßgabe, die notwendigen Grundlagen digitaler Infrastrukturen zu schaffen. Bereits heute können rund 88 Prozent aller Haushalte im Land über Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s und 38,7 Prozent der Haushalte im Land sogar auf Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s zugreifen. Damit liegt das Land über dem Bundesdurchschnitt. „Es gilt, diesen eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen“, betonte Minister Lewentz. Mit der kürzlich im Ministerrat verabschiedeten Gigabit-Strategie stelle das Land die Weichen für die kommenden Jahre, um auch künftigen Anforderungen gerecht zu werden.

Schausteller unterstützen – Forderung der Freien Wähler Neunkirchen

Neunkirchen. Die Schaustellerbranche ist schwer von der Corona-Krise betroffen. Durch Absagen der Kirmes und Volksfeste sind auch im Saarland rund 120 Schausteller in einer finanziellen Notlage und auch in Neunkirchen ist die Situation schwierig. Die Pfingstkirmes in Wiebelskirchen fällt aus, die Kirmes Ende August in Neunkirchen und viele Volksfeste sind noch ungewiss oder müssen abgesagt werden.


Die letzten Einnahmen waren 2019

Ein Großteil der Schausteller hatte die letzten Einnahmen bei den Weihnachtsmärkten 2019. Für einen Zeitraum, der voraussichtlich noch über den 31. August hinausgehen wird, werden die Schausteller wohl gar keine Einnahmen haben. Diese Tatsache gefährdet zahlreiche Unternehmen und Arbeitsplätze. Aufgrund dieser prekären Situation benötigen die Schausteller auch von Seiten der Kommunen dringend Unterstützung.

Kostenfreie Stellplätze im Stadtgebiet

Die Freien Wähler Neunkirchen appellieren daher an die Stadtverwaltung in Neunkirchen und fordern dazu auf, Schaustellern kostenfreie Standplätze im Stadtgebiet oder auf Plätzen zur Verfügung zu stellen. Damit soll den Schaustellern in dieser enorm Existenzgefährdenden Situation ermöglicht werden, Einnahmen zu erzielen. Dafür müssten natürlich die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden, was allerdings machbar wäre.

Geringere Standgebühren im kommenden Jahr

Als Beispiel nennen die Freien Wähler die Gemeinde Wadgassen, die als erste den Schaustellern drei kostenfreie Plätze zur Verfügung stellte. Zudem appellieren sie in einem Schreiben an die Stadtverwaltung und die Stadtratsfraktionen, die Standgebühren der Kirmes im kommenden Jahr zu halbieren oder komplett zu erlassen. So sollen die Schausteller zusätzlich entlastet werden, um sich finanziell von der Krise zu erholen. Nach Absprache mit den Schaustellern wäre es außerdem denkbar, die Neunkircher Kirmes um einen Monat in den September zu verlegen.

„Die Volksfeste in Neunkirchen sind ein Traditionsgut, das wir bewahren sollten. Diese sind zudem ein Wirtschaftsfaktor. Deshalb muss die Politik von Bund und Land für Schausteller einen Rettungsschirm bereitstellen, damit die Existenz und das Kulturgut nicht in die Brüche gehen.“, schreiben die Freien Wähler in ihrer Mitteilung abschließend.

Vermisster Mann tot bei Bingen aufgefunden

Nachrichten Bingen | An diesem Mittwoch gegen 11 Uhr wurde ein 91 Jahre alter Mann bei der Polizei in Bingen als vermisst gemeldet. Der Sohn konnte seinen Vater zuvor nicht in seinem Haus oder dem näheren Umkreis auffinden, was ihm ungewöhnlich erschien.


Das letzte Mal hatte der Sohn einen Tag zuvor etwas von seinem Vater gehört und erreichte ihn seither nicht mehr. Es wurde umgehend eine Suchaktion eingeleitet, da gesundheitliche Probleme bei dem Vermissten nicht auszuschließen waren.

Bei der Suche kamen zum Einsatz:

  • ein Polizeihubschrauber
  • Personenspürhunde
  • Einsatzkräfte der Feuerwehren Weiler, Waldalgesheim und Münster-Sarmsheim
  • Wasserschutzpolizei

Von einem Radfahrer wurde der Vermisste dann gegen 20:25 Uhr tot in Waldalgesheim gefunden. Es liegen keine Hinweise auf eine Fremdeinwirkung vor.

Kreis Groß-Gerau | Rettungssanitäter in Rüsselsheim angegriffen

Nachrichten Rüsselsheim | An diesem Donnerstagmorgen gegen 6:20 Uhr wurde der Rettungsdienst zu einem Einsatz am Bahnhofsplatz in Rüsselsheim gerufen. Es wurde eine männliche Person gemeldet, die ärztliche Hilfe benötigte.


Der 24 Jahre alte Mann wurde von den Einsatzkräften zur Behandlung in den Rettungswagen gebracht. Dort zeigte sich der Mann allerdings äußerst aggressiv und griff die Rettungskräfte an. Dabei wurde eine 26 Jahre alte Rettungssanitäterin leicht verletzt. Aufgrund des aggressiven Verhaltens des Patienten wurde die Polizei hinzugezogen. Mithilfe der Polizeibeamten konnte der Mann festgehalten und schließlich in ein Krankenhaus gebracht werden.

Ob der Patient unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stand ist zur Zeit noch unklar. Auch die Hintergründe für sein aggressives Verhalten müssen noch von der Rüsselsheimer Polizei ermittelt werden.