Start Blog Seite 1111

Spenden für Obdachlose in Rüsselsheim

0
Spendenuebergabe
Spendenuebergabe

Das Unternehmen MediFit überreichte für die Obdachlosenunterkünfte in Rüsselsheim am Main Spender für Desinfektionsmittel und für betroffene Familien auch zahlreiche Kissen für Kinder.

-Werbeanzeige-

Engagement auch in Zeiten von Corona

Tina Dammel, Geschäftsführerin von MediFit übergab die Spende an Christian Mayer, Leiter des Fachbereichs Soziales und Gesundheit. Mayer lobte, dass sich das Unternehmen auch in den schweren Zeiten der Corona-Pandemie für bedürftige Menschen in Rüsselsheim einsetzt.

Die Stadt betreut in Einrichtungen und Unterkünften derzeit 203 obdachlose Menschen. Seit Beginn der Corona-Pandemie ist ein Anstieg zu verzeichnen Zum Beginn des Jahres 2020 waren 144 Menschen in Unterkünften untergebracht.

-Werbeanzeige-

Gericht untersagt Ausbau am Flugplatz Mainz-Finthen

0
WhatsApp Image 2021 07 01 at 10.17.49
WhatsApp Image 2021 07 01 at 10.17.49

Eine weitere Abstellhalle für Kleinflugzeuge auf dem Flugplatz Mainz-Finthen ist baurechtlich nicht genehmigungsfähig. Grund dafür ist, dass deren Errichtung dem Flächennutzungsplan der Stadt Mainz, der für das Baugrundstück Wohnbauflächen vorsieht, wiederspricht. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.

-Werbeanzeige-

Die Halle sollte an bestehende Flughafengebäude angebaut werden

Der klagende Luftfahrtverein Mainz e.V. beantragte die Baugenehmigung zur Erstellung einer Abstellhalle für Flugzeuge auf in ihrem Eigentum stehenden Flächen am Flugplatz Mainz-Finthen. Die Halle soll unmittelbar an bestehende Flughafengebäude in Richtung Süden angebaut werden. Die beklagte Stadt erteilte keine Baugenehmigung mit dem Hinweis auf den Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2000, der dort eine geplante Wohnbaufläche ausweist. Nachdem die Stadt über den vom Luftfahrtverein eingelegten Widerspruch nicht entschied, erhob dieser Untätigkeitsklage. Zu deren Begründung machte der Luftfahrtverein im Kern geltend, die Wohnbauflächenfestsetzung sei funktionslos, weil eine Wohnnutzung – insbesondere unter Lärmgesichtspunkten – realistischerweise nicht neben einem Flugplatz verwirklicht werden könne und die Existenz des Flugplatzes an dieser Stelle auf Dauer rechtlich gesichert sei. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab.

-Werbeanzeige-

Begründung des Verwaltungsgerichts

Es bestehe kein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer weiteren Flugzeughalle. Das in den Außenbereich hinein geplante Gebäude sei dort nicht privilegiert zulässig. Auch als sonstiges Vorhaben sei es im Außenbereich nicht genehmigungsfähig. Es widerspreche dem geltenden Flächennutzungsplan der Beklagten aus dem Jahr 2000, der für den Bereich eine geplante Wohnbaufläche festsetze. Deren Verwirklichung sei nicht offenkundig auf unabsehbare Zeit ausgeschlossen und deshalb funktionslos. Mit der zukunftsgerichteten Festsetzung werde ein neuer Stadtteil zur Erweiterung des bestehenden Wohnungsangebots geplant, der nahezu die gesamte Flugplatzfläche für Wohnzwecke vorsehe. Zu dem vom Kläger befürchteten Lärmkonflikt könne es mit Blick auf die damit verbundene Aufgabe des Flugplatzes nicht kommen. Die Umsetzung des Flächennutzungsplans sei auch nicht wegen einer rechtlich gesicherten dauerhaften Erhaltung des Flugplatzes gehindert. Das ganz überwiegende Flugplatzgelände stehe im Eigentum des (von der Beklagten mitgetragenen) Zweckverbandes Layenhof/Münchwald und sei der Betriebsgesellschaft für die Flughafennutzung (nur) befristet bis zum Jahr 2030 verpachtet; eine Verlängerung der Pachtdauer sei ebenso möglich wie eine kurzfristige Kündigung des Pachtvertrags durch jeweils einen Vertragspartner. Die luftverkehrsrechtliche Betriebsgenehmigung stehe ebenso unter dem Vorbehalt des Einverständnisses des Grundstückseigentümers. Auch sonstige Vereinbarungen schrieben nicht die Fortführung des Flugplatzes fest. Eine bloße Änderung der Planungsabsicht der Beklagten nehme der Festsetzung der Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan 2000 ebenfalls nicht ihre Verbindlichkeit. Deshalb komme es hier auf die von der Beklagten eingeleitete Änderung des Flächennutzungsplans, nach dessen Entwurf der Flugplatz beibehalten werden solle, nicht weiter an. Im Übrigen stelle dieser das Baugrundstück zwar als Teil des Flugplatzes dar, erlaube auf diesem jedoch keine Hochbauten.

-Werbeanzeige-

Geldautomat in Bingen gesprengt – Fahndung nach mehreren Tätern

0
GeldautomatBingen Dietersheim e1625126595377
GeldautomatBingen Dietersheim e1625126595377

Am frühen Donnerstagmorgen (1. Juli 2021) sprengten bislang noch unbekannte Täter einen Geldautomaten in der Saarlandstraße in Bingen-Dietersheim. Die Polizei fahndet nun nach den Tätern.

-Werbeanzeige-

Zeugen hatten die Täter gesehen

Gegen 3:15 Uhr hatten die Täter den Automat gesprengt. Durch die Explosion wurden Anwohner auf die Tat aufmerksam und konnten noch drei Personen in einem dunklen Auto flüchten sehen. Die Täter erbeuteten eine bislang noch unbekannt Summe Bargeld. Zudem ist durch die Sprengung das Gebäude beschädigt worden. Wie hoch die entstandenen Sachschäden sind, ist bislang noch nicht bekannt.

-Werbeanzeige-

Die Fahndungsmaßnahmen laufen

Die Polizei hatte umgehend Fahndungsmaßnahmen nach den Tätern eingeleitet, welche auch am Vormittag noch weiter andauern. Die Kriminaldirektion Mainz hat die Ermittlungen übernommen. Zudem wurden die kriminaltechnischen Untersuchungen am Tatort mit Unterstützung von Spezialisten des Landeskriminalamtes durchgeführt.

Zeugen, die etwas zur Tat oder den Tätern sagen können, werden gebeten sich bei der Kriminalpolizei in Mainz unter der Rufnummer 06131 653633 zu melden.

-Werbeanzeige-

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier dankt den Johannitern

0
210625 Steinmeier dankt Johannitern 3
210625 Steinmeier dankt Johannitern 3

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier besuchte am 25. Juni die Johanniter in Treuenbrietzen und informierte sich über die ambulante und stationäre Arbeit der Johanniter-Ordenswerke in der Corona-Pandemie. Schwerpunkte des Besuchs waren die Behandlung des Long-Covid-Syndroms nach einer Corona-Infektion und die Situation in der Pflege. S.K.H. Dr. Oskar Prinz v. Preußen, Herrenmeister des Johanniterordens, Dr. Frank-Jürgen Weise, Präsident der Johanniter-Unfall-Hilfe, und Vivien Voigt, Direktorin des Johanniter-Krankenhauses Treuenbrietzen, führten den Bundespräsidenten sowie Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident des Landes Brandenburg, über das Gelände und stellten die stationären und ambulanten Dienstleistungen der Johanniter im Landkreis vor.

-Werbeanzeige-

Bundespräsident Steinmeier sagte dazu

„Die Johanniter sind eine Organisation, die eine ganz wichtige Rolle in der Gesundheitsversorgung in Deutschland spielt. Natürlich geht es nicht nur darum, eine Organisation zu würdigen, sondern die Menschen, die für sie arbeiten – Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Mitarbeitende in vielen Bereichen der Unfallhilfe bis hin zur Flugrettung. Wir haben heute mit Menschen reden können, die sich einsetzen für andere. Und deshalb freue ich mich, Ihnen stellvertretend einmal Danke zu sagen für das, was viele andere täglich und insbesondere natürlich in den Monaten der Pandemie geleistet haben.“

„Für den Johanniter-Verbund bedeutete der heutige Besuch des Bundespräsidenten eine hohe Wertschätzung und Anerkennung der geleisteten Dienste insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie“, sagt S.K.H. Oskar Prinz v. Preußen, Herrenmeister des Johanniterordens.

-Werbeanzeige-

Virtuelle Präsentation eines Rettungshubschraubers

Vor Ort wurde durch eine virtuelle Präsentation eines Rettungshubschraubers mit einer Covid-Transporteinheit die Komplexität von Patiententransporten mit Covid-Erkrankung dargestellt. Im Gespräch mit Dr. med. Martin Spielhagen, dem Ärztlichen Direktor des Johanniter-Krankenhauses, und Covid-Patienten konnte sich der Bundespräsident auch einen persönlichen Eindruck verschaffen.

Die Arbeit unter Pandemie-Bedingungen hat auch die Johanniter besonders gefordert: Am Beispiel der Lungenfachklinik der Johanniter GmbH in Treuenbrietzen wurde aufgezeigt, dass nicht nur die Akutbehandlung, sondern auch die Nachbetreuung von Corona-Erkrankten eine wichtige und herausfordernde Aufgabe ist.

Die Johanniter-Unfall-Hilfe, eine der großen deutschen Hilfsorganisationen, stellte ihre Arbeit unter Corona-Bedingungen vor. Auch 2020 versorgten die Johanniter mehr als 740.000 Menschen notfallmedizinisch und transportierten mehr als 350.000 Patienten. Hochqualifiziertes Personal und modernste Transportmöglichkeiten, u.a. durch die Rettungshubschrauber der Johanniter-Luftrettung, ermöglichten trotz Pandemie eine verlässliche Notfallversorgung.



-Werbeanzeige-

Über das Johanniter-Krankenhaus in Treuenbrietzen

Mit rund 650 Mitarbeitenden und 382 Betten und fünf Tageskliniken ist das Johanniter-Krankenhaus Treuenbrietzen einer der bedeutendsten Gesundheitsanbieter der Region. Hier sind drei Fachkliniken angesiedelt. Eine von ihnen ist die hoch spezialisierte Lungenfachklinik mit 154 Betten und 5 tagesklinischen Behandlungsplätzen. Sie bietet das gesamte Behandlungsspektrum der Lungenmedizin (allg. Pneumologie, Onkologie, Allergologie und Asthma, Thoraxchirurgie, Palliativmedizin sowie Beatmungsmedizin). Mit ihrer Größe und medizinischen Expertise ist sie das Kompetenzzentrum im Land Brandenburg. Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden hier insgesamt 159 Corona-Patienten versorgt sowie 54 Menschen mit Long- bzw. Post-Covid-Syndrom. 23 Patientinnen und Patienten sind verstorben.

-Werbeanzeige-

Über die Johanniter-Unfall-Hilfe

Die Johanniter-Unfall-Hilfe ist mit rund 25.000 Beschäftigten, mehr als 40.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und 1,2 Millionen Fördermitgliedern eine der größten Hilfsorganisationen in Deutschland und zugleich ein großes Unternehmen der Sozialwirtschaft. Die Johanniter engagieren sich in den Bereichen Rettungs- und Sanitätsdienst, Katastrophenschutz, Betreuung und Pflege von alten und kranken Menschen, Fahrdienst für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Hospizarbeit und anderen Hilfeleistungen im karitativen Bereich sowie in der humanitären Hilfe im Ausland.

Über den Johanniterorden

Der Johanniterorden widmet sich entsprechend seines rund 900 Jahre alten Doppelauftrags diakonischen Aufgaben und tritt für den christlichen Glauben ein. Dem Johanniterorden gehören weltweit in 18 nationalen und fünf internationalen Genossenschaften bzw. Kommenden aktuell über 4.100 Mitglieder an. An der Spitze des Johanniterordens steht der Herrenmeister, S.K.H. Dr. Oskar Prinz v. Preußen.

-Werbeanzeige-

Alle Details und Informationen zur Ferienkarte Mainz 2021

0
Ferienkarte Mainz 2021
Ferienkarte Mainz 2021

Stadtverwaltung Mainz. Auch in diesem Jahr hat die Landeshauptstadt Mainz wieder ein umfangreiches Programm für die Mainzer Ferienkarte 2021 auf die Beine gestellt. Trotz aller Widrigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie ist ein buntes, vielfältiges Angebot entstanden, damit Mainzer Kinder und Jugendliche in den großen Ferien eine tolle Zeit verbringen können.

Mit der Mainzer Ferienkarten können Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren in den sechs Wochen der Sommerferien (im Zeitraum von Samstag, 17. Juli bis Sonntag, 29. August 2021):

  • täglich rund um die Uhr kostenlos Bus und Straßenbahn in Mainz und Wiesbaden fahren
  • kostenlos ins Mombacher Freibad und das Taubertsbergbad besuchen (Sonderregelung: Für Kinder unter sechs Jahren ohne Ferienkarte ist der Eintritt in die beiden Freibäder in den Sommerferien kostenlos)
  • Vergünstigte und kostenlose Stammangebote nutzen (kostenfreier Besuch von Mainzer Museen sowie günstigere Preise bei Angeboten externer Anbieter wie etwa Minigolf, Bowling und Kletterparks)
  • bei mehr als 300 Einzelveranstaltungen mitmachen aus den Bereichen Sport, Tanz, Kreatives, Natur und Umwelt und mehr
  • an Ferienfahrten zu attraktiven Ausflugszielen teilnehmen (z. B. Lochmühle, Taunus Wunderland und Heidelberger Zoo)

Im Rahmen der Ferienkarte bieten die städtischen Kinder-, Jugend- und Kulturzentren zudem in den Jugendzentren Haus der Jugend, Haus Haifa und Berliner Treff in den Sommerferien 2021 für Mainzer Mädchen und Jungen von 6 bis 11 Jahren von berufstätigen Eltern eine Ganztagsbetreuung an (nur noch wenige Plätze verfügbar).



Jugenddezernent Dr. Eckart Lensch

„Ich bin sehr stolz darauf, dass wir trotz der anhaltenden Pandemie wieder eine umfangreiche Ferienkarte für Mainzer Kinder anbieten können. Denn es ist in diesem Jahr besonders wichtig, dass sich die Kinder erholen und Spaß haben können. Mein besonderer Dank gilt der Sparkasse Mainz sowie der Mainzer Mobilität als unseren Hauptsponsoren und den zahlreichen Kooperationspartnern, ohne die eine so abwechslungsreiche Ferienkarte nicht zustande gekommen wäre. Und mein Dank geht an die mehr als 60 städtischen Mitarbeiter, die sich für die Organisation der Ferienkarte und die Umsetzung der Angebote vor Ort engagieren.“

Thomas Bach, Pressesprecher der Sparkasse Mainz

„Als langjähriger Partner der Ferienkarte der Stadt Mainz, freuen wir uns dieses Jahr wieder als Unterstützer mit dabei zu sein. Mit den rückläufigen Inzidenzen kehrt hoffentlich etwas Normalität zurück, sodass die Kinder und Jugendlichen die tollen Angebote der Ferienkarte in diesem Sommer wieder im größeren Umfang wahrnehmen können“.

Christian Hoffmann, Leiter Abteilung Kunde und Öffentlichkeit, Mainzer Mobilität

„Die Ferienkarte ist eine feste Institution im Mainzer Sommer und die kostenfreie Nutzung von Bus und Bahn ist ein zentraler Bestandteil. Das vielfältige Programmangebot verteilt sich auf die ganze Stadt und wir bringen die Kinder und Jugendlichen gerne sicher hin und zurück. Besonders wichtig ist uns dabei, dass die Kinder und Jugendlichen damit die Möglichkeit haben, selbstständig und unabhängig unterwegs zu sein und ihre Ferientage lebhaft zu gestalten. Deshalb sind wir auch dieses Jahr sehr gerne wieder Partner der Ferienkarte.“ Der Preis für die Ferienkarte beträgt 26 Euro, ermäßigt 13 Euro.

Der Verkauf beginnt am Montag, 5. Juli 2021

Alle Informationen zum Angebot der Ferienkarte und zu den Verkaufsstellen auf der Seite https://www.jugend-in-mainz.de/ferienkarte.html

Kontakt:

  • Landeshauptstadt Mainz Amt für Jugend und Familie Linda Artz Telefon: 06131 / 12-2827 E-Mail: linda.artz[at]stadt.mainz.de
  • Julia Bräunig Telefon: 06131/12-3584 E-Mail: julia.braeunig[at]stadt.mainz.de
  • Markus Hansen Telefon: 06131/12-2870 E-Mail: markus.hansen[at]stadt.mainz.de
  • Wolfgang Stiren Telefon: 12- 2824 E-Mail: wolfgang.stiren[at]stadt.mainz.de

Rettungswagen im Kreis Groß-Gerau beschädigt und Fahrerflucht begangen

0
Rettungswagen Symbolbild A7
Rettungswagen Symbolbild

Am Mittwoch (30. Juni 2021) wurde ein Rettungswagen in Nauheim (Kreis Groß-Gerau) in der Zeit zwischen 11.40 Uhr und 11.55 Uhr beschädigt. Als Unfallverursacher kommt ein Autofahrer in einem Peugeot oder ein Citroen Berlingo in Frage. Der Rettungswagen war in der Waldstraße 49 am Fahrbahnrand abgestellt war. Der Sachschaden am RTW beträgt rund 1000 Euro. An der Unfallstelle wurde ein schwarzes Teil der Seitenverkleidung vom Unfallverursacher sichergestellt. Zeugen melden sich bitte bei der Polizeistation Groß-Gerau unter der Telefonnummer 01652/175-0.

Weitere Lockerungen ab Freitag in Rheinland-Pfalz

0
20210324 1010501 scaled e1617578654969
20210324 1010501 scaled e1617578654969

Der Ministerrat hat mit der 24. Corona Bekämpfungsverordnung weitere Öffnungsschritte beschlossen. „Die Menschen in Deutschland haben es durch große Disziplin in langen und für viele auch harten Monaten des Lockdowns geschafft, dass bei uns die Inzidenzen sinken und wir einen schönen Sommer genießen können. Auch die steigende Impfquote hat uns wieder mehr Freiheiten gebracht und macht den Urlaub sicherer. Deswegen haben wir heute weitere Öffnungsschritte beschlossen. Das ist besonders wichtig für die Veranstaltungsbranche, die jetzt mit Vorlauf die kommenden Wochen planen kann“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Anschluss an die Kabinettsitzung.

Weitere Lockerungen in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz können sich jetzt wieder mehr Freunde treffen und Gemeinschaft genießen: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist von Freitag an mit 25 Personen aus verschiedenen Hausständen gestattet. Es kann auch wieder größer privat gefeiert werden: Ab Freitag sind bis zu 100 Gäste möglich. Natürlich mit Vorsicht: Für den Innenbereich gilt die 3-G-Regel: Zutritt haben Geimpfte, Genesene oder Getestete. Für Kinder bis einschließlich 14 Jahre entfällt hier und grundsätzlich die Testpflicht. Konzerte, Sportevents und Volksfeste kehren zurück. Künftig können bei Veranstaltungen ganz generell innen wieder bis zu bis 350 Personen, im Freien sogar bis zu 500 Personen teilnehmen. Dabei gilt im Innenbereich entweder die eben erwähnte 3-G-Regel oder eine Maskenpflicht.

Großveranstaltungen bei Inzidenz unter 35 möglich

Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Kommune unter 35, sind auch Groß-Veranstaltungen wieder möglich. Dabei kann sowohl innen als auch im Freien der Veranstaltungsort bis zur halben Kapazität genutzt werden. Bei Veranstaltungen im Freien, die nicht mit festem Platz beispielsweise im Stadion, sondern auf einem Festplatz oder in einem Park stattfinden, liegt die mögliche Zuschauerzahl grundsätzlich bei 5.000. Auch größere Veranstaltungen sind in Abstimmung mit den örtlichen Behörden zulässig. Ein ganz wichtiges Signal an die jungen Menschen ist, dass Clubs und Discotheken mit guten Lüftungsanlagen und dem Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete wieder öffnen können: Bis zu 350 Besucher und Besucherinnen können dort wieder feiern.

Sportplätze und Musiksäle füllen sich

Und auch Sportplätze und Musiksäle werden sich wieder füllen: Sport ist drinnen und draußen wieder in einer Gruppe von 50 Personen mit Trainer möglich. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit. Eine Entlastung gibt es auch für Servicemitarbeiter und   –mitarbeiterinnen in Gastronomie und Hotellerie. Für sie entfällt die Maskenpflicht, wenn ein tagesaktueller Test vorliegt. Und auch die Gäste profitieren: In der Gastronomie entfallen für sie nun auch im Innenbereich Testpflicht und Vorausbuchungspflicht. Diese wird auch für Zoos, Museen, Galerien und ähnliche abgeschafft. Für Auftritte der Breiten- und Laienkultur gelten dieselben Regelungen wie für die Veranstaltungen. In Hotels ist nur noch bei Anreise ein Test notwendig.

Alle Öffnungsschritte werden natürlich von Hygienekonzepten begleitet. Die 3-G-Regel „Zutritt für Geimpfte, Getestete oder Genesene“ spielen vor allem beim Aufeinandertreffen vieler Personen eine zentrale Rolle. Der Entscheidung des Ministerrates waren intensive Beratungen mit dem Corona-Experten-Team vorangegangen.

Signal an die jungen Menschen

„Es war mir ein besonderes Anliegen, dass wir auch den Kindern und Jugendlichen gerecht werden. Sie haben in der Pandemie eine große Last für die gesamte Gesellschaft getragen. Sie haben verzichtet und Disziplin geübt, um diejenigen zu schützen, die besonders gefährdet sind. Deswegen ist es gut, dass wieder mehr geht im Sport, bei Begegnungen und auch in Clubs und Discotheken“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter.

Impfkampagne scheitet erfolgreich voran

Impfkampagne schreitet erfolgreich voran, jede Impfung schützt Leben und wiedergewonnene Freiheiten

„Mit dem erfolgreichen Fortschreiten der Impfkampagne zeigt sich immer deutlicher: Impfungen sind der Schlüssel zum dauerhaften Rückgewinn von Freiheiten. Je mehr Impfungen wir durchführen, desto nachhaltiger sinken die Inzidenzen, desto länger und sicherer werden wir das zurückgewonnene kulturelle Leben, das Miteinander und die Freizeit genießen können. Weil das so ist, sind wir sehr froh, dass wir Stand heute bereits mehr als 2,1 Millionen Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer bereits einmal und rund 1,4 Millionen sogar schon komplett impfen konnten“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch. „Das sind gute Zahlen. Klar ist aber auch: Sie werden für einen dauerhaften Erfolg noch nicht reichen. Wir sehen, dass sich die Zahl der auf einen Impftermin Wartenden schnell und drastisch reduziert. Die ehemaligen Priogruppen eins und zwei sind faktisch abgearbeitet, aus der ehemaligen Priogruppe drei warten nur noch weniger als 35.000 Personen. Zudem stagniert die Zahl derer, die sich nach dem Fall der Priorisierung angemeldet haben und auf einen Termin warten, bei rund 100.000. Ich appelliere daher an alle Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer, die sich bisher noch nicht für eine Impfung registriert haben: Melden Sie sich an, lassen Sie sich impfen. Jede Impfung, die wir diesen Sommer setzen, hilft, sich selbst und andere zu schützen sowie wiedergewonnene Freiheiten auch im Herbst und Winter weiter leben zu können. Und es gibt auch einen direkten Vorteil: Vollständig Geimpfte brauchen keinen Test.“

Reisen ohne böses Erwachen

Sicherheit beim Reisen, damit es aus den schönsten Wochen des Jahres kein böses Erwachen gibt

„Viele Menschen, auch ich, freuen sich auf den Urlaub. Jetzt müssen wir dafür Sorge tragen, dass es nach den schönsten Wochen des Jahres kein böses Erwachen gibt. Wir können in Echtzeit in vielen Urlaubsregionen beobachten, wie die Corona-Infektionszahlen schon jetzt wieder signifikant steigen. Die neue hochansteckende Delta-Variante spielt dabei eine große Rolle. Portugal gilt bereits als Virusvariantengebiet. Die Türkei, Teile Spaniens, Schwedens und auch Gebiete in Kroatien sind nicht nur beliebte Reisegebiete, sondern auch Risikogebiete. Daher appelliere ich an alle Reisenden, auch im Urlaub die AHA-Regeln zu beachten und sich unbedingt vor der Einreise zu testen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Für Einreisen aus Risiko-, Hochrisiko- und Virusvariantengebieten sei das auch gesetzlich vorgeschrieben.

Besonnenheit ist wichtig

Experten raten zu Besonnenheit – höhere Inzidenzen heute führten nicht mehr automatisch zur Überlastung des Gesundheitssystems morgen

Die Corona-Experten waren sich in der Einschätzung der Delta-Variante einig, dass man die hochansteckende Mutation ernst nehmen müsse, die Gesellschaft aber heute viel besser geschützt sei als in den ersten zwei Wellen. Die gefährdeten Personengruppen seien jetzt durch die Impfung vor schweren Verläufen geschützt. Eine höhere Inzidenz bedeute jetzt nicht mehr gleichzeitig eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems.

Es sei jetzt an der Zeit, bei der Risikobewertung vom kollektiven hin zum individuellen Risiko zu kommen, sagte der Hygieniker der Unimedizin in Mainz, Dr. Wolfgang Kohnen. Heute gebe es ein niedrigeres kollektives Risiko durch den hohen Anteil der besonders Gefährdeten an der Impfung. „Der relativ hohe Anteil der Geimpften wirkt sich positiv auf die Anzahl der schweren Krankheitsverläufe aus. Die Inzidenz bleibt als Frühwarnsystem wichtig, aber wir werden sie künftig stärker in Relation zur Situation in den Krankenhäusern setzen müssen“, so Kohnen. Mit Blick auf die Zukunft sei die Anwendung der erlernten Hygienemaßnahmen weiterhin wichtig, um Lockdowns zu verhindern.

Schulbetrieb nach den Sommerferien

In Bezug auf den Schulbetrieb nach den Ferien sagte der Mainzer Virologe Prof. Bodo Plachter: „Wenn der Rest der Bevölkerung geschützt ist, können wir die Situation in der Schule entspannt sehen. Wir wissen, dass Kinder bis 12 Jahre ohne Vorerkrankungen so gut wie kein Gesundheitsrisiko haben. Von ihnen geht auch keine Gefahr für andere aus, wenn Eltern, Erzieher und Erzieherinnen sowie Lehrer und Lehrerinnen geimpft und damit vor schweren Krankheitsverläufen geschützt sind.“

Die Regelungen zum 2. Juli 2021 im Überblick

  • Auch weiterhin gilt: Wer vollständig geimpft ist, braucht keinen Test.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit 25 Personen aus verschiedenen Haushalten gestattet.
  • Als Personenbegrenzung gilt nunmehr eine Person pro 5 Quadratmeter.
  • Für Kinder bis einschließlich 14 Jahre entfällt grundsätzlich die Testpflicht.
  • Bei privaten Feiern sind bis zu 100 Gäste möglich. Für Feiern im Innenbereich gilt die Testpflicht.

Der Bereich Veranstaltungen ist komplett neu geregelt. Künftig unterschieden nach:

  • Veranstaltungen innen bis 350 Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder Zuschauerinnen und Zuschauer (T/Z)
  • Veranstaltungen im Freien bis 500 T/Z
  • Großveranstaltungen innen über 350 T/Z bei max. 50 Prozent Auslastung des Veranstaltungsorts und max. 5.000 T/Z
  • Großveranstaltungen im Freien mit festen Plätzen in Stadien o.ä. über 500 T/Z bei max. 50 Prozent Auslastung des Veranstaltungsorts und max. 5.000 T/Z
  • Großveranstaltungen im Freien auf einem abgrenzbaren Veranstaltungsort (Festplatz/Straßenraum) über 500 bis max. 5.000 T/Z
  • Großveranstaltungen mit über 5.000 T/Z können in Abstimmung mit den örtlichen Behörden zugelassen werden.

Für jeden dieser Veranstaltungstypen sind auf die Situation abgestimmte Schutzmaßnahmen vorgesehen. Damit sind unter diesen Vorgaben kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Volksfeste und Kirmes möglich. Generell gilt: Großveranstaltungen können nur in Kommunen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 35 stattfinden.

  • Öffnung von Clubs und Diskotheken für bis zu 350 Besucherinnen und Besucher unter Beachtung von Schutzmaßnahmen wie zwingende Testpflicht und eine Personenbegrenzung.
  • Prostitutionsgewerbe ist in engen Grenzen wieder zulässig.
  • Bei den körpernahen Dienstleistungen entfällt für die Beschäftigten mit tagesaktuellem Test die Maskenpflicht.
  • Für die Servicemitarbeiterinnen und -mitarbeiter entfällt in Hotels und Gastronomie mit tagesaktuellem Test die Maskenpflicht. Für Gäste in der Gastronomie entfällt die Testpflicht sowie die Vorausbuchungspflicht. In Hotels gilt die Testpflicht nur noch bei Anreise statt alle 48 Stunden.
  • Sport ist im Freien und innen in einer Gruppe von 50 Personen (mit Trainer/anleitende Person) möglich. Geimpfte und Genesene zählen bei der Bestimmung der Gruppengröße nicht mit.
  • In Zoos, Museen, Galerien u.ä. entfällt die Vorausbuchungspflicht.
  • Beim praktischen Fahrunterricht kann die Maskenpflicht entfallen, wenn sowohl Lehrer/Lehrerin als auch Schüler/Schülerin damit einverstanden sind. Dann gilt die Testpflicht.
  • Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht in Gruppengrößen wie beim Sport möglich.
  • Proben Laienkultur in Gruppengrößen wie im Sport möglich.

Rheinland-Pfalz: Corona-Hubschrauber hat seine Aufgabe bestens erfüllt

0
Copyright ADAC Luftrettung 2 e1625060671189
Copyright ADAC Luftrettung 2 e1625060671189

Rheinland-Pfalz. Der zusätzlich eingesetzte ADAC-Hubschrauber Christoph 112 hat in den vergangenen 14 Monaten während drei Wellen und zahlreichen lebensrettenden Verlegungstransporten von Covid-19 Patienten einen wichtigen Beitrag zur Pandemie-Bewältigung geleistet. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens mit einer derzeitigen 7-Tage-Inzidenz im einstelligen Bereich endet der Zusatzbetrieb, wie geplant, mit dem 30. Juni. Das wieder stärker normalisierte Einsatzgeschehen kann von den regulär eingesetzten Rettungshubschraubern im Land sehr gut bewältigt werden.

Innenstaatssekretär Randolf Stich

„Unser schnelles und entschlossenes Handeln zu Beginn der Pandemie hat sich ausgezahlt. Aufgrund der dynamischen Entwicklung haben wir damals innerhalb kürzester Zeit diese zusätzliche Verstärkung des luftgebundenen Rettungsdienstes ermöglicht“, so Innenstaatssekretär Randolf Stich. Christoph 112 sei bis heute zu rund 900 Rettungseinsätzen geflogen. Darunter seien rund 300 Patientenverlegungen von Klinik zu Klinik gewesen. Bei etwa jedem dritten dieser Transporte handelte es sich um einen Spezial-Verlegungsflug eines schwer an Covid-19 Erkrankten.

In dem Zusammenhang richtete der Staatssekretär seinen Dank an die Beteiligten bei der ADAC Luftrettung, der BG Klinik Ludwigshafen, dem Deutschen Roten Kreuz und den Krankenkassen, die alle zusammen maßgeblich zum Gelingen beigetragen haben.

Wie geplant diente der Rettungs- und Intensivtransporthubschrauber Christoph 112 in den Hochphasen der Pandemie auch zur Entlastung der anderen Rettungsmittel, indem er zusätzliche Kapazitäten für Notfälle und Intensivverlegungen schaffte. Vor allem hat er die nötige Ausstattung, um intensivmedizinische Verlegungen von schwer lungenkranken Patienten wie Corona-Patienten durchzuführen, die während der Verlegung auch im Hubschrauber beatmet werden müssen. Während der Zeit steigender Zahlen von Corona-Patienten konnte er so Auslastungsspitzen des regelmäßig eingesetzten luft- und bodengebundenen Rettungsdienstes abfedern.

Rheinland-pfalz: corona-hubschrauber hat seine aufgabe bestens erfüllt

„Die Crews haben bei ihren Einsätzen an der Coronafront außergewöhnliches geleistet. Die hohen Einsatzzahlen belegen, dass es richtig und wichtig war, diesen zusätzlichen ADAC Rettungshubschrauber zur Entlastung des Rettungsdienstes in Deutschland einzusetzen. Mit der kurzfristigen Stationierung von Christoph 112 haben Politik und Luftrettung in der Pandemie gezeigt, unbürokratisch und schnell handeln zu können, wenn es um die Sicherstellung der notfallmedizinischen Versorgung der Menschen geht“, lobte Frédéric Bruder, Geschäftsführer der gemeinnützigen ADAC Luftrettung.

Rheinland-Pfalz hatte als erstes Bundesland frühzeitig auf den durch die Pandemie bedingten steigenden Bedarf in der Luftrettung reagiert. Stationiert war Christoph 112 als zweiter Hubschrauber an der BG Klinik Ludwigshafen, von wo aus auch der reguläre Christoph 5 startet. Ab Ludwigshafen flog er Einsätze im gesamten Bundesgebiet, da sich im vergangenen Jahr ein bestehender bundesweiter Bedarf bestätigt hatte. Ursprünglich war die ADAC Luftrettung bis 30. September 2020 mit der Bereitstellung beauftragt worden, was allerdings bis zum 30. Juni 2021 verlängert wurde.

An Bord befanden sich während der Einsätze sowohl Notfallsanitäter des Deutschen Roten Kreuzes, als auch speziell ausgebildete Ärzte der Abteilung für interdisziplinäre Rettungs- und Notfallmedizin der BG Klinik Ludwigshafen.

„Es hat sich wieder mal gezeigt, dass unsere Klinik gerade unter großer Belastung in Ausnahmesituationen besonders leistungsfähig und bereit ist, auch unter solchen ungewöhnlichen Umständen eine professionelle Patientenversorgung sicherzustellen.  Mein Dank gilt dem gesamten Team von Christoph 112, das den Betrieb erfolgreich aufgebaut und sich unter großem Druck mit den besonderen Herausforderungen solch komplexer Verlegungsflüge vertraut gemacht hat. So konnten wir dazu beitragen, die Behandlungschancen lebensbedrohlich erkrankter Patienten zu verbessern“, betonte Prof. Dr. Paul Alfred Grützner, Ärztlicher Direktor BG Klinik Ludwigshafen.

Rheinland-pfalz: corona-hubschrauber hat seine aufgabe bestens erfüllt 1

„Unser Dank gilt allen mitwirkenden Akteuren. Es ist uns gemeinsam gelungen, unkompliziert und schnell Christoph 112 in Ludwigshafen zu installieren. Das zeigt die Leistungsfähigkeit der rettungsdienstlichen Strukturen in Rheinland-Pfalz. Wir sind dankbar für das entgegen gebrachte Vertrauen in unsere Rotkreuz-Notfallsanitäterinnen und -sanitäter, die für luftgebundene Verlegungen von schwerst erkrankten COVID-19-Patienten sorgen durften,“ erklärte Manuel Gonzalez, Vorstand des DRK-Landesverbandes Rheinland-Pfalz.

Seit 6. April 2020 war der bundesweit eingesetzte Rettungs- und Intensivtransporthubschrauber im Einsatz. Er konnte an sieben Tagen pro Woche von 8 bis 20 Uhr bereitgestellt und auch von anderen Ländern, der Bundeswehr und weiteren Bundesbehörden angefordert werden.

Mit den regulär im Land stationierten sowie den in Luxemburg und den Nachbarländern stationierten Rettungshubschraubern ist die Versorgung im Land sichergestellt. Die Versorgung war in der Pandemie durch Christoph 112 noch einmal aufgestockt worden.

Zu schnell auf der Bundesstraße B9 unterwegs gewesen

0

Am Dienstag (29. Juni 2021) kam es auf der Bundesstraße B9 zu zwei Verkehrsunfällen aufgrund zu hoher Geschwindigkeit. Gegen 15:30 Uhr schleuderte ein Autofahrer mit seinem 5er BMW bei starkem Regen auf der Bundesstraße in den Grünstreifen. Der BMW-Fahrer war aus Fahrtrichtung Frankenthal in Fahrtrichtung Worms unterwegs gewesen, als er mit seiner Limousine nach rechts von der Fahrbahn abkam. Sein Fahrzeug musste abgeschleppt werden, er selbst blieb unverletzt.

Gegen 16:00 Uhr war ebenfalls auf der B9 ein 30-jähriger mit seinem Volkswagen Golf zu schnell unterwegs. Der Mann fuhr aus Richtung Worms kommend in Fahrtrichtung Mainz, als er auf regennasser Fahrbahn kurz nach der Abfahrt Osthofen ins Schleudern geriet. Er verunfallte mit der Leitplanke und einem Leitpfosten und kam auf dem angrenzenden Feldweg an einer Baumreihe zum Stehen. Auch hier blieb es bei einem Sachschaden.

Verwaltungsgericht Mainz entscheidet wegen Grillverbot im Volkspark

0
Mainzer Volkspark
Mainzer Volkspark

Ein Anwohner des Volksparks in Mainz kann nicht die Untersagung der Nutzung der dortigen Grillanlage verlangen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.

Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 23. Juni 2021, 3 K 427/20.MZ

Der Kläger bewohnt eine Wohnung, die in nord-östlicher Richtung des im Volkspark Mainz ausgewiesenen Grillbereichs (Fort Weisenau) gelegen ist. Mit gegen die Stadt Mainz als Eigentümerin des Volksparks gerichteter Klage auf Unterlassung der Nutzung des Grillbereichs machte der Kläger geltend, durch den beim Grillen und durch offene Lagefeuer entstehenden Rauch und Grillgeruch sei die Nutzung der eigenen Wohnung erheblich eingeschränkt. Den Immissionen seien sie täglich über das ganze Jahr hinweg ohne zeitliche Beschränkungen – in den Sommermonaten bis in die Morgenstunden hinein – ausgesetzt, so dass die Fenster tags und nachts geschlossen gehalten werden müssten und ein Lüften der Wohnräume unmöglich sei. Das Ordnungsamt sei trotz wiederholter Telefonanrufe nicht eingeschritten. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab.

Es bestehe kein Anspruch auf die Untersagung des Grillbetriebs auf der hierfür ausgewiesenen Fläche. Bei der notwendigen Abwägung aller Umstände des Einzelfalls sei nicht festzustellen, dass die Rauch- und Geruchsimmissionen nach Art, Ausmaß und Dauer eine erhebliche Belästigung für den Kläger als Nachbarn darstellten. Die mit dem Grillbetrieb einhergehenden Beeinträchtigungen seien ihm zumutbar. Dies folge vor allem aus der Vorprägung des vom Kläger bewohnten Grundstücks durch die relative Nähe zum Volkspark und zu den dort seit langem stattfindenden Freizeitaktivitäten, zu denen auch das allgemein akzeptierte Grillen gehöre.

Diese Vorbelastung habe der Kläger als ortsüblich hinzunehmen. Die Duldungspflicht entbinde den Anlagenbetreiber zwar nicht von der Rücksichtnahme auf das berechtigte Ruhebedürfnis der Anwohner der Parkanlage. Mit der örtlichen Anordnung der Grillzone in diesem Teil des Parks habe die Beklagte jedoch einen Standort gewählt, der dem Ruhebedürfnis der den Volkspark umgebenden Wohnnutzung so gut wie möglich Rechnung trage; die Festlegung eines anderen Standorts hätte unausweichlich zu einer stärkeren Belastung anderer Anwohner geführt. Zu den nächstgelegenen Wohnungen – auch der des Klägers – bestehe ein Abstand von 90 m mit einem 60 m breiten Baum- und Buschgrünstreifen, der ein Abdriften von Rauch und Gerüchen in Richtung der – zudem tiefer als der Park gelegenen – Wohnung des Klägers in weiten Teilen verhindere. Im Übrigen seien auch die Nutzer der Grillanlage verpflichtet, sich rücksichtsvoll und unter Beachtung des gesetzlichen Schutzes der Nachtruhe zu verhalten. Gegen unerlaubtes oder die Anwohnerinteressen missachtendes Grillen gehe die Beklagte im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten vor, ggfls. mit den Mitteln des Ordnungswidrigkeitenrechts.

Neuer Bürgermeister von Bad Kreuznach steht fest

0
wahl buergermeister blechschmidt 24.06.2021 foto marian ristow oeffentlicher anzeiger 1
wahl buergermeister blechschmidt 24.06.2021 foto marian ristow oeffentlicher anzeiger 1

Thomas Blechschmidt wird neuer Bürgermeister (1. Beigeordneter) der Stadt Bad Kreuznach. Der Finanzfachmann, der aktuell bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen arbeitet, setzte sich bei der Wahl im Stadtrat nach zwei Wahlgängen mit 26 Stimmen gegen Amtsinhaber Wolfgang Heinrich (11 Stimmen) und Jörg Gräff (7 Stimmen) durch. Gewählt ist, wer die Mehrheit von 23 Stimmen (44 Mitglieder des Stadtrats) erreicht.

Verantwortung für zahlreiche Bereiche

„Ich gratuliere Herrn Blechschmidt für seinen Wahlsieg und freue mich auf eine gute Zusammenarbeit“, sagt Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer. Blechschmidt tritt sein Amt als Bürgermeister von Bad Kreuznach im November an. Nach derzeitigem Stand wird er für folgende Bereiche zuständig sein: Kämmereiamt, Stadtkasse, Abwasserbeseitigungseinrichtung, Bauhof, Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach (GuT), Gesellschaft für Beteiligungen und Parken in Bad Kreuznach (BGK), Betriebsgesellschaft für Schwimmbäder und Nebenbetriebe Bad Kreuznach (BAD) sowie Dienstleistungsgesellschaft für Badewesen und Freizeitanlagen Bad Kreuznach (DLK).

Mehr als 40 Jahre Verwaltungserfahrung

Der 56-Jährige aus Nieder-Olm kann auf mehr als 40 Jahre Erfahrung in der Verwaltungsarbeit zurückgreifen. 1980 begann er seine berufliche Laufbahn als Auszubildender bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm. Im Anschluss wurde er Sachbearbeiter in der Haushaltsüberwachung und dann für den Bereich Steuern und Abgaben. 1990 übernahm er zunächst die stellvertretende Leitung der Abteilung Finanzen und die Sachgebietsleitung kommunales Haushaltsrecht, 1995 auch die Leitung der Finanzabteilung. 2008 wechselte Blechschmidt zur Kreisverwaltung Mainz-Bingen, wo er zunächst die Stabsstelle „Einführung der kommunalen Doppik“ leitete. Seit 2011 ist Leiter der Abteilung „Finanzverwaltung und Datenverarbeitung“.

Blechschmidt ist darüber hinaus ehrenamtlicher Beigeordneter für die Bereiche Wirtschaftsförderung, Gewerbe, Verkehr und Stadtmarketing. Er ist Teil der Arbeitsgruppe zur Rekommunalisierung des ÖPNV der Landkreise Bad Kreuznach und Mainz-Bingen sowie der Stadt Bad Kreuznach.

Für das Amt des 1. Beigeordneten der Stadt Bad Kreuznach hatten sich insgesamt sechs Personen beworben. In der Sitzung des Stadtrats am 24. Juni wurde Thomas Blechschmidt von der CDU, Wolfgang Heinrich von der FWG/Büfep und Jörg Gräff von den Grünen zur Wahl vorgeschlagen. Die Wahl fand in geheimer Abstimmung statt

Stärkere Kontrollen vom Ordnungsamt Mainz am Rheinufer

0
Mainz
Mainz

An den vergangenen Wochenenden wurden dem Ordnungsamt zahlreiche Lärmbeschwerden von Anwohnern – gerade im Bereich des Rheinufers – gemeldet. Angesichts dieser Beschwerden weist Ordnungsdezernentin Manuela Matz darauf hin, dass ab 22.00 Uhr die gesetzliche Nachtruhe gilt und mahnt zu mehr Rücksichtnahme.

Ordnungsdezernentin Manuela Matz

„Ich appelliere an alle, die sich zu dieser Zeit draußen aufhalten, sich leise zu verhalten und gerade das Ruhebedürfnis der Anwohner ernst zu nehmen“, so Matz. Auch angeregte Unterhaltungen könnten etwa für Unbeteiligte deutlich lauter wirken als die beteiligten Personen es selbst wahrnehmen. Und je nach Witterungslage und den örtlichen Verhältnissen seien laute Geräusche auch in deutlich größerer Entfernung zu hören.

Darüber hinaus macht die Ordnungsdezernentin deutlich, dass die Verwendung von Bluetooth-Boxen oder ähnlichen Geräten (z.B. Handylautsprecher) im öffentlichen Raum nicht zulässig ist, wenn hierdurch andere erheblich belästigt werden können. Dies gelte losgelöst von der Nachtruhe – aber besonders nach 22.00 Uhr. Da an viele der einladenden Flächen am Rheinufer die Wohnbebauung angrenze, seien hierbei die einzuhaltenden Lärmwerte sehr niedrig, so dass bereits sehr früh eine Belästigung vorliege.

Dies gelte insbesondere auch dann, wenn mehrere dieser Geräte an einem bestimmten Ort betrieben würden. „Das Ordnungsamt wird die Einhaltung dieser Vorgaben verstärkt kontrollieren und auch konsequent ahnden“, kündigt Manuela Matz an. Bereits am vergangenen Wochenende habe man mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Betriebs von Bluetooth-Lautsprechern eingeleitet und teilweise seien auch die entsprechenden Geräte zur Verhinderung von weiteren Störungen sichergestellt worden.

„Dies werden wir auch in den kommenden Tagen und Wochen so praktizieren. Alle müssen sich an die geltenden Spielregeln im öffentlichen Raum halten“, erklärt die Ordnungsdezernentin.

Fahndung nach drei flüchtigen Tätern in Mainz-Finthen

0
Zeugen Gesucht
Zeugen Gesucht

Am frühen Mittwochmorgen (30. Juni 2021) gegen 2:50 Uhr versuchten drei Täter in eine Tankstelle in der Flugplatzstraße in Mainz-Finthen einzubrechen. Die Polizei fahndet nach den bislang noch unbekannten und flüchtigen Männern.

Zeugen konnten die Männer teilweise beobachten

Die drei Täter hatten mit einem massiven Gegenstand gegen die Glasscheibe der Tankstellen-Eingangstür geschlagen. Weil daraufhin die akustische Alarmanlage aktiviert wurde, flüchteten die Männer in Richtung der Ludwig-Schwamb-Straße. In das Innere der Tankstelle kamen sie vorher glücklicherweise nicht mehr.

Die Polizei leitete umgehend Fahndungsmaßnahmen nach den Flüchtigen ein, an denen Polizisten aus Mainz und Ingelheim beteiligt waren. Die Fahndung verlief allerdings bislang erfolglos. Anwohner konnten den Einbruchsversuch zumindest teilweise beobachten und beschrieben die Täter der Polizei gegenüber wie folgt:

Tatverdächtiger 1:

  • Männlich
  • schwarze Schuhe mit weißer Sohle und weißen Schnürsenkeln
  • blaue Jeans
  • dunkle Jacke mit Kapuze (eventuell dunkelblau)
  • graue Mütze

Tatverdächtiger 2:

  • Männlich
  • schwarze Hose
  • schwarze Adidas Trainingsjacke mit weißen Streifen an den Armen und hellem Emblem auf der linken Brust
  • schwarze Sturmhaube
  • Sneakers in den Farben schwarz-weiß-orange/rot

Tatverdächtiger 3:

  • Männlich
  • schwarze Sturmhaube
  • Jacke (Farbe unbekannt)

Zeugen, die etwas zum Fall oder den Verdächtigen sagen können, werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer 06131 – 653 633 in Verbindung zu setzen.

Fridays for Future plant Fahrraddemo durch Bingen

0
shutterstock 326273480 2000x1334 1 e1619685216286
shutterstock 326273480 2000x1334 1 e1619685216286

Am Freitagnachmittag (2. Juli 2021) findet in Bingen, in der Zeit von 16:45 bis 19:30 Uhr, eine Fahrraddemo der weltweit aktiven Klimaschutz-Bewegung Fridays for Future zum Thema „Fahrradsicherheit – nicht ausreichend“ statt. Ihre Anliegen macht die Organisation an insgesamt sechs Örtlichkeiten im Stadtgebiet mit Redebeiträgen bekannt. In Bingen-Stadt, Bingen-Bingerbrück und Bingen-Büdesheim muss mit Verkehrsbeeinträchtigungen gerechnet werden.

Starkregen und Überschwemmungen in Worms

0
Gautunnel Wasser
Gautunnel Wasser

Der Starkregen, der am Dienstag über Worms zog, sorgt für überflutete Straßen und Verkehrsbehinderungen in der Nibelungenstadt Worms. Insbesondere der Tunnel in der Gaustraße stand unter Wasser und war nicht befahrbar. Ein Taxifahrer musste sein Fahrzeug im vollgelaufenen Tunnel stehen lassen. Auch in der Binger Straße ist die Fahrbahn überschwemmt gewesen und im Fahrweg drückte das Wasser mehrere Gullydeckel aus der Verankerung.