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Hund bei SEK-Einsatz in Mainz-Kostheim erschossen

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Spezialeinsatzkommando Polizei, Symbolbild
Spezialeinsatzkommando Polizei, Symbolbild

Am Donnerstagmorgen (21. Oktober 2021) kam es in Mainz-Kostheim zu einem Einsatz vom SEK. Kriminalbeamte des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main vollstreckten mit Unterstützung des Spezialeinsatzkommandos (SEK) einen Durchsuchungsbeschluss. Es gab einen Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz in Mainz-Kostheim. Im Rahmen der Maßnahmen mussten die Einsatzkräfte sich durch Schüsse auf einen Hund schützen.


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Ermittlungen gegen eine 41-jährige Frau

Aufgrund umfangreicher Ermittlungen bestand der Verdacht, dass eine 41-jährige Frau über scharfe Schusswaffen in ihrer Wohnung in Mainz-Kostheim verfügt. Aufgrund dessen wurde zur Unterstützung der Durchsuchungsmaßnahmen das SEK hinzugezogen. Beim Betreten des Durchsuchungsobjekts gaben sich die Beamtinnen und Beamten sofort als Polizei zu erkennen und forderten die schwangere 41-Jährige auf, ihren bellenden Hund zurückzurufen. Die 41-Jährige kam der Aufforderung nicht nach. Sie stand zu diesem Zeitpunkt halbseitig verdeckt in einer Tür, sodass eine Bewaffnung im Bereich ihrer nicht sichtbaren Körperseite nicht ausgeschlossen werden konnte.

Zeitgleich näherte sich der Hund, trotz einer langen Leine, uneingeschränkt zügig und bedrohlich den Einsatzkräften. Kurz bevor er diese erreichte, sahen die Kräfte sich gezwungen gegen das angreifende Tier von der Schusswaffe Gebrauch zu machen, um sich zu schützen. Es kam durch den Schusswaffengebrauch zu keinem Zeitpunkt zu einer Gefährdung der 41-Jährigen.

Die Beamten verständigten unverzüglich den Rettungsdienst, um die schwangere 41-jährige vorsorglich einer ambulanten ärztlichen Versorgung zuzuführen. Da der Hund im Sterben lag, musste er durch zwei weitere Schüsse von seinem Leiden erlöst werden.

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Exhibitionist im Bereich vom Schlachthof in Wiesbaden

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Am Mittwochabend 20. Oktober 2021) ist im Bereich des Schlachthofs in Wiesbaden ein Exhibitionist aufgetreten. Der Mann soll sich gegen 19:20 Uhr drei 15 bis 17 Jahre alten Mädchen und einem 27-jährigen Mann in schamverletzender Weise gezeigt haben, woraufhin die Polizei Wiesbaden verständigt wurde. Die Polizeibeamten konnten vor Ort den 26-jährigen Tatverdächtigen antreffen und kontrollieren. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

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Torsten Rohe bei der JU Mainz erneut als Kreisvorsitzender gewählt

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torsten rohe ju mainz
torsten rohe ju mainz

Die JU Mainz hat am gestrigen Mittwoch turnusgemäß einen neuen Vorstand gewählt.
Auf der Mitgliederversammlung wurde Torsten Rohe (29, Neustadt) im Amt des Kreisvorsitzenden wiedergewählt. „Über die erneute Wiederwahl zum Vorsitzenden der JU Mainz und das Vertrauen der Anwesenden freue ich mich sehr!“, so Rohe, der damit in seine dritte Amtszeit geht. Als Stellvertreter wurden Marc Philipp Janson (Drais) und Vera Krahn (Hechtsheim) gewählt.

Sebastian Gukenbiehl (Schatzmeister), Sonja Brühl (Geschäftsführerin), Benjamin Chwalak (Organisationsreferent) und Jan Staussberg (Medienrferent) und die neun Beisitzern Semih- Zisan Cavlak, Miriam Albers, Georg Münster, Julia Keuthen, Levon Astorian, Saskia Dietz, Franziska Kißener, Thorsten Darmstadt & Hamid Nassr komplettieren den Vorstand.

„Ich freue mich auf die kommenden zwei Jahre mit meinem Vorstand, der aus jungen Mitgliedern aus dem gesamten Stadtgebiet besteht. Wir wollen uns als junge Christdemokraten stärker denn je auch in die Mutterpartei einbringen und unseren wichtigen Beitrag dazu leisten, dass junge Themen und junge Köpfe gehört werden. Einen echten Neustart in der Partei gibt es nur mit der JU!“, so Rohe.

Als dringlichste Themen nannte Rohe die angespannte Wohnraumsituation, das fehlende Gesamtkonzept am Rheinufer, die massive Verschuldung der Stadt Mainz und die teilweise geringen Partizipationsmöglichkeiten junger Menschen in der Stadt.

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Region Rheinhessen-Nahe entwickelt neue Wasserstoffstrategie

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shutterstock 1771574972
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Die Region Rheinhessen-Nahe startet ins Wasserstoffzeitalter: Die Landkreise Bad Kreuznach, Mainz-Bingen und Alzey-Worms kooperieren bei diesem Zukunftsthema und sind eine von 30 Gewinnerregionen im Wettbewerb „HyLand-Wasserstoffregionen in Deutschland“. Ausgelobt wurde der Wettbewerb vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVi).


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Wasserstoff in den regionalen Wirtschaftskreisläufen etablieren

Als einer von 15 sogenannten „HyStarter“ beschäftigt sich die Region damit, wie Wasserstoff in den regionalen Wirtschaftskreisläufen implementiert und etabliert werden kann. Aus den drei beteiligten Landkreisen hat sich eine Steuerungsgruppe aus den jeweils für den Klimaschutz zuständigen Bereichen der Verwaltungen gebildet, die ein regional zugeschnittenes Wasserstoffkonzept entwickeln und Netzwerkstrukturen etablieren soll. Dabei wird die Region ein Jahr lang fachlich und organisatorisch von einem Beraterkonsortium unterstützt, dem die Spilett new technologies GmbH, EE Energy Engineers GmbH und Nuts One GmbH angehören. Der Bundeswettbewerb ist mit einer großzügigen Förderung des Bundesministeriums verbunden.

Bereits im Mai wurden die Weichen in Form einer Kooperationsvereinbarung zwischen den drei beteiligten Landkreisen gestellt. Das Ziel: ein gemeinsames Vorgehen der gesamten Region bei der Entwicklung einer Wasserstoffstrategie. Die Zusammenarbeit zwischen den Landkreisen im breiten Spektrum des Klimaschutzes ist dabei kein Novum. Immerhin gibt es schon Kooperationen im Rahmen von Ökoprofit, einem Netzwerk für Unternehmen der Region, oder beim Integrierten Klimaschutzkonzept. Die Region Rheinhessen-Nahe umfasst mit fast 500.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie mehreren wirtschaftlichen Zentren eine erhebliche Wirtschaftsleistung. Hinzu kommt die günstige Lage mit den Metropolregionen Rhein-Main und Rhein-Neckar in der Nachbarschaft, was die Region für eine Etablierung von Wasserstoff in den Wirtschaftskreisläufen prädestiniert.

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Klärung initialer Fragestellungen

Im Rahmen des HyStarter-Prozesses beabsichtigt Rheinhessen-Nahe vor allem die Klärung initialer Fragestellungen. Vor dem Hintergrund des Ausbaus der Klimaschutzbemühungen in der Region dominiert die Frage, inwieweit die Wasserstoff-Einführung dazu dienen kann, zu weiteren Treibhausgaseinsparungen zu kommen. Dabei gilt es zu klären, wo sowohl Produzenten wie auch Abnehmer von grünem Wasserstoff in der Region etabliert werden können, um regionale Wertschöpfungsketten sowie intelligente Wasserstoffproduktions- und Abnahmekreisläufe zu implementieren. Die Fragestellungen sind hierbei sehr komplex. Unabhängig von den grundsätzlichen Herausforderungen müssen auch weitere Überlegungen angestellt werden. Zum Beispiel ist die Frage zu klären, wie sich eine Wasserstoffproduktion auf die Wasserkreisläufe auswirkt – etwa im Hinblick auf die Grundwasserknappheit der vergangenen Jahre.


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Landrat Heiko Sippel dazu

„Die Ausgangslage für unsere Region ist denkbar gut für ein gemeinsames Vorgehen beim Thema Wasserstoff. Betrachtet man die Tatsache, dass in unserem Landkreis bereits im Jahr 2018 bilanziell ein Überschuss an erneuerbarem Strom aus den Windkraftanlagen erzeugt wurde, bietet sich an, die in der Region erzeugte Energie bestenfalls auch in der Region zu verwenden“, sagte Landrat Heiko Sippel (Landkreis Alzey-Worms).

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„Potenziale sollten unbedingt eruiert werden“

Landrätin Dorothea Schäfer (Landkreis Mainz-Bingen) ergänzt: „Die Steigerung der regionalen Wertschöpfung, die weitere Etablierung einer nachhaltigen und emissionsfreien Antriebstechnologie sowie die sich daraus ergebenden Entwicklungen für den Klimaschutz in der Region sind Anreiz genug, sich dieser Technologie anzunähern. Die Potenziale in der Region sollten deshalb unbedingt eruiert werden. Hierfür sprechen wir auch explizit alle potenziellen Akteure in der Region an, sich an dem Prozess zu beteiligen. Intensive Energienutzer wie auch -produzenten, aber auch die Zivilgesellschaft sind hierbei herzlich eingeladen.“

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Landrätin Bettina Dickes zur aktuellen Entwicklung im Personennahverkehr

„Betrachtet man sich deutschlandweit die Treibhausgasausstöße nach Sektoren, so wird deutlich, dass über 75 Prozent der Emissionen im Bereich Energiewirtschaft, Industrie und Verkehr erzeugt werden. Mit diesem Hintergrundwissen ist Wasserstoff besonders interessant, da er dazu genutzt werden kann, in allen genannten Sektoren zur Entlastung des Klimas beizutragen. Besonders interessant ist die Fragestellung rund um den Wasserstoff auch in Hinblick auf den Start der gemeinsamen ÖPNV-Gesellschaft der Landkreise Bad Kreuznach und Mainz-Bingen. So kann frühzeitig geprüft werden, ob Wasserstoff als attraktives Umsetzungsmodell in der weiteren Entwicklung der gemeinsamen ÖPNV-Busflotte dienen kann und was zu tun ist, um dieses Ziel zu erreichen“, verbindet Landrätin Bettina Dickes (Landkreis Bad Kreuznach) die Thematik mit der aktuellen Entwicklung im gemeinsamen Personennahverkehr.

Weitere Informationen für interessierte Unternehmen und Akteure zum gemeinsamen Vorgehen der drei Landkreise und zum HyStarter-Prozess gibt es bei der regionalen Steuerungsgruppe. Diese besteht aus:

  • dem Klimaschutzmanager des Landkreises Bad Kreuznach (Simon Haas, Tel: 0671/803-1662; simon.haas@kreis-badkreuznach.de),
  • dem Umwelt- und Energieberatungszentrum des Landkreises Mainz-Bingen (Martina Schnitzler, Tel: 06132/787-2170; schnitzler.martina@mainz-bingen.de und Hilmar Holland, Tel.: 06132/787-2176, holland.hilmar-andreas@mainz-bingen.de)
  • dem Klimaschutzmanager des Landkreises Alzey-Worms (David Ullrich; Tel: 06731/408-1142; ullrich.david@alzey-worms.de).
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Umgestürzter Baum auf der Autobahn A643 bei Mainz

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Baum auf Fahrbahn, Autobahn A643

Am Donnerstagmorgen (21. Oktober 2021) war wegen des Sturmtiefs „Ignatz“ ein Baum auf die Fahrbahn der Autobahn A643 zwischen Mainz-Gonsenheim und dem Autobahndreieck Mainz in Fahrtrichtung Bingen gestürzt.


Die Polizei sperrte die Gefahrenstelle ab

Der rund zehn Meter lange Baum war wegen des starken Windes umgestürzt und lag quer über dem Standstreifen und der rechten Fahrspur. Die Autobahnpolizei sicherte die Gefahrenstelle ab. Die Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr Mainz zerkleinerten den Baum mit Hilfe von Motorkettensägen und räumten die Baumteile im Anschluss daran auf den Grünstreifen neben der Autobahn.

Nach rund 20 Minuten konnte die Feuerwehr ihren Einsatz beenden und die Autobahnpolizei die rechte Fahrspur wieder freigeben. Während des Einsatzes kam es zu einem kleineren Rückstau in Fahrtrichtung Bingen.

Dr. Joe Weingarten: „Wir müssen uns auf die Zeit nach Erdogan vorbereiten“

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Der SPD-Bundestagsabgeordnete Joe Weingarten reist im Auftrag der SPD-Bundestags­fraktion zu politischen Gesprächen in die Türkei. Gesprächsthemen werden vor allem die wirt­schaftliche Lage der Türkei, die weiteren Perspektiven der türkisch-deutschen Wirtschafts­bezie­hungen und die innenpolitische Lage in der Türkei sein.


Demokratische Alternativen in der türkischen Politik unterstützen

Weingarten trifft im Rahmen seiner Gespräche unter anderem mit dem Bürgermeister der 16-Millionen-Metropole Istanbul, Ekrem İmamoğlu, und der Istanbuler Vorsitzenden der sozialdemokratisch ausgerichteten Republikanischen Volkspartei „CHP“, Canan Kaftancıoğlu, zusammen. İmamoğlu und die CHP-Partei gelten als chancenreich­ste Herausforderer von Präsident Erdogan und der AKP-Partei bei den spätestens 2023 anstehenden Wahlen.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete betonte die Bedeutung eines guten deutsch-türkischen Ver­hält­nisses und die Kontakte zu den Oppositionsparteien: „Die Türkei besteht nicht nur aus Erdogan und seiner autoritären Politik. Wir müssen die demokratischen Alternativen, die sich in der türkischen Politik zeigen, unterstützen und uns gemeinsam auf die Zeit nach Erdogan vorbereiten. Dann hoffentlich wieder auf einer sachlichen, vertrauensvollen Basis im beider­seitigen Interesse.“

Neueröffnung von Anson´s Herrenmode in Mainz

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Ansons Mainz Herrenmode1
Ansons Mainz Herrenmode1

Die ANSON’S Herrenhaus KG hat am Donnerstag, 21. Oktober 2021 mit einem neuen Store in Mainz seine erste Filiale in Rheinland-Pfalz eröffnet. Das Verkaufshaus Am Brand 41 erstreckt sich über großzügig gestaltete 1.500 Quadratmeter und zwei Etagen. Neben einer enormen Markenvielfalt und Looks für jede Gelegenheit stehen hier vor allem die erstklassige Beratung und das angenehme Wohlfühl-Ambiente im Mittelpunkt. BYC-News war am Eröffnungstag vor Ort.


Michael Ebling war bei der Eröffnung vor Ort

Auch der Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling war am Tag der Eröffnung im Store, um sich von dem neuen Angebot in der Landeshauptstadt Mainz ein Bild zu machen und dem General Sales Manager viel Erfolg für das Geschäft zu wünschen. Er freut sich, dass die Innenstadt durch ein weiteres Angebot bereichert wird.

Großzügige, helle Gestaltung auf zwei Etagen

Das Multibrand-Sortiment mit vielen tollen Marken ist groß, das Ambiente lädt zum Verweilen ein: Das ANSON’S Verkaufshaus in Mainz präsentiert sich in einem innovativen Store Design, das auf warme Töne, ein anspruchsvolles Lichtkonzept, viel Glas und moderne Holzelemente setzt. Durch die großzügige, helle Gestaltung der zwei Etagen entsteht eine angenehme Wohlfühl-Atmosphäre, bei der es sich gut shoppen lässt.

General Sales Manager Herr Martijn Jacobs: „Wir sind sehr glücklich darüber, nun auch in Mainz mit unserer großen Markenvielfalt und unserer erstklassigen Beratung begeistern zu dürfen. Egal ob sportiv und lässig, elegant und festlich oder ganz business-like – bei uns finden Kunden das perfekte Outfit für jede Gelegenheit. Wir freuen uns, die Mainzer ab sofort im neuen ANSON’S Store begrüßen zu dürfen.“

Große Auswahl an trendstarken Labels

Im Erdgeschoss erwartet die Kunden das „Magazin“ mit einer großen Auswahl an jungen, trendstarken Labels wie Pegador, Adidas, und Calvin Klein Jeans sowie eine Luxury Streetwear Fläche. Auch ein Tommy Hilfiger Shop und die Marke Lacoste sind hier zu finden. Im Mittelpunkt des ersten Obergeschosses steht der exklusive Polo Ralph Lauren Shop. Modische Casual-Looks, Outdoor- und stilvolle Business-Formal Styles sind ebenfalls in der ersten Etage zu finden. Zum Sortiment zählen neben Top-Brands wie Boss, Hugo, Cinque, Napapirji und Digel natürlich auch die Exklusivmarken MCNEAL, Christian Berg und Review.

An den Eröffnungstagen vom 21. bis zum 23. Oktober dürfen sich Kunden und Besucher außerdem auf besondere Highlights und Aktionen freuen. Während ein DJ für musikalische Untermalung und coole Beats sorgt, können neu gekaufte Fashion Favoriten vor Ort individuell bestickt werden. Wer möchte, kann seinen Bart außerdem kostenlos von einem professionellen Barbier pflegen lassen. Auch der Genuss wird nicht zu kurz kommen: neben einem Energy Drink Sampling wird auch ein Gin Tasting angeboten.

INSIDER-Karte

Mit der im vergangenen Sommer gestarteten INSIDER-Kundenkarte profitieren Kunden bei jedem Einkauf mit Punkten, Rabatten und Aktionen — unternehmensübergreifend und über alle Kanäle hinweg. Vom 21. bis zum 23. Oktober 2021 gibt es 20% Rabatt auf das gesamte Sortiment für INSIDER im neu eröffneten Verkaufshaus.

Über ANSON’S

Die ANSON’S Herrenhaus KG ist ein 1989 gegründetes Textileinzelhandelsunternehmen mit Sitz in Düsseldorf. Sie ist Teil der Peek & Cloppenburg* (Düsseldorf) Gruppe und mit nun 20 Häusern an 16 Standorten einer der größten Herrenausstatter in Deutschland. In diesem Jahr ist die Marke zudem in Osteuropa gestartet. ANSON‘S bietet seinen Kunden modische Vielfalt von jungen Looks bis hin zu klassischen Stilwelten. Mit einem eigenen Online-Shop unter ansons.de baut ANSON’S sein Omnichannel-Angebot aus.

Neue Studie von BioNTech und Pfizer veröffentlicht

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2021 02 28 17.13.56 thorsten luettrnghaus biontech mainz
2021 02 28 17.13.56 thorsten luettrnghaus biontech mainz

Pfizer Inc. und BioNTech SE gaben am Donnerstag (21. Oktober 2021) erste Ergebnisse aus einer randomisierten, kontrollierten Phase-3-Studie bekannt, die die Wirksamkeit und Sicherheit einer 30µg-Auffrischungsimpfung mit dem Pfizer-BioNTech-Impfstoff in mehr als 10.000 Personen ab 16 Jahren untersuchte. In der Studie wurde Personen, die zuvor die primäre Impfserie mit zwei Dosen erhalten haben, eine Auffrischungsimpfung verabreicht. Die Auffrischungsimpfung konnte den hohen Impfschutz gegen COVID-19, der nach der zweiten Dosis erreicht wurde, wiederherstellen und zeigte eine relative Impfstoffwirksamkeit von 95,6 % verglichen mit den Teilnehmern, die keine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Dies sind die ersten Ergebnisse einer randomisierten, kontrollierten Studie zur Wirksamkeit der COVID-19-Auffrischungsimpfung.


Weiterer Beleg für den Nutzen von Auffrischungsimpfungen

“Diese Ergebnisse sind ein weiterer Beleg für den Nutzen von Auffrischungsimpfungen. Wir wollen so die Menschen vor dieser Krankheit schützen”, sagte Albert Bourla, Chairman und CEO von Pfizer. “Zusätzlich zu unseren Bemühungen, den Zugang zum Impfstoff weltweit zu erweitern und die Akzeptanz unter den ungeimpften Personen zu erhöhen, sind wir der Ansicht, dass Auffrischungsimpfungen eine wichtige Rolle dabei spielen, die anhaltende globale Gesundheitsbedrohung durch die Pandemie zu adressieren. Wir freuen uns, die Daten mit den Gesundheitsbehörden zu teilen und gemeinsam daran zu arbeiten, wie sie genutzt werden können, um die Verfügbarkeit von Auffrischungsimpfungen weltweit zu unterstützen.”

“Diese wichtigen Daten erweitern den bestehenden Kenntnisstand und zeigen, dass Auffrischungsimpfungen dabei helfen können, große Teile der Bevölkerung vor diesem Virus und seinen Varianten zu schützen”, sagte Prof. Ugur Sahin, CEO und Mitgründer von BioNTech. “Aufgrund dieser Ergebnisse glauben wir, dass neben einem breitflächigen globalen Zugang zu Impfstoffen Auffrischungsimpfungen eine wichtige Rolle bei der Eindämmung der Pandemie und bei der Rückkehr zum normalen Leben spielen könnten.”

Informationen zur Studie

Alle Studienteilnehmer haben vor Beginn der Studie die primäre Zwei-Dosis-Impfserie mit dem Pfizer-BioNTech-Impfstoff abgeschlossen. Die Studienteilnehmer wurden im Verhältnis 1:1 randomisiert und erhielten entweder eine 30 µg-Auffrischungsimpfung (gleiche Dosis wie in der primären Impfserie) oder ein Placebo. Der mediane Zeitraum zwischen der zweiten Dosis und der Verabreichung der Auffrischungsdosis oder des Placebos betrug etwa 11 Monate. Das Auftreten von symptomatischen COVID-19-Erkrankungen wurde mindestens 7 Tage nach der Auffrischungsimpfung oder der Placebo-Gabe untersucht, mit einer medianen Median Nachbeobachtungszeit von 2,5 Monaten. Während des Studienzeitraums gab es in der Gruppe der Auffrischungsimpfungen fünf COVID-19 Fälle, während in Gruppe die keine Auffrischungsimpfung erhalten hat 109 Fälle auftraten. Die beobachtete relative Wirksamkeit des Impfstoffs von 95,6 % (95 % CI: 89,3, 98,6) spiegelt das verringerte Auftreten von COVID-19 in der Gruppe der Auffrischungsimpfungen im Vergleich zur Placebo-Gruppe bei Personen ohne Anzeichen einer vorherigen SARS-CoV-2-Infektion wider. Das Durchschnittsalter der Studienteilnehmer betrug 53 Jahre, wobei 55,5 % der Teilnehmer zwischen 16 und 55 Jahren und 23,3 % der Teilnehmer 65 Jahre und älter waren. Mehrere Untergruppenanalysen zeigten, dass die Wirksamkeit unabhängig von Alter, Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit oder Begleiterkrankungen war.

Das Nebenwirkungsprofil entsprach im Allgemeinen den bisherigen klinischen Sicherheitsdaten des Impfstoffs wobei keine Bedenken zur Sicherheit beobachtet wurden.

Pfizer und BioNTech planen, weitere detaillierte Daten aus der Studie zur Veröffentlichung in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift einzureichen. Die beiden Unternehmen planen auch, die Daten so bald wie möglich bei der Arzneimittelbehörde U.S. Food and Drug Administration (FDA) sowie bei weiteren Zulassungsbehörden weltweit einzureichen.


Notfallzulassung für eine Auffrischungsimpfung erteilt

Am 22. September 2021 wurde von der amerikanischen FDA die Notfallzulassung für eine Auffrischungsimpfung mit dem Pfizer-BioNTech COVID-19-Impfstoff für alle Personen ab 65 Jahren erteilt. Des Weiteren gilt die Notfallzulassung für Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren mit einem hohen Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf sowie für Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren, die im institutionellen oder beruflichen Rahmen einer gehäuften SARS-CoV-2 Exposition ausgesetzt sind. Am 20. Oktober 2021 wurde von der FDA eine Notfallzulassung für die Auffrischungsimpfung bei allen Personen erteilt, die die primäre Impfserie mit einem anderen COVID-19-Impfstoff abgeschlossen haben. Eine Auffrischungsimpfung ist ebenfalls in der Europäischen Union und in anderen Ländern zugelassen, wobei die Empfehlungen für die einzelnen Bevölkerungsgruppen je nach den Leitlinien der nationalen Gesundheitsbehörden variieren können.

Der COVID-19-Impfstoff von Pfizer und BioNTech basiert auf BioNTechs unternehmenseigener mRNA-Technologie und wurde von BioNTech und Pfizer gemeinsam entwickelt. BioNTech ist Inhaber der Marktzulassung in den Vereinigten Staaten, der Europäischen Union, dem Vereinigten Königreich und Kanada sowie Inhaber von Notfallzulassungen und weiterer Zulassungen in den Vereinigten Staaten (gemeinsam mit Pfizer) und anderen Ländern. Ergänzende Anträge auf Arzneimittelzulassung in den Ländern, in denen ursprünglich Notfallgenehmigungen oder gleichwertige Genehmigungen erteilt wurden, sind geplant.

Indikationsgebiet & genehmigte Anwendung in den USA

Wie wird der Impfstoff verabreicht?

Der Impfstoff wird in den Muskel injiziert. Primäre Impfserie: Der Impfstoff wird in einer Impfserie mit zwei Dosen im Abstand von drei Wochen verabreicht. Eine dritte Dosis kann vier Wochen nach der zweiten Dosis an Personen verabreicht werden, bei denen eine Immunschwäche festgestellt wurde.

  • Auffrischungsimpfung: Eine einzelne Auffrischungsimpfung kann an folgende Personen verabreicht werden:
    • 65 Jahre und älter
    • 18 bis 64 Jahre mit einem hohen Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf
    • 18 bis 64 Jahre, die eine gehäufte SARS-CoV-2 Exposition im institutionellen oder beruflichen Rahmen haben
  • Eine einzelne Auffrischungsimpfung kann ebenfalls berechtigten Personen verabreicht werden, die die Erstimpfung mit einem anderen zugelassenen COVID 19-Impfstoff abgeschlossen haben. Die Berechtigung zur Auffrischungsimpfung und der Zeitpunkt richten sich nach den Angaben in der Packungsbeilage des für die Erstimpfung verwendeten Impfstoffs.

Was ist die Indikation und die zugelassene Verwendung?

Der FDA-zugelassene Impfstoff COMIRNATY® (COVID-19-Impfstoff, mRNA) und der durch eine Notfallzugelassene Pfizer-BioNTech COVID-19-Impfstoff haben dieselbe Formulierung und können austauschbar verwendet werden. Auch wenn sie möglicherweise in unterschiedlichen Produktionsstätten hergestellt wurden, haben die Produkte die gleiche Sicherheit und Wirksamkeit.

COMIRNATY (COVID-19-Impfstoff, mRNA) ist ein von der FDA zugelassener COVID-19-Impfstoff von Pfizer und BioNTech.

  • Der Impfstoff ist in einem zwei-Dosis Schema zur Prävention von COVID-19-Erkrankungen bei Personen ab 16 Jahren zugelassen
  • Der Impfstoff ist ebenfalls im Rahmen einer Notfallzulassung (Emergency Use Authorization, „EUA”) verfügbar:
    • zur Verwendung in einer zwei Dosen Impfserie bei Personen zwischen 12 und 15 Jahren
    • zur Verabreichung einer dritten Impfstoffdosis als Teil der primären Impfserie bei Personen ab 12 Jahren, bei denen eine Immunschwäche festgestellt wurde und
    • für eine einzelne Auffrischungsimpfung bei:
  • Personen ab 65 Jahren
  • 18 bis 64 Jahre mit einem hohen Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf
  • 18 bis 64 Jahre die eine gehäufte SARS-CoV-2 Exposition im institutionellen oder beruflichen Rahmen haben
    • Eine einzelne Auffrischungsimpfung kann ebenfalls berechtigten Personen verabreicht werden, die die Erstimpfung mit einem anderen zugelassenen COVID 19-Impfstoff abgeschlossen haben. Die Berechtigung zur Auffrischungsimpfung und der Zeitpunkt richten sich nach den Angaben in der Packungsbeilage des für die Erstimpfung verwendeten Impfstoffs.

Der COVID-19-Impfstoff von Pfizer und BioNTech hat von der FDA eine Notfallzulassung erhalten:

  • zur Verwendung in einer zwei Dosen Impfserie bei Personen zwischen 12 und 15 Jahren
  • zur Verabreichung einer dritten Impfstoffdosis als Teil der primären Impfserie bei Personen ab 12 Jahren, bei denen eine Immunschwäche festgestellt wurde und
  • für eine einzelne Auffrischungsimpfung bei:

o   Personen ab 65 Jahren

o   18 bis 64 Jahre mit einem hohen Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf

o   18 bis 64 Jahre, die eine gehäufte SARS-CoV-2 Exposition im institutionellen oder beruflichen Rahmen haben

  • Eine einzelne Auffrischungsimpfung kann ebenfalls berechtigten Personen verabreicht werden, die die Erstimpfung mit einem anderen zugelassenen COVID 19-Impfstoff abgeschlossen haben. Die Berechtigung zur Auffrischungsimpfung und der Zeitpunkt richten sich nach den Angaben in der Packungsbeilage des für die Erstimpfung verwendeten Impfstoffs.

Statement zur Notfallzulassung

Notfallverwendungen des Produktes wurden nicht durch die FDA zugelassen oder lizensiert, sondern im Rahmen einer Notfallzulassung (Emergency Use Authorization, „EUA“) zur Prävention der Coronaviruserkrankung 2019 (COVID-19) bei Personen ab 12 Jahren genehmigt. Die Notfallzulassungen im Rahmen der EUA sind nur für die Dauer der Erklärung zulässig, in der Umstände vorliegen, die die Genehmigung einer Notfallzulassung des Medizinproduktes gemäß Abschnitt 564(b)(1) des FD&C Act rechtfertigen, es sei denn, die Erklärung wird früher beendet oder die Genehmigung widerrufen. Das EUA Informationsblatt kann abgerufen werden unter www.cvdvaccine-us.com.

Wichtige Sicherheitsinformationen

Personen, sollten den Impfstoff von Pfizer und BioNTech nicht erhalten, wenn:

  • eine schwere allergische Reaktion nach einer vorherigen Dosis dieses Impfstoffes auftrat
  • eine schwere allergische Reaktion auf einen Inhaltsstoff des Impfstoffes auftrat

Personen sollten den Impfanbieter über ihren Gesundheitszustand informieren, einschließlich:

  • bestehender Allergien
  • einer zuvor aufgetretenen Myokarditis (Herzmuskelentzündung) oder Perikarditis (Herzbeutelentzündung)
  • Fieber
  • dem Vorliegen einer Blutgerinnungsstörung oder der Einnahme von Blutverdünnungsmittel
  • dem Vorliegen einer Immunschwäche oder der Einnahme von immunschwächenden Medikamenten
  • dem Vorliegen einer Schwangerschaft, dem Plan demnächst schwanger zu werden oder ob derzeit gestillt wird
  • der vorherigen Immunisierung mit einem anderen COVID-19 Impfstoff
  • dem Auftreten von Ohnmachtsanfällen in Verbindung mit einer Injektion

Der Impfstoff schützt möglicherweise nicht jeden.

Folgende Nebenwirkungen des Impfstoffes wurden beobachtet:

  • Es gibt eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass der Impfstoff eine schwere allergische Reaktion auslösen kann.
    • Eine schwere allergische Reaktion tritt in der Regel innerhalb weniger Minuten bis zu einer Stunde nach Erhalt der Impfstoffdosis auf. Aus diesem Grund können Impfanbieter Personen bitten, zur Überwachung nach der Impfung vor Ort zu bleiben
    • Anzeichen einer schweren allergischen Reaktion können Atembeschwerden, Schwellungen im Gesicht und am Hals, ein schneller Herzschlag, schwerer Hautausschlag am ganzen Körper, Schwindel und Kraftlosigkeit sein
    • Beim Auftreten einer schweren allergischen Reaktion sollte der Notruf getätigt oder das nächste Krankenhaus aufgesucht werden
  • Bei einigen Personen, die den Impfstoff erhalten haben, wurde eine Myokarditis (Entzündung des Herzmuskels) und Perikarditis (Entzündung des Herzbeutels) beobachtet. Bei den meisten dieser Personen begannen die Symptome wenige Tage nach Erhalt der zweiten Impfstoffdosis. Die Wahrscheinlichkeit für diese Nebenwirkungen ist sehr gering. Personen, bei denen folgende Symptome nach Erhalt des Impfstoffes auftreten, sollten sofort einen Arzt aufsuchen:
    • Brustschmerzen
    • Kurzatmigkeit
    • Das Gefühl eines schnell schlagenden, flatternden oder hämmernden Herzens
  • Folgende Nebenwirkungen wurden in Zusammenhang mit dem Impfstoff beobachtet:
    • Schwere allergische Reaktionen; nicht-schwere allergische Reaktionen z. B. Hautausschlag, Juckreiz oder Schwellungen im Gesicht; Myokarditis (Entzündung des Herzmuskels); Perikarditis (Entzündung des Herzbeutels); Schmerzen an der Injektionsstelle; Erschöpfung; Kopfschmerzen; Muskelschmerzen; Schüttelfrost; Gelenkschmerzen; Fieber; Schwellungen an der Injektionsstelle; Rötungen an der Injektionsstelle; Übelkeit; Unwohlsein; geschwollene Lymphknoten (Lymphadenopathie); verringerter Appetit; Durchfall; Erbrechen; Schmerzen im Arm; Ohnmacht in Zusammenhang mit der Verabreichung des Impfstoffs
  • Diese möglichen Nebenwirkungen des Impfstoffes sind gegebenenfalls nicht vollständig. Es können schwere und unerwartete Nebenwirkungen auftreten. Die möglichen Nebenwirkungen des Impfstoffs werden weiterhin in klinischen Studien untersucht. Kontaktieren Sie Ihren Arzt bezüglich belastender Nebenwirkungen oder Nebenwirkungen, die nicht abklingen.

Es wurden noch keine Daten zum Gebrauch des Impfstoffes in Verbindung mit anderen Impfstoffen bei der FDA eingereicht. Personen, die in Erwägung ziehen, diesen Impfstoff mit anderen Impfstoffen zu erhalten, sollten dies mit ihrem Arzt besprechen.

Bei unerwünschten Nebenwirkungen sollten Patienten immer ihren Arzt konsultieren, um medizinischen Rat einzuholen. Negative Nebenwirkungen von Impfstoffen sollten der US-amerikanischen FDA und dem Centers for Disease Control and Prevention (CDC) gemeldet werden. Besuchen Sie hierfür die folgende Website: rufen Sie unter +1‐800‐822‐7967 an. Nebenwirkungen können auch an Pfizer Inc. unter www.pfizersafetyreporting.com oder unter der Telefonnummer +1-800-438-1985 berichtet werden.


Über Pfizer Inc: Breakthroughs That Change Patients’ Lives

Bei Pfizer setzen wir die Wissenschaft und unsere globalen Ressourcen ein, um den Menschen Therapien anzubieten, die ihr Leben verlängern und deutlich verbessern. Wir wollen den Standard für Qualität, Sicherheit und Nutzen bei der Entwicklung und Herstellung innovativer Medikamente und Impfstoffe setzen. Jeden Tag arbeiten Pfizer-Mitarbeiter weltweit daran das Wohlbefinden, die Prävention, Behandlungen und Heilung von schwerwiegenden Erkrankungen voranzutreiben. Als eines der weltweit führenden innovativen biopharmazeutischen Unternehmen sehen wir es als unsere Verantwortung, mit Gesundheitsversorgern, Regierungen und lokalen Gemeinschaften zusammenzuarbeiten, um den Zugang zur Gesundheitsversorgung auf der ganzen Welt zu unterstützen. Seit mehr als 170 Jahren arbeiten wir daran, etwas zu bewirken. Wir veröffentlichen regelmäßig Informationen auf unserer Website unter www.Pfizer.com die für Investoren wichtig sein könnten. Mehr Informationen über Pfizer finden Sie unter www.Pfizer.com, auf Twitter unter @Pfizer und @Pfizer News, LinkedIn, YouTube und auf Facebook unter Facebook.com/Pfizer.

Offenlegungshinweis von Pfizer

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen gelten für den Zeitpunkt zum 21. Oktober 2021. Pfizer übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen aufgrund neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse oder Entwicklungen zu aktualisieren.

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen bezüglich Pfizers Bemühungen, die COVID-19-Pandemie zu bekämpfen, der Zusammenarbeit zwischen BioNTech und Pfizer zur Entwicklung eines Impfstoffs gegen COVID-19, dem BNT162-mRNA-Impfstoffprogramm und dem Impfstoff COMIRNATY (COVID-19-Impfstoff, mRNA) (BNT162b2) (einschließlich des Potenzials einer Auffrischungsdosis, qualitativer Bewertungen verfügbarer Daten, möglicher Vorteile, Erwartungen in Bezug auf klinische Studien, den voraussichtlichen Zeitplan für weitere Daten, behördliche Einreichungen, behördliche Zulassungen oder Genehmigungen sowie die voraussichtliche Produktion, Verteilung und Lieferung), welche erhebliche Risiken und Ungewissheiten beinhalten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in solchen Aussagen zum Ausdruck gebrachten oder implizierten Ergebnissen abweichen.

Mehr zu den Risiken

Diese Risiken und Unsicherheiten beinhalten unter anderem solche, die mit der Forschung und Entwicklung zusammenhängen, einschließlich der Möglichkeit, die antizipierten Endpunkte der klinischen Studien zu erreichen, das Start- und/oder Abschlussdatum klinischer Studien und das Datum für die Einreichung von Zulassungsanträgen, der Zulassung und/oder der Markteinführung einzuhalten sowie Risiken im Zusammenhang mit den präklinischen oder klinischen Daten (einschließlich der Phase-3-Daten), einschließlich der Möglichkeit für das Auftreten ungünstiger neuer präklinischer, klinischer oder Sicherheits-Daten und weitere Analysen vorhandener präklinischer, klinischer oder Sicherheits-Daten

  • die Fähigkeit, vergleichbare klinische oder andere Ergebnisse zu erzielen, einschließlich der bislang beobachteten Impfstoffwirksamkeit und des bisher beobachteten Sicherheits- und Verträglichkeitsprofils, in zusätzlichen Analysen der Phase-3-Studie oder in weiteren Studien oder in größeren und diverseren Bevölkerungsgruppen nach der Kommerzialisierung
  • die Fähigkeit von BNT162b2, COVID-19, verursacht durch neue Virusvarianten, zu verhindern
  • das Risiko, dass eine breitere Anwendung des Impfstoffs zu neuen Informationen über Wirksamkeit, Sicherheit oder andere Entwicklungen führt, einschließlich des Risikos zusätzlicher Nebenwirkungen, von denen einige schwerwiegend sein können
  • das Risiko, dass Daten aus präklinischen und klinischen Studien im Peer-Review-Prozess für Veröffentlichungen oder innerhalb der wissenschaftlichen Community im Allgemeinen und von den Aufsichtsbehörden unterschiedlich interpretiert und bewertet werden

Ob und wann wissenschaftliche Veröffentlichungen mit zusätzlichen Daten zum BNT162-mRNA-Impfstoffprogramm erscheinen werden und wenn ja, wann und mit welchen Änderungen und Interpretationen

  • ob die Zulassungsbehörden mit dem Design und den Ergebnissen dieser und jeglicher künftiger präklinischer und klinischer Studien zufrieden sind; ob und wann Anträge zur Notfallzulassung oder zur bedingten Marktzulassung für die Anwendung von BNT162b2 in jüngeren, pädiatrischen Bevölkerungsgruppen, möglichen Auffrischungsimpfungen und/oder weitere BLA-Anträge und/oder Notfallzulassungen oder Anpassungen solcher Anträge in bestimmten Rechtsordnungen für BNT162b2 oder andere potenzielle Impfstoffe, die aus dem BNT162-Programm hervorgehen, eingereicht werden können und, falls erhalten, ob und wann solche Notfallzulassungen oder Lizenzen ablaufen oder beendet werden
  • ob und wann jegliche Anträge, die für BNT162b2 (einschließlich der möglichen Einreichungen zur Verwendung in jüngeren, pädiatrischen Populationen, eine mögliche Auffrischungsimpfung oder anderen beantragte Änderungen der Notfallzulassungen oder bedingter Zulassungen) oder anderen Impfstoffen, die möglicherweise aus dem BNT162-Programm hervorgehen, eingereicht wurden oder eingereicht werden von bestimmten Zulassungsbehörden genehmigt werden, was von unzähligen Faktoren abhängt, einschließlich der Entscheidung, ob die Vorteile des Impfstoffs die bekannten Risiken überwiegen sowie der Bestimmung der Wirksamkeit des Produkts und – falls genehmigt – ob solche Impfstoffkandidaten kommerziell erfolgreich sein werde
  • Entscheidungen von Zulassungsbehörden, die sich auf die Kennzeichnung oder Vermarktung, die Herstellungsverfahren, die Sicherheit und/oder andere Faktoren auswirken, die die Verfügbarkeit oder das kommerzielle Potenzial solcher Impfstoffkandidaten beeinflussen können, einschließlich der Entwicklung von Produkten oder Therapien durch andere Unternehmen
  • Schwierigkeiten in den Beziehungen zwischen uns und unseren Kooperationspartnern, klinischen Studienzentren oder Drittlieferanten
  • das Risiko, dass die Nachfrage nach Produkten sinkt oder nicht mehr besteht
  • Risiken im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit von Rohstoffen zur Herstellung eines Impfstoffs
  • Herausforderungen bezüglich der Formulierung unseres Impfstoffkandidaten, des Dosierungsplans mit zwei Dosen und den damit verbundenen Anforderungen an die Lagerung, den Vertrieb und die verwaltungstechnischen Anforderungen, einschließlich Risiken bezüglich der Handhabung und Lagerung des Impfstoffes nach der Lieferung durch Pfizer
  • das Risiko, dass wir möglicherweise nicht in der Lage sind, erfolgreich weitere Formulierungen, Auffrischungsimpfungen oder neue variantenspezifische Impfstoffe zu entwickeln
  • das Risiko, dass wir nicht in der Lage sind, rechtzeitig Produktionskapazitäten zu schaffen oder auszubauen oder Zugang zu Logistik oder Lieferketten zu schaffen, die der weltweiten Nachfrage nach dem Impfstoff entsprechen, was sich negativ auf unsere Fähigkeit auswirken würde, die geschätzte Anzahl an Impfstoffdosen im veranschlagten Zeitraum zu liefern; ob und wann weitere Liefervereinbarungen geschlossen werden
  • Unsicherheiten hinsichtlich der Möglichkeit, Empfehlungen von beratenden oder technischen Impfstoffausschüssen und anderen Gesundheitsbehörden in Bezug auf solche Impfstoffkandidaten zu erhalten und Unsicherheiten hinsichtlich der kommerziellen Auswirkungen solcher Empfehlungen
  • Herausforderungen in Bezug auf das Vertrauen in oder die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit für Impfstoffe; Unsicherheiten hinsichtlich der Auswirkungen von COVID-19 auf das Geschäft, den Betrieb und die Finanzergebnisse von Pfizer sowie die wettbewerbliche Entwicklungen.

Weitere Ausführungen zu Risiken und Unsicherheiten finden Sie im Jahresbericht des am 31. Dezember 2020 endenden Geschäftsjahres von Pfizer im sog. „Form 10-K“ sowie in weiteren Berichten im sog. „Form 10-Q“, einschließlich der Abschnitte „Risk Factors“ und „Forward-Looking Information and Factors That May Affect Future Results”, sowie in den zugehörigen weiteren Berichten im sog. „Form 8-K“, welche bei der U.S. Securities and Exchange Commission eingereicht wurden und unter www.sec.gov und www.pfizer.com.


Über BioNTech

Biopharmaceutical New Technologies ist ein Immuntherapie-Unternehmen der nächsten Generation, das bei der Entwicklung von Therapien für Krebs und andere schwere Erkrankungen Pionierarbeit leistet. Das Unternehmen kombiniert eine Vielzahl an modernen therapeutischen Plattformen und Bioinformatik-Tools, um die Entwicklung neuartiger Biopharmazeutika rasch voranzutreiben. Das diversifizierte Portfolio an onkologischen Produktkandidaten umfasst individualisierte Therapien sowie off-the-shelf-Medikamente auf mRNA-Basis, innovative chimäre Antigenrezeptor (CAR)-T-Zellen, bispezifische Checkpoint-Immunmodulatoren, zielgerichtete Krebsantikörper und Small Molecules. Auf Basis seiner umfassenden Expertise bei der Entwicklung von mRNA-Impfstoffen und unternehmenseigener Herstellungskapazitäten entwickelt BioNTech neben seiner vielfältigen Onkologie-Pipeline gemeinsam mit Kollaborationspartnern verschiedene mRNA-Impfstoffkandidaten für eine Reihe von Infektionskrankheiten. BioNTech arbeitet Seite an Seite mit weltweit renommierten Kooperationspartnern aus der pharmazeutischen Industrie, darunter Genmab, Sanofi, Bayer Animal Health, Genentech (ein Unternehmen der Roche Gruppe), Regeneron, Genevant, Fosun Pharma und Pfizer. Weitere Information finden Sie unter: www.BioNTech.de.

Zukunftsgerichtete Aussagen von BioNTech

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen von BioNTech im Rahmen des angepassten Private Securities Litigation Reform Act von 1995, einschließlich, aber nicht begrenzt auf ausdrückliche oder implizite Aussagen bezogen auf: BioNTechs Bemühungen, die COVID-19-Pandemie zu bekämpfen; die Kollaboration zwischen BioNTech und Pfizer, einschließlich des Programms zur Entwicklung eines COVID-19-Impfstoffs sowie von COMIRNATY (COVID-19-Impfstoff, mRNA) (BNT162b2) (einschließlich einer potenziellen Auffrischungsdosis und einer Notfallzulassung in den USA für eine Auffrischungsdosis für Personen ab 65 Jahren, Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren mit einem hohen Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf sowie für Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren, die aufgrund ihrer häufigen institutionellen oder beruflichen Exposition gegenüber SARS-CoV-2 haben; qualitativer Bewertungen der verfügbaren Daten, möglicher Vorteile, Erwartungen in Bezug auf klinische Studien, den voraussichtlichen Zeitplan für behördliche Einreichungen, behördliche Zulassungen oder Genehmigungen sowie die voraussichtliche Produktion, Verteilung und Lieferung); unsere Erwartungen bezüglich potenzieller Eigenschaften von BNT162b2 in unseren klinischen Studien und/oder im kommerziellen Gebrauch basierend auf bisherigen Beobachtungen; die Fähigkeit von BNT162b2, COVID-19 zu verhindern, das durch neu aufkommenden Virusvarianten verursacht wird; der erwartete Zeitpunkt für zusätzliche Auswertungen der Wirksamkeitsdaten von BNT162b2 in unseren klinischen Studien; die Art der klinischen Daten, die einem laufenden Peer-Review-Verfahren, der behördlichen Überprüfung sowie einer Marktinterpretation unterliegen; den Zeitplan für das Einreichen von Daten für eine mögliche EUA (Notfallzulassung) oder jeglicher Zulassungen oder Genehmigungen sowie deren Erhalt; und die Fähigkeit von BioNTech, BNT162 in Mengen zu produzieren, die sowohl die klinischen Entwicklung unterstützen als auch die Marktnachfrage decken, einschließlich unserer Produktionsschätzungen für 2021. Alle zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung basieren auf den aktuellen Erwartungen und Einschätzungen von BioNTech in Bezug auf zukünftige Ereignisse und unterliegen einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich und nachteilig von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen oder implizierten abweichen. Diese Risiken und Ungewissheiten beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf: Die Fähigkeit, die zuvor festgelegten Endpunkte in klinischen Studien zu erreichen; einen Konkurrenzkampf um die Entwicklung eines Impfstoffes gegen COVID-19; die Fähigkeit, vergleichbare klinische oder andere Ergebnisse im Rest der Studie oder in größeren, vielfältigeren Populationen nach der Kommerzialisierung zu erzielen, einschließlich der bisher beobachteten Wirksamkeit des Impfstoffes und des Sicherheits- und Verträglichkeitsprofils; die Fähigkeit, unsere Produktionsmöglichkeiten effektiv zu skalieren; sowie mögliche andere Schwierigkeiten.

Für eine Erörterung dieser und anderer Risiken und Unsicherheiten verweist BioNTech auf den am 30. März 2021 als 20-F veröffentlichten Jahresbericht des am 31. Dezember 2020 endenden Geschäftsjahres, der auf der Website der SEC unter www.sec.gov zur Verfügung steht. Alle Informationen in dieser Pressemitteilung beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung, und BioNTech ist nicht verpflichtet, diese Informationen zu aktualisieren, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Sturmtief Ignatz über dem Rhein-Main-Gebiet: Über 100 Einsätze für die Feuerwehr

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BaugeruestMainzerLandstr e1634814997818
BaugeruestMainzerLandstr e1634814997818

Sturmtief „Ignatz“ beschäftigte die Einsatzkräfte der Feuerwehr Frankfurt am Main seit den frühen Morgenstunden. Im Zeitraum zwischen vier und zwölf Uhr, mussten rund 100 Einsatzstellen im gesamten Stadtgebiet abgearbeitet werden.


Ab elf Uhr entspannte sich die akute Wetterlage

Überwiegend waren abgebrochene Äste oder umgestürzte Bäume zu beseitigen. Aber auch abgedeckte Dächer, lose Dachziegel und umgestürzte Bauzäune waren zu sichern. Oftmals bestand keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und die Grundstücksbesitzer mussten sich selbst um die Beseitigung der Sturmschäden bemühen. In einigen Fällen waren durch Windbruch Oberleitungen der Bahn sowie der Verkehrsgesellschaft Frankfurt betroffen. Dies führte zu Behinderungen im ÖPNV.

Auf einer Baustelle am Güterplatz stürzte ein Baugerüst zusammen. Ein Bauarbeiter wurde dabei leicht verletzt und musste ambulant behandelt werden. Bis zur Sicherung der Einsatzstelle und der Übergabe an die Baufirma, waren die Mainzer Landstraße und der Güterplatz gesperrt.

Ab elf Uhr entspannte sich die akute Wetterlage. Dennoch waren zum Berichtszeitpunkt die Einsatzkräfte von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr zur Abarbeitung von Einsatzstellen weiterhin im Einsatz.

Winteröffnungszeiten der Wertstoffhöfe im Kreis Mainz-Bingen

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Wertstoffhof
Wertstoffhof

Vom 1. November 2021 bis zum 28. Februar 2022 gelten auf den Wertstoffhöfen und Grünschnittsammelplätzen wieder die Winteröffnungszeiten. Damit verschieben sich die Öffnungszeiten wie folgt:

Ab 1. November 2021 bis 28. Februar 2022 sind die Plätze freitags von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 16:00 Uhr geöffnet. Zusätzlich sind die Wertstoffhöfe in Bingen-Büdesheim, Bodenheim, Guntersblum, Heidesheim, Ingelheim, Nieder-Olm, Oppenheim, Sprendlingen und Undenheim sowie die Grünschnittsammelplätze in Bingen-Kempten und Welgesheim mittwochs von 12:00 bis 16:00 Uhr offen.

Mehr Geld für 330 Maler und Lackierer im Kreis Mainz-Bingen

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IG BAU Maler
IG BAU Maler

Lohn-Plus für die Arbeit mit Pinsel und Tapezierrolle: Die rund 330 Maler und Lackierer im Landkreis Mainz-Bingen streichen mehr Geld ein. Fachkräfte kommen nun auf einen Stundenlohn von 17,51 Euro – 2,1 Prozent mehr als bisher. Das teilt die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz mit und rät den Beschäftigten in der Region, die letzten Lohnabrechnungen zu prüfen.


Bereits ab der Mai-Abrechnung müsse das Plus auf dem Konto sein, erklärt Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich. Es gebe aber immer wieder Chefs, die um eine Lohnerhöhung gern einen Bogen machten. Wer bislang leer ausgegangen sei, solle sich deshalb an die Gewerkschaft wenden und die Lohnerhöhung rückwirkend einfordern, empfiehlt die IG BAU.

„Die Bauwirtschaft brummt – auch in Zeiten der Pandemie. Davon profitieren die Malerbetriebe. Jetzt bekommen die Beschäftigten endlich einen fairen Anteil an der guten Umsatzentwicklung“, so Wunderlich. Fachleute mit Gesellenbrief sollten sich nicht unter Wert verkaufen und auf der Bezahlung nach Tarif bestehen. Anspruch auf den Tariflohn haben Gewerkschaftsmitglieder, deren Betrieb in der Malerinnung ist.

Zudem sind die Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk gestiegen. Gelernte Kräfte müssen aktuell mindestens 13,80 Euro pro Stunde bekommen – ein Plus von 2,2 Prozent. Beschäftigte ohne Ausbildung haben Anspruch auf einen Stundenlohn von 11,40 Euro (plus 2,7 Prozent). „Diese Löhne sind aber nur eine absolute Untergrenze. Gerade mit Blick auf die aktuelle Hochkonjunktur im Baunebengewerbe sollten Fachleute auf dem deutlich höheren Tariflohn bestehen“, betont die IG BAU.

Sirenenalarm im gesamten Landkreis Groß-Gerau

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Sirenenalarm Symbolbild
Sirenenalarm Symbolbild

Am Mittwoch (27.Oktober 2021) wird ein Sirenentest im Kreis Groß-Gerau durchgeführt. Mit der Auslösung der Sirenen verbunden werden auch Meldungen über die Warn-Apps KATWARN und hessenWarn aktiviert.


„Rundfunk einschalten, auf Durchsagen achten!“

Der Probebetrieb wird ab 10.00 Uhr, zeitlich versetzt für jede Kommune separat, mit einem eine Minute lang andauernden, auf- und abschwellenden Heulton durchgeführt. Dieser Ton bedeutet: „Rundfunk einschalten, auf Durchsagen achten!“ Das Signal dient im Gefahrenfall zur Warnung der Bevölkerung, die damit aufgefordert ist, das eigene Verhalten auf die besondere Situation hin auszurichten und nähere Hinweise dem regionalen Rundfunk oder den Medien zu entnehmen.

Der Warnton unterscheidet sich deutlich von dem möglichen zweiten Sirenensignal, einem zweimal unterbrochenen Dauerton von einer Minute Länge, mit dem der Feueralarm akustisch angezeigt wird.

In einigen Kommunen wird zudem ein drittes Sirenensignal mit der Bedeutung: Entwarnung ausgesendet werden. Es handelt sich dabei um einen 1-minütigen, ununterbrochenen Dauerton, der das Ende der besonderen Gefahrenlage signalisiert.

Für Rückfragen zum Probealarm und zur Anforderung von Informationsmaterialien stehen das Sachgebiet Einsatzplanung und Katastrophenschutz des Fachdienstes Gefahrenabwehr unter der Rufnummer 06152 – 989918 zur Verfügung.

PayPal plant größte Übernahme eines Social-Media-Konzerns

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PayPal Zentrale

Womöglich steht ein Milliardendeal an der Wall Street bevor: Der Internet-Bezahldienst PayPal plant Insidern zufolge die Übernahme der Online-Pinnwand Pinterest. Die Aktien von Pinterest haben nach den Berichten über das Kaufinteresse einen Sprung nach oben gemacht.


Die bislang größte Übernahme eines Social-Media-Konzerns

Wie „Bloomberg“ am Mittwoch (20. Oktober 2021) unter Berufung auf Insider berichtete, hatte sich Paypal vor Kurzem an Pinterest gewandt, um den Milliardendeal abzuschließen. Dabei soll es um einen Preis von rund 70 US-Dollar pro Pinterest-Aktie gehen. Mit dem daraus resultierenden Kaufpreis von insgesamt 45 Milliarden Dollar (umgerechnet 38,65 Milliarden Euro) wäre der Deal die bislang größte Übernahme eines Social-Media-Konzerns. Paypal kommt zur Zeit aufgrund des Online-Shoppingbooms auf eine Marktkapitalisierung von 320 Milliarden Dollar (umgerechnet 275 Milliarden Euro).

Ob es zu einem Abschluss des Deals kommt, sei derzeit noch unklar. Bis zum finalen Abschluss könnten sich die Bedingungen natürlich auch nochmal ändern, hieß es aus Insiderkreisen. PayPal und Pinterest selbst haben sich bislang wohl noch nicht dazu geäußert.

Nach der Veröffentlichung des Artikels von Bloomberg, schoss die Pinterest-Aktie um über 12 Prozent nach oben. Aktuell liegt sie bei fast 63 Dollar.

Gewinn bei PayPal brach zuletzt ein

Während der Corona-Pandemie und dem damit verbundenen Online-Shoppingboom, konnte Paypal deutlich wachsen. Im zweiten Quartal legten stiegen die Erlöse im Jahresvergleich um 19 Prozent an und lagen damit bei 6,2 Milliarden Dollar (umgerechnet 5,2 Milliarden Euro). Das teilte PayPal im Juli mit.

Dennoch brach der Gewinn des Online-Bezahldienstes um 23 Prozent ein und ergab damit ein niedrigeren Gewinn von rund 1,2 Milliarden Dollar. Grund dafür waren deutlich höhere Ausgaben.

Feuerwehr im Einsatz am Fahrrad Franz in Mainz-Mombach

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Feuerwehr Mainz, brennt Müllfahrzeug
Foto: Dennis Weber

Am Donnerstagvormittag (21. Oktober 2021) kam es um 10:00 Uhr zu einem Feuerwehreinsatz in der Industriestraße in Mainz-Mombach. Dort stand ein Müllfahrzeug der Firma Meinhardt in Flammen. BYC-News war vor Ort.


Der Aufbau stand im Vollbrand

Wie der Einsatzleiter Mario Ambrosius gegenüber BYC-News mitteilte, begann die Ladefläche des LKWs aus bislang unbekannter Ursache zu brennen. Beim Eintreffen der Feuerwehr stand der Aufbau des Fahrzeugs bereits in Vollbrand. Die Einsatzkräfte leiteten umgehend den Löschangriff mit zwei C-Rohren unter Atemschutz ein.

Mitarbeiter bemerkten den Qualm

Wie ein Mitarbeiter der Firma Meinhardt vor Ort gegenüber BYC-News berichtete, kam das Müllfahrzeug aus Wallau und sollte in Mainz-Mombach Müll laden. Als die Mitarbeiter beim Rückwärtsfahren bemerkten, dass es im hinteren Bereich des Fahrzeugs qualmte, verließen sie umgehend das Fahrzeug. Sie alarmierten die Feuerwehr und informierten ihre Fahrdienstleitung, die sich in solchen Fällen um die Abwicklung solcher Vorkommnisse kümmert. Was genau gebrannt hatte, sei ihm nicht bekannt. Da das Fahrzeug vorher bei einer Malerfirma Müll geladen hatte, könnte es sein, dass sich dann beim umladen des Mülls brennbare Stoffe entzündet haben.

Beschädigte Hydraulik sorgt für Probleme

Bei dem Brand wurde die Hydraulik der Müllpresse des Fahrzeuges beschädigt, sodass diese nicht mehr betätigt werden konnte. Dadurch konnte die Presse nicht aufgeklappt und der Brandherd bekämpft werden. Die Berufsfeuerwehr löste dies mit hydraulischen Winden, sodass der eigentliche Brandherd durch einen Spalt an der Müllpresse gelöscht werden konnte. Da das Fahrgestell des 25-Tonners trotz des Brandes der Müllpresse nicht beschädigt wurde und noch fahrbereit war, wurde das Müllfahrzeug von der Einsatzstelle weggefahren. Die Feuerwehr beendete ihren Einsatz gegen 13:30 Uhr.

Weitere Informationen folgen… ::

Sturmböe verursacht Schiffsunfall auf der Mosel

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Schiffsunfall am 21.10.2021 auf der Mosel: Am 21.1021 gegen 03:34 Uhr passiert ein Fahrgastkabinenschiff auf der Mosel zu Berg die Eisenbahnbrücke in Koblenz Güls. Durch eine Sturmböe wurde das Brückenjoch zu nahe am Brückenpfeiler durchfahren und es kam trotz Notmanöver zu einem Zusammenstoß.


Die Fahrt konnte nach der Schiffsunfallaufnahme nach Cochem fortgesetzt werden

Hierbei wurde die Brücke und das Fahrgastkabinenschiff stark beschädigt. Der Bahnverkehr wurde von 04:45 -05:34 Uhr gesperrt. Die Statik der Brücke wurde überprüft. Das Fahrgastkabinenschiff war auf der Fahrt von Köln nach Luxemburg mit 137 Passagieren und 43 Besatzungsmitgliedern. Die Fahrt konnte nach der Schiffsunfallaufnahme nach Cochem fortgesetzt werden.


Schiffsunfall auf dem Rhein

Am Mittwochabend (20. Oktober 2021) kam es im Bereich des Hafenparks in Rüdesheim zu einem Unfall zwischen zwei Fahrgastkabinenschiffen. Bei dem Schiffsunfall entstand ein Sachschaden.

Ursache für den Unfall waren nach Angaben der Polizei mangelnde Absprache der Schiffsbesatzung beim Festmachen der beiden Schiffe an der Steuerbordseite. Zum Unfallzeitpunkt lag das innenliegende Schiff festgemacht am Steiger, als das Zweite an der Steuerbordseite des Innenliegenden befestigt werden sollte. Weil dabei eine falsche Leine gelöst wurde, fuhr das zweite Schiff in die Steuerbordseite des bereits befestigten Schiffs. Hierbei wurde die Reling leicht verbogen.

Dadurch entstand bei dem Unfallverursacher ein Sachschaden. Personen kamen dabei glücklicherweise nicht zu Schaden. Die Wasserschutzpolizei Rüdesheim nahm den Unfall vor Ort auf.