Das erste ambulante Kinderpalliativteam in Rheinland-Pfalz hat mit seiner Arbeit begonnen. Die Ärzte und Pflegefachkräfte von „iMPaICT“ kümmern sich um Kinder mit lebensverkürzenden und lebensbedrohlichen, also nicht heilbaren Krankheiten mit begrenzter Lebenserwartung.
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Eine große Entlastung für die Familien
Das Kinderpalliativteam sorgt dafür, dass diese Familien – vor allem in akuten Krisenzeiten und in der letzten Lebensphase – ihre begrenzte gemeinsame Zeit nicht mit langen Arztbesuchen und Klinikaufenthalten verbringen müssen, sondern zusammen in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Nicht nur in Corona-Zeiten eine unglaubliche Entlastung für die Familien. Die mobilen Ärzte und Pflegefachkräfte besuchen die kleinen Patienten im Umkreis von 120 Kilometern um Mainz zu Hause. Ergänzend zu den ambulanten Pflegediensten begleitet und berät das Kinderpalliativteam Familien in Sachen Medikamente und Behandlungen, lindert Schmerzen und hilft bei allen Fragen rund um den Gesundheitszustand und die Lebensqualität des Kindes und der Familie.
„Wir begleiten betroffene Familien 24 Stunden am Tag 365 Tage im Jahr auf dem schwierigen Weg und schaffen somit Entlastung in Zeiten großer Belastung“, so die ärztliche Leitung, Dr. Carola Weber. Mit diesem Angebot wird eine große Lücke in der ambulanten Palliativversorgung von schwerstkranken, sterbenden Kindern und Jugendlichen geschlossen.
Der Träger, die „Zentrum für ambulante Hospiz- und Palliativversorgung Mainz/Rheinhessen gGmbH“ unter dem Dach des Mainzer Hospizes, arbeitet bei der Implementierung einer spezialisierten ambulanten pädiatrischen Palliativversorgung (SAPPV) im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit dem „Universitärem Centrum für Tumorerkrankungen (UCT)“ eng mit dem Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin der Universitätsmedizin Mainz zusammen.
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Uwe Vilz, Geschäftsführer und Mit-Initiator des SAPPV-Programms
„Bisher gab es für die besonderen Belange der Kinder und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz kein eigenes Team, das eine pädiatrische SAPV (SAPPV) anbietet. Es war uns daher ein zentrales Anliegen, im Einzugsgebiet unseres bereits bestehenden ehrenamtlich besetzten ambulanten Kinder -und Jugendhospizdienst Mobile in Kooperation mit der Universitätsmedizin Mainz ein erstes SAPPV-Team aufzubauen. Unser Know-how, welches wir bereits in der Erwachsenen-Palliativversorgung sammeln konnten, bringen wir ein, um eine spezialisierte Betreuung der Kinder und ihrer Familien zu ermöglichen“ sagte Uwe Vilz, Geschäftsführer und Mit-Initiator des SAPPV-Programms.
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Rechtsanspruch auf eine ambulante Palliativversorgung
Ein weiterer wichtiger Meilenstein für die Zukunft ist die Erarbeitung eines eigenen Versorgungsvertrages für die pädiatrische SAPV gemeinsam mit den Krankenkassen. „So tragen wir dazu bei, den Rechtsanspruch auf eine ambulante Palliativversorgung für lebenslimitierend erkrankte Kinder und Jugendliche umzusetzen und den bestehenden Bedarf in unserer Versorgungsregion abzudecken.“ formulierte Katja Pröhl, die pflegerische Leitung.
Dass dieses neue Angebot nun zustande kam, ist wesentlich den Rotary-Clubs RC Mainz, RC Mainz-Rheinhessen und RC Ingelheim, dem Rotary Distrikt 1860, sowie Rotary International zu verdanken. Sie haben in der Aufbauphase mit 350.000 Euro großartige finanzielle Unterstützung geleistet. „Wir sind sehr dankbar für die finanzielle Unterstützung in der Zeit des Aufbaus durch Rotary“ äußerte ein sichtlich zufriedener Martin Weber „Und auch die Mainzer Hospizgesellschaft steuerte knapp 150.000 Euro dazu bei – ohne diese beiden Anschubfinanzierungen wäre es sicher nicht möglich gewesen, die SAPPV aufzubauen.“
Corona-Schnelltests müssen ab Montag (11. Oktober 2021) in den meisten Fällen selbst bezahlt werden. Das haben Bund und Länder bereits im August beschlossen. Für viele Ungeimpfte wird das nun teuer. Damit möchte man ihnen einen weiteren Anreiz geben, sich doch noch impfen zu lassen.
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Impfdosen und Termine sind ausreichend vorhanden
Mit der aktuellen Woche endet auch das seit Anfang März finanzierte Angebot der kostenlosen Bürgertests für alle. Grund dafür ist, dass die meisten Menschen in Deutschland bereits die Möglichkeit hatten, sich gegen Corona impfen zu lassen. Es gibt ausreichend Impfdosen und Termine in den Zentren, sowie in Hausarztpraxen. Eine dauerhafte Übernahme der Testkosten durch die Steuerzahler sei daher nicht länger nötig, heißt es in dem Beschluss.
Menschen ohne coronaspezifische Symptome, die keinen anderweitigen Anspruch aus der Coronavirus-Testverordnung haben, müssen den Test damit grundsätzlich selbst bezahlen. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, haben jedoch auch weiterhin einen Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest pro Woche.
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Folgende Personen können sich weiterhin kostenfrei testen lassen:
Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren und drei Monaten;
Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (z.B. Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel)
Personen, die sich wegen einer Corona-Infektion in Quarantäne begeben mussten, wenn sie sich zur Beendigung testen lassen müssen
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Testung für Minderjährige und Schwangere bis Jahresende kostenfrei
Zudem können sich bis zum 31. Dezember 2021 alle, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig sind, noch kostenlos testen lassen. Das Gleiche gilt auch für Schwangere. Obwohl auch für diese Personengruppen eine allgemeine Impfempfehlung besteht, soll ihnen noch bis zum Jahresende die Möglichkeit gegeben werden, sich über die Impfangebote zu informieren und diese in Anspruch zu nehmen.
Wer nach dem Ende der so genannten allgemeinen Bürgertestung am 11. Oktober einen kostenlosen Test in Anspruch nehmen möchte, muss sich bei der Teststelle ausweisen und den persönlichen Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest aus einem der oben genannten Gründen belegen. Wer beispielsweise aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen.
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Kosten von bis zu 40 Euro pro Test
Das Bundesgesundheitsministerium gibt keinen Preis vor und plant derzeit keine Regulierung. Bisher variieren die Preise für Antigen-Schnelltests laut Verbraucherzentrum zwischen 18 und 40 Euro. Einige Medien berichten allerdings auch von Preisen knapp unter 15 Euro. Es ist deshalb ratsam, Preise zu vergleichen.
Bei der Wahl des Testzentrums sollte man darauf achten, dass dieses durch den öffentlichen Gesundheitsdienst zertifiziert und die Tests durch das Paul-Ehrlich-Institut geprüft und beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet sind.
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Corona-Änderungsverordnung in Rheinland-Pfalz tritt in Kraft
Am Freitag (8. Oktober 2021) wurde die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung durch das Gesundheitsministerium in ihrer Gültigkeit verlängert. Die Änderungsverordnung tritt am Sonntag, 10. Oktober, in Kraft. Zum Bericht: Planungssicherheit für Advents- und Weihnachtsmärkte
Die Öko Service GmbH ruft ein Tiefkühlprodukt zurück. Wie das Unternehmen mitteilt, wurden in einer Probe Keime des Darmbakteriums Escherichia Coli (STEC/VTEC) nachgewiesen. Nach der Stellungnahme des BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) sind alle VTEC/STEC als potentielle Enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC) anzusehen.
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Erreger kann dramatisch verlaufende Infektionen auslösen
Durch EHEC verursachte Darmerkrankungen wurden vornehmlich unter dem Namen enterohämorrhagische Colitis bekannt. EHEC-Infektionen zählen zu den häufigsten Ursachen für Lebensmittelvergiftungen. Der Erreger ist hoch infektiös: 10 – 100 Individuen sind für eine Erkrankung ausreichend. Die Bakterien können dramatisch verlaufende Durchfallerkrankungen hervorrufen. Als lebensbedrohliche Komplikation kann sich insbesondere bei Kindern unter sechs Jahren, älteren Menschen oder abwehrgeschwächten Personen in fünf bis zehn Prozent der Erkrankungen im Anschluss an die genannten Darmsymptome ein hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS) entwickeln. Dieses ist hauptsächlich gekennzeichnet durch eine Schädigung der Blutgefäße, der roten Blutkörperchen und der Nieren, was häufig eine Dialyse erforderlich macht. Als weitere Komplikationen können Hirnblutungen, neurologische Störungen und Schädigungen an anderen Organen (Bauchspeicheldrüse, Herz) auftreten.
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Folgendes Produkt ist betroffen:
Produkt: Rewe Bio 6-Kräuter
Verpackungseinheit: 50 g
Haltbarkeit: MHD 07.2022
Los-Kennzeichnung: L1189F33
EAN: 4388844006539
Hersteller: Öko Service GmbH
Produktabbildung: Öko Service GmbH
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Kunden bekommen ihr Geld zurück
Andere Produkte mit anders lautenden Mindesthaltbarkeitsdaten und Chargen sind nicht von dem Lebensmittelrückruf betroffen. Kunden können das Produkt im jeweiligen Markt zurückgeben. Sie bekommen dann den Kaufpreis erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.
Um die großartige Spende in Form eines Avatars und dem dazugehörigen Tablet an den Förderverein für Tumor- und Leukämiekranke Kinder e.V. Mainz zu übergeben, reiste Herr Prof. Dr. med. Dirk Jäger, ehrenamtlicher Vorstandsvorsitzender der in München ansässigen Bristol Myers Squibb-Stiftung Immunonkologie nach Mainz.
Zugang zur eigenen Schule dank modernster Technik
„Dass, dank modernster Technik jungen Schülerinnen und Schülern während ihres stationären Aufenthaltes der Zugang zur eigenen Schule und Klassenkameraden ermöglicht werden kann, ist ein wichtiger Meilenstein, den ich sehr unterstütze. Als Onkologe und als Vorstandsvorsitzender der Stiftung freut es mich besonders, dass dieses innovative Projekt in Mainz bereits deutlich etabliert ist.“, so Herr Prof. Dr. med. Dirk Jäger, welcher neben seiner ehrenamtlichen Tätigkeit Direktor der Abteilung Medizinische Onkologie im Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) Heidelberg ist.
Der Avatar ist ein Telepräsenzroboter, der an Krebs erkrankten Kindern und Jugendlichen mittels App auf dem Tablet die Teilnahme am Schulunterricht in ihrer Stammschule trotz des Klinikaufenthalts ermöglicht. Ende vergangenen Jahres konnte der Förderverein für Tumor- und Leukämiekranke Kinder e.V. Mainz seinen ersten Avatar an einen jungen Patienten ausgeben; mittlerweile sind bereits vier Avatare im Einsatz.
Spende an den Fördererverin für Leukämie- und Krebskranke Kinder Mainz e.V.
Kai Leimig, Vorstand des Fördervereins dazu
Kai Leimig, Vorstand des Fördervereins für Tumor- und Leukämiekranke Kinder e.V. Mainz nahm dankbar den Avatar für Mia entgegen. „Obwohl bereits an den Heimatschulen von vier Patientinnen und Patienten Avatare durch den Förderverein eingesetzt werden, besteht zusätzlicher Bedarf. Wir freuen uns sehr, dass durch die Bristol Myers Squibb-Stiftung Immunonkologie nun auch Mia die Chance hat, wieder am Schulunterricht teilzunehmen. Aufgrund der begeisterten Rückmeldungen der anderen Nutzerinnen und Nutzer wissen wir, wie wichtig nicht nur die Teilnahme am Unterricht ist, sondern auch der Kontakt zu den Mitschülern.“
Mehr über die Bristol Myers Squibb-Stiftung
Ziel der Stiftung aus München ist die Verbesserung der Lebenserwartung und der Lebensqualität von Krebspatienten. Seit ihrer Gründung 2016 ist die gemeinnützige Stiftung deutschlandweit aktiv, fördert Projekte Dritter, initiiert aber auch eigene operative Maßnahmen wie die Initiative „Avatar“, welche seit Mai diesen Jahres sukzessive über ganz Deutschland ausgeweitet wird.
Die Initiative der Stiftung, die von Fußball-Nationalspieler Emre Can als Avatar-Botschafter unterstützt wird, steht für soziale Teilhabe junger Menschen und Wissensvermittlung mithilfe von Digitalisierung
Am Freitagabend (8. Oktober 2021) gegen 20:40 Uhr kam es zu einem schweren Verkehrsunfall auf der Autobahn A5 bei Mörfelden-Walldorf in Fahrtrichtung Frankfurt. Daran beteiligt waren ein Sattelzug und ein VW Passat.
Alarmiert wurde mit dem Stichwort „Eingeklemmte Person“
Zwei Frauen waren in einem VW Passat die Autobahn unterwegs, als es rund 300 Meter vor dem Rastplatz Kaiserstein aus bislang ungeklärter Ursache zum Zusammenstoß mit dem Sattelzug aus der Türkei kam. Bei der Alarmierung wurde die Feuerwehr Mörfelden-Walldorf darüber informiert, dass eine Person im Fahrzeug eingeklemmt sei.
Beim Eintreffen der Einsatzkräfte hatten sich die beiden Frauen bereits eigenständig aus dem VW befreien können und wurden vor Ort von Ersthelfern betreut. Kurz darauf traf auch der Rettungsdienst an der Unfallstelle ein und übernahm die Versorgung der Frauen. Eine der beiden wurde bei dem Unfall verletzt und in eine Klinik nach Frankfurt gebracht. Die zweite Frau verblieb an der Unfallstelle. Über den gesundheitlichen Zustand des LKW-Fahrers ist bislang nichts bekannt.
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Beide Fahrzeuge wurden abgeschleppt
Der VW wurde im Frontbereich stark beschädigt und musste von der Unfallstelle abgeschleppt werden. Der Sattelzug wurde bei dem Unfall am Auflieger beschädigt und wurde ebenfalls abgeschleppt.
Die Einsatzkräfte der Feuerwehr sicherten die Einsatzstelle ab und leuchteten sie aus. Zudem wurde der Brandschutz an der Unfallstelle sichergestellt. Die Polizei hat die Ermittlungen zu der Unfallursache und dem dabei entstandenen Sachschaden aufgenommen.
Für die Dauer der Rettungs- und Abschleppmaßnahmen mussten zwei Fahrspuren vollgesperrt werden. Im Einsatz war die Feuerwehr mit sechs Fahrzeugen und 20 Einsatzkräften, der Rettungsdienst mit drei Fahrzeugen, die Polizei sowie ein Notarzt.
Die Polizei hat am Mittwoch (6. Oktober 2021) im Kreis Groß-Gerau einen Lastwagen mit mehr als 100 Kilogramm Marihuana gestoppt. Vier Tatverdächtige wurden durch die Polizeibeamten auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern in Untersuchungshaft genommen. Weitere Maßnahmen wurden sofort eingeleitet. Der Polizei gelang ein Schlag gegen die Drogenkriminalität.
Umfangreiche Ermittlungen über die Landesgrenzen hinaus
Den Festnahmen und der Beschlagnahme waren umfangreiche Ermittlungen der Kriminalpolizei Kaiserslautern vorausgegangen. Am Mittwochabend erfolgte dann der Zugriff an mehreren Orten gleichzeitig.
Im Kreis Groß-Gerau nahmen die Beamten drei Tatverdächtige im Alter von 25 bis 34 Jahren fest. Eine 23-Jährige wurde in Alzey festgenommen. In einem Lastwagen, mit dem die Männer unterwegs waren, fanden Einsatzkräfte der Polizei und des Zolls insgesamt 118 Kilogramm Marihuana. Das Rauschgift war in einer doppelten Dachkonstruktion eingebaut.
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Hausdurchsuchungen in Mainz und Alzey
Bei weiteren Hausdurchsuchungen in der Landeshauptstadt Mainz und in Alzey stellten die Drogenfahnder noch mehr Betäubungsmittel sicher. Die Beamten beschlagnahmten:
zehn Kilogramm Haschisch
drei Kilogramm Amphetamin
mehrere Gramm Kokain
mehrere Gramm Marihuana
Eine Pumpgun
eine scharfe Pistole
Mehrfach Munition
160.000 Euro Bargeld
Zwei Fahrzeuge der Verdächtigen wurde beschlagnahmt
Haftbefehl wegen Fluchtgefahr
Der Gruppe werden mehrere Verbrechen nach dem Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen. Gegen Einzelne wird zudem wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt. Am Donnerstag wurden die Verdächtigen einem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Kaiserslautern vorgeführt. Die Verdächtigen äußerten sich nicht zu den Vorwürfen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern ordnete das Gericht Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr an. Die Verdächtigen wurden in verschiedene Justizvollzugsanstalten gebracht. Die Ermittlungen dauern an.
Blaulicht-Report Rheinland-Pfalz: Am Freitag (08. Oktober 2021) kam gegen 18:25 Uhr zu einem Verkehrsunfall mit hohen Sachschaden. Ein Autofahrer meldete der Polizei, dass ein weißer BMW in einem Hühnergehege in der Nähe von Schweighausen verunfallt sei.
Erst über den Acker und dann in den Hühnerstall
Der Unfall stellte sich der Polizei so dar, dass der alleinbeteiligte BMW-Fahrer die Kreisstraße K8 aus Becheln kommend in Fahrtrichtung Schweighausen befuhr. Im Bereich der Einmündung zur Landstraße L322 wollte der Fahrer nach Links in Fahrtrichtung Nassau abbiegen. Aufgrund zu hoher Geschwindigkeit kam er mit seinem BMW nach Links von der Straße ab. Nach dem Verlassen der Fahrbahn durchquerte er noch rund 60 Meter Ackerfläche und landete zum Abschluss in einem Hühnergehege.
Neben dem weißen BMW wurden ein Verkehrszeichen und die Umzäunung des Hühnergeheges beschädigt. Bei der Verkehrsunfallaufnahme wurde durch die Polizei Alkoholgeruch wahrgenommen. Der 19-jährige Fahrer hatte eine Atemalkohol von 0,35 Promille. Es wurde eine Blutprobe entnommen. Der Führerschein wurde aufgrund des geringen Alkoholwertes zunächst nicht sichergestellt.
Am Freitag (8. Oktober 2021) wurde die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung durch das Gesundheitsministerium in ihrer Gültigkeit verlängert. Die Änderungsverordnung tritt am kommenden Sonntag, 10. Oktober, in Kraft.
Gesundheitsminister Clemens Hoch dazu
„Wir kommen in der Pandemiebekämpfung weiter voran. Unser Warnstufenkonzept hat sich bewährt und wird daher fortgesetzt. In diesem Jahr wird es wieder Martinsumzüge geben können. Diese werden als Veranstaltung ohne Kontakterfassungspflicht ermöglicht und können auch von Musikgruppen begleitet werden. Das ist ein schönes Signal in Richtung mehr Normalität vor allem für Familien mit Kindern. Das Laternenbasteln kann also losgehen“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch.
Planungssicherheit für Advents- und Weihnachtsmärkte
Darüber hinaus können sich die Menschen in Rheinland-Pfalz auch auf Weihnachtsmärkte freuen. „Wir arbeiten in enger Abstimmungen mit der kommunalen Familie daran, dass wir uns im Land sicher in Adventsstimmung bringen können. Zum jetzigen Zeitpunkt steht dem Genuss von Glühwein und gebrannten Mandeln nichts im Wege“, so der Minister. Es sei vorgesehen, dass zeitnah gemeinsam mit der kommunalen Familie Regelungen insbesondere zur Praktikabilität von Kontrollen des 2Gplus -Modells erarbeitet werden, die den genauen Veranstaltungsrahmen festlegen und somit auch den Organisatoren von Advents- und Weihnachtsmärkten Planungssicherheit geben.
Lockdown nach wie vor nicht mehr als Schutzmechanismus vorgesehen
Durch die Verlängerung regelt die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung auch weiterhin, dass in Rheinland-Pfalz künftig über die Sieben-Tage-Inzidenz hinaus, die Faktoren Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenauslastung wesentliche Maßstäbe für weitergehende Schutzmaßnahmen sein werden. Der Warnwert reicht von Stufe 1 bis Stufe 3, die jeweils dann ausgerufen werden, wenn mindestens zwei der drei Leitindikatoren erreicht werden. Ein möglicher Lockdown ist nach wie vor nicht mehr als Schutzmechanismus vorgesehen.
Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“
Dabei richtet sich der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ wie gehabt für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt nach der Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ bestimmt sich nach der Zahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100.000 Einwohner der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025. Ein Hospitalisierungsfall ist jede Person, die sich aufgrund einer COVID-19-Erkrankung in einem Krankenhaus zur stationären Behandlung aufgenommen wird. Der dritte Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz. Die aktuellen Werte dieser drei Leitindikatoren werden auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes veröffentlicht.
Weitere Verordnungen wurden verkündet
Gleichzeitig wurde am Freitag auch die vierte Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS CoV-2 in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe sowie in ähnlichen Einrichtungen verkündet.
Ebenfalls verkündet wurde die Zwölfte Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Schlachthöfen, Zerlegebetrieben und fleischverarbeitenden Betrieben.
Ab Montag (11.10.2021) gibt es auch neue Regelungen bei den Bürgertests. Alle Informationen und Änderungen erhaltet ihr im Bericht: Für viele Ungeimpfte wird das nun teuer.
Die K44 und deren Ortseinfahrt sind keine Rennstrecke. Dafür und somit für mehr Verkehrssicherheit will die Stadt Oppenheim sensibilisieren. Hierzu wurde jetzt eine gut sichtbare Geschwindigkeitsanzeige am Friedhof durch den städtischen Bauhof gesetzt und in Betrieb genommen.
„Die Geschwindigkeitsanzeige ist eine Maßnahme, um den vielen Verkehr besser zu regulieren, der gerade aktuell durch die Baustelle auf der B9 hier entsteht. Wir wollen die Sensibilität der Autofahrer, besonders auf Höhe des Friedhofs und des dortigen Fußgängeraufkommens, steigern und diese Stelle damit entschärfen“, erklärt die zuständige Erste Beigeordnete Silke Rautenberg (AL) den Hintergrund der Maßnahme. Trotz der geschilderten Situation in der Gaustraße sowie der engen Kurvensituation in der Gaustraße hat der Kreis bislang eine Tempo-30-Regelung hier abgelehnt.
In Groß-Gerau kam es am Freitag (8. Oktober 2021) gegen 14:30 Uhr zu einem Großeinsatz der Polizei und dem Sondereinsatzkommando. Mehrere Polizeikräfte sind in spezieller Schutzausrüstung und in Zivil in der Bruchstraße im Einsatz. Nach Informationen von BYC-News soll sich eine Person in einem Wohngebäude verbarrikadiert haben.
BYC-News ist vor Ort
Spezialkräfte der Polizei konnten den Tatverdächtigen gegen 15:15 Uhr aus dem Haus holen. Die Umstände warum es zu dem Einsatz kam sind bislang noch nicht bekannt.
Das Wohnhaus soll von dem Tatverdächtigen unter Wasser gesetzt worden sein. Mehrere Anwohner aus den umliegenden Häusern stehen auf der Straße und haben fassungslose Gesichter. Die Feuerwehr sowie der Rettungsdienst sind ebenfalls im Einsatz. Die Wasserversorgung am Wohnhaus wurde von den Stadtwerken auf der Straße abgestellt.
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Anwohnerin berichtet gegenüber BYC-News
„Wir wohnen in direkter Nachbarschaft zu dem Anwohner und er terrorisiert schon seit langer Zeit die Nachbarschaft. Er schreit Nachts laut herum und wir kommen seit Wochen nicht zur Ruhe. Das Ganze hat heute schon um 11:00 Uhr angefangen und die Polizei hat ihn dazu bewegen können, dass er sein Wohnhaus verlässt. Wir haben die Information von der Polizei erhalten, dass er sich nun freiwillig hat einweisen lassen.“, berichtet eine Anwohnerin gegenüber BYC-News.
„Wir sind froh, wenn das Ganze endlich ein Ende hat. Er hat wohl auch das gesamte Kellergeschoß unter Wasser gesetzt. Die Feuerwehr ist jetzt hier und pumpt das Wohnhaus leer.“, berichtet die Nachbarin weiter.
Ein Nachbar äußert sich gegenüber BYC-News
„Der Mann ist psyschich krank, das ist hier in der Nachbarschaft bekannt. Er lebt mit seiner Mutter in dem Haus. Er hat das gesamte Haus zerdeppert, alles kaputt geschlagen. Im ersten Stock hat er überall zerbrochenes Glas verteilt, hoch gestapelt, damit keiner reinkommt. Seine Mutter hat er aus dem Haus geworfen und übelst beschimpft und hat sich dann verbarikadiert. Der Mann hat seit sechs Monaten einen Betreuer, der auch heute Morgen bei ihm war. Der ist dann auch auf ihn losgegangen, war total aggressiv, weshalb der Betreuer die Polizei gerufen hat.“, teilt der Nachbar gegenüber BYC-News mit
„Daraufhin hat der Mann dann den Keller geflutet, hat Stromkabel aus den Wänden rausgerissen, damit keiner ins Haus kann. Hier kam dann immer mehr Polizei, mit Drohnen, Rammböcken, die komplette Straße war voll, alles war abgesperrt. Nach ungefähr vier Stunden hat er schließlich aufgegeben und die Polizei konnte ihn dann, nur in Unterhose und einer Socke bekleidet, abführen.“, berichtet ein weiterer Anwohner.
Die Feuerwehr pumpt den Keller leer
Wie ein Sprecher der Feuerwehr vor Ort gegenüber dieser Online-Zeitung berichtet: „Wir sind in die Bruchstraße alarmiert worden, da in etwa 20cm das Wasser im Keller des Wohnhauses steht. Wir sind mit Pumpen im Einsatz und legen das Kellergeschoß so gut wie möglich trocken. Wir sind mit 6 Einsatzkräften der Feuerwehr Berkach vor Ort“
Die Polizei Groß-Gerau teilt mit
Ein 51 Jahre alter Mann hat am Freitagmittag (08.10.) einen größeren Polizeieinsatz in der Bruchstraße ausgelöst und befindet sich jetzt in einer Fachklinik. Gegen 11.15 Uhr wurde die Polizei informiert, nachdem sich der Groß-Gerauer in dem Anwesen verbarrikadiert hatte. Ersten Erkenntnissen zufolge befand er sich in einem psychischen Ausnahmezustand, das teilet die Polizei um 15:50 Uhr mit.
Hierbei wurde eine Familienangehörige leicht verletzt und Möbelstücke beschädigt. Aufgrund der Gesamtsituation wurden unter anderem Spezialkräfte hinzugezogen. Der 51-Jährige konnte schließlich gegen 15 Uhr festgenommen und im Anschluss in eine psychiatrische Fachklinik gebracht werden. Im Zuge des Einsatzes kam es aufgrund von Absperrungen im Umfeld zu Verkehrsbeeinträchtigungen.
Am Samstag (9. Oktober 2021) gibt es einen Testlauf der Sirenen in der Stadt Ingelheim. Die Freiwillige Feuerwehr Ingelheim wird im gesamten Stadtgebiet den Probealarm in der Zeit von 12:00 Uhr bis 12.15 Uhr durchführen.
Es werden alle Alarmierungen getestet
„Ziel der Probealarmierung soll es sein, technische Störungen der Anlagen zu erkennen, aber auch die Ingelheimer Bürgerinnen und Bürger zu sensibilisieren und den Warnprozess transparenter zu gestalten“, so Dr. Christiane Döll, zuständige Dezernentin.
Getestet werden alle Alarmierungen, somit auch die Katastrophenschutzsignale. So wird am Samstag als erstes Signal das des Feueralarms ertönen: eine Minute Dauersignal mit zwei kurzen Unterbrechungen. Im Anschluss kommt das Katastrophenschutzsignal – eine Minute auf- und abschwellender Ton. Am Ende ertönt ein Entwarnungston für die Dauer von einer Minute.
PD Dr. med. Ralph Mücke vom Netzwerk „Komplementäre Onkologie Rheinhessen-Nahe“ informiert in seinem kostenfreien Vortrag am 20. Oktober im Haus des Gastes u. a. über den Stellenwert von Mikronährstoffen. Der Facharzt für Strahlentherapie setzt einen weiteren Schwerpunkt auf die ergänzenden Behandlungsmöglichkeiten von Haut- und Schleimhautreaktionen.
Die komplementäre Onkologie hat das Ziel, schulmedizinische Behandlungskonzepte sinnvoll zu unterstützen um die Verträglichkeit onkologischer Therapien zu verbessern und das Befinden der Patienten zu steigern. Bei den ausgewählten Vortragsinhalten handelt es sich ausschließlich um wissenschaftlich belegte Methoden und Verfahren, die im Rahmen zahlreicher Studien überprüft wurden. Ebenfalls werden langjährige etablierte Erfahrungen z. B. aus der Ernährungsberatung weitergegeben.
Vertreterinnen der „Frauenselbsthilfe Krebs“ stellen sich und Hilfeangebote der Gruppe vor.
Im Rahmen des Bad Kreuznacher Gesundheitsforums bietet das Netzwerk Komplementäre Onkologie Rheinessen-Nahe, das Krankenhaus St. Marienwörth, die Strahlentherapie RheinMainNahe, die Volkshochschule Bad Kreuznach, die KISS Mainz, Büro Bad Kreuznach, die Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach GmbH (GuT) diese kostenfreie Informationsveranstaltung am 20. Oktober ab 19 Uhr an. Veranstaltungsort ist das Haus des Gastes, Rudi-Müller-Saal, Kurhausstraße 22 – 24, in Bad Kreuznach
Es gelten die aktuellen Abstands- und Hygienemaßnahmen, Zutritt zur Veranstaltung haben Genese, vollständig Geimpfte und Getestete mit tagesaktuellem negativen Schnelltest mit entsprechendem Nachweis. Zur Erfassung der Teilnehmenden wird um frühzeitiges Erscheinen gebeten.
Sie pflastern Wege, bauen Sportplätze und gestalten Parks: Garten- und Landschaftsbauer im Kreis Mainz-Bingen bekommen deutlich mehr Geld. Zum September sind die Löhne in der Branche um 2,9 Prozent gestiegen. Mitte kommenden Jahres folgt ein weiteres Plus von 2,8 Prozent. Das teilt die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mit.
Wer leer ausgeht, sollte sich an die Gewerkschaft wenden
Die Gartenbau-Gewerkschaft ruft die Beschäftigten jetzt zum Lohn-Check auf: „Mit der September-Abrechnung muss das zusätzliche Geld auf dem Konto sein. Wer leer ausgeht, sollte sich an die Gewerkschaft wenden“, sagt Rüdiger Wunderlich, Bezirksvorsitzender der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz. Nach Angaben der Arbeitsagentur beschäftigt der Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau im Landkreis Mainz-Bingen aktuell rund 550 Menschen.
„GaLa-Bauer sind bei jedem Wetter draußen und haben auch in der Pandemie durchgearbeitet. Für den körperlich anstrengenden Job gibt es nun eine faire Anerkennung, die bei jedem im Portemonnaie ankommen sollte“, sagt Wunderlich. Die höheren Einkommen machten die Branche attraktiver – und seien damit ein wichtiger Beitrag gegen den Fachkräftemangel. An die Beschäftigten appelliert der Gewerkschafter, auf einer tariflichen Bezahlung zu bestehen. Ein gelernter Landschaftsgärtner müsse aktuell auf einen Stundenlohn von 17,33 Euro kommen. Anspruch auf den Tariflohn haben Gewerkschaftsmitglieder, deren Betrieb im Arbeitgeberverband ist.
Bereits Mitte September kam es im Stadtteil Mainz-Gonsenheim zu einem Betrugsdelikt zum Nachteil eines Rentners, nun konnte ein Phantombild des Täters erstellt werden. Der 79-jährige Geschädigte übergab seinerzeit eine fünfstellige Bargeldsumme vor der Haustür an einen bislang unbekannten Täter.
Die Polizei veröffentlicht ein Phantombild
Kurz zuvor wurde dem Opfer am Telefon erzählt, seine Tochter habe einen Menschen totgefahren und sei im Anschluss durch die Polizei festgenommen worden. Zur Abwendung einer Gefängnisstrafe müsse man eine sechsstellige Summe bezahlen. Der 79-jährige übergab dann kurze Zeit später sein komplettes, im Haus befindliche Bargeld an den sogenannten Abholer, der mit dem Geld in unbekannte Richtung fliehen konnte. Der Abholer konnte von Zeugen gesehen und beschrieben werden. Letztlich kam es so zur Erstellung eines Phantombilds des Täters.
Täterbeschreibung
männlich
ca. 35 Jahre alt
ca. 175cm – 185cm groß
schmale Statur
dunkler Kurzhaarschnitt
Kinnbart
Hochdeutsche Aussprache
Zeugen Gesucht
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann oder die Person auf dem Phantombild wiedererkennt, wird gebeten sich mit der Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer 06131/ 65-3633 in Verbindung zu setzen.
Es ist soweit: Der neue Bußgeldkatalog wurde nach vielen Streitigkeiten vom Bundesrat verabschiedet. Schon 2020 gab es den Versuch einer StVO-Novelle, doch dieser wurde aufgrund eines Formfehlers nicht angewendet. Da aber die Politik Radfahrer besser schützen und Sanktionen zur stärkeren Abschreckung erhöhen will, musste eine neue Version her. Diese wird voraussichtlich in drei Wochen in Kraft treten. Es gibt aber bereits Bedenken beim neuen Bußgeldkatalog. Denn der Verkehrsausschuss des Bundesrates rechnet schon jetzt mit einer Überforderung der Bußgeldstellen und bittet die Bundesregierung um eine Prüfung der Erhöhung der Verwarngeldgrenze. Was dahinter steckt und welche Bußgelder künftig auf Verkehrsteilnehmer zukommen, erklärt die Berliner CODUKA GmbH – Betreiber des Portals www.geblitzt.de.
Neuer Bußgeldkatalog 2021
Im Schnitt werden die Bußgelder für die Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem neuen Bußgeldkatalog doppelt so teuer. So müssen Autofahrer, die bis zu 10 km/h zu schnell sind, innerorts künftig 30 Euro statt 15 Euro zahlen. Wer 16 bis 20 km/h zu schnell fährt, zahlt dann 70 Euro statt 35 Euro innerorts. Bei 41 km/h mehr sind es dann 400 statt 200 Euro. Zusätzliche Fahrverbote, die beim letzten Versuch der Novelle verabschiedet und anschließend wieder gekippt wurden, wird es im neuen Bußgeldkatalog nicht mehr geben. Verkehrsteilnehmer, die innerorts ein 30er-Schild übersehen, müssen den Führerschein also nicht mehr abgeben.
Es wurde auch Zeit, dass sich Bund und Länder endlich einigen konnten. Ob es sich dabei um einen guten Kompromiss handelt, muss sich in der Praxis noch zeigen. Sicher ist, dass die Verhältnismäßigkeit zwischen den Verstößen bei diesem Entwurf gewahrt wird. Es gibt keinen „Geschwindigkeitsrabatt“ mehr und auch die unverhältnismäßigen Fahrverbote ab 21 km/h innerorts sowie 26 km/h außerorts sind im neuen Bußgeldkatalog nicht mehr vorgesehen. Das kommt Verkehrsteilnehmern im Falle eines Augenblickversagens beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h zugute“, erklärt Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von Geblitzt.de.
Halte- und Parkverstöße werden teuer
Zusätzlich zu den Geschwindigkeitsverstößen soll auch das Parken und Halten auf Geh- und Radwegen sowie das Halten in zweiter Reihe und auf Schutzstreifen teurer werden. Bis zu 110 Euro können dafür zukünftig anfallen. So sollen künftig Radfahrer und andere schwächere Verkehrsteilnehmer besser geschützt werden. Bei diesen Verstößen gibt es aber noch eine weitere wesentliche Neuerung. Bisher ging man davon aus, dass von stehenden beziehungsweise parkenden Fahrzeugen keine Gefährdung oder Sachbeschädigung ausgehen kann. Das ändert sich mit dem neuen Bußgeldkatalog. Eine Tabelle mit den neuen Sanktionen für Park- und Halteverstöße sowie weitere Neuerungen wie das unberechtigte Parken auf Parkplätzen für E-Autos finden Sie hier:
„Insgesamt sehen wir die neuen Regelungen zu Park- und Halteverstößen ähnlich wie einige Interessenverbände kritisch. Die Politik scheint den innerstädtischen Alltag mit seinem Lieferverkehr und der begrenzten Infrastruktur auszublenden. Der Online-Handel wächst stetig und Handwerker und Lieferanten werden aufgrund fehlender Alternativen zum Be- und Entladen deutlich unter den neuen Sanktionen leiden. Wir hoffen, dass durch eine großzügige Vergabe von kommunalen Ausnahmegenehmigungen hier Abhilfe geschaffen wird“, so Ginhold dazu.
Er ergänzt: „Zukünftig werden wir daher auch Park- und Halteverstöße übernehmen. Betroffene können dann ihre Bußgeldbescheide in Sachen Parken und Halten für Vorwürfe ab 60 Euro über Geblitzt.de von unseren Partneranwälten prüfen lassen.“
Weitere Neuerungen
Ein weiteres wichtiges Thema der StVO-Novelle ist die Rettungsgasse. Wer diese nicht bildet, kann neben dem Bußgeld von 200 bis 320 Euro auch noch ein Fahrverbot erhalten. Nutzt ein Verkehrsteilnehmer die Rettungsgasse, muss er mit 240 Euro, zwei Punkten sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
„Diese Regel finden wir insbesondere für Motorradfahrer sehr hart. Stehen diese beispielsweise bei sehr hohen Temperaturen im Stau, gehören sie eher zu den schwächeren Verkehrsteilnehmern. Bereits jetzt wird das Befahren der Rettungsgasse von Motorradfahrern als unerlaubtes Rechtsüberholen sanktioniert. Ob zusätzlich noch ein Fahrverbot notwendig ist, ist zweifelhaft“, Ginhold dazu.
Auch neu ist, dass LKW-Fahrer, die nicht in Schrittgeschwindigkeit abbiegen, ein Bußgeld von bis zu 70 Euro erwartet. Mit diesen Neuerungen im Bußgeldkatalog sollen ebenfalls schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger sowie Fahrradfahrer geschützt werden.
Neuer Zündstoff: Verwarngeldgrenze
Nach all dem politischen Hin und Her mit dem Bußgeldkatalog sorgt auch schon die neue Version für Diskussionen. Im Zuge der politischen Einigung hatte der Verkehrsausschuss des Bundesrates im Schreiben vom 24. September empfohlen, dass die Grenzen für Verwarngelder angehoben werden. Damit soll verhindert werden, dass die Behörden künftig noch überforderter sind. Auch der Deutsche Städtetag hatte dies beispielsweise schon zuvor gefordert.
„Würde es zu der Erhöhung der Verwarngeldgrenze kommen, könnten Bußgeldstellen und Ordnungsämter ohne die Mühen der Ermittlung des Täters (Fahrers) hohe Verwarngelder aussprechen. Denn bei Verwarngeldern muss im Gegensatz zu Bußgeldern kein Fahrer ermittelt werden. Sollte die Verwarngeldgrenze erhöht werden, bedeutet das, dass die Rechte der Betroffenen gemindert werden. Darüber hinaus bedeutet der Wegfall der Fahrerermittlung für eine derart große Anzahl an Ordnungswidrigkeiten mit großer Wahrscheinlichkeit die Einführung einer Halterhaftung durch die Hintertür. Dies wird mit Sicherheit höchstrichterlich zu überprüfen sein. Der Vorschlag steht damit im krassen Widerspruch zum eigentlichen Ziel von mehr Verkehrssicherheit. Im Grunde ist es ein Eingeständnis: Wir werden den Leuten so viel Geld aus der Tasche ziehen, dass wir es nicht einmal händeln können“, meint Ginhold.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt den heutigen Beschluss des Bundesrates, wonach durch eine Änderung des Bußgeldkatalogs Verkehrsverstöße künftig härter sanktioniert werden sollen.
„Damit herrscht endlich Rechtsklarheit“, kommentierte DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt in Berlin. Inhaltlich hätte sich die DPolG jedoch schärfere Sanktionen vorstellen können. Statt der ursprünglich vorgesehenen Fahrverbote für bestimmte Geschwindigkeitsverstöße sind nun lediglich höhere Geldbußen vorgesehen.
„Wenn bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von immerhin 21 km/h innerorts bzw. 26 km/h außerorts erst dann ein Fahrverbot droht, wenn sie vor Schulen, Kitas oder Pflegeeinrichtungen begangen wurden, kann das von Schnellfahrern missverstanden werden. Dann geht der Fuß sofort nach der Schule wieder aufs Gaspedal, weil man glaubt, die Gefahr sei vorbei. Und da sind Kinder dann auf dem Weg nach Hause und werden höheren Gefahren ausgesetzt. Wirklich Sinn macht das nicht, zumal das Risiko für Fußgänger und Radfahrer, getötet zu werden, bei derartigen Geschwindigkeitsüberschreitungen erheblich steigt.“
Im ersten Halbjahr 2021 sind in Deutschland 1.128 Menschen bei Straßenverkehrsunfällen ums Leben gekommen. Das waren 162 Personen weniger als im 1. Halbjahr 2020. „So erfreulich sich diese Entwicklung anhört, ist sie leider nicht auf größere Regelbeachtung zurückzuführen, sondern auf weniger Straßenverkehr infolge der Corona-Pandemie. Wir müssen also künftig leider wieder mit steigenden Zahlen rechnen.“
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