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Opel verabschiedet sich vom Verbrennungsmotor

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Bilder Chiara Forg5
Bilder Chiara Forg5

Der Automobilhersteller Opel verabschiedet sich vom Verbrennungsmotor. Wie der Opel-Chef, Michael Lohscheller, am Donnerstag (8. Juli 2021) ankündigte, will der Autobauer ab 2028 E-Autos anbieten. Mit einem reinen E-Auto-Angebot werde die Traditionsmarke aus Rüsselsheim auf den global wichtigsten Automarkt China gehen, sagte Lohscheller bei der Präsentation des Mutterkonzerns Stellantis beim „Elektroauto-Tag“ in Mailand.

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30 Milliarden Euro für Elektromobilität

Bis zum Jahr 2025 will der Opel-Mutterkonzern Stellantis über 30 Milliarden Euro in Elektroautos und Hybridmodelle investieren. Das teilte der Konzernchef Carlos Tavares bei der Präsentation mit. Bis dahin sollten fast alle Modelle des Konzerns mit seinen 14 Automarken elektrifiziert sein.

Insgesamt sollen für die Elektrifizierung fünf Batteriefabriken gebaut werden. „Die Transformationsphase ist eine wunderbare Möglichkeit, die Uhr neu zu stellen und in ein neues Rennen zu starten“, sagte Tavares.

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Höhere Reichweite von E-Autos angestrebt

Zudem erklärte der Konzernchef, dass die E-Autos dann auch auf eine Reichweite von bis zu 800 Kilometern kommen sollen. Und noch etwas wurde angekündigt: Autonutzer sollen ab dem Jahr 2026 für ein E-Auto nur noch genauso viel zahlen müssen wie für ein herkömmliches Auto mit Verbrennungsmotor. Bei dieser Rechnung seien mögliche staatliche Unterstützungen ausgeklammert, teilte das Unternehmen weiter mit.

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Dr. Stefanie Hubig zeichnet Schulen in Mainz und Bingen aus

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Die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig hat gemeinsam mit DKMS Geschäftsführerin Dr. Elke Neujahr in Mainz drei herausragend engagierte Schulen des Bundeslandes mit dem DKMS Schulsiegel ausgezeichnet: Die Berufsbildende Schule 3 in Mainz, das Stefan-George-Gymnasium in Bingen sowie das Staatliche Eifel-Gymnasium in Neuerburg. Die DKMS verleiht dieses Siegel bundesweit an Schulen, die sich nachhaltig im Kampf gegen Blutkrebs einsetzen.

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Über 5.000 Schüler haben sich registrieren lassen

Die Berufsbildende Schule 3 in Mainz unterstützt die DKMS seit 2003. Bei fünf Aktionen haben sich dort bisher 4.632 junge Menschen in die Datei aufnehmen lassen, 55 von ihnen spendeten bereits Stammzellen. Am Stefan-George-Gymnasium in Bingen haben sich in den vergangenen Jahren 1.048 Schüler registrieren lassen, 23 von ihnen konnten mit einer Stammzellspende Hoffnung auf Heilung schenken. Am Staatlichen Eifel-Gymnasium in Neuerburg haben sich seit 2008 bei vier Registrierungsaktionen 410 Schüler in die Stammzellspenderdatei aufnehmen lassen, zwei von ihnen wurden zu Spendern und gaben Menschen mit Blutkrebs die Chance auf ein gesundes Leben.

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Bildungsministern Dr. Stefanie Hubig dazu

„Für die einen ist es lediglich ein kurzer Abstrich im Mundraum, für die anderen wird daraus eine echte Chance, eine lebensbedrohliche Krankheit zu überleben. Ich bin stolz darauf, dass sich so viele unserer Schülerinnen und Schüler in Neuerburg, Bingen und Mainz bei der DKMS haben registrieren lassen und bereits Stammzellen spenden konnten. Das ist nicht nur ein Akt der Solidarität, das ist ein Akt der Menschlichkeit“, erklärte Bildungsministern Dr. Stefanie Hubig.

Das Engagement junger Menschen ist unverzichtbar bei der Suche nach potenziellen Stammzellspendern. Aus medizinischen Gründen kommen sie besonders häufig für eine Stammzellspende in Betracht. Deshalb führt die DKMS im Rahmen des DKMS Schulprojektes Schulaktionen in ganz Deutschland durch und klärt mit Unterrichtsmaterialien und Vorträgen über das Thema Blutkrebs auf.

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5.720 Chancen auf ein gesundes Leben

Insgesamt haben sich über das DKMS Schulprojekt bereits 454.000 Schüler (davon 26.673 an rheinland-pfälzischen Schulen) in die DKMS Datei aufnehmen lassen. 5.720 von ihnen haben einem Patienten eine Chance auf ein gesundes Leben geschenkt – darunter 310 aus Rheinland-Pfalz.

Einer davon ist Philipp Puchner, der sich im Jahr 2013 bei einer Registrierungsaktion an der Berufsbildenden Schule 3 in Mainz in die DKMS aufnehmen ließ und einige Jahre später einem Patienten eine Lebenschance geben konnte. Davon berichtete er im Rahmen der Verleihung des DKMS Schulsiegels. „Als ich damals von der Aktion erfuhr, stand für mich sofort fest, dass ich mitmache“, sagt der heute 30-Jährige, der sich seinerzeit in der Ausbildung zum Steuerfachangestellten befand.

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Evakuierung mehrerer Häuser in Mainz-Ebersheim

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Symbolbild

Am Donnerstagmorgen (8. Juli 2021) gegen 8:00 Uhr kam es zu einem Großeinsatz der Polizei in Mainz-Ebersheim. Im Rahmen des Polizeieinsatzes mussten auch mehrere Wohnungen evakuiert werden.

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Zwangsräumung mit polizeilicher Unterstützung

Das Amtsgericht Mainz hatte die Polizei darum gebeten, sie bei der Zwangsräumung eines Wohnhauses zu unterstützen, weil der 46 Jahre alte Bewohner in der Vergangenheit bereits mehrfach polizeilich aufgefallen war. Zudem lagen Hinweise darauf vor, dass der Bewohner im Besitz von Waffen war.

Vor Ort eingetroffen reagierte der 46-Jährige weder auf das Klingeln noch auf Anrufe, sodass sich Spezialkräfte der Polizei Zutritt zu dem Haus verschafften. Im Inneren des Wohnhauses trafen sie den Bewohner an, der tatsächlich im Besitz mehrerer Waffen und gefährlicher Gegenstände war. Die Polizei musste den Mann vor Ort festnehmen.

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Mehrere Behälter mit Flüssigkeiten wurden gefunden

Neben den Waffen wurden in dem Haus auch noch mehrere Flüssigkeiten aufgefunden, die zunächst nicht identifiziert werden konnten. Aus Sicherheitsgründen wurden daher sechs angrenzende Wohnhäuser evakuiert und Spezialisten des Landeskriminalamts sowie die Berufsfeuerwehr Mainz hinzugezogen, um die Gefahr besser einschätzen zu können. Gegen 12:30 Uhr konnte eine Gefahr ausgeschlossen werden und die Anwohner konnten wieder in ihre Wohnungen und Häuser zurückkehren.

Bei dem Einsatz wurden mehrere Waffen und Behälter mit Flüssigkeiten sichergestellt. Diese befinden sich derzeit noch in der Untersuchung. Der 46-jährige befindet sich wegen seines Allgemeinzustands aktuell in medizinischer Behandlung.

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76-Jähriger im Rheingau von Traktor überrollt

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ADAC Hubschrauber
ADAC Hubschrauber

Am Mittwochvormittag (7. Juli 2021) kam es zu einem schweren Unfall in Höhe eines Feldweges bei Geisenheim-Stephanshausen im Rheingau-Taunus-Kreis. Ein 78 Jahre alter Mann wurde dabei schwer verletzt.

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Rettungshubschrauber im Einsatz

Eine Spaziergängerin war gegen 10:00 Uhr auf den Traktor aufmerksam geworden, da dieser nicht besetzt war. Beim näheren hinsehen fand sie der schwerverletzten 78 Jahre alten Mann aus Stephanshausen. Dieser erklärte gegenüber der Spaziergängerin, dass er nach dem Absteigen vom Traktor überrollt worden sei.

Der schwerverletzte Mann wurde mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus nach Wiesbaden geflogen. Wie die Polizei mitteilt, besteht für ihn nach aktuellen Kenntnissen keine Lebensgefahr.

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Orderchamp kommt nach Deutschland – Der neue online Großhandel mit künstlicher Intelligenz

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Das 2019 gegründete niederländische Start-up beginnt mit der Digitalisierung des Großhandels. Auf der Online-Plattform können Händler Produkte für ihre Filialen von mehr als 1.200 verschiedenen europäischen Markenherstellern erwerben. Über diese Plattform können Marken wiederum 25.000 Distributoren aus ganz Europa erreichen. Eine B2B Großhandelsplattform, die es in sich hat.

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So hebt sich Orderchamp von der Konkurrenz ab

Gerade für Händler, die aufgrund der aktuellen Situation Schwierigkeiten haben, bietet Orderchamp viele Vorteile: Zum einen ist die Registrierung für Händler auf der Plattform kostenlos. Andererseits ist die Mindestbestellmenge des Produkts niedriger als bei anderen Anbietern und die Gewinnspanne ist sehr gut, was ein geringeres Bestellrisiko und einen höheren Gewinn bedeutet. Darüber hinaus hat Orderchamp die Flexibilität, innerhalb von 30 oder 60 Tagen nach der Bestellung zu bezahlen. Bei Bestellungen über 250 Euro übernimmt die Plattform die Versandkosten, auch wenn die Bestellung von einer anderen Marke stammt. Darüber hinaus bieten Anbieter Einzelhändlern die Integration in ihre eigenen POS- und Online-Shop-Systeme.

Marken wiederum können ihren Online-Shop mit Orderchamp synchronisieren, sodass Bestellungen und Lagerbestände aufeinander abgestimmt werden können. Dies ermöglicht ein schnelles Onboarding und eine einfache Auftragsverwaltung. Bei erfolgreicher Lieferung garantiert das Start-up auch die Zahlung, was das Risiko des Schuldners begrenzen soll. Dahinter verbirgt sich eine spezielle Technologie und ein Algorithmus, der Händlern basierend auf Daten und Kaufverhalten Produkte empfiehlt, die sich in ihren Geschäften gut verkaufen, wie bereits erwähnt. 

Gerade für neue Händler ist es äußerst interessant, weil es Ihnen bei der Produktfindung, sowie bei der Findung der richtigen Nische helfen kann. Wer neu in diesem Gebiet ist, wird somit einen einfacheren Einstieg haben und kann leichter abwägen, was aktuell gefragt ist. Darauf bezogen wird das System dann auch weitere Empfehlungen aussprechen und weitere Potenzielle Verkaufsschlager aus der Nische empfehlen.

Ihre Vorteile bei Orderchamp

Neben den bereits aufgelisteten Vorteilen gibt es noch einige weitere, von denen Sie als Händler sowie als Verkäufer profitieren. Eine Schnittstelle sorgt für eine automatische Bestandsaktualisierung zwischen den Händlern und dem Hersteller. Ebenfalls lassen sich die Distributoren über ein Check-out System direkt in ein bereits vorhandenes Kassen Check-out System integrieren. Doch das war noch nicht alles, es gibt noch weitere Vorteile für Sie! 

Beispielsweise eine Schnittstelle zwischen Orderchamp und der E-Commerce-Plattform bzw. dem lokalen Geschäft: Der Händler kann die von ihm gekauften Waren direkt in seine E-Com-Software bzw. Kassensystem importieren und vermeidet somit eine Menge an Stress. Dabei ist ein weiterer Vorteil für Sie, dass Orderchamp stets eine Geldgarantie hat. Eine Vielzahl an Rechnungen gehören ebenfalls der Vergangenheit an, selbst wenn über mehrere Hersteller bestellt wird, erhalten Sie bei Orderchamp nur eine Rechnung. So behalten Sie stets den Überblick und haben eine Zusammenfassung auf nur einem Dokument. 

Wer einkauft, muss erst in 30 Tagen zahlen. Somit will Orderchamp seinen Kunden mehr Freiheiten geben und einen besseren Start ins Arbeitsleben ermöglichen. Die Händler sollen dadurch die Chance haben die Produkte bereits in den 30 Tagen zu verkaufen und dann mit dem erworbenen Geld die Rechnung zu bezahlen.

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Impfhammer – Biontech empfiehlt dritte Impfung für bessere Wirksamkeit

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Pfizer und BioNTech sind bestrebt, dem COVID-19 auslösenden Virus und zirkulierenden Mutationen stets einen Schritt voraus zu sein. Daher geben die beiden Unternehmen ein Update zu ihrer umfassenden Strategie zu Auffrischungsimpfungen.



3. Impfung sechs Monate nach der zweiten

Pfizer und BioNTech haben ermutigende Daten in ihrer laufenden Studie zu einer dritten Auffrischungsimpfung des bisherigen Impfstoffs BNT162b2 beobachtet. Erste Daten aus der Studie zeigen, dass eine dritte Dosis des BNT162b2-Impfstoffs 6 Monate nach der zweiten Impfung als Auffrischung hohe neutralisierende Antikörpertiter gegen den Wildtyp-Virus und die Beta-Variante hervorruft und gleichzeitig ein konsistentes Verträglichkeitsprofil aufweist. Diese sind 5- bis 10-fach höher als nach den ersten beiden Impfungen. Die Unternehmen planen, bald weitere Daten zu veröffentlichen und in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift zu publizieren. Außerdem ist geplant, die Daten in den nächsten Wochen bei der FDA, EMA und anderen Zulassungsbehörden einzureichen. Ergebnisse aus einer kürzlich veröffentlichten Nature Publikation zeigen außerdem, dass Immunseren, die kurz nach der zweiten BNT162b2-Impfung entnommen wurden, in Laborversuchen hohe neutralisierende Antikörpertiter gegen die Delta-Variante (B.1.617.2-Variante) aufweisen. Die beiden Unternehmen erwarten, dass eine dritte Dosis des Impfstoffs die Titer noch weiter steigern werden, vergleichbar mit Ergebnissen zur dritten Impfung gegenüber der Beta-Variante (B.1.351). Pfizer und BioNTech führen aktuell präklinische und klinische Untersuchungen durch, um diese Hypothese zu bestätigen.

Impfstoff wird weiter entwickelt

Auch wenn Pfizer und BioNTech glauben, dass eine dritte Dosis BNT162b2 es möglich macht, das höchste Level an schützender Wirksamkeit gegenüber allen bisher getesteten Varianten, einschließlich der Delta-Variante, zu erhalten, beobachten sie die Situation aufmerksam und entwickeln eine angepasste Version des Pfizer-BioNTech COVID-19-Impfstoffs. In diesem verwenden die Unternehmen das vollständige Spike-Protein der Delta-Variante. Die erste Charge der neuen mRNA für die Studie wurde bereits in BioNTechs Produktionsstätte in Mainz hergestellt. Die Unternehmen erwarten, dass die erste Studie im August dieses Jahres, abhängig von der regulatorischen Zulassung, beginnen kann.

Schutzwirkung des Impfstoffs lässt nach

Wie anhand der vom israelischen Gesundheitsministerium erhobenen Daten aus der praktischen Anwendung bereits deutlich wurde, sinkt die Schutzwirkung des Impfstoffs gegenüber Infektionen und symptomatischen Erkrankungen 6 Monate nach der zweiten Impfung. Gleichzeitig entwickelt sich die Delta-Variante zur dominierenden Variante in Israel und anderen Ländern. Der Impfschutz gegenüber schweren Verläufen bleibt weiterhin hoch. Die Ergebnisse decken sich mit den laufenden Datenanalysen aus den Phase-3-Studien der beiden Unternehmen.

Deshalb ist das Unternehmen nach wie vor der Ansicht, dass es auf Basis der bisher vorliegenden Daten wahrscheinlich ist, dass eine dritte Dosis innerhalb von 6 bis 12 Monaten nach der vollständigen Impfung erforderlich sein wird. Während der Schutz vor einem schweren Verlauf innerhalb der ersten 6 Monate weiterhin hoch bleibt, wird ein Rückgang der Wirksamkeit gegenüber symptomatischen Verläufen im Laufe der Zeit und das weitere Auftreten neuer Virusvarianten erwartet. Basierend auf der Gesamtheit der bisher vorliegenden Ergebnisse glauben Pfizer und BioNTech, dass eine Auffrischungsimpfung hilfreich sein kann, um den höchstmöglichen Schutz aufrecht zu erhalten.



Genehmigte Anwendung in den USA:

Der COVID-19-Impfstoff von Pfizer und BioNTech darf unter den Bestimmungen der Notfallzulassung (EUA) für die aktive Immunisierung von Personen, die 12 Jahre oder älter sind, verwendet werden, um einer durch das SARS-CoV-2 (severe acute respiratory syndrome coronavirus 2)-Virus verursachten COVID-19 (Coronavirus disease 2019)-Erkrankung vorzubeugen.

Wichtige Sicherheitsinformationen:

  • Der COVID-19-Impfstoff von Pfizer und BioNTech sollte nicht Personen mit einer bekannten Krankheitsgeschichte schwerer allergischer Reaktionen (z.B. Anaphylaxie) gegen einen der Bestandteile des Pfizer-BioNTech COVID-19-Impfstoffs verabreicht werden.
  • Sollte eine solche plötzliche allergische Reaktion nach Verabreichung des Pfizer-BioNTech COVID-19-Impfstoffs auftreten, muss eine angemessene ärztliche Versorgung für die Behandlung einer akuten anaphylaktischen Reaktion sofort verfügbar sein.
  • Personen, die den Pfizer-BioNTech COVID-19-Impfstoff erhalten haben, sollten auf direkt-auftretende Nebenwirkungen nach Impfstoffgabe gemäß der Centers for Disease Control and Prevention Richtlinien untersucht werden (https://www.cdc.gov/vaccines/covid-19/clinical-considerations/managing-anaphylaxis.html).
  • Synkopen (Ohnmachtsanfälle) können im Zusammenhang mit der Verabreichung von injizierbaren Impfstoffen auftreten, insbesondere bei Jugendlichen. Es sollten Vorkehrungen getroffen werden, um Verletzungen durch Ohnmacht zu vermeiden.
  • Immunsupprimierte Personen, einschließlich Personen, die Immunsuppressiva erhalten, könnten eine verringerte Immunantwort auf den COVID-19-Impfstoff von Pfizer und BioNTech haben.
  • Berichte über Nebenwirkungen nach der Anwendung des Pfizer-BioNTech COVID-19 Impfstoffs unter der US-Notfallzulassung deuten auf ein erhöhtes Risiko für Myokarditis und Perikarditis hin, vornehmlich nach der zweiten Dosis. Die Entscheidung über die Verabreichung des Pfizer-BioNTech COVID-19 Impfstoffs an eine Person mit einer Myokarditis- oder Perikarditis-Vorbelastung sollte die klinische Umstände der Person berücksichtigen.
  • Der COVID-19-Imfpstoff von Pfizer und BioNTech schützt eventuell nicht alle Empfänger des Impfstoffs.
  • Folgende Nebenwirkungen wurden für den Pfizer-BioNTech COVID-19-Impfstoff im Rahmen der klinischen Studie bei Probanden ab dem 16. Lebensjahr beobachtet: Schmerzen an der Injektionsstelle (84,1 %), Erschöpfung (62,9 %), Kopfschmerzen (55,1 %), Muskelschmerzen (38,3 %), Schüttelfrost (31,9 %), Gelenkschmerzen (23,6 %), Fieber (14,2 %), Schwellungen an der Injektionsstelle (10,5 %), Rötungen an der Injektionsstelle (9,5 %), Übelkeit (1,1 %), Unwohlsein (0,5 %) und Lymphadenopathie (0,3 %).
  • Folgende Nebenwirkungen wurden für den Pfizer-BioNTech COVID-19-Impfstoff im Rahmen der klinischen Studie bei Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahren beobachtet: Schmerzen an der Injektionsstelle (90,5 %), Erschöpfung (77,5 %), Kopfschmerzen (75,5 %), Schüttelfrost (49,2 %), Muskelschmerzen (42,2 %), Fieber (24,3 %), Gelenkschmerzen (20,2 %), Schwellung der Injektionsstelle (9,2 %), Rötung der Injektionsstelle (8,6 %), Lymphadenopathie (0,8 %) und Übelkeit (0,4 %).

Nach Verabreichung des Impfstoffs Pfizer-BioNTech COVID-19 wurde außerhalb von klinischen Studien Folgendes berichtet:

  • schwere allergische Reaktionen, einschließlich Anaphylaxie, und andere Überempfindlichkeitsreaktionen, Durchfall, Erbrechen und Schmerzen in den Extremitäten (Arm) Myokarditis und Perikarditis
  • Die bisher verfügbaren Daten zum Pfizer-BioNTech COVID-19-Impfstoff sind unzureichend, um eine Aussage zu den Risiken bei Schwangeren zu machen.
  • Es gibt keine ausreichend verfügbaren Daten zur Beurteilung der Auswirkungen des Pfizer-BioNTech COVID-19-Impfstoffs auf den gestillten Säugling oder die Milchproduktion/Milchabgabe.
  • Es sind keine Daten verfügbar bezüglich der Austauschbarkeit des COVID-19-Impfstoffs von Pfizer und BioNTech mit anderen COVID-19-Impfstoffen, um die vollständige Impfung abzuschließen. Personen, die die erste Dosis des Pfizer-BioNTech COVID-19-Impfstoffs erhalten haben, sollten auch die zweite Dosis des Pfizer-BioNTech COVID-19-Impfstoffs erhalten, um die vollständige Impfung abzuschließen.
  • Impfstoffanbieter müssen alle Nebenwirkungen gemäß des Merkblatts online an VAERS unter https://vaers.hhs.gov/reportevent.html melden. Zusätzliche Unterstützung bei der Angabe von Nebenwirkungen gibt es unter der US-Telefonnummer 1-800-822-7967. Die Meldungen sollten die Worte „Pfizer-BioNTech-COVID-19 Vaccine EUA“ im Titel enthalten.
  • Impfstoffanbieter sollten das Merkblatt zu den verpflichtenden Anforderungen und Informationen für Geimpfte und Impfbetreuer sowie die vollständigen EUA-Verschreibungsinformationen zu den Anforderungen und Anweisungen für die Meldung von unerwünschten Nebenwirkungen und Fehlern bei der Impfstoffverabreichung lesen.
  • Vor Erhalt des Pfizer-BioNTech COVID-19 Impfstoffs lesen Impflinge bitte das EUA Fact Sheet für Impfstoffanbieter und die EUA Full Prescribing Information. Beides finden Sie unter folgendem Link: www.cvdvaccine-us.com.


Offenlegungshinweis von Pfizer

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen gelten für den Zeitpunkt zum 8. Juli 2021. Pfizer übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen aufgrund neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse oder Entwicklungen zu aktualisieren.

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen bezüglich Pfizers Bemühungen, die COVID-19-Pandemie zu bekämpfen, der Zusammenarbeit zwischen BioNTech und Pfizer zur Entwicklung eines Impfstoffs gegen COVID-19, dem BNT162-mRNA-Impfstoffprogramm und dem Pfizer-BioNTech COVID-19 Impfstoff (BNT162b2) (einschließlich qualitativer Bewertungen verfügbarer Daten, möglicher Vorteile, Erwartungen zu klinischen Studien, mögliche Booster und variantenspezifische Impfstoffe, der angesetzten Zeit für Einreichungen für Zulassungen, regulatorischer Zulassungen oder Genehmigungen sowie der Produktion, der Verteilung und der Lieferung), welche erhebliche Risiken und Ungewissheiten beinhalten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in solchen Aussagen zum Ausdruck gebrachten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Diese Risiken und Unsicherheiten beinhalten unter anderem solche, die mit der Forschung und Entwicklung zusammenhängen, einschließlich der Möglichkeit, die antizipierten Endpunkte der klinischen Studien zu erreichen, das Start- und/oder Abschlussdatum klinischer Studien und das Datum für die Einreichung von Zulassungsanträgen, der Zulassung und/oder der Markteinführung einzuhalten sowie Risiken im Zusammenhang mit den präklinischen oder klinischen Daten, (Phase-3-Daten), einschließlich der Möglichkeit für das Auftreten ungünstiger neuer präklinischer, klinischer oder Sicherheits-Daten und weitere Analysen vorhandener präklinischer, klinischer oder Sicherheits-Daten; die Fähigkeit, vergleichbare klinische oder andere Ergebnisse zu erzielen, einschließlich der bislang beobachteten Impfstoffwirksamkeit und des bisher beobachteten Sicherheits- und Verträglichkeitsprofils, in zusätzlichen Analysen der Phase-3-Studie oder in weiteren Studien oder in größeren und diverseren Bevölkerungsgruppen nach der Kommerzialisierung; die Fähigkeit von BNT162b2, COVID-19, verursacht durch neue Virusvarianten, zu verhindern; das Risiko, dass eine breitere Anwendung des Impfstoffs zu neuen Informationen über Wirksamkeit, Sicherheit oder andere Entwicklungen führt, einschließlich des Risikos zusätzlicher Nebenwirkungen, von denen einige schwerwiegend sein können; das Risiko, dass Daten aus klinischen Studien im Peer-Review-Prozess für Veröffentlichungen oder innerhalb der wissenschaftlichen Community im Allgemeinen und von den Aufsichtsbehörden unterschiedlich interpretiert und bewertet werden; ob und wann wissenschaftliche Veröffentlichungen mit Daten zum BNT162-mRNA-Impfstoffprogramm erscheinen werden und wenn ja, wann und mit welchen Änderungen; ob die Zulassungsbehörden mit dem Design und den Ergebnissen dieser und jeglicher künftiger präklinischer und klinischer Studien zufrieden sind; ob und wann die rollierende Einreichung der Biologics License Application (BLA) in den USA zur Überprüfung akzeptiert wird und ob und wann andere Beantragungen zur Genehmigung oder für eine Notfallzulassung oder Anpassungen bei anderen Rechtsordnungen für BNT162b2 oder andere potenzielle Impfstoffkandidaten eingereicht werden können; und, falls erhalten, ob und wann solche Notfallzulassungen oder Lizenzen ablaufen oder beendet werden; ob und wann jegliche Anträge, die für BNT162b2 oder anderen Impfstoffen, die möglicherweise aus dem BNT162-Programm hervorgehen, eingereicht wurden oder eingereicht werden (einschließlich der BLA oder die beantragten Änderungen der Notfallzulassungen oder bedingten Zulassungen) von bestimmten Zulassungsbehörden genehmigt werden, was von unzähligen Faktoren abhängt, einschließlich der Entscheidung, ob die Vorteile des Impfstoffs die bekannten Risiken überwiegen sowie der Bestimmung der Wirksamkeit des Produkts und – falls genehmigt – ob solche Impfstoffkandidaten kommerziell erfolgreich sein werden; Entscheidungen von Zulassungsbehörden, die sich auf die Kennzeichnung, die Herstellungsverfahren, die Sicherheit und/oder andere Faktoren auswirken, die die Verfügbarkeit oder das kommerzielle Potenzial solcher Impfstoffkandidaten beeinflussen können, einschließlich der Entwicklung von Produkten oder Therapien durch andere Unternehmen; Schwierigkeiten in den Beziehungen zwischen uns und unseren Kooperationspartnern, klinischen Studienzentren oder Drittlieferanten; das Risiko, dass die Nachfrage nach Produkten sinkt oder nicht mehr besteht; Risiken im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit von Rohstoffen zur Herstellung eines Impfstoffs; Herausforderungen bezüglich der Formulierung unseres Impfstoffkandidaten bei extrem niedrigen Temperaturen, des Dosierungsplans mit zwei Dosen und den damit verbundenen Anforderungen an die Lagerung, den Vertrieb und die verwaltungstechnischen Anforderungen, einschließlich Risiken bezüglich der Handhabung des Impfstoffes nach der Lieferung durch Pfizer; das Risiko, dass wir möglicherweise nicht in der Lage sind, erfolgreich weitere Formulierungen, Auffrischungsimpfungen oder neue variantenspezifische Impfstoffe zu entwickeln; das Risiko, dass wir nicht in der Lage sind, rechtzeitig Produktionskapazitäten zu schaffen oder auszubauen oder Zugang zu Logistik oder Lieferketten zu schaffen, die der weltweiten Nachfrage nach dem Impfstoff entsprechen, was sich negativ auf unsere Fähigkeit auswirken würde, die geschätzte Anzahl an Impfstoffdosen im veranschlagten Zeitraum zu liefern; ob und wann weitere Liefervereinbarungen geschlossen werden; Unsicherheiten hinsichtlich der Möglichkeit, Empfehlungen von beratenden oder technischen Impfstoffausschüssen und anderen Gesundheitsbehörden in Bezug auf solche Impfstoffkandidaten zu erhalten und Unsicherheiten hinsichtlich der kommerziellen Auswirkungen solcher Empfehlungen; Herausforderungen in Bezug auf das Vertrauen in oder die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit für Impfstoffe; Unsicherheiten hinsichtlich der Auswirkungen von COVID-19 auf das Geschäft, den Betrieb und die Finanzergebnisse von Pfizer sowie die wettbewerbliche Entwicklungen.

Weitere Ausführungen zu Risiken und Unsicherheiten finden Sie im Jahresbericht des am 31. Dezember 2020 endenden Geschäftsjahres von Pfizer im sog. „Form 10-K“ sowie in weiteren Berichten im sog. „Form 10-Q“, einschließlich der Abschnitte „Risk Factors“ und „Forward-Looking Information and Factors That May Affect Future Results”, sowie in den zugehörigen weiteren Berichten im sog. „Form 8-K“, welche bei der U.S. Securities and Exchange Commission eingereicht wurden und unter www.sec.gov und www.pfizer.com verfügbar sind.

Über BioNTech

Biopharmaceutical New Technologies ist ein Immuntherapie-Unternehmen der nächsten Generation, das bei der Entwicklung von Therapien für Krebs und andere schwere Erkrankungen Pionierarbeit leistet. Das Unternehmen kombiniert eine Vielzahl an modernen therapeutischen Plattformen und Bioinformatik-Tools, um die Entwicklung neuartiger Biopharmazeutika rasch voranzutreiben. Das diversifizierte Portfolio an onkologischen Produktkandidaten umfasst individualisierte Therapien sowie off-the-shelf-Medikamente auf mRNA-Basis, innovative chimäre Antigenrezeptor (CAR)-T-Zellen, bispezifische Checkpoint-Immunmodulatoren, zielgerichtete Krebsantikörper und Small Molecules. Auf Basis seiner umfassenden Expertise bei der Entwicklung von mRNA-Impfstoffen und unternehmenseigener Herstellungskapazitäten entwickelt BioNTech neben seiner vielfältigen Onkologie-Pipeline gemeinsam mit Kollaborationspartnern verschiedene mRNA-Impfstoffkandidaten für eine Reihe von Infektionskrankheiten. BioNTech arbeitet Seite an Seite mit weltweit renommierten Kooperationspartnern aus der pharmazeutischen Industrie, darunter Genmab, Sanofi, Bayer Animal Health, Genentech (ein Unternehmen der Roche Gruppe), Regeneron, Genevant, Fosun Pharma und Pfizer.

Online Geld verdienen mit Affiliatemarketing

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2019 lag der weltweite Umsatz im e-Commercebereich bei rund 84 Milliarden Euro. Durch die Pandemie beginnend ab 2020 dürfte der Umsatz noch um einiges gestiegen sein. Sicherlich ist ein Großteil der Umsätze auf die weltweit agierenden Webplattformen wie Google, Amazon und Co. zu verteilen.

Aber es wird auch Geld im Internet verdient, in dem kleine Internetunternehmer ihre Dienstleistungen, Produkte und Waren über verschiedene Websites anbieten. Umgangssprachlich wird dies als „Affiliatemarketing“ zu Deutsch „Empfehlungsmarketing“ bezeichnet. 

Wer sich mit dem Internet auskennt, Fähigkeiten aufweist beim Webseitenaufbau mit WordPress, Zielgruppen genau analysieren kann, der gehört zu der Gruppe die jährlich sechsstellige Umsätze einfahren. Hört sich jetzt sicherlich für viele wie ein Märchen an. Geld verdienen im Internet und mal eben rund 100.000 Euro im Jahr verdienen. Ist aber kein Märchen, sondern für viele Affiliatemarketer Realität. 

Affiliatemarketing Ausbildung? Noch nicht staatlich!

Viele Schulen bieten ihren Schülern Computerkurse an. An einigen werden in schulischen Projektwochen auch Webseiten erstellt. Rudimentäre Kenntnisse werden so vermittelt. Mehr aber auch nicht. Wer darauf hofft, dass man Affiliatemarketing als Ausbildung von Unternehmen angeboten bekommt, der irrt. Es gibt keinen Bereich der Affiliatemarketinginhalte als Ausbildung anbietet. 

Leider! Denn es werden in den kommenden Jahren viel mehr Personal für den Onlinebereich benötigt, da sich der Bereich im e-Commerce um ein vielfaches erweitern wird. In zehn Jahren wird es noch normaler sein, Waren nur noch im Internet per Knopfdruck zu bestellen. Die Coronapandemie von 2020 war für unsere aktuelle Gesellschaft im e-Commerce das, was der BIG BANG im Universum war!

Affiliatemarketing autodidaktisch lernen

Wenn es nun keine Ausbildungsinstanzen gibt wo man genau die Inhalte lernen kann ist ja scheinbar jeder Versuch zum Scheitern verurteilt. Dem ist aber nicht so. Denn es gibt zwei, höchsten drei hervorragend aufgebaute Onlinekurse die einer Affiliatemarketing Ausbildung am nächsten kommen.

Am herausstechendsten kann man wohl den Onlinekurs VIP Affiliateclub von Ralf Schmitz bezeichnen. VIP Affiliateclub Affiliate Marketing Ausbildung. Seit 2011 gibt es den Kurs. Und über die Jahre wurde er immer wieder ans aktuelle Geschehen in der Internetwelt angepasst. 

Besonders für komplette Einsteiger ist dieser Kurs als geeignet zu empfehlen, da er von A bis Z alle Inhalte vermittelt. Allerdings muss man schon eine ganze Menge lernen. Wobei der Kurs auf rund 52 Wochen angelegt ist.

Wer also nun die Idee hat, sich vielleicht doch mal mit dem Thema auseinander zu setzen, dem kann man sicherlich dieses Onlinekonzept empfehlen. Wer weiß! Vielleicht sind Sie der nächste der sich von einem Nebeneinkommen zu einem fünfstelligen Jahreseinkommen katapultiert.

Schiffsunfall in der Schleuse in Ginsheim-Gustavsburg

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Am Donnerstag (8. Juli 2021) kam es zu einem Schiffsunfall in der Schleuse Kostheim in Ginsheim-Gustavsburg. Bei der Ausfahrt aus der Nordkammer fuhr der Schiffsführer eines mit 2400 Tonnen Weizen beladenen Schubverbandes aus Unachtsamkeit auf das vor ihm ausfahrende leere Tankmotorschiff auf. Bei dem Unfall wurden glücklicherweise keine Personen verletzt. Allerdings entstand an beiden Schiffen ein geringer Sachschaden. Die Fahr- und Manövriereigenschaften der Schiffe wurden nicht beeinträchtigt, so dass beide nach der Schiffsunfallaufnahme ihre Fahrt fortsetzen konnten. Der Schiffsverkehr wurde nicht behindert.

Neue Informationen zur Vollsperrung in Wackernheim

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Wackernheim 1
Wackernheim 1

Seit Samstag, 3. Juli 2021, ist die Heerstraße in Wackernheim aufgrund einer Fahrbahnsenkung vollgesperrt. Wie lange die Vollsperrung andauert, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden.

Ab Freitag, 9. Juli, wird die Einbahnstraßenregelung der Kirchstraße aufgehoben. Der Begegnungsverkehr wird durch eine Ampelanlage geregelt. Ab Dienstag, 13. Juli, wird ein Teil der Ersatzbusfahrten der Linie 620 über die Straßen „An der Bachwiese“ und „Am Graben“ umgeleitet. Aus diesem Grund werden Teilabschnitte der beiden Straßen mit einem absoluten Haltverbot versehen.

Die Haltestellen Rathausplatz und Mühlstraße werden ab 13. Juli zu folgenden Zeiten angefahren

Montag bis Freitag: 5.45 Uhr, 6.45 Uhr, 7.45 Uhr, 9.45 Uhr, 10.45 Uhr, 11.45 Uhr, 13.45 Uhr, 14.55 Uhr, 16.45 Uhr, 18.45 Uhr, 19.45 Uhr.

Samstag: 8.45 Uhr, 10.45 Uhr, 11.55 Uhr, 12.45 Uhr, 13.45 Uhr, 14.45 Uhr, 15.45 Uhr, 17.45 Uhr.

Sonntag: 11.55 Uhr, 13.55 Uhr, 15.55 Uhr, 17.55 Uhr, 19.45 Uhr.

Es gilt zu beachten, dass die oben angegebenen Fahrten mit einer Verspätung von einigen Minuten in Ingelheim ankommen werden.

Alle anderen Fahrten der Ersatzlinie 620 bedienen nur die Haltestelle Große Hohl auf der Binger Straße/Mainzer Straße. Die Fahrten der Linie 56 der Mainzer Mobilität in Richtungen Finthen/Mainz fahren nur bis zur Haltestelle Große Hohl und wenden über die Jahnstraße/Taunusstraße. Die Nachtbuslinie 619 kann aus Zeitgründen auch nur die Haltestelle Große Hohl auf der Binger Straße/Mainzer Straße anfahren.

Weitere Informationen zur Bedienung von Wackernheim gibt es für die Ersatzlinie 620 und die Nachtbuslinie 619 bei INGmobil, telefonisch unter 06132/716090, und für die Linie 56 bei der Mainzer Mobilität, telefonisch unter 06131/127777.

Musterfeststellungsklage gegen Daimler eingereicht

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Die nächste Musterfeststellungsklage rollt an: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 6. Juli vor dem Oberlandesgericht Stuttgart Klage gegen Daimler erhoben. Nach Auffassung vieler Experten und des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) sind viele hochpreisige Diesel-Fahrzeuge der Marke Mercedes illegal manipuliert. Betroffene Daimler-Kunden können sich der Klage anschließen, um Klarheit über ihre Rechtsansprüche zu bekommen. Doch die sogenannte „Sammelklage“ birgt gravierende Nachteile, derer sich Verbraucher bewusst sein sollten.

Anwalt rät vielen Geschädigten von der Musterfeststellungsklage ab

Die Vorteile der Musterfeststellungsklage sind schnell aufgezählt: Die Teilnahme ist sehr einfach möglich, hemmt grundsätzlich die Verjährung und kostet erst einmal kein Geld. Doch die Risiken fallen oft unter den Tisch: „Für den Teilnehmer an einer solchen Klage entsteht noch kein konkreter Anspruch. Jeder Betroffene muss im Anschluss eine eigene Klage erheben, sonst erhält er kein Geld. Das ist der große Unterschied zur aus den USA bekannten Sammelklage“, erläutert Rechtsanwalt Dr. V. Ghendler von der auf den Dieselskandal spezialisierten Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ.

Weiteres Manko für viele Mercedes-Kunden: Ausschließlich Käufer von Autos mit dem Motor OM 651 können sich wirksam an der Klage beteiligen. Dies betrifft ca. 50.000 Mercedes-Fahrzeuge der Typen GLC und GLK. Dabei sind noch viel mehr Daimler-Modelle mit der illegalen Abgas-Technik ausgestattet. Wer sich mit einem „falschen“ Auto beteiligt, dessen Klage ist aussichtslos. „Auch gewerblich genutzte Fahrzeuge fallen aus der Klage heraus. Daneben gibt es zig weitere Konstellationen, die eine wirksame Beteiligung unmöglich machen. Für die Musterfeststellungsklage braucht man eigentlich im Vorfeld anwaltlichen Rat. Vielfach ist die Einzelklage der deutlich bessere Weg“, wird Dr. V. Ghendler deutlich.

Kostenrisiko entfällt auch bei Rechtsschutzversicherung

Wenn zum Kaufzeitpunkt bereits eine Rechtsschutzversicherung bestand, übernimmt diese das Kostenrisiko einer Einzelklage. Dies biete laut Dr. Ghendler den Vorteil, dass der Kläger sein Verfahren deutlich schneller zum Abschluss bringen könne. In der Regel reduziert sich der Schadensersatz, je mehr Kilometer das Auto seit dem Kauf gefahren wurde. Je länger das Verfahren dauert, umso weniger lohnt es sich daher für den Kläger. „Gerade die Musterfeststellungsklage kann sich stark in die Länge ziehen und somit Daimler sogar in die Karten spielen.“, meint Dr. V. Ghendler. Positiv sei aber, dass damit eine Klärung einiger grundsätzlicher Fragen angestrebt werde, die derzeit von Gerichten noch unterschiedlich beurteilt werden.

Anwaltskanzleien wie KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ bieten Verbrauchern kostenlos die Möglichkeit, prüfen zu lassen, ob sie mit ihrem Fahrzeug grundsätzlich Ansprüche im Dieselskandal besitzen und wie sie diese am besten durchsetzen. Dann kann ein Mercedes-Käufer gut informiert entscheiden, ob er statt der Musterfeststellungsklage doch eine Einzelklage führen möchte.

Kommen bald Corona-Impfbusse in Rheinland-Pfalz?

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Impfen in Rheinland-Pfalz wird noch einfacher und mobiler: Die Landesregierung arbeitet intensiv daran, die Coronaschutzimpfungen mit neuen und zusätzlichen Angeboten weiter in die Fläche zu tragen und den Zugang möglichst unkompliziert zu gestalten. „Wir stehen kurz vor einem Wendepunkt in der Impfkampagne.

Impfquote weiter konsequent erhöhen

Auch, wenn wir aktuell wieder eine leichte Zunahme bei Neuregistrierungen erkennen können, wird der Impfstoff bald keine Mangelware mehr sein, wir werden mehr Impfdosen als Impfwillige haben“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch. „Wir werden das nutzen, um die Impfungen vermehrt dorthin zu bringen, wo Menschen zusammenkommen. So wollen wir die Impfquote weiter konsequent erhöhen, um die Bürgerinnen und Bürger sowie unsere gemeinsam errungenen Erfolge auch für Herbst und Winter bestmöglich zu schützen.“

Hoch verwies in diesem Zusammenhang auf die jüngste Analyse des Robert Koch-Instituts, in der eine Impfquote von mindestens 85 Prozent bei den 12- bis 59-Jährigen sowie 90 Prozent in der Gruppe der über 60-Jährigen empfohlen wird. „Die Messlatte ist damit klar“, sagte Hoch. „Bei den Menschen über 60 sind wir mit einer Quote von gut 86 Prozent bezogen auf die bisher verabreichten Erstimpfungen schon auf einem sehr guten Weg. In der Gruppe der 18- bis 59-Jährigen liegt diese Quote aktuell bei gut 56 Prozent. Hierauf müssen wir künftig unser Hauptaugenmerk legen.“ Auch mit Blick auf die jüngst veröffentlichte Mainzer Gutenberg Covid-19-Studie, laut der Menschen mit niedrigerem sozioökomischen Status eine geringere Impfquote aufweisen, will das Land die Angebote dabei bewusst niedrigschwellig und nah anbieten.



Impfusse sind im Gespräch

Eine Möglichkeit, dies umzusetzen, könnten Impfbusse sein, die Impfungen ohne vorherige Registrierungen beispielsweise auf Marktplätzen oder am Rande belebter Einkaufsstraßen anbieten, skizzierte Hoch eine der Ideen, die zurzeit geprüft werden. Das Land sei diesbezüglich mit Kommunen und dem DRK im Gespräch. „Darüber hinaus schauen wir aktuell unter anderem mit der Bundesagentur für Arbeit und mit den Tafeln im Land, welche Aktionen wir in deren Umfeld anbieten könnten“, sagte Hoch.

Auch das Konzept der Stadtteilimpfungen soll in Kooperation mit den Kommunen fortgeführt und ausgebaut werden, sagte Hoch. In Ergänzung sei man mit der kommunalen Familie im engen Austausch über weitere Sonderimpfaktionen. „Das Wissen um die konkrete Situation vor Ort ist gerade im Hinblick auf das Ziel, die Impfungen möglichst passgenau anzubieten, ein großer Schatz“, sagte Hoch. „Wir unterstützen die Kommunen, wenn es umsetzungsfähige und konkrete Vorschläge gibt.“ Das enge Zusammenspiel habe sich im Laufe der Pandemie bewährt und sei nicht nur mit Blick auf die Impfzentren sehr erfolgreich gewesen. „Das wollen wir weiter ausbauen“, sagte Hoch.

Auch bei der Terminregistrierung sind Neuerungen geplant

So wird sich voraussichtlich kommende Woche jede und jeder Impfwillige ein Impfzentrum aussuchen können – unabhängig vom Wohnort. Gleichzeitig wird dann bei der Registrierung über ein Ampelsystem die Terminverfügbarkeit in den Impfzentren angezeigt. „Somit hat jeder die Wahl, ob er bereit ist, für eine schnellere Impfung eine längere Anfahrt in Kauf zu nehmen“, erläuterte der Minister. Seit Kurzem besteht darüber hinaus für alle, die für einen Termin registriert sind, die Möglichkeit, schnell und einfach den Status ihrer Terminvergabe abzufragen. Auf impftermin.rlp.de wurde eine Funktion ergänzt. Nach Eingabe der Daten erhält jede Registrierte und jeder Registrierte per E-Mail einen Überblick.

„Aktuell ist die Impfkampagne weiterhin auf einem sehr guten Weg“, sagte der Minister. In Rheinland-Pfalz sind bereits mehr als 3,8 Millionen Coronaschutzimpfungen verabreicht worden. Mehr als 2,2 Millionen Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer haben ihre Erst-, mehr als 1,6 Millionen auch schon ihre Zweitimpfung erhalten. Mit einer Erstimpfquote von 58,6 Prozent liegt Rheinland-Pfalz aktuell wieder über dem Bundesschnitt (57,6 Prozent). Die Quote der vollständig geimpften Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer liegt momentan bei 39,7 Prozent.



Derzeit warten noch gut 27.000 Menschen auf einen Termin im Impfzentrum

Davon haben sich mehr als 26.000 erst nach dem Fall der Priorisierung am 7. Juni registriert. Aus den ehemaligen Priogruppen eins bis drei warten aktuell rund 1300 Personen auf einen Termin. Darin enthalten sind auch Neuregistrierungen von Menschen über 70 Jahren, die nach wie vor vom Land priorisiert werden, sowie Personen, die bereits einen Termin hatten, diesen aber verschieben mussten. Bereits mit einem Termin ausgestattet, aber noch ohne erste Impfung sind momentan rund 42.000 Personen, die sich ohne Priorität haben registrieren lassen sowie knapp 16.000 Menschen aus der ehemaligen Priogruppe drei.

„Noch vor einigen Wochen waren wir bei rund 400.000 Menschen ohne Termin in der Priogruppe drei, hinzu kamen rund 100.000 Wartende ohne Priorisierung. Deren Zahl ist sehr schnell auf nun nur noch gut 27.000 geschrumpft. Das zeigt, wie schnell und verlässlich wir auch dank der Unterstützung der Ärzteschaft und der Betriebsärzte vorankommen“, sagte Minister Hoch. „Deswegen gilt: Jetzt ist ein sehr guter Zeitpunkt, sich für eine Impfung registrieren zu lassen. Die Wartezeiten verkürzen sich rapide, künftig wird der Zugang zu den Impfungen noch viel einfacher werden. Ich möchte deshalb erneut appellieren: Nutzen Sie die Chance, lassen Sie sich impfen. Sie schützen damit nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Und Sie helfen uns allen, dass wir die wieder zurückgewonnenen Freiheiten möglichst lange genießen können.“

Unwetterschäden von der Steuer absetzen

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Hunderte Keller liefen voll, Bäume stürzten um, Autos wurden durch Hagel zerstört: Schwere Unwetter haben in den vergangenen Tagen zu enormen Schäden geführt. Immerhin: Betroffene können die Kosten für die Schadensbehebung unter Umständen steuerlich absetzen. Wie das geht und was dabei zu beachten ist, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

In manchen Fällen zahlt die Versicherung

Die Schäden der vergangenen Tage werden die Versicherer laut Expertenschätzungen mehr als 2,5 Milliarden Euro kosten. Denn in etlichen Fällen springt die Gebäude- oder Hausratversicherung ein. In anderen Fällen hilft eine zusätzliche Elementarschadenversicherung.

Doch was machen all diejenigen, bei denen keine Versicherung zahlt? Für die gibt es unter Umständen die Möglichkeit, die Ausgaben rund um die Schadensbeseitigung von der Steuer abzusetzen. Dabei ist von Bedeutung, in welchem Verhältnis der Betroffene zur Immobilie steht: Selbstnutzer, Vermieter oder Mieter.

Vermieter: Unwetterbedingte Reparaturkosten als Werbungskosten absetzen

Ein Vermieter gibt ein seiner Steuererklärung seine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung an. An dieser Stelle kann er in der Regel auch die notwendigen Ausgaben rund um die Behebung unwetterbedingter Schäden als Werbungskosten geltend machen.

Eine zweite Möglichkeit: Für Wiederherstellungskosten können unter Umständen Sonderabschreibungen infrage kommen, wobei die Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls zu beachten und am besten von einem Einkommensteuerexperten zu prüfen sind.



Selbstnutzer und Mieter: Kosten für die Schadensbeseitigung als außergewöhnliche Belastung absetzen

Kosten, die im Zusammenhang mit Unwetterschäden entstehen, können unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnliche Belastungen in die Steuererklärung eingetragen werden. Das gilt auch für Mieter, wenn beispielsweise Schönheitsreparaturen nötig sind, die der Vermieter nicht übernimmt.

Konkret können folgende durch Unwetter hervorgerufene Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden:

  • Kosten für Bauarbeiten, Reparaturen oder Instandsetzungsmaßnahmen, die existenziell wichtige Bereiche am Haus oder an der Wohnung betreffen. Gemeint sind damit zum Beispiel zerbrochene Fensterscheiben, kaputte Haustüren oder unterspülte Grundmauern. Personenkraftwagen, Gartenterrassen, Garagen oder Ähnliches werden hingegen nicht als existenziell notwendig angesehen und somit auch nicht berücksichtigt.
  • Kosten für die Anschaffung von Möbeln, Hausrat oder Kleidung, die durch die unwetterbedingten Schäden nutzlos geworden sind; sogenannte Vermögensgegenstände wie kostbare Bilder und Antiquitäten oder die wertvolle Briefmarken- bzw. Münzsammlung fallen allerdings nicht darunter. Der Betrag, der in den Notfällen jeweils angesetzt werden kann, orientiert sich immer am sogenannten Zeitwert der unbrauchbar gewordenen Gegenstände. Wichtig ist also, was die irreparabel beschädigten Objekte zum Zeitpunkt der Beschädigung oder Zerstörung noch wert waren. Der Neuwert jener Sachen, die die Betroffenen nach dem Unglück kaufen, ist nicht maßgeblich. In die Steuererklärung eintragen lässt sich ausschließlich der Wiederbeschaffungswert für ein Objekt, das dem kaputtgegangenen Gegenstand in den Kategorien Alter, Art, Wert und Güte gleicht.

Wer solche unwetterbedingten Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen geltend machen will, muss folgende Bedingungen beachten:

  • Der Schaden darf nicht durch eigenes Verschulden bzw. durch einen Dritten verursacht worden sein. Er muss sich auf ein sogenanntes unabwendbares Ereignis – also zum Beispiel auf Blitzeinschlag, Starkregen, Hagel oder Sturm – zurückführen lassen.
  • Betroffene müssen alle Versicherungsmöglichkeiten ausgeschöpft haben: Einen Abzug der Kosten zur Schadensbeseitigung und Wiederbeschaffung lässt der BFH nur zu, wenn es keine Möglichkeit gab, eine „allgemein zugängliche und übliche Versicherung“ schließen. Dazu zählen beispielsweise eine Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung – nicht aber eine sogenannte Elementarversicherung gegen Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch.
  • Hat das Unwetter-Opfer von einer Versicherung eine Erstattung bzw. andere finanzielle Hilfen erhalten, sind die Schadenskosten um diese Beträge zu kürzen.
  • Die Schadensbeseitigung und die Wiederbeschaffung von Zerstörtem sollten in einer gewissen zeitlichen Nähe zum Schadenseintritt stattfinden. Konkret: Das Finanzamt akzeptiert Erwerbungen und Reparaturarbeiten innerhalb von drei Jahren nach dem Unwetterereignis.
  • Das Finanzamt kann die Vorlage von Rechnungen und anderen geeigneten Nachweisen verlangen, um die Schadenskosten und deren ordnungsgemäße Begleichung zu belegen.

Gut zu wissen: Bei den außergewöhnlichen Belastungen berechnet der Fiskus zunächst einmal für jeden Einzelnen eine sogenannte zumutbare Eigenbelastung, die sich individuell an der Höhe der Einkünfte, dem Familienstand und der Kinderanzahl orientiert. Erst Kosten, die diese Zumutbarkeitsgrenze überschreiten, wirken sich steuermindernd aus. Neben den unwetterbedingten Kosten fallen zum Beispiel auch Krankheits- oder Kurkosten in die Kategorie der außergewöhnlichen Belastungen.

Katastrophenerlasse sichern Steuererleichterungen

Wüten Unwetter in einer ganzen Region oder in mehreren Regionen, so kann das zuständige Finanzministerium auf diese breitenwirksamen Ereignisse reagieren: Katastrophenerlass lautet das Stichwort in diesem Zusammenhang. Konkret bedeutet das, dass der Fiskus den Geschädigten entgegenkommt, um unbillige Härten zu vermeiden. So können zum Beispiel besondere Steuererleichterungen oder bestimmte vereinfachende Verfahrensregeln beschlossen werden. Gelten solche Erlasse, ist es im Allgemeinen auch leichter, Kosten für die Schadensbeseitigung als außergewöhnliche Belastungen abzusetzen. Grundsätzlich entscheidet das jeweilige Finanzministerium von Fall zu Fall, welche Erleichterungen in welchem Umfang gewährt werden.

Mann auf offener Straße in Worms niedergestochen

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Polizei
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Am Mittwoch (7. Juli 2021) kam es zu einem Messerangriff in Worms. Ein 29-jähriger Mann wurde bei dem Angriff mit der Stichwaffe schwer verletzt und musste in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Der 29 Jahre alte Mann hielt sich gegen 19:00 Uhr in Begleitung eines Freundes, im Bereich der Kämmererstraße in der Stadt Worms auf. Ohne Vorwarnung und ohne bislang bekannte Gründe wurde er plötzlich von zwei Tätern angegriffen.

Die Kriminalpolizei ermittelt

Bei dem Angriff setzten die beiden Täter neben Schlägen und Tritten auch ein Messer ein und fügten dem 29-Jährigen schwere Verletzungen zu. Beim Versuch des Begleiters den Streit zu schlichten, wurde dieser ebenfalls leicht verletzt. Ein zufällig vorbeikommender Mitarbeiter des Ordnungsamts der Stadt Worms konnte dem Geschädigten zu Hilfe eilen, worauf einer der Angreifer mit einem Pkw flüchtete.

Der Schwerverletzte 29-jährige Mann musste in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Die Kriminalpolizei Worms hat die Ermittlungen aufgenommen. Am Tatort wurden noch am späten Abend durch die Kripo erste Spurensicherungsmaßnahmen durchgeführt. Weitere Hintergründe zu den Tätern und deren Motiv sind derzeit Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Neues Ausbildungsprojekt für junge Menschen in Mainz

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Als Teil des Hilfsprogramms „REACT EU“ der Europäischen Union als Reaktion auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt und die Wirtschaft wird durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung „JUMP mit Zusatzqualifikation zum Ausbildungsstart“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.

Projekt für junge Menschen, die noch keine Ausbildung abschließen konnten

„Angesprochen sind dabei motivierte junge Menschen bis 25 Jahre mit einem Schulabschluss aus Mainz-Bingen, die in Folge der Corona-Pandemie kein Ausbildungsverhältnis aufnehmen konnten, betriebsbedingt abbrechen mussten oder bislang keine Erstausbildung abschließen konnten.“, erklärt Nina Keller, Leitung der politischen und beruflichen Bildung Mainz.

Aktuell gibt es 15 Plätze für Teilnehmende aus Mainz und 15 Plätze für den Kreis Mainz-Bingen. Die Coachings finden im IB Bildungszentrum Mainz, Neubrunnenstraße 8, 55116 Mainz, statt. Ein laufender Einstieg ist möglich. Die Teilnehmenden werden dabei über den Zeitraum von 6 Monaten durchschnittlich 1 Termin pro Woche wahrnehmen, sowie phasenweise externe Zusatzqualifizierungen erlangen und Praktika haben. Die Termine in Mainz und Ingelheim erfolgen nach Vereinbarung, Fahrtkosten werden erstattet. Der Projektzeitraum ist vom 1. Juni 2021 bis 31. Dezember 2022.

Kontakt/Weitere Informationen:

IB Südwest gGmbH
IB Bildungszentrum Mainz
Neubrunnenstraße 8, 55116 Mainz

Ansprechpartnerin: Nina Keller
Telefon: 06131 60 38 253
Email: Nina.Keller@ib.de
Homepage: internationaler-bund.de

Über den IB

Die IB Südwest gGmbH bietet in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ein weitverzweigtes Netz von gemeindenahen Bildungsangeboten, Wohn-, Beratungs- und Betreuungsformen an.

2.400 Mitarbeiter sind an rund 170 Standorten aktiv. Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe des Internationalen Bundes (IB), Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.

Neue Vinothek in Hochheim soll die Vielfalt der Weine erlebbar machen

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Am 9. Juli 2021 eröffnet in Hochheim am Main erstmalig eine Tourist-Info. Zu finden ist diese im Erdgeschoss des Hochheimer Rathauses in der Burgeffstraße 30. Neben allgemeinen Serviceleistungen wie Auskunftserteilung und Prospektausgabe, finden sich dort auch regionale Produkte und Geschenkideen. In der angeschlossenen Vinothek lässt sich die Vielfalt der Hochheimer Weine und Sekte von über 20 Weingütern entdecken.

„Ich freue mich sehr darüber, dass Hochheim, als anerkannter Tourismusort des Landes Hessen, mit der Tourist-Info das touristische Angebot erweitern und dem Tourismus in Hochheim damit einen größeren Stellenwert einräumen kann“, stellt Dirk Westedt, Bürgermeister der Stadt Hochheim am Main, fest.

Serviceleistungen

Die Tourist-Info versteht sich als Dienstleister für Gäste, Bürger sowie Neubürger Hochheims. Das Serviceangebot reicht von allgemeinen Informationsangeboten und Prospektausgabe und -versand bis hin zu einem ausgesuchten Angebot an regionalen, teils fair gehandelten, Produkten wie beispielsweise verschiedene Honige aus dem Regionalpark, eigens für Hochheimer hergestellte Fruchtaufstriche von der Manufaktur Knorzelstube aus Geisenheim oder GEPA-Kaffee mit Hochheim-Motiv. „Bei der Auswahl der Produkte haben wir bewusst auf Regionalität Wert gelegt, um ein Zeichen zu setzen und unsere Verbundenheit mit Hochheim und der Region zu unterstreichen“, macht die Leiterin der Tourist-Info, Kerstin Koschnitzki, deutlich. Die Angebote sollen nach und nach erweitert werden. So ist beispielsweise auch ein Ticketverkauf für Hochheimer Veranstaltungen geplant.

Gastfreundschaft Hochheims

„Wie viele andere reisefreudige Hochheimer, habe auch ich auf den vielen meiner Reisen die Gastfreundschaft als ein sehr hohes Gut schätzen gelernt. Mit der Tourist-Info als Anlaufstelle für Gäste kann Hochheim am Main als Wein- und Sektstadt den Menschen aus der Region oder auch fernen Ländern seine eigene Form der Gastfreundschaft entgegenbringen“, so der Leiter des Amtes für Stadtmarketing, Dirk André Krams, zu seiner Motivation hinter dem Projekt. Hochheim am Main Marketing hat sich über Jahre hinweg zielgerichtet im Teilbereich Tourismus bis hin zur jetzigen Eröffnung weiterentwickelt. Durchschnittlich 40.000 Übernachtungen und ca. 800.000 Tagesbesucher pro Jahr sind die einfachen Zahlen dahinter. Selbst in Auftrag gegebene Analysen oder die Auswertung von Studien der Hochschule Geisenheim zum Weintourismus gaben dem Hochheimer Stadtmarketing die Grundlage für die vergangenen und zukünftigen Maßnahmen. Klares Ziel ist es, das Markenzeichen Hochheims als Wein- und Sektstadt zum einen zu wahren als auch in der Region und darüber hinaus zu verbessern. „Hochheim hat durch seine sehr gute Verkehrsanbindung und seine zentrale Lage genau in der Mitte des Rhein-Main-Gebiets eine hervorragende Ausgangsposition um den Tourismus zum Wohle der Stadt zu nutzen“, so Krams zur Bedeutung des Tourismus als Wirtschaftsfaktor für unterschiedliche Unternehmen und Branchen der Stadt.



Kooperationspartner

Neben ortsansässigen Kooperationspartnern wie beispielsweise die Hochheimer Stadtführer oder das Daubhäuschen hat die Tourist-Info Kooperationen mit anderen Tourist-Informationen in der Region geschlossen. So liegen beispielsweise gegenseitig Prospekte in den Tourist-Informationen von Wiesbaden, Mainz, Eltville, Geisenheim und auch in Frankfurt aus. Diese Kooperationen sollen mit der Zeit weiter ausgebaut werden und neue hinzukommen. „So lässt sich ein Netzwerk aufbauen, von dem alle gleichermaßen profitieren“, ergänzt Koschnitzki.

Vinothek

Die an die Tourist-Info angeschlossene Vinothek soll die Vielfalt der Hochheimer Weine und Sekte erlebbar machen. In ersten Gesprächen mit Martin Mitter, dem Vorsitzenden des Hochheimer Weinbauvereins, stieß die Idee einer Vinothek in Hochheim auf offene Ohren. Dem Aufruf der Stadt Hochheim am Main folgten über 20 Weingüter und diese bieten nun ihre Weine und Sekte in der Vinothek zum Kauf an. Über „den großen Anklang und die Bereitschaft der Hochheimer Weingüter an diesem Projekt mitzuwirken“ freut sich die Leiterin der Tourist-Info. Jedes Weingut kann einen Wein oder Sekt in der Vinothek anstellen. Dieser kann unterjährig auch getauscht werden. Im freien Ausschank wird immer der Krönungswein der amtierenden Hochheimer Weinkönigin angeboten. Ansonsten ist ein wöchentlicher Wechsel des offenen Weinangebotes geplant.

Sobald das Durchführen von Veranstaltungen wieder möglich ist, sollen auch kleine Weinproben und andere ausgesuchte Veranstaltungen in der Tourist-Info stattfinden.

„Die Tourist-Info mit angeschlossener Vinothek soll ein Ort der Inspiration und Begegnung sein“, wünscht sich Kerstin Koschnitzki.

Planung und Umsetzung

Mit dem Umbau des Rathauses hat sich die Möglichkeit ergeben, im Erdgeschoss des Gebäudes die erste Tourist-Info in Hochheim am Main einzurichten. Ein ehemaliges Büro, rechts neben dem Empfang des Rathauses, wurde hierzu umfunktioniert. Die Wände zum Empfangsbereich hin wurden durchbrochen, um so einen einladenden Raum zu schaffen. Mit der Planung der Tourist-Info wurde das Architekturbüro honeyandspice aus Wiesbaden beauftragt. „Die Zusammenarbeit mit der Innenarchitektin Andrea Krausmann war für die Tourist-Info außerordentlich gewinnbringend. Sie hat uns bei der Planung und Umsetzung vorbildlich unterstützt und ausgefeilte Ideen mit eingebracht“, erläutert Kerstin Koschnitzki.

Die Schreinerarbeiten für die Inneneinrichtung der Tourist-Info wurden zum einen durch eine ortsansässige Schreinerei und zum anderen durch die Rheingau Werkstätten Rüdesheim des St. Vincenzstift vorgenommen. „Wir möchten regionale und soziale Verantwortung übernehmen und haben uns daher für entsprechend geeignete Partner entschieden“, berichtet Kerstin Koschnitzki weiter.

Das Team dahinter

Angesiedelt ist die Tourist-Info im Sachgebiet Hochheim am Main Marketing. Unter der Woche wird die Tourist-Info vom städtischen Empfangspersonal Andrea Haden und Cathrin Preis betreut. An den Wochenenden stehen Yvonne Lauer und Jasmine Trippe, zwei 450-Euro-Kräfte, für die Gäste und Hochheimer zur Verfügung. „Um die Mitarbeiterinnen bestmöglich auf ihre Aufgabe vorzubereiten, haben wir bereits im Februar damit begonnen, diese in den verschiedenen Themengebieten umfangreich zu schulen“, berichtet Kerstin Koschnitzki. Da aufgrund der Corona-Pandemie keine persönlichen Schulungen möglich waren, wurden diese überwiegend online durchgeführt. Nur die nötigsten Termine, wie etwa eine Stadtführung durch Hochheim oder eine Weinverkostungsschulung wurden, nach negativem Corona-Testergebnis, mit persönlicher Anwesenheit durchgeführt. „Die vermittelten Inhalte werden zukünftig weiter vertieft. Parallel dazu werden die gemachten Erfahrungen evaluiert und entsprechend wird nachgebessert“, so Dirk André Krams, Leiter des Amtes für Stadtmarketing, Kultur und Vereine.

Auch wurde gemeinsam ein Leitbild für die Tourist-Info erarbeitet, an welchem die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen stetig weiterarbeiten. Kerstin Koschnitzki bekräftigt „eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Team ist sehr wichtig. Zudem sollen die Kolleginnen Freude an der Arbeit in der Tourist-Info haben und sich am Arbeitsplatz wohlfühlen. Eigene Ideen zur Weiterentwicklung der Tourist-Info sind ausdrücklich erwünscht“.

Die Tourist-Info mit angeschlossener Vinothek steht zu folgenden Öffnungszeiten zur Verfügung:

Montag:            08.30 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 16.00 Uhr

Dienstag:         08.30 – 12.00 Uhr

Mittwoch:         08.30 – 12.00 Uhr

Donnerstag:     14.00 – 18.00 Uhr

Freitag:            08.30 – 12.00 Uhr sowie 15.00 – 18.00 Uhr

Samstag:         12.00 – 17.00 Uhr (Apr. – Okt.) / 12.00 – 15.00 Uhr (Nov. – März)

Sonntag:          11.00 – 16.00 Uhr (Apr. – Okt.) / 13.00 – 16.00 Uhr (Nov. – März)

Erreichbar ist die Tourist-Info unter der Telefonnummer 06146 900-333 oder per E-Mail unter tourismus@hochheim.de. Alle Informationen können auch auf der Internetseite www.hochheim-tourismus.de abgerufen werden.