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Schwerer tödlicher Verkehrsunfall mit Schwerverletzten

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Am Samstag gegen frühen Abend kam es gegen 17.15 Uhr auf der K597 zwischen Heidenrod – Egenroth und Heidenrod – Grebenroth zu einem schweren Unfall. Nach ersten Ermittlungen der hiesigen Polizeidienststelle befuhr eine 18-Jährige die K597 aus Heidenrod mit ihrem Cabrio in Fahrtrichtung Grebenroth. Die Fahrzeugführerin verlor vermutlich aufgrund der hohen Geschwindigkeit in einer abschüssigen Linkskurve über ihr Fahrzeug die Kontrolle und kam rechts von der Fahrbahn ab.


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Die Verletzten mussten in die umliegenden Krankenhäuser gebracht werden

Aufgrund des schweren Aufpralls wurden die 18-jährige Fahrerin und eine 17-jährige Mitfahrerin tödlich verletzt und kamen ums Leben. Ein 18-jähriger Beifahrer wurde im Cabrio eingeklemmt und musste durch Hilfskräfte der Feuerwehr befreit werden und mit schweren Verletzungen in ein Gießener-Krankenhaus gebracht werden.

Ebenso mussten eine weitere 18-jährige Mitfahrerin von der Rückbank des Fahrzeugs und ein 19-jähriger Mitfahrer aus dem Fond des Fahrzeugs schwerverletzt geborgen werden und wurden in ein Wiesbadener Krankenhaus und ins Klinikum Marburg gebracht.

Am betroffenen PKW entstand ein geschätzter Sachschaden von 6000 Euro. Zudem wurde ein unabhängiger Sachverständiger beauftragt. Für die Dauer von 4 Stunden war die Unfallstelle gesperrt.

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Autoknacker in Dienheim macht Beute – Zeugen gesucht

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Zeugenaufruf 1

Ein 49-jähirger Mann aus Dienheim stellte sein Fahrzeug in der Nacht von Freitag (23. April) auf Samstag (24. April 2021) sein Fahrzeug in seiner Einfahrt ab. Als er morgens an sein Fahrzeug zurück kam, stellte er fest, dass der Kofferraum des Fahrzeuges geöffnet war und das im Kofferraum gelagerte Werkzeug fehlte. Unbekannte Täter hatten das Werkzeug im Wert von 1000 Euro aus dem Kofferraum entwendet. Hinweise auf den oder die Täter liegen bislang keine vor. Zeugen, die den Vorfall beobachten konnten, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 06133/ 933 100 bei der Polizei Oppenheim zu melden

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Landeshauptstadt Mainz erlässt neue Allgemeinverfügung

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Mainz
Mainz

Maskenpflichtzonen und Verkaufsverbot für Straßenverkauf und Ab-Hof-Verkauf von offenen alkoholischen Getränke bleiben bestehen. Die Landeshauptstadt Mainz veröffentlichte am Sonntag, 25. April 2021, eine neue Allgemeinverfügung mit Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen Coronavirus-Infektionen, die die bestehenden Maßnahmen der Bundesnotbremse und der 19. Corona-Bekämpfungsverordnung (19. CoBeLVO) ergänzt oder ändert.

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Maskenpflicht:

In den Fußgängerzonen der Altstadt sowie auf dem Bahnhofsvorplatz gilt von 8.00 bis 18.00 Uhr weiterhin eine Maskenpflicht an allen Tagen außer an Sonntagen und Feiertagen. Der Zeitraum der Maskenpflichtzone am Rheinufer wird um eine Stunde verlängert. Sie gilt für das gesamte Rheinufer von der Auffahrt zur Eisenbahnbrücke (Südbrücke) am Victor-Hugo-Ufer bis hin zur Drehbrücke am Zollhafen am Ende der Taunusstraße in der Zeit von 12.00 bis 22.00 Uhr an allen Tagen. Mit der zeitlichen Ausweitung wird sie auf die der in der Bundesnotbremse vorgegebenen Ausgangssperre angepasst, die ab 22 Uhr beginnt. Die entsprechenden Hinweisschilder werden in den nächsten Tagen angepasst. Eine detaillierte Übersichtskarte mit den betroffenen Gebieten finden Sie im angehängten PDF-Dokument und unter www.mainz.de/corona-massnahmen.

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Verkauf alkoholischer Getränke:

Der Straßenverkauf und Ab-Hof-Verkauf von offenen alkoholischen Getränke bleibt nach wie vor untersagt. Die neue Allgemeinverfügung wird heute im städtischen Amtsblatt veröffentlicht und tritt damit ab Montag, 26. April 2021, 0.00 Uhr, in Kraft. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum Ablauf des 23. Mai 2021.

Darüber hinaus gelten auf Grund der Inzidenz über 165 alle Regelungen der Bundesnotbremse und der 19. CoBeLVO des Landes. Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Mainz wird die Entwicklung bei der Ausbreitung der Coronavirus-Infektionen weiterhin kontinuierlich beobachten und die beschlossenen Maßnahmen entsprechend anpassen. Der Verwaltungsstab tritt dazu in engen zeitlichen Abständen zusammen.

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Großeinsatz der Feuerwehr mit Menschenrettung in Bingen

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Polizei und Feuerwehr, Symbolbild
Polizei und Feuerwehr, Symbolbild

Am Samstag (24. April 2021) kam es zu einem Feuerwehrwehreinsatz an dem Kirsch-Puricelli-Platz im Stadtteil Bingerbrück in Bingen. Die Einsatzkräfte wurden gegen 18:15 Uhr zu dem Gebäudebrand alarmiert und waren mit einem Großaufgebot vor Ort.


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Vier Personen wurden gerettet

Bereits bei der Alarmierung wurde die Feuerwehr darüber informiert, dass sich noch Personen im Gebäude befinden, die von den Flammen eingeschlossen wurden. Beim Eintreffen der Feuerwehr kümmerten sich die Einsatzkräfte deshalb umgehend um die Rettung der Bewohner. In der Zwischenzeit konnten vier Personen aus dem brennenden Gebäude gerettet werden.

Sehr schnell war klar, dass das Haus nicht mehr bewohnbar sein wird, weshalb nach einer Unterbringungsmöglichkeit für die betroffenen Bewohner gesucht wurde. Im Einsatz waren die Feuerwehr, die Polizei sowie der Rettungsdienst und ein Notarzt.

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Mainz 05 gewinnt sensationell gegen Bayern München mit 2:1

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MEWA Arena Mainz
MEWA Arena Mainz

Die Mainzer haben den deutschen Meister FC Bayern München in die Schranken verwiesen und hochverdient mit 2:1 gewonnen. Trainer Bo Svensson hatte im Gegensatz zum 1:0 Sieg unter der Woche in Bremen auf 5 Positionen gewechselt und brachte unter anderem Alexander Hack für Stefan Bell und Jonathan Burkhardt für Adam Szalai.


Bereits in der 3. Minute gingen die 05er nach einem kapitalen Torwartfehler von Manuel Neuer, mit 1:0 durch ein Tor von Jonathan Burkhardt in Führung. In der Folgezeit des Spieles hatten die Mainzer in der ersten Halbzeit Chance auf Chance. Danny Latza in der 10. Minute, Robin Quaison in der 16. Minute oder da Costa in der 20. Minute mit einem Lattenschuss, hätten den Sack frühzeitig zu machen müssen.

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Mainz 05 hätte das Spiel mit 4:0 oder 5:0 gewinnen müssen

In der 37. Minute wurden die Mainzer für ihre Anstrengungen belohnt und erzielten nach einer Traumvorlage von Phillipp Mwene durch Robin Quaison das 2:0. In der Folgezeit versuchten die Bayern das Spiel giftiger zu gestalten, kamen aber gegen eine sicher stehende Mainzer Defensive nicht an. Die Mainzer machten es sich am Ende noch selbst schwer, als Lewandowski in der Nachspielzeit noch auf 2:1 verkürzte.

Mainz 05 hat durch den sensationellen 2:1 Sieg gegen Bayern München nun die besten Chancen, den schon aussichtslosen Kampf um den Klassenerhalt zu schaffen. Die Mainzer haben das nächste Spiel am 3. Mai gegen Hertha BSC Berlin (Nachholspiel) während der FC Bayern München am 8. Mai gegen Mönchengladbach antritt.

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Die roten Teufel leben – 3:2 Sieg gegen Unterhaching

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Es war eine packende Partie im Kampf um wichtige Punkte für das primäre Ziel Klassenerhalt, dass vor wenigen Wochen noch aussichtslos erschien. Nun ist der FCK über dem Strich, 2 Punkte Vorsprung auf den ersten Abstiegsplatz und 38 Punkte auf dem Konto.


Nach einer zähen Anfangsphase gingen die roten Teufel in der 33. Minute durch Phillip Hercher in Führung. Doch bereits 120 Sekunden später glichen starke Hachinger in der 35 Minute zum 1:1 durch Moritz Heinrich aus. Auch für die Gäste ging es heute um die letzte Chance, doch noch vom letzten Platz in der Tabelle im Kampf um den Klassenerhalt wichtige Punkte zu holen. Doch dieser Traum wurde bereits im direkten Gegenschlag in der 36. Minute nach einer Vorlage von Hercher zunichtegemacht. Adam Hlousek netzte in der 36. Minute zum 2:1 für die Gastgeber ein. Dies war auch der Halbzeitstand.

Elfmeter ebnet Kaiserslautern den Sieg

Im Laufe der zweiten Halbzeit verflachte das Spiel etwas, auch geschuldet den vielen Auswechslungen. Jedoch kamen die Hachinger noch einmal zum Zug, als sie in der 77. Minute zum 2:2 durch Stephan Hain ausglichen. Doch die Freude währte nicht lange. Nach einem Faul von Felix Göttlicher verwandelte Marvin Pourie in der 83. Minute zum 3:2 Siegtreffer.

Das nächste Spiel bestreitet der FCK am 04. Mai bei dem Aufstiegsfavoriten 1860 München, während die Hachinger einen Tag später gegen Waldhof Mannheim antreten müssen.

Dringend Sachspenden für Obdachlose in Rheinhessen und Groß-Gerau benötigt

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Jede Nacht sind die ehrenamtlichen Helfer vom Verein #Rheinhessenhilft mit dem Kältebus in Mainz, Rheinhessen, Wiesbaden und Groß-Gerau unterwegs. Sie versorgen obdachlose Menschen mit warmen Speisen, einem heißen Getränk und warmen Decken sowie ISO-Matten. In den vergangenen Tagen war der Bedarf besonders hoch, sodass einiges an Vorrat nun leer ist. Der Verein ist deshalb aktuell dringend auf Sachspenden angewiesen ist, um die Obdachlosen auch weiterhin versorgen zu können.


Das wird gebraucht:

  • Neue oder frisch gewaschene Schlafsäcke und ISO-Matten
  • Neue oder frisch gewaschene Decken – beispielsweise Tagesdecken (keine Daunendecken oder Ähnliches)
  • Zelte
  • Haltbare Lebensmittel (zum Verteilen und zum Zubereiten von Speisen durch unsere Gastros für die Obdachlosen)
  • Getränke aller Art
  • Filterkaffee und löslicher Kaffee
  • Kaffeesahne, Zucker und haltbare Milch
  • Fertiggerichte
  • Einweggeschirr – Becher – Besteck
  • Einmalhandschuhe, wenn möglich XL
  • Müllsäcke (gerne sehr große Restmüllsäcke)
  • Offizielle Restmüllsäcke der Stadt Mainz
  • Fahrkarten für die MVG (zum Verteilen an Obdachlose)
  • Handys zum Verteilen an Obdachlose und neue OVP SIM-Karten, z.B. ALDI-Talk
  • Gutscheine für Aldi, Lidl usw. zum Verteilen für Obdachlose
  • Zigaretten zum Verteilen an Obdachlose
  • Toilettenpapier zum Verteilen an Obdachlose
  • Waschmittel und Weichspüler
  • Duschgel und Deo
  • Zahnbürsten und Zahnpastas

Darüber hinaus hat der Verein einen eigenen Vereinsgarten, in dem viele Hühner sowie zwei Hasen leben. Diese erfreuen regelmäßig beispielsweise kranke Kinder. Auch für die Versorgung der Tiere werden dringend einige Dinge benötigt:

  • Hühnerfutter
  • Hasenfutter
  • Obst und Gemüse (frisch)
  • Einen weiteren Hühnerstall oder Ähnliches

Hinweis: Der Verein weist ausdrücklich darauf hin, dass zur Zeit keine Kleidung für die Obdachlosen benötigt wird. Es wird darum gebeten, aktuell von Kleiderspenden abzusehen. Sollte sich dies ändern, wird eine entsprechende Mitteilung erfolgen. Wer etwas spenden möchte, meldet sich bitte per Mail unter info@rheinhessen-hilft.de um einen Termin zur Übergabe zu vereinbaren.

Kältebus-Hotline: 0163 – 6867137 (täglich ab 20:00 Uhr)
Bevorzugt WhatsApp oder SMS Nachricht mit Standort der hilfsbedürftigen Person

 

Die aktuellen Corona-Infektionszahlen in Rheinland-Pfalz

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Die unten genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt. Diese Zahlen können vereinzelt von den durch die Kreisverwaltungen kommunizierten Zahlen abweichen.


Stand zum Coronavirus in Rheinland-Pfalz

Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Gemeldete gelten alle Menschen mit COVID-19 Erkrankung mit Meldedatum der letzten 7 Tage, pro 100.000 Einwohner.

Die Fallzahlen zum Coronavirus in Rheinland-Pfalz: Seit Beginn der Pandemie gab es 135.559 laborbestätigte Infektionen im Land – das sind 560 mehr als am Vortag (134.999). 15.817 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert (Vortag: 16.000). 7.800 Personen wurden seit Beginn der Pandemie ins Krankenhaus gebracht (Vortag: 7.790), 3.514 Personen sind im Zusammenhang mit einer Infektion gestorben – 1 mehr als am Vortag (3.513). Die landesweite Inzidenz sinkt auf 136,9.  (Stand 24.04.2021 um 11:20 Uhr)

Quelle: Landesregierung RLP

Mann mit Schusswaffe löst Polizei-Großeinsatz bei Alzey aus

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Polizei Symbolbild
Polizei Symbolbild

Am Freitagabend (23. April 2021) kam es zu einem Großeinsatz der Polizei in Dittelsheim-Heßloch bei Alzey. Auslöser dafür war ein Mann, der mit einer Schusswaffe auf einen 34-Jährigen aus Gau-Weinheim zielte.


Streit um ein Auto war eskaliert

Der 34 Jahre alter Mann aus Gau-Weinheim wollte dort sein eigenes Auto abschleppen lassen. Das Fahrzeug war zuvor von einem 34 Jahre alten Mann aus Dittelsheim-Heßloch unerlaubt genutzt und nicht zurückgegeben worden. Dieser drohte dem Fahrzeugeigentümer, um das Abschleppen zu verhindern. Weil Worte alleine scheinbar nicht ausreichten, zückte der Mann eine Waffe und zielte damit auf den Gau-Weinheimer.

Der Fahrzeugeigentümer verständigte daraufhin die Polizei, die umgehend mit einem Großaufgebot an Spezialeinsatzkräften anrückte. Vor Ort verschafften sich die Polizisten Zutritt zur Wohnung des Bewaffneten, in der sich die beiden Kontrahenten aufhielten. Die Polizisten nahmen den Mann fest und sicherten die Pistole, bei der es sich nach Angaben der Polizei um eine Schreckschusswaffe handelte. Gegen den Beschuldigten wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Wie die Polizei weiter mitteilt, kommt es immer wieder zu Großeinsätzen wegen der Nutzung von Schusswaffen. Auch wenn sich schließlich herausstellt, dass es sich wie in diesem Fall lediglich um eine Schreckschusswaffe handelt, muss zunächst von einer scharfen Waffe ausgegangen werden, was einen Polizei-Großeinsatz zur Folge hat.

Mini-Kicker-Tage im Nachwuchszentrum des 1. FSV Mainz 05 abgesagt

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Wie schon im vergangenen Jahr können die Mini-Kicker-Tage auch 2021 nicht stattfinden. Die dritte Welle der Corona-Pandemie lässt eine Durchführung der ursprünglich für Mitte Juni geplanten Veranstaltung im Nachwuchsleistungszentrum des 1. FSV Mainz 05 nicht zu.


Die Absage fiel nicht leicht

„Die erneute Absage der Mini-Kicker-Tage fällt uns auch in diesem Jahr schwer und tut uns vor allem für die über 200 jungen Fußballer leid, die uns Mitte Juni mit ihren Eltern am Bruchweg besucht hätten. Dennoch müssen wir auch diesmal der unverändert ernsten Corona-Situation ins Auge blicken. Die nicht absehbare Entwicklung lässt keine konkrete Planung einer solchen Veranstaltung zu“, sagt Marco Usai, sportlicher Leiter im Grundlagenbereich und verantwortlich für die Organisation.

Alternativen zur Präsenzveranstaltung sind in Planung

„Wir haben aber bereits die ein oder andere Idee im Kopf, um den Kindern dennoch zu ermöglichen, ihre Freude am Fußball und ihr Talent zu zeigen“, ergänzt Usai. „Näheres dazu werden wir über unsere Homepage und die sozialen Medien in den kommenden Monaten kommunizieren.“

Die MINI-KICKER-TAGE sind seit 2002 die größte Sichtungsveranstaltung im Nachwuchsleistungszentrum der 05ER. Mehr als 200 Nachwuchskicker der Altersbereiche U8 und U9 verbringen einen Trainingstag am Bruchweg unter Anleitung der qualifizierten Trainer aus dem NLZ.

 

Stadt Oppenheim bittet Bürger um Ideen und Anregungen

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Pünktlich zum „Internationalen Tag des Baumes“ am Sonntag (25. April 2021) wendet sich die Stadt Oppenheim an ihre Bürger. „Ihre Ideen und Wünsche sind gefragt, wenn es um weitere Stellen auf öffentlichem Grund in der Stadt geht, an denen wir Bäume pflanzen können“, sagen die städtischen Beigeordneten Ulrike Franz (WFO) und Silke Rautenberg (AL).


Erfolgreiche Aktion „Schenk´ mir einen Baum!“

Hintergrund ist die bereits 2020 mehr als erfolgreich gestartete Aktion „Schenk´ mir einen Baum!“, in deren Rahmen bis jetzt 185 Bäume verbindlich bestellt und bezahlt wurden. „Weitere 20 Bäume stehen auf der Warteliste, bis wir weitere geeignete Flächen gefunden haben. Die ersten 62 Bäume wurden bereits gepflanzt, weitere werden in der nächsten Pflanzperiode dort folgen“, so Ulrike Franz, die die Aktion initiierte.

„Es ist der Stadt und mir ein Herzensanliegen, durch ein Mehr an städtischem Grün auch ein Mehr an Nachhaltigkeit, ökologischem Verantwortungsbewusstsein und Lebensqualität zu erzielen – dafür steht der Tag des Baumes symbolisch und stellvertretend“, erklärt die Erste Beigeordnete Silke Rautenberg, die auch ab sofort den Geschäftsbereich „Umwelt“ betreut.

Eine der größten und erfolgreichsten Mitmachaktionen im Naturschutz

Der „Tag des Baumes“ findet seinen Ursprung vor 69 Jahren am 25. April 1952. Damals hatte die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) diesen Festtag für den Baum in Deutschland initiiert und mit Prof. Dr. Theodor Heuss einen Ahornbaum im Bonner Hofgarten gepflanzt. Mit diesem Tag will die SDW möglichst vielen Bürgern ins Gedächtnis rufen, wie wertvoll Bäume für die Menschen und eine gesunde Umwelt sind. Inzwischen ist er zu einer der größten und erfolgreichsten Mitmachaktionen im Naturschutz geworden. In den 350 SDW-Gruppen werden Baumpflanzungen und Veranstaltungen organisiert.

Anregungen und Ideen zu neuen Baumstandorten auf öffentlichem Grund können an das Rathaus und dort an die Erste Beigeordnete Silke Rautenberg, 06133 – 4909 28 oder per Mail an rautenberg@stadt-oppenheim.de gerichtet werden.

Wichtige Information zum Kita-Betrieb in Bischofsheim

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Grundsätzlich gelten die Regelungen des 4. Bevölkerungsschutzgesetzes ab Samstag (24. April 2021). Dazu zählt auch eine Schließung der Kindergärten ab einem im Kreis Groß-Gerau überschrittenen Inzidenzwert von 165. Hier wird nur noch eine Notbetreuung möglich sein.


Kitas in Bischofsheim bleiben zunächst geöffnet

Wie Ministerpräsident Volker Bouffier in einer Pressekonferenz am Freitag (23. April 2021) mitteilte, wird eine Schließung der Kitas ab Montag nicht möglich sein. Hierbei wies er ausdrücklich darauf hin, dass niemand erwarten könne, dass Schulen und Kitas auf die Schnelle bereits am Montag geschlossen werden – gerade im Hinblick auf den hohen Organisationsbedarf bei Schulen und Kitas.

Dies bedeutet, dass ab Montag (26. April 2021) der Kita-Betrieb in Bischofsheim zunächst weiterhin wie gehabt im eingeschränkten Pandemiebetrieb läuft. Es gilt allerdings der eindringliche Appell, die Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen, jedoch erstmal noch kein Betretungsverbot samt Notbetreuung.

Sobald die per Gesetz vorgeschriebene Schließung der Kitas im Kreis Groß-Gerau und in der Gemeinde Bischofsheim hinreichend organisiert ist, wird nur noch eine Notbetreuung möglich sein. Hierzu und insbesondere zum Zeitpunkt der Schließung wird eine entsprechende Information folgen.

Explosion und Fahrzeugbrand in der Mainzer-Oberstadt

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In der Nacht von Freitag auf Samstag (24. April 2021) kam es gegen 00:20 Uhr zu einem lauten Knall und einem anschließenden Feuerwehreinsatz im Mainzer Ortsteil Oberstadt. Mehrere Augenzeugen wählten den Notruf und meldeten einen LKW-Brand in der Generaloberst-Beck-Straße.


Augenzeugen meldeten Explosionen

Wie die Einsatzkräfte vor Ort gegenüber BYC-News mitteilten, kam es an einem abgestellten Pritschenwagen zu einem Fahrzeugbrand auf der Ladefläche. Die Feuerwehr hatte den Brand schnell im Griff. Durch den Brand kam es zu einer starken Rauchentwicklung. Wie es zu dem Feuer an dem Pritschenwagen kam ist bislang unklar. Eine Brandstiftung kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden. Die weiteren Ermittlungen übernimmt die zuständige Polizei Mainz.

Im Einsatz waren:

  • Berufsfeuerwehr Mainz
  • Freiwillige Feuerwehr Mainz-Hechtsheim
  • Polizei Mainz
  • Rettungsdienst

„Bundes-Notbremse“ – Alle Regelungen für Mainz-Bingen im Überblick

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Im Landkreis Mainz-Bingen gelten seit Samstag (24. April 2021) die Regelungen der sogenannten „Bundes-Notbremse“, da der in § 28b des Infektionsschutzgesetzes genannte Schwellenwert von 100 bei der Sieben-Tage-Inzidenz seit mehreren Tagen überschritten wird. Die bisher geltende Allgemeinverfügung des Landkreises wird damit unwirksam.


Die aktuell geltenden Regelungen sind

  1. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person teilnehmen. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht. Zusammenkünfte von Personen desselben Haushaltes, zwischen Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern, oder bei Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts sind zulässig. Beerdigungen und Trauerfeiern bis 30 Personen dürfen stattfinden.
  2. Ausgangsbeschränkung: Es gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Der Aufenthalt ist grundsätzlich nur in Wohnung oder Haus und dem jeweils dazugehörigen privaten Raum wie Garten oder Hof gestattet.

 Ausnahmen:

  1. Abwendung einer Gefahr wie insbesondere eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen;
  2. Berufsausübung;
  3. Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts;
  4. unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder die Begleitung Sterbender;
  5. Versorgung von Tieren;
  6. ähnlich gewichtige und unabweisbare Zwecke oder
  7. zwischen 22 und 24 Uhr die im Freien stattfindende allein ausgeübte körperliche Bewegung außerhalb von Sportanlagen;
  8. Geschlossen bzw. untersagt sind folgende Einrichtung und Aktivitäten: Freizeiteinrichtungen wie insbesondere Freizeitparks, Indoorspielplätze, Einrichtungen wie Badeanstalten, Spaßbäder, Hotelschwimmbäder, Thermen und Wellnesszentren sowie Saunen, Solarien und Fitnessstudios, Einrichtungen wie insbesondere Diskotheken, Clubs, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten und Bordellbetriebe, gewerbliche Freizeitaktivitäten, Stadt-, Gäste- und Naturführungen aller Art, Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahn- und Busverkehre und Flusskreuzfahrten.
  9. Ladengeschäfte und Märkte mit Kundenverkehr für Handelsangebote sind geschlossen.

Zulässig bleibt bei einer Inzidenz bis 150 „click and buy“:

Ladengeschäfte können für einzelne Kundinnen und Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum öffnen, wenn die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kundschaft nicht höher ist als eine Person je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche und diese beständig einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander einhalten können. Die Kundin oder der Kunde muss ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor Inanspruchnahme der Leistung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen. Zudem muss der Betreiber die Kontaktdaten der Kunden, mindestens Name, Vorname, eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse o-der Anschrift) sowie den Zeitraum des Aufenthaltes erheben.

Geöffnet bleiben der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, ebenso Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel,

Mit folgenden Einschränkungen

  1. der Verkauf von Waren, die über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäfts hinausgehen, ist untersagt.
  2. für die ersten achthundert Quadratmeter Gesamtverkaufsfläche gilt eine Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche und oberhalb eine Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Den Kundinnen und Kunden muss es möglich sein, beständig einen Abstand von mindestens

1,5 Metern zueinander einzuhalten. In geschlossenen Räumen muss jede Kundin und jeder Kunde eine Atemschutzmaske (FFP 2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nase-Schutz) tragen.

Die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften ist zulässig, wobei die obigen Einschränkungen entsprechend gelten und Vorkehrungen zu treffen sind, die, etwa durch gestaffelte Zeitfenster, eine Ansammlung von Kunden vermeiden.

Geschlossen sind Einrichtungen der Kunst, Kultur und Unterhaltung wie Kinos, Theater, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Musikclubs, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten. Entsprechende Veranstaltungen sind untersagt.

Ausnahmen:

Autokinos; die Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten, wenn angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden und durch die Besucherin oder den Besucher, ausgenommen Kinder unter 6 Jahren, ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor Beginn des Besuchs mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgelegt wird.

Die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden sowie unter Einschränkungen für Berufssportler und Leistungssportler der Bundes- und Landeskader. Zuschauer sind immer ausgeschlossen.

Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Ausübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern. Trainer und Betreuer müssen, wenn vom Ordnungsamt verlangt, ein anerkanntes negatives Testergebnis auf das Coronavirus SARS-CoV-2  vorlegen, das nicht älter als 24 Stunden ist.

Gaststätten sind geschlossen. Abhol,- Liefer- und Bringdienste sind erlaubt, Abholdienste jedoch nur zwischen 5 und 22 Uhr.  Kein Verzehr an Ort und Stelle oder in der näheren Umgebung. Zulässig sind außerdem Speisesäle etwa in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, in Hotels und anderen Betrieben, die berechtigte Personen beherbergen und die Versorgung von Obdachlosen Menschen,  Fernbus- und Fernfahrern sowie Betriebskantinen.

Die Ausübung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, ist untersagt.

Ausnahme:

Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe und die Fußpflege. Die Beteiligten müssen soweit die Art der Leistung es zulässt Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) tragen. Beim Friseurbetrieb oder der Fußpflege müssen die Kundin oder der Kunde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor Inanspruchnahme der Dienstleistung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorzulegen.

Maskenpflicht bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- oder -fernverkehr einschließlich Taxen, Schülerbeförderung und Dienste wie „Uber“ (Atemschutzmaske, FFP2 oder vergleichbar); eine Höchstbesetzung der jeweiligen Verkehrsmittel mit der Hälfte der regulär zulässigen Fahrgastzahlen ist anzustreben. Maskenpflicht gilt zum Beispiel auch auf dem Bahnsteig.

Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken in Hotels, Campingplätzen usw. sind untersagt.

Präsenzunterricht an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen ist nur in Form von Wechselunterricht und nach Maßgabe von Schutz- und Hygienekonzepten sowie bei Corona-Testung von Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräften zweimal in der Woche zulässig. Auch für Hochschulen und außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen gilt Wechselunterricht.

Ab einem Schwellenwert von über 165 – über dessen Eintritt und die Folgen gesondert informiert wird – sind ab dem übernächsten Tag allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen für den Präsenzbetrieb geschlossen.

Dies gilt auch für Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte sowie die erlaubnispflichtige Kindertagespflege.

  • Soweit das Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Gesichtsmaske vorgesehen ist, sind hiervon folgende Personen ausgenommen:
  • Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
  • Personen, die ärztlich bescheinigt aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung;
  • Menschen, die wegen einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske tragen;
  • gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit diesen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen.

Das Land kann noch weitere Bestimmungen erlassen oder präzisieren, zum Beispiel durch eine Fortschreibung der Corona-Bekämpfungsverordnung.

Lehrer in Kelsterbach erhalten Tablets und Notebooks

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Online, Digital, Shopping
Online, Digital, Shopping

Die Lehrkräfte an den vier Schulen in Trägerschaft der Stadt Kelsterbach werden mit Tablets und Notebooks ausgestattet. Das Schulamt hat 158 mobile Endgeräte im Zuge des DigitalPakts Schule bestellt, die nun an die Lehrkräfte ausgeliehen werden. Digitalstaatsekretär Patrick Burghardt hat am Freitag (23. April 2021) gemeinsam mit Bürgermeister Manfred Ockel die ersten Geräte bei einem virtuellen Pressetermin stellvertretend an Barbara Jühe, Leiterin der Integrierten Gesamtschule, überreicht.


Unterricht noch moderner gestalten

„Mit den Geräten kann der Unterricht noch moderner gestaltet werden. Es ist wichtig, dass nicht nur in Pandemiezeiten digitale Möglichkeiten an den Schulen genutzt werden, sondern auch darüber hinaus. Denn die Kinder und Jugendlichen werden dadurch auch auf das spätere Berufsleben vorbereitet, das wie die gesamte Gesellschaft zunehmend digitaler wird“, sagte Staatssekretär Patrick Burghardt bei der symbolischen Übergabe. „Die Anbindung der Einrichtungen an das schnelle Internet ist dafür ein weiterer wichtiger Baustein. Daher freue ich mich, dass bis Mitte des Jahres alle vier Schulen in Kelsterbach ans Glasfasernetz angeschlossen werden sollen.“ Die aktuelle Anbindung von weiteren Schulen, Unternehmen und Haushalten im Kreis Groß-Gerau, zu der unter anderem auch die vier Kelsterbacher Schulen zählen, fördert das Land mit über 2,5 Millionen Euro. Die Hessische Landesregierung stellt alleine in dieser Legislaturperiode für den Gigabitausbau Mittel in Höhe von rund 270 Millionen Euro zur Verfügung. Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf der Versorgung sozioökonomischer Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäuser.

Förderung durch den DigitalPakt

Für die Anschaffung von Tablets und Notebooks für die Lehrkräfte stehen hessenweit 50 Millionen Euro, davon 12,8 Millionen Euro aus dem hessischen Sondervermögen, zur Verfügung. Um die Inanspruchnahme der Fördermittel des DigitalPakts durch die Schulträger zu erhöhen und das Abwicklungsverfahren zu beschleunigen, wurde unter Leitung von Staatssekretär Burghardt, der zugleich Chief Information Officer des Landes Hessens ist, die Task Force DigitalPakt Schule im Bereich der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung eingerichtet. Inzwischen sind mehr als 33.000 Geräte bestellt, insgesamt sollen es rund 73.000 werden. Die Beschaffung der Geräte für die Lehrkräfte erfolgt durch die Schulträger mit Unterstützung des kommunalen IT-Dienstleisters ekom21.

„Die Arbeit der vergangenen Monate hat sich gelohnt und die Einrichtung der Task Force DigitalPakt Schule war richtig und wichtig. Dank der Task Force können wir nach nur vier Monaten schon Geräte ausliefern. Wir haben sehr eng mit den Schulträgern zusammengearbeitet und waren bzw. sind fast täglich im Austausch, da die Voraussetzungen in den Städten und Landkreisen sehr unterschiedlich sind“, betonte Staatssekretär Burghardt. Neben der Task Force wurde zudem eine Service- und Beratungsstelle ins Leben gerufen, die den Städten und Landkreisen eine zentrale Anlaufstelle bietet. Die Hessische Landesregierung stellt neben den Endgeräten auch den Support sicher, für den 6,8 Millionen Euro in 2021 zur Verfügung stehen. Die langfristige Ausgestaltung des Supports wird derzeit gemeinsam mit Vertretern der kommunalen Schulträger erarbeitet.



Zeitgemäße Ausstattung um Herausforderungen im Schulentwicklungsfeld zu bewältigen

Die Überreichung der mobilen Endgeräte für die Lehrerinnen und Lehrer der Kelsterbacher Schulen ist für Bürgermeister Manfred Ockel Ausdruck der Möglichkeiten einer eigenen Schulträgerschaft. „Als Hessens kleinster Schulträger ist es gelungen, den Lehrkörper unserer Schulen mit diesen grundlegenden Arbeitsinstrumenten auszustatten. Mein Dank gilt insbesondere der Task Force DigitalPakt Schule, die uns bei dieser Aufgabe tatkräftig unterstützte.“ Ockel unterstrich die Erfordernis der Geräte. „Die Corona-Pandemie hat den bisherigen Schulbetrieb auf den Kopf gestellt. Schon bei den Kleinsten musste auf Homeschooling umgestellt und die Lehrerschaft dementsprechend mit den notwendigen Geräten ausgestattet werden. Das schließt die technische Unterstützung und Betreuung der Geräte selbstverständlich mit ein.“ Der Bürgermeister zeigte aber auch Verständnis für Auffassungen, wonach die Digitalisierung der Schulen zu langsam erfolgen würde. „Ich kann diese Kritik verstehen und nachvollziehen. Wir müssen uns eingestehen, dass unsere Strukturen nicht schnell und zügig mit dem Tempo und den Herausforderungen einer pandemischen Lage Schritt hielten. Wir haben aber auch dadurch gelernt und sind gewillt, die kommenden Aufgaben besser zu meistern“, so Ockel.

In Kelsterbach werden die Geräte nun an die Lehrkräfte ausgeliehen. Die Stadt hat zudem in Mobile Device Management-Lizenzen, Tablet-Hüllen sowie umfangreiche Support-Stunden investiert, um sicherzustellen, dass die Dienstgeräte langfristig zuverlässig, datenschutzkonform und sicher genutzt werden können. Vor allem der Einsatz der Tablets im Zusammenspiel mit den bereits 2020 beschafften Geräten für bedürftige Schülerinnen und Schüler wird künftig das Unterrichten vor Ort, im Wechsel- wie im Fernunterricht unterstützen. Schülerzentrierte, kreative Aufgabenstellungen, die niederschwellige Vermittlung von Medienkompetenz und die Sensibilisierung der Lernenden für die Herausforderungen in einer digitalisierten Gesellschaft stehen dabei im Fokus. Ab der kommenden Woche gibt es für die Lehrkräfte dann auch medienpädagogische Fortbildungen zum Einsatz der Tablets.

Jürgen Seeberger, Vorsitzender des Schulverbundes dazu

„Die Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten, das Zur-Verfügung-Stellen einer modernen, digitalen Infrastruktur und die Sicherung der Qualifizierung der Lehrkräfte sind entscheidende Voraussetzungen, um die Herausforderungen im Schulentwicklungsfeld ,Medienbildung / digitale Schule‘ zu bewältigen. Dabei ist von entscheidender Bedeutung, dass die Maßnahmen nachhaltig angelegt und dauerhaft zu betreiben sind“, sagte Jürgen Seeberger, Vorsitzender des Schulverbundes. „Schulen brauchen zeitgemäße Ausstattung, verlässliche Rahmenbedingungen und Vertrauen in ihre Arbeit. In diesem Sinne arbeiten der Schulträger und die Schulen im Schulverbund effektiv und gemeinsam für die Kinder und Jugendlichen in Kelsterbach zusammen. Schüler, Eltern und die Kollegien freuen sich sehr darüber.“