BYC-News Blog Seite 1377

Mainz: Ungewöhnliche Maßnahmen in der Flüchtlingsunterkunft Allianzhaus

Nachrichten Mainz | In der vergangenen Zeit wurden zahlreiche Menschen in der Flüchtlingsunterkunft Allianzhaus in Mainz positiv auf das Coronavirus getestet. An diesem Mittwoch fand daher eine knapp einstündige Pressekonferenz statt, in der Gesundheitsdezernent Dr. Eckart Lensch (SPD) über das weitere Vorgehen berichtet. Boost your City war für euch bei diesem Termin vor Ort.


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Ungewöhnliche Maßnahmen

Bereits vor rund zwei Wochen wurden elf Menschen aus dem Allianzhaus positiv getestet und daraufhin mit ihren Familien und Kontaktpersonen in Quarantäne in der Housing Area gebracht. Nun wurden an diesem Dienstagabend weitere 35 positive Fälle in dem Allianzhaus bekannt. Die Stadt Mainz und das Gesundheitsamt greifen aufgrund der aktuellen Situation zu einer eher ungewöhnlichen Maßnahme.

Anstatt die infizierten Personen aus dem Haus raus zu holen, werden die 31 negativ getesteten Personen, die keinen Kontakt zu Infizierten hatten, vorübergehend aus dem Allianzhaus ausziehen und an anderer Stelle untergebracht. Dabei wird man Familienangehörige und Mitbewohner von Infizierten ebenfalls als positiv betrachten, denn es sei höchst wahrscheinlich, dass auch sie sich angesteckt haben. So sollen die negativ getesteten Personen vor einer Ansteckung geschützt werden. Aber auch die Dauer der Quarantänemaßnahmen sei entscheidend gewesen. Wenn nun alle negativ getesteten Personen aus dem Haus raus geholt werden, könne die Quarantäne in zwei Wochen, am 9. Juni, wieder aufgehoben werden. Ansonsten würde sie noch länger dauern.

Mainz: ungewöhnliche maßnahmen in der flüchtlingsunterkunft allianzhaus
Foto: Chiara Forg

Die negativ getesteten Personen werden in der Zwischenzeit in einem separaten Haus in der Housing Area in Gonsenheim untergebracht, erklärte Lensch. In dem für 60 Personen ausgelegten Gebäude sei das Abstandhalten möglich. Zudem sollen sie in der gleichen Konstellation wohnen wie zuvor im Allianzhaus und auch weiterhin getestet werden.

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Insgesamt 52 Personen positiv getestet

In der Zwischenzeit stieg die Zahl in der in Gonsenheim in Quarantäne befindlichen Personen auf 17. Alles in allem wurden also bislang 52 im Allianzhaus gemeldete Personen positiv getestet. Da man allerdings davon ausgehen kann, dass Kontaktpersonen sich auch infizieren werden rechnet man derzeit damit, dass diese Zahl noch steigen wird. Deshalb werden auch nur die negativ getesteten Personen, die keinen Kontakt zu Infizierten hatten, aus dem Haus ausziehen. Den Infizierten gehe es allerdings gut, es gebe bislang noch keine schweren Krankheitsverläufe, erklärt der Leiter des Gesundheitsamts Dr. Dietmar Hoffmann.

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Übertragungsgefahr im Allianzhaus hoch

Das Allianzhaus habe gemeinsame Küchen und Sanitäranlagen, erklärte Hoffmann. „Von daher war uns von Anfang an klar, dass die Übertragungsgefahr in diesem Gebäude relativ groß ist, wenn wir da einen Ausbruch haben.“ Deshalb habe man die Quarantänemaßnahmen auch schnell durchgeführt, so Hoffmann.

Nach Informationen der Stadt Mainz stehen insgesamt 184 Plätze im Allianzhaus zur Verfügung. Davon seien 132 belegt gewesen, als die ersten Infektionen bekannt geworden sind. In Mainz seien derzeit 1.150 der insgesamt 1.500 Plätze in acht zur Verfügung stehenden Flüchtlingsunterkünften belegt.

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Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person auf der Autobahn A1

Nachrichten Blaulicht – An diesem Mittwochabend kam es auf der Autobahn A1, Hamburg Richtung Bremen zu einem schweren Verkehrsunfall zwischen den Anschlussstellen Sittensen und Elsdorf. Aus bislang ungeklärter Ursache krachte ein VW-Golf mehrmals in die Leitplanke, wodurch das Fahrzeug so stark zerstört wurde, dass der Fahrer sich nicht selbstständig aus dem Fahrzeug befreien konnte.


Die Feuerwehr aus Sittensen und Klein Meckelsen rückte umgehend aus, um den Fahrer aus seinem Fahrzeug zu befreien. Dabei musste die Einsatzkräfte hydraulisches Rettungsgerät einsetzen. Ebenfalls musste der Brandschutz an der Einsatzstelle sichergestellt werden. Der verletzte Fahrer konnte nach rund 20 Minuten befreit werden und dem Rettungsdienst übergeben werden. Anschließend wurde er mit dem Rettungswagen in ein naheliegendes Krankenhaus gebracht.

An dem Fahrzeug entstand durch den Unfall Totalschaden. Aufgrund der Rettungs- und Bergungsarbeiten kam es auf der Autobahn A1 zu Verkehrsbehinderungen. Die Polizei ermittelt wie es zu dem Unfall gekommen war. Nach mehr als einer Stunde konnte der Einsatz für die beiden Feuerwehren beendet werden. Diese waren mit rund 30 Einsatzkräften vor Ort.

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Frankfurter Buchmesse 2020 findet statt

Nachrichten Frankfurt | Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat entschieden, dass die Frankfurter Buchmesse vom 14. bis zum 18. Oktober unter Auflagen stattfinden soll. Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier, der Hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Finanzminister Michael Boddenberg haben diese Entscheidung an diesem Mittwoch begrüßt und die Unterstützung der Landesregierung zugesichert. Die Messe Frankfurt steht für die Wirtschaftlichkeit und Internationalität der Rhein-Main-Region.


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Messestandort Frankfurt von höchster internationaler Bedeutung

„Der Messestandort Frankfurt steht nicht nur für die erfolgreichen wirtschaftlichen Verbindungen der hessischen Wirtschaft in die Welt und hat somit höchste internationale Bedeutung, er stellt auch für den Verlagsbuchhandel einen der größten Umschlagorte dar. Die Entscheidung, die Frankfurter Buchmesse stattfinden zu lassen, ist somit zugleich eine zukunftsweisende Entscheidung für die Stärkung und den Erhalt des Messestandortes Frankfurt wie auch ein perspektivisches Zeichen für die Branche, welches gerade in der aktuellen Krise von höchster Bedeutung ist“, sagte der Regierungschef.

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Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir dazu

„Die Messe Frankfurt steht beispielhaft für die Wirtschaftskraft, die Internationalität und die Strahlkraft der Rhein-Main-Region. Dort präsentieren sich Hightech-Branchen ebenso wie Traditionsmessen, allen voran die Frankfurter Buchmesse. Messen sind Orte, an denen Wissen ausgetauscht und Verträge geschlossen werden und wo die Wirtschaft unseres Landes angekurbelt wird. Genau das ist erforderlich, wenn wir uns aus der wirtschaftlichen Talsohle der Corona-Krise bewegen wollen“, ergänzten Wirtschaftsminister Al-Wazir und Finanzminister Boddenberg. „Für die Verlags- und Kulturbranche sowie für die hessischen Veranstaltungs- und Messeunternehmen ist die Frankfurter Buchmesse eines der wichtigsten Ereignisse im Jahr. Darum ist es nicht nur für die Ausrichter der Messe, sondern auch für die Autorinnen und Autoren ein wichtiges Signal, die Buchmesse unter Auflagen auszurichten“, so Al-Wazir.

„Wir haben intensive Gespräche mit den Verantwortlichen der Buchmesse geführt und stehen hinter der Entscheidung. Ich befürworte die Umsetzung des geplanten Vorhabens unter Beachtung der gegebenenfalls notwendigen Hygieneauflagen“, betonte Ministerpräsident Bouffier.

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Juergen Boos, der Direktor der Frankfurter Buchmesse dazu

„In diesem Jahr ist es wichtiger als je zu vor, die Frankfurter Buchmesse durchzuführen. Mit der Präsenz auf dem Messegelände, Buchevents vor Ort und virtuell schaffen wir Öffentlichkeit für Autorinnen und Autoren, für die Branche, für unsere Themen. Die Frankfurter Buchmesse 2020 ist coronabedingt eine Sonderedition – ein Programm vor Ort, kombiniert mit zukunftsweisenden digitalen Formaten. Wir danken dem Ministerpräsidenten des Landes Hessen, Volker Bouffier, dem Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, dem Finanzminister Michael Boddenberg sowie dem Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main, Peter Feldmann, für ihre große Unterstützung.“

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Deutsche Umwelthilfe verklagt die Bundesregierung

Nachrichten Überregional | Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt auf Änderung des nationalen Luftreinhalteprogramms (NLRP) zur wirksamen und sicheren Minderung mehrerer gesundheitsschädlicher Luftschadstoffe. Die am 20. Mai 2020 eingereichte Klage liegt dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vor und richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesregierung.


Deutschland verfehlt die verbindlichen EU-Vorgaben

Deutschland verfehlt mit seinem aktuellen Maßnahmenplan die verbindlichen EU-Vorgaben zur Minderung der Luftschadstoffe Ammoniak (NH3), Feinstaub (PM2,5), Stickoxide (NOx) und Schwefeldioxid (SO2) deutlich. Das NLRP soll die Einhaltung der europäischen NEC-Richtlinie (National Emission Ceilings Directive) sicherstellen. Strengere Maßnahmen braucht es vor allem in den Sektoren Verkehr, Kohle- und Holzfeuerung sowie bei der Tierhaltung. Die internationale Organisation ClientEarth unterstützt die Klage.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH dazu

„Eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Gesundheit der Menschen ist die Saubere Luft. Doch wenn Betreiber von Kohlekraftwerken oder kriminelle Autohersteller Gewinnrückgänge durch die Verwendung verfügbarer Umwelttechnologie befürchten, kuscht die Bundesregierung. Das nationale Luftreinhalteprogramm zeigt eindrucksvoll den Kniefall vor den Industriekonzernen einschließlich der industriellen Landwirtschaft. Das ist gerade jetzt fahrlässig, weil hohe Luftverschmutzung den Krankheitsverlauf von Covid-19 verschlimmern kann. Das Programm erschöpft sich weitgehend in vagen Annahmen, ohne einen zeitlichen Horizont oder feste Zuständigkeiten zu benennen. Mit unserer neuen Klage wollen wir die Bundesregierung zwingen, endlich wirksame Maßnahmen zu ergreifen und diese verbindlich zu verankern.“

Die DUH kritisiert die fehlerhaften Emissionsprognosen

Die DUH kritisiert neben unzureichenden Maßnahmen die fehlerhaften Emissionsprognosen im NLRP. Denn die Grundlage für die vorhergesagte Emissionsminderung der nächsten zehn Jahre ist der deutlich überholte und zu optimistische Projektionsbericht der Bundesregierung von 2017. Weiterhin beruft sich der Plan auf Instrumente, deren verbindliche Umsetzung längst nicht ausgemachte Sache ist, wie die Verzögerung des Kohleausstiegsgesetzes beispielhaft deutlich macht. Dies gilt in ähnlicher Weise auch für andere Sektoren, etwa die Landwirtschaft. Der NLRP ist nicht geeignet, um die Minderungsziele für das Jahr 2030 im Vergleich zu 2005 für Feinstaub (43 Prozent), Stickoxide (65 Prozent), Ammoniak (29 Prozent) und Schwefeldioxid (58 Prozent) einzuhalten.



Rechtsanwältin Caroline Douhaire, die die DUH in dem Verfahren vertritt, dazu

„Deutschland war in der Vergangenheit kein Musterschüler bei der Umsetzung der unionsrechtlichen Verpflichtungen zur Luftreinhaltung. Die anhaltenden Überschreitungen der Grenzwerte für Stickstoffdioxid in den Städten haben zu zahlreichen Verurteilungen durch die nationalen Gerichte und einer Anklage Deutschlands vor dem Europäischen Gerichtshof geführt. Bei der Reduzierung der nationalen Gesamtemissionen zur Umsetzung der NEC Richtlinie darf Deutschland nicht denselben Fehler machen. Vielmehr müssen rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen festgelegt werden, damit die Reduktionsvorgaben sicher eingehalten werden können. Dies ist bislang aber nicht geschehen.“

Ugo Taddei, Rechtsanwalt von ClientEarth dazu

„Dieses wichtige Gesetz soll die Gesundheitsschäden von Luftverschmutzung in der EU bis 2030 halbieren, inklusive der vorzeitigen Todesfälle. Das gelingt jedoch nur, wenn die Regierungen die EU-Vorgaben auch umsetzen. Deutschland präsentiert hingegen nur eine halbherzige Version der gesetzlichen Anforderungen. Es ist essentiell, dass die europäischen Regierungen ihre Verantwortung ernst nehmen. Nur das absolute Minimum umzusetzen, reicht nicht, um unsere Lungen zu schützen. Gegen mangelhafte politische Vorgaben zur Luftreinhaltung schreiten wir notfalls auch vor Gericht ein. Die Menschen kennen mittlerweile städtische Luftbelastung und die Relevanz von gesundheitsschädlichen Pkw-Emissionen. Aber damit die Luft in unseren Städten sicher für unsere Gesundheit ist, müssen wir auch die Emissionen aus der Landwirtschaft und Industrie bekämpfen. Vielen Menschen ist nicht bewusst, wie weit diese Partikel reisen und welchen Schaden sie anrichten können.“

Luftverschmutzung die größte umweltbedingte Gefahr für die Gesundheit

Luftverschmutzung ist die größte umweltbedingte Gefahr für die Gesundheit in Deutschland: Nach Schätzungen der Europäischen Umweltagentur (EEA) sterben jährlich rund 60.000 Menschen vorzeitig allein an den Folgen der Luftbelastung mit Feinstaub (PM2,5). Die NEC-Richtlinie (en.: National Emission Ceilings Directive) ist das wichtigste Rechtsinstrument der EU, um den Gesamtausstoß von Ammoniak, Stickoxiden, Feinstaub und Schwefeldioxid zu mindern. Die Richtlinie setzt für die Mitgliedstaaten unterschiedliche Minderungsziele für die Luftschadstoffe fest. Wie diese erreicht werden, müssen die Länder in nationalen Luftreinhalteplänen darlegen.



Heizen mit Holz

Erhebliche Feinstaubmengen (PM2,5) entstehen in Deutschland durch Heizen mit Holz. Das NLRP adressiert dies nur unzureichend. Deutschland muss den Anteil erneuerbarer Wärme drastisch ausbauen. Diese wird bislang zu rund zwei Drittel aus fester Biomasse – also vornehmlich Holz – bereitgestellt. Sollte auch künftig in erster Linie auf Holz gesetzt werden, ist mit steigenden Feinstaubemissionen zu rechnen und die Minderungsziele würden nicht erreicht. Deshalb muss der Fokus im Wärmebereich auf besser gedämmten Gebäuden und dem Ausbau von erneuerbarer Wärme auf Basis von Umweltwärme (Wärmepumpe) und Solarthermie liegen. Holzfeuerung kann einen Beitrag zur Wärmewende leisten – allerdings nur, wenn das Holz aus einer nachhaltigen Quelle stammt, effizient genutzt und wirksame Emissionsminderungstechnik eingesetzt wird.

Landwirtschaft

Eine weitere Quelle für Feinstaub ist Ammoniak (NH3), das in Verbindung mit anderen Schadgasen zu sogenannten sekundären Feinstaub umgewandelt wird. Dieser macht in Europa nach Angaben der EU-Kommission etwa 40-60 Prozent der gesamten PM2,5-Masse in der Umgebungsluft sowohl in Städten als auch in ländlichen Gebieten aus. Es entstammt zu einem überwiegenden Anteil dem Mist und der Gülle der Massentierhaltung. Bislang sieht das NLRP nur einige technische Maßnahmen vor, deren Umsetzung weder durch einen gesetzlichen noch einen zeitlichen Rahmen gesichert ist. Deutschland verstößt beim Ammoniakausstoß seit 2010 gegen die europäischen Vorgaben. Nur konsequente ordnungsrechtliche und ökonomische Instrumente wie die Bindung der Tierhaltung an die regional vorhandene Fläche und eine Abgabe auf Stickstoffüberschüsse können nach Ansicht der DUH die Gülleflut eindämmen.

Verkehr

Stickoxidemissionen (NOx) kommen aus dem Verkehrssektor und der Kohlefeuerung. Die wirksame Hardware-Nachrüstung, die bei Diesel-Pkw, Bussen und Nutzfahrzeugen den Stickoxid-Ausstoß der Fahrzeuge um etwa 80 Prozent reduziert könnte, blockiert das Verkehrsministerium vehement.



Kohlefeuerung

Zur Minderung von Schwefeldioxid (SO2), Stickoxiden (NOx) und Feinstaub (PM2,5) hofft der Plan auf den Ausstieg aus der Kohleverstromung. Das Kohleausstiegsgesetz liegt indes noch immer nicht vor und der aktuelle Entwurf setzt die Empfehlungen der Kohle-Kommission nicht vollständig um. Der geplante stufenweise Kohleausstieg sowie die sehr späte Abschaltung von Braunkohlekraftwerken widerspricht der in der NEC-Richtlinie geforderten linearen Reduktion der Luftschadstoffe NOx, SO2 und PM2,5. Bei der Abgasreinigung von Kohlekraftwerken geht das NLRP von einer Emissionsminderung ab 2020 aus. Die Umsetzung der entsprechenden EU-Vorgabe verzögert das Umweltministerium allerdings seit August 2018. Die neuen Grenzwerte für NOx, SO2 und PM müssten deutlich strenger ausfallen als bislang vom Bundesumweltministerium vorgesehen, um die erforderlichen Minderungseffekte erzielen zu können.

Projekt „Clean Air Farming“

Im Projekt „Clean Air Farming“ (LIFE17 GIE/DE/610) kämpft die DUH zusammen mit europäischen Partnern für die Implementierung geltenden Rechts zur Minderung von Ammoniak und Methan aus der Landwirtschaft. Das Projekt wird vom LIFE-Programm der Europäischen Union gefördert.

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60 Tonnen schwerer Kran in Taunusstein umgekippt

Nachrichten Taunusstein | An diesem Mittwochmorgen gegen 8:10 Uhr kam es zu einem Unfall in der Grillparzerstraße in Taunusstein-Hahn. Dabei war ein 60 Tonnen schwerer Baukran zur Seite umgekippt.


Als der 60 Jahre alte Kranführer den Kranarm ausrichten wollte, war das tonnenschwere Gerät umgekippt. Der Kranarm schlug daraufhin auf einen Parkplatz ein. Bei dem Unfall wurde der Kranführer leicht verletzt. Zudem wurden zwei Autos und ein Motorrad von dem Kranarm getroffen und die Pflastersteine sowie der Bürgersteig stark beschädigt.

Die Schadenhöhe, die dabei an dem Kran entstand, kann noch nicht genau beziffert werden, er wird allerdings auf mehrere Hunderttausend Euro geschätzt. Weshalb der Kran umkippte ist zur Zeit noch nicht klar. Unter anderem ermittelt auch das Amt für Arbeitsschutz bezüglich der Unfallursache.

Conrad Mainz Gutschein Aktion für Donnerstag, den 28. Mai

In der kommenden Zeit wird Boost your City euch täglich Gewinnspiele und Rabattaktionen von Conrad Electronic in Mainz präsentieren. Am 28. Mai habt ihr die Chance, einen Gutschein für ein Erlebnis-Dinner für zwei Personen zu gewinnen.

So geht`s:

  • Füllt die Gewinnspielkarte im Couponheft aus (Vorteil vom 28.05.)
  • Gebt die Gewinnspielkarte bis zum Ladenschluss am 28.05.2020 in eurer Filiale vor Ort ab
  • Gewinnt mit etwas Glück ein Erlebnis-Dinner für zwei Personen

Was kann man gewinnnen?

Je Filiale wird ein Gutschein für ein Erlebnis-Dinner für 2 Personen verlost. Welches Dinner verlost wird, ist eine Überraschung und abhängig von der Filiale, in der teilgenommen wurde. Teilnahmeschluss ist der 28. Mai 2020 bei Ladenschluss der jeweiligen Filiale.

Bedingungen:

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz und Adresse in der Bundesrepublik Deutschland. Je Filiale wird aus allen in der Filiale abgegebenen Gewinnspielkarten innerhalb von 5 Werktagen nach Teilnahmeschluss ein Gewinner gezogen und über die angegebenen Kontaktdaten über seinen Gewinn informiert. Der Gewinner muss innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Gewinnbenachrichtigung den Erhalt der Benachrichtigung bestätigen. Sollte keine Bestätigung erfolgen wird ein neuer Gewinner gezogen.

Kontakt

Conrad Electronic Mainz
Binger Straße 14-16
55112 Mainz

Hier geht es zum Gutschein

Falle Beifahrertür: Radfahrer nach Sturz schwer verletzt

Einöd. Ein 61 Jahre alter Radfahrer hat sich bei einem Sturz in der Einöder Hauptstraße schwer verletzt. Er war zuvor in eine geöffnete Beifahrertür gefahren. Die Polizei sucht nun nach der Unfallverursacherin.

CDU-Flügel setzt sich für Mopedfahren mit 15 Jahren ein

Der Arbeitnehmerflügel der CDU, der CDA, hat sich dafür ausgesprochen, die rheinland-pfälzische Entscheidung zu übernehmen und auch im Saarland Mopedfahren bereits mit 15 Jahren zu ermöglichen. Der CDA-Landesverband setzt sich dafür bereits länger ein. Der Vorsitzende und Landtagsabgeordnete Marc Speicher: „Wir fordern die saarländische Verkehrsministerin auf, per Landesverordnung das Fahren mit Moped bereits mit 15 Jahren zu erlauben.“ Der Bund ermöglicht seit dem Jahreswechsel den Ländern diesen Schritt. Insbesondere im ländlichen Raum, so Speicher, „ist dies eine Möglichkeit den Weg in die Schule oder zur Ausbildungsstelle zu erleichtern“.

Menschen aus St. Wendel haben besonders oft Rücken

St. Wendel. Der Kreis St. Wendel hat im Saarland den höchsten Krankenstand. Das hat die Barmer mitgeteilt. Die Krankenkasse hat die Daten ihrer Versicherten aus dem Jahr 2019 statistisch ausgewertet.

Tierhaltung in Mietwohnungen – Was ist erlaubt?

Nachrichten Überregional | Nicht selten kommt es zwischen Mieter und Vermieter zum Streit, wenn es um das Thema Tierhaltung geht. Doch an welche Bedingungen ist die Tierhaltung in Mietwohnungen geknüpft und wie können Konflikte vermieden werden? Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz / Saarland e.V. (VDIV-RPS) gibt nützliche Tipps und klärt auf.


Generelle Haltungsverbote für Tiere in der Mietwohnung unzulässig

Generelle Haltungsverbote für Tiere sind unzulässig, eine entsprechende Klausel im Mietvertrag ist unwirksam. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 168/12). Allerdings sind sogenannte Erlaubnisvorbehalte zulässig. Das bedeutet, dass der Mieter vor der Anschaffung eines Tieres den Wohnungsbesitzer darüber informieren oder um Erlaubnis fragen muss. Das ist anhängig von der Formulierung im Mietvertrag.

Doch auch dann können Vermieter die Haltung von Tieren nicht in jedem Fall untersagen, denn der Erlaubnisvorbehalt im Mietvertrag gilt nur für größere Tiere. In jedem Fall gestattet ist die Haltung von Kleintieren, wie Fischen oder Kleinnagern, auch wenn hierzu keine Klausel im Mietvertrag enthalten ist. Goldfische, Hamster und Kaninchen darf also jeder Mieter halten ohne den Vermieter zu informieren. Vorraussetzung ist, dass die Anzahl der gehaltenen Kleintiere das übliche Maß nicht wesentlich übersteigt.

Die Haltung von Tieren wie etwa Giftschlangen können vom Vermieter jedoch untersagt werden, da diese die Mietsache oder andere Anwohner gefährden könnten. Katzen und Hunde dürfen gehalten werden, solange dadurch für die anderen Mieter keine Belästigung entsteht. Wenn beispielsweise ein Mieter eine Tierhaarallergie hat, kann die Tierhaltung verboten werden. Für Schäden jeglicher Art haftet grundsätzlich der Mieter, der das Tier hält.

Hausfrieden muss gewährleistet sein

„In Miethäusern muss der Hausfrieden gewährleistet sein. Das Tier sollte das allgemeine Wohlbefinden der übrigen Bewohner nicht gefährden oder massiv stören. Dies gilt für Tiere jeder Art vom Papagei bis hin zum Familienhund“, erklärt Angelika Neubauer, Vorstandsmitglied im VDIV-RPS. Gelegentliches Hundebellen ist von den Bewohnern hinzunehmen, eine ständige Lärmbelästigung nicht.

Tierbesuche dürfen vom Vermieter nicht verboten werden, solange keine Störung der anderen Mieter entsteht. Wenn das Tier sich allerdings regelmäßig oder über einen längeren Zeitraum in der Wohnung aufhält, kann es schwierig werden. Dann hängt es von Häufigkeit und Dauer ab, ob aus dem Besuch eine Haltung wird.

Das Gespräch mit dem Vermieter suchen

Es ist allerdings immer eine Betrachtung des konkreten Einzelfalles notwendig, bei diesem die Belange und Interessen aller Parteien abgewogen werden. Wenn keine oder eine unzulässige Klausel zur Tierhaltung im Mietvertrag enthalten ist, rät der VDIV-RPS dazu, vor der Anschaffung des Tieres das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. So können Konflikte im Voraus vermieden und der Hausfrieden gesichert werden.

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. per Mail unter office@vdiv-rps.de zur Verfügung.

Kreis Groß-Gerau | 320 neue Fahrradstellplätze in Kelsterbach

Nachrichten Kelsterbach | Insgesamt 320 neue Stellplätze für Fahrräder sind nun im Stadtgebiet Kelsterbach montiert. Radfahrer können die modernen Fahrradständer aus Edelstahl ab sofort nutzen und ihre Räder sicher abschließen.


Montiert wurden die Fahrradstellplätze an folgenden Stellen:

  • 170 Ständer an der Gesamtschule in der Mörfelder Straße
  • 40 an der Kegel- und Bowlinganlage in der Kirschenallee
  • 20 am Fritz-Treutel-Haus
  • 15 an der Mehrzweckhalle Süd
  • 50 an der Bürgermeister-Hardt-Schule
  • 25 am Staudenweiher nahe dem Anglerheim

Landkreis stellte Anträge für Kelsterbach, Ginsheim-Gustavsburg und Trebur

Die Kosten für die Abstellmöglichkeiten betragen insgesamt 38.400 Euro. Davon müssen rund 23.000 Euro von der Stadt Kelsterbach gezahlt werden. 40 Prozent der Kosten werden aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative gedeckt.

Der Kreis Groß-Gerau hatte für die Städte Kelsterbach, Ginsheim-Gustavsburg und Trebur den Antrag gestellt und die Koordination übernommen.

Bauarbeiten in Mainz sorgen für Beeinträchtigungen

Nachrichten Kurzmeldung | Von Mittwoch, den 27. Mai bis Donnerstag, den 28. Mai wird eine Fahrspur der Weisenauer Straße ab der Ecke Salvatorstraße bis Wormser Straße auf Höhe Haus Nr. 191 abschnittsweise gesperrt. An den Baustellen im Bereich der vorhandenen Busspur wird der Verkehr durch die Nutzung der Busspur weiterhin zweispurig am Baufeld vorbei geführt.

An den Baustellen in Höhe der zweispurigen Fahrspuren wird der Verkehr zwischen 9:00 Uhr und 15:00 Uhr einspurig mit Ampeln geregelt. Grund für die temporäre Sperrung ist der Austausch von Straßenlaternen durch die Mainzer Netze.

Kindertagespflege in Mainz kehrt zum regulären Betrieb zurück

Nachrichten Mainz | Nach Wochen strenger Kontaktreduzierung wurden nun auf Bundes- und Landesebene Maßnahmen zur Rückkehr in die Normalität beschlossen. Mit der Reduzierung auf drei Kinder pro Tagespflegestelle wurde am 4. April der Beschluss zu einem beschränkten Kontakt in den Tagespflegestellen in Mainz gefällt. Nun soll in allen bislang eingeschränkten Lebensbereichen die Rückkehr zur Normalität erfolgen. Auch in der Kinderbetreuung werden entsprechende Konzepte erarbeitet und umgesetzt.


Regulärer Betrieb ab dem 1. Juni

Aus diesem Grund wird die Kindertagespflege in Mainz ab dem 1. Juni wieder zu einem regulären Betrieb zurückkehren. Das heißt, ab diesem Zeitpunkt können alle Tagespflegestellen die Regelbetreuung wieder aufnehmen. Ab Juni wird die Finanzierung für Betreuungsplätze dann auch wieder satzungsgemäß erfolgen.

Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch dazu

„Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei, aber nun geht es weiter auf dem Weg in einen annähernd normalen Alltag. Ich danke allen Tagespflegepersonen, die die Familien während der Ausnahmesituation in den vergangenen zwei Monaten unterstützt haben, für die Geduld, Ausdauer und die gute Zusammenarbeit.“

Besondere Maßnahmen sind notwendig

Um die notwendigen Hygienemaßnahmen in den Tagespflegestellen zu gewährleisten und die Eingewöhnungen durchführen zu können, sind jedoch besondere Maßnahmen nötig. Deren Ziel ist ein möglichst großer Schutz vor Ansteckung sowie eine pädagogisch gute und sinnvolle Betreuung und Eingewöhnung.

Um den nach wie vor von Einschränkungen geprägten Alltag zu bewältigen, hat das Amt für Jugend und Familie einen Leitfaden zum Umgang mit den Hygieneregelungen und den Umgang mit Eltern und Kindern zusammengestellt. Dieser wurde den Tagespflegepersonen zugeschickt. Da vor allem die Eingewöhnung neu aufgenommener Kinder unter besonderen Umständen stattfinden muss, werden die Tagespflegepersonen hierbei unterstützt.

Deutsche Lufthansa AG erhält bis zu 9 Milliarden Euro

Nachrichten Frankfurt | Die Deutsche Lufthansa AG ist vom Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) der Bundesrepublik Deutschland informiert worden, dass der WSF dem Stabilisierungspaket für das Unternehmen zugestimmt hat. Auch der Vorstand befürwortet das Paket.


Stabilisierungsmaßnahmen und Kredite von bis zu 9 Milliarden Euro

Das Paket sieht Stabilisierungsmaßnahmen und Kredite von bis zu 9 Milliarden Euro vor. Der WSF wird Stille Einlagen von insgesamt bis zu 5,7 Milliarden Euro in das Vermögen der Deutsche Lufthansa AG leisten. Davon werden rund 4,7 Milliarden Euro im Sinne der Vorschriften des HGB und der IFRS als Eigenkapital eingestuft. In dieser Höhe ist die Stille Einlage unbefristet und kann vom Unternehmen ganz oder in Teilen gekündigt werden. Die Vergütung der Stillen Einlagen beträgt gemäß des abgestimmten Konzepts 4 Prozent für die Jahre 2020 und 2021. In den folgenden Jahren steigt die Vergütung bis auf 9,5 Prozent im Jahr 2027 an.

Beteiligung von 20 Prozent am Grundkapital der Lufthansa AG

Außerdem wird der WSF im Wege einer Kapitalerhöhung Aktien zeichnen, um eine Beteiligung von 20 Prozent am Grundkapital der Deutsche Lufthansa AG aufzubauen. Der Bezugspreis soll 2,56 Euro je Aktie betragen, so dass sich die Bareinlage auf rund 300 Millionen Euro beläuft. Der WSF kann außerdem seinen Anteil am Grundkapital im Falle einer Übernahme der Gesellschaft auf 25 Prozent plus eine Aktie erhöhen.

Darüber hinaus kann ein weiterer Teil der stillen Einlage bei Nichtzahlung der Vergütung durch die Gesellschaft frühestens ab den Jahren 2024 und 2026 in eine weitere Aktienbeteiligung von jeweils 5 Prozent am Grundkapital gewandelt werden. Die zweite Wandelungsmöglichkeit gilt jedoch nur, soweit der WSF nicht zuvor bereits seinen Anteil im Rahmen des vorstehend genannten Übernahmefalls erhöht hat. Eine Wandlung ist ferner auch zum Verwässerungsschutz möglich. Unter der Voraussetzung der vollen Rückzahlung der Stillen Einlagen durch das Unternehmen sowie eines Mindestveräußerungspreises von 2,56 Euro je Aktie zuzüglich einer jährlichen Verzinsung von 12 Prozent, verpflichtet sich der WSF jedoch zum vollständigen Verkauf seines Aktienbesitzes bis zum 31. Dezember 2023 zum Marktpreis.

Schließlich werden die Stabilisierungsmaßnahmen ergänzt durch eine syndizierte Kreditfazilität in Höhe von bis zu 3 Milliarden Euro unter Beteiligung der KfW und privater Banken mit einer Laufzeit von drei Jahren. Diese Fazilität steht noch unter Gremienvorbehalt.

Verzicht auf künftige Dividendenzahlungen

Auflagen betreffen insbesondere den Verzicht auf künftige Dividendenzahlungen und Beschränkungen der Managementvergütung. Außerdem sollen zwei Sitze im Aufsichtsrat in Abstimmung mit der Bundesregierung besetzt werden, wovon ein Aufsichtsrat Mitglied des Prüfungsausschusses werden soll. Außer im Übernahmefall verpflichtet sich der WSF, sein Stimmrecht in der Hauptversammlung bei den üblichen Beschlüssen ordentlicher Hauptversammlungen nicht auszuüben.

Finale Zustimmung noch ausstehend

Das Stabilisierungspaket bedarf noch der finalen Zustimmung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Beide Gremien werden kurzfristig zur Beschlussfassung über das Stabilisierungspaket zusammenkommen. Die Kapitalmaßnahmen hängen von der Zustimmung einer außerordentlichen Hauptversammlung ab.

Das Stabilisierungspaket steht schließlich unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission und etwaiger wettbewerblicher Auflagen.

Deutsche Umwelthilfe: Julia Klöckner übernimmt keine Verantwortung

Nachrichten Überregional | Am 28. Mai wird der Bundespreis „Zu gut für die Tonne!“ verliehen. Anlässlich dieser Verleihung kritisieren foodsharing und die Deutsche Umwelthilfe die Ernährungsministerin Julia Klöckner: Die Ministerin kommt ihrer Verantwortung für wirksame Maßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung nicht nach.


Mehr Rechtssicherheit für das Lebensmittelretten

Statt einen sicheren rechtlichen Rahmen für die Lebensmittelrettung in Deutschland zu schaffen, ruht sich die Ernährungsministerin mit dem Bundespreis auf dem Engagement der Initiativen aus. Dabei hat sich die Situation durch die aktuelle Corona-Krise massiv verschärft. foodsharing und DUH fordern in einer gemeinsamen Petition mehr Rechtssicherheit für das Lebensmittelretten. Beide Organisationen begrüßen ausdrücklich den Beitrag der Nominierten des Bundespreises.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH dazu

„Ernährungsministerin Julia Klöckner ruht sich auf dem ehrenamtlichen Engagement von Organisationen und Initiativen aus, die Lebensmittel retten. Der politische Kurs der Freiwilligkeit und Auszeichnung guter Ideen reicht bei weitem nicht aus, um das Problem der Lebensmittelverschwendung wirksam zu bekämpfen. Wie zentral ein klarer rechtlicher Rahmen ist, zeigt gerade die aktuelle Corona-Krise. Es kann nicht sein, dass die Supermärkte, Gastronomen oder ehrenamtliche Lebensmittelretterinnen und Lebensmittelretter, die Essen kostenlos abgeben bzw. verteilen für gesundheitsschädliche Folgen haften.“

Frank Bowinkelmann, Vorstand von foodsharing dazu

„Die Bundesregierung wird ihrer politischen Verantwortung nicht gerecht. Julia Klöckner muss einen rechtssicheren Rahmen für Initiativen wie foodsharing schaffen. Dazu gehören klare Zuständigkeiten. Das Bundeslandwirtschaftsministerium aber schiebt die Umsetzung auf die Länder und diese auf die Kommunen. Keiner will Verantwortung übernehmen, um das Retten von Lebensmitteln rechtlich zu vereinfachen. Dabei gibt es längst gute Beispiele aus Frankreich und Italien.“



Valentin Thurn, Filmemacher und Jurymitglied des Bundespreises „Zu gut für die Tonne!“ dazu

„Als Jurymitglied freue ich mich darüber, dass jedes Jahr neue kreative und innovative Ideen aus der Zivilgesellschaft entstehen. Aber das reicht hinten und vorne nicht. In der Lebensmittelbranche ändert sich nur etwas, wenn ein gesetzlicher Rahmen geschaffen wird, der entweder das Wegwerfen von noch genießbaren Lebensmitteln verbietet oder die Weitergabe von Lebensmitteln rechtlich vereinfacht.“

Die Maßnahme reichen nicht aus

Bis zum Jahr 2030 hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, Lebensmittelverschwendung zu halbieren. Die im Rahmen der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung von 2018 umgesetzten und geplanten Maßnahmen des Ernährungs- und Landwirtschaftsministeriums reichen jedoch bei Weitem nicht aus, um dieses Ziel zu erreichen. Dabei ist die Reduzierung von Lebensmittelverschwendung maßgeblich zur Erreichung der Klima- und Umweltschutzziele. Mindestens 20 Prozent der jährlichen Treibhausgasemissionen im Ernährungsbereich könnten eingespart werden, würden keine vermeidbaren Lebensmittelverluste in der Tonne landen.

Im Projekt Clean Air Farming (LIFE17 GIE/DE/610) kämpft die DUH gegen Lebensmittelverschwendung, um die Entstehung von vermeidbaren und schädlichen Ammoniak- und Methanemissionen aus der Landwirtschaft zu mindern. Das Projekt wird im Rahmen des LIFE-Programms von der Europäischen Kommission gefördert.