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Wintermode 2021: Fünf Trends, die man kennen sollte

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Die Temperaturen fallen, ebenso wie der erste Schnee. Im Winter heißt das, je wärmer die Kleidung, desto besser. Doch welche Modetrends sind im Winter 2021 angesagt? Im Winter muss die Mode den kalten Temperaturen beispielsweise beim Winterwandern und Christmas Shopping trotzen können. Angesagt sind daher, wie in jedem Winter, wärmende Materialien.

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Strick für die kalte Jahreszeit

Je kälter die Tage werden, umso wärmer muss die Kleidung sein. Zum Winter passen daher Kleidungsstücke aus Strick ideal. Denn der Strick wärmt schön und man kann die hübschen Strickteile vielseitig im winterlichen Zwiebellook kombinieren. Als hervorragende Basics für die kalte Jahreszeit sind kuschelige Cardigans und Pullover. Aber auch Strickkleider in allen Variationen und Farben sind angesagt. Die Strickkleider gibt es sowohl in kürzeren Versionen als auch in Maxi-Länge. Zahlreiche Strickteile findet man beispielsweise bei Supersales.

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Bodys halten warm und machen optisch was her

Auch Bodys gehören zu den idealen Kleidungsstücke für den Winter, denn sie halten angenehm warm. Doch nicht nur das: Sie machen auch optisch einiges her. Ein riesiger Vorteil von Bodys ist der gute Sitz, was sicherlich auch einer der Hauptgründe für ihre Beliebtheit sein dürfte. In der Zwischenzeit gibt es die Bodys in zahlreichen Varianten: Von dem Blusen-Body bis zum Strick-Body. Spitzen-Bodys können beispielsweise unter der Kleidung als wärmende Zwiebelschicht getragen werden, während sich andere Bodys auch wunderbar als Oberteil eignen.

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Der Allzeit-Klassiker: Leder

Ein Trend, der scheinbar nie zu Ende geht: Leder gehörte auch in diesem Winter wieder zu den absoluten Trends. Das Material kann in allen Varianten getragen werden: Ob klassisch als Lederjacke und Lederrock oder als Lederbluse. Dabei ist es natürlich eine persönliche Entscheidung, ob man beim Kauf lieber auf echtes Leder, oder aber auf Kunstleder setzt.

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In jeder Hinsicht ein gutes Gefühl: Kunstpelz

Kunstpelz oder auch „Fake Fur“ gehört auch im Winter 2021 wieder zu den Fashion-Trend schlechthin. Angefangen bei Jacken und Mänteln bis hin zu Krägen, Tops und Taschen: Fake Fur findet man inzwischen überall. Blumarine, Prada und Chanel etwa schickten ihre Models in bunten Kunstfell-Kreationen über den Laufsteg der diesjährigen Fashion-Week, andere Designerlabels wie Givenchy oder Coperni zeigten in ihrer Kollektion täuschend echt aussende Kunstpelze in Weiß, Braun und Schwarz. Doch egal in welcher Farbe, eines ist sicher: Der künstliche Pelz hält warm, ist stylisch und daher die optimale Wahl für kalte Wintertage.

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Glamour, Glamour, Glamour

Auch wenn Weihnachten und Silvester in diesem Jahr wieder etwas kleiner ausfallen und große Parties nicht möglich sind. Dem Outfit muss man das nicht zwingend ansehen, denn schließlich braucht es nicht immer einen Anlass, um sich so richtig aufzubrezeln. Glitzernde Pailletten-Looks in Schwarz, Silber, Gold und bunten Metallic-Tönen gibt es in diesem Jahr zu Hauf. Dabei sind es keinesfalls immer nur Partykleider. Die auffälligen Farben finden sich in der Zwischenzeit auch in Mänteln, Blazern und weiten Hosen wieder. Dadurch kann man ohne Probleme auch im Alltag funkelnde Momente schaffen.

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Impfung gegen Omikrom-Variante ab März 2022 möglich

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Pfizer und BioNTech SE gaben am Mittwoch (8. Dezember 2021) Ergebnisse einer vorläufigen in vitro-Studie bekannt, die zeigen, dass die durch den Pfizer-BioNTech COVID-19-Impfstoff (BNT162b2) hervorgerufenen Antikörper die SARS-CoV-2 Omikron-Variante nach drei Dosen neutralisieren. Das Neutralisierungspotential von Seren geimpfter Personen gegenüber der Omikron-Variante, das einen Monat nach der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) entnommen wurde, waren vergleichbar zu dem Neutralisierungspotenzial von Immunseren gegen das ursprüngliche Wildtyp SARS-CoV-2-Spike-Protein nach der Impfserie mit zwei Dosen.


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Tatsächliche Wirksamkeit gegen Omikron wird weltweit genau beobachtet

Blutseren von Personen, die zwei Dosen des derzeitigen COVID-19-Impfstoffs erhalten haben, zeigten im Vergleich zum ursprünglichen Wildtyp ein durchschnittlich mehr als 25-fach reduziertes Neutralisierungspotenzial gegenüber der Omikron-Variante. Dies deutet darauf hin, dass zwei Dosen BNT162b2 keinen ausreichenden Schutz gegen eine Infektion mit der Omikron Variante bieten. Da jedoch die überwiegende Mehrheit der Epitope, gegen die sich die impfstoffinduzierten T-Zellen richten, nicht von den Mutationen der Omikron-Variante betroffen sind, gehen die Unternehmen davon aus, dass geimpfte Personen immer noch gegen schwere Formen der Krankheit geschützt sein könnten. Die Unternehmen werden die tatsächliche Wirksamkeit gegen Omikron weltweit genau beobachten.

Eine stärkere Schutzwirkung könnte durch eine dritte Dosis erreicht werden, da Daten aus zusätzlichen Studien der Unternehmen darauf hinweisen, dass eine Auffrischungsimpfung mit dem aktuellen COVID-19-Impfstoff von Pfizer und BioNTech die Antikörpertiter um das 25-fache erhöht. Die vorläufigen Daten weisen darauf hin, dass eine dritte Dosis ein ähnliches Niveau an neutralisierenden Antikörpern gegen Omikron hervorruft, wie es nach zwei Dosen gegen den Wildtyp und andere Varianten, die vor Omikron auftraten, beobachtet wurde. Diese Antikörperspiegel werden mit einer hohen Wirksamkeit sowohl gegen das Wildtyp-Virus als auch gegen diese Varianten in Verbindung gebracht. Eine dritte Dosis erhöht zudem die Anzahl von CD8+ T-Zellen erheblich, die gegen mehrere Spike-Protein-Epitope gerichtet sind. Von diesen CD8+ T-Zellen wird angenommen, dass sie den Schutz vor schweren Krankheitsverläufen beeinflussen. Im Vergleich zum Wildtyp-Virus bleibt die große Mehrheit dieser Epitope in der Omikron-Spike-Variante unverändert.

„Auch wenn zwei Dosen des Impfstoffs möglicherweise weiterhin Schutz vor schweren Krankheitsverläufen bieten, zeigen diese ersten Daten sehr deutlich, dass der Schutz mit einer dritten Dosis unseres Impfstoffs verbessert wird”, sagte Albert Bourla, Chairman und Chief Executive Officer, Pfizer. „Sicherzustellen das so viele Menschen wie möglich vollständig mit der zwei-Dosis-Serie und der Auffrischungsimpfung geimpft sind bleibt die beste Strategie, um die Verbreitung von COVID-19 zu verhindern.”

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Prof. Ugur Sahin, CEO und Mitgründer von BioNTech dazu

„Diese ersten Daten lassen darauf schließen, dass eine Auffrischungsimpfung immer noch einen ausreichenden Schutz gegen eine durch die Omikron-Variante ausgelöste Erkrankung jeglicher Schwere bieten kann”, sagte Prof. Ugur Sahin, CEO und Mitgründer von BioNTech. „Großflächige Impf- und Auffrischungskampagnen auf der ganzen Welt könnten uns dabei helfen, Menschen weltweit besser zu schützen und durch den Winter zu kommen. Wir arbeiten weiterhin an einem angepassten Impfstoff, bei dem wir annehmen, dass er einen hohen Schutz gegen die Omikron-Krankheit sowie einen längeren Schutz als der derzeitige Impfstoff bietet.”

Da es sich hier um vorläufige Daten handelt, werden die Unternehmen weitere Ergebnisse aus Laboruntersuchungen erheben und die Wirksamkeit aus der praktischen Anwendung untersuchen, um den Schutz gegen Omikron zu bewerten und zu bestätigen sowie über die effektivste Vorgehensweise zu entscheiden. Die Unternehmen haben am 25. November mit der Entwicklung eines Omikron-spezifischen COVID-19-Impfstoffs begonnen. Für den Fall, dass eine Anpassung des Impfstoffs nötig sein sollte, um den Schutz und die Dauer der Schutzwirkung gegen Omikron zu gewährleisten, wird die Entwicklung wie geplant fortgesetzt. Die ersten Chargen des angepassten Omikron-Impfstoffs können hergestellt werden und bei Genehmigung durch die Behörden innerhalb von 100 Tagen ausgeliefert werden. Pfizer und BioNTech haben auch andere variantenspezifische Impfstoffe getestet, die sehr starke neutralisierende Antikörpertiter induziert haben und ein vorteilhaftes Sicherheitsprofil zeigten. Die Unternehmen sind aufgrund ihrer bisherigen Erfahrungen zuversichtlich, dass sie bei Bedarf einen an die Omikron-Variante angepassten Impfstoff im März 2022 ausliefern können. Zudem haben die Unternehmen bereits klinische Studien mit variantenspezifischen Impfstoffen (Beta und Delta) begonnen. Daten aus diesen Studien werden bei Zulassungsbehörden weltweit eingereicht, um den Prozess der Anpassung des Impfstoffs sowie bei Bedarf die Zulassung eines Omikron-spezifischen Impfstoffs zu unterstützen. Die zuvor bekanntgegebenen erwarteten Produktionsmengen der beiden Unternehmen von vier Milliarden Dosen BNT162b2 im Jahr 2022 werden sich bei einer notwendigen Anpassung des Impfstoffs nicht ändern.


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Über die Pfizer-BioNTech Laborstudien

Pfizer und BioNTech haben die Wirksamkeit von BNT162b2 gegen die Omikron-Variante mit einer Auswahl an humanen Immunseren in einem Pseudovirus-Neutralisationsstest (pVNT) getestet. Die Seren wurden aus dem Blut von Personen gewonnen, die zwei oder drei 30 µg-Dosen des derzeitigen Pfizer-BioNTech COVID-19-Impfstoffs erhalten haben. Die Blutseren wurden drei Wochen nach Erhalt der zweiten Dosis oder einen Monat nach Erhalt der dritten Dosis des Pfizer-BioNTech COVID-19-Impfstoffs entnommen. Jedes Blutserum wurde auf seine neutralisierenden Antikörpertiter gegen das Spike-Protein des SARS-CoV-2-Wildtyps sowie gegen die Spike-Proteine der Omikron-Variante getestet. Die neutralisierenden Antikörpertiter gegen den Omikron-Stamm waren nach Erhalt der dritten Dosis um das 25-fache erhöht. Die Neutralisation der Omikron-Variante war nach Erhalt von drei Dosen des Pfizer-BioNTech COVID-19-Impfstoffs vergleichbar mit der beobachteten Neutralisation des Wildtyp-Virus in Seren von Probanden, die eine zweifache Immunisierung mit dem COVID-19-Impfstoff der Unternehmen erhalten haben. Der in den Proben gemessene geometrische Titer-Mittelwert (GMT) der neutralisierenden Antikörper gegen die Omikron-Variante betrug 154 (nach drei Impfdosen), verglichen mit 398 gegen die Delta-Variante (nach drei Impfdosen) sowie 155 gegen den Wildtyp-Stamm des Virus (nach zwei Impfdosen). Daten zur Langlebigkeit der durch den Booster induzierten Antikörpertiter werden derzeit noch erhoben.

Der COVID-19-Impfstoff von Pfizer und BioNTech basiert auf BioNTechs unternehmenseigener mRNA-Technologie und wurde von BioNTech und Pfizer gemeinsam entwickelt. BioNTech ist Inhaber der Marktzulassung in den Vereinigten Staaten, der Europäischen Union, dem Vereinigten Königreich und Kanada sowie anderen Ländern und Inhaber von Notfallzulassungen und weiterer Zulassungen in den Vereinigten Staaten (gemeinsam mit Pfizer) und anderen Ländern. Ergänzende Anträge auf Arzneimittelzulassung in den Ländern, in denen ursprünglich Notfallgenehmigungen oder gleichwertige Genehmigungen erteilt wurden, sind geplant oder laufen bereits.

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Indikationsgebiet & genehmigte Anwendung in den USA

Wie wird der Impfstoff verabreicht?
Der Impfstoff wird in den Muskel injiziert.

Primäre Impfserie:

Bei Personen ab 5 Jahren wird der Impfstoff in einer Impfserie mit zwei Dosen im Abstand von drei Wochen verabreicht. Bei Personen ab 12 Jahren, bei denen eine Immunschwäche festgestellt wurde, kann eine dritte primäre Dosis mindestens vier Wochen nach der zweiten Dosis verabreicht werden.

Auffrischungsimpfung:

Eine einzelne Auffrischungsimpfung kann mindestens 6 Monate nach Abschluss der primären Impfserie an Personen ab 18 Jahren verabreicht werden
Eine einzelne Auffrischungsimpfung kann ebenfalls Personen ab 18 Jahren verabreicht werden, die die Erstimpfung mit einem anderen zugelassenen COVID-19-Impfstoff abgeschlossen haben. Personen sollten mit ihrem Arzt den Zeitpunkt für eine Auffrischungsimpfung prüfen.

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Was ist die Indikation und die zugelassene Verwendung?

Der COVID-19-Impfstoff von Pfizer-BioNTech hat von der FDA die EUA erhalten für:

  • eine zwei-Dosen-Impfserie für Personen ab 5 Jahren
  • eine dritte Dosis der Primärserie für Personen ab 12 Jahren, bei denen eine Immunschwäche festgestellt wurde
  • eine einmalige Auffrischungsdosis für Personen ab 18 Jahren, die ihre primäre Impfserie mit dem Pfizer-BioNTech COVID-19-Impfstoff oder COMIRNATY® abgeschlossen haben
  • eine einmalige Auffrischungsimpfung für ab 18 Jahren Personen, die die Erstimpfung mit einem anderen zugelassenen COVID-19-Impfstoff abgeschlossen haben. Der Zeitplan für die Auffrischungsimpfung richten sich nach den Angaben auf der Packungsbeilage des für die Erstimpfung verwendeten Impfstoffs

COMIRNATY® (COVID-19-Impfstoff, mRNA) ist ein von der FDA zugelassener COVID-19-Impfstoff von Pfizer und BioNTech.

Der Impfstoff ist in einer Zwei-Dosen-Impfserie zur Prävention von COVID-19-Erkrankungen bei Personen ab 16 Jahren zugelassen. Der Impfstoff ist ebenfalls im Rahmen einer Notfallzulassung (Emergency Use Authorization, „EUA“) verfügbar:

  • zur Verwendung in einer zwei-Dosen-Impfserie bei Personen zwischen 12 und 15 Jahren
  • zur Verabreichung einer dritten Impfstoffdosis als Teil der primären Impfserie bei Personen ab 12 Jahren, bei denen eine Immunschwäche festgestellt wurde
    für eine einzelne Auffrischungsimpfung bei Personen ab 18 Jahren, die die primäre Impfserie mit dem Pfizer-BioNTech Impfstoff oder COMIRNATY® abgeschlossen haben

Eine einzelne Auffrischungsimpfung kann ebenfalls Personen ab 18 Jahren verabreicht werden, die die Erstimpfung mit einem anderen zugelassenen COVID 19-Impfstoff abgeschlossen haben. Der Zeitpunkt richten sich nach den Angaben in der Packungsbeilage des für die Erstimpfung verwendeten Impfstoffs.

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Statement zur Notfallzulassung

Notfallverwendungen des Produktes wurden nicht durch die FDA zugelassen oder lizensiert, sondern im Rahmen einer Notfallzulassung (Emergency Use Authorization, „EUA“) zur Prävention der Coronaviruserkrankung 2019 (COVID-19) bei Personen ab 5 Jahren genehmigt. Die Notfallzulassungen im Rahmen der EUA sind nur für die Dauer der Erklärung zulässig, in der Umstände vorliegen, die die Genehmigung einer Notfallzulassung des Medizinproduktes gemäß Abschnitt 564(b)(1) des FD&C Act rechtfertigen, es sei denn, die Erklärung wird früher beendet oder die Genehmigung widerrufen. Das EUA Informationsblatt kann abgerufen werden unter www.cvdvaccine-us.com.

Personen, sollten den Impfstoff nicht erhalten, wenn:

  • eine schwere allergische Reaktion nach einer vorherigen Dosis dieses Impfstoffs auftrat
  • eine schwere allergische Reaktion auf einen Inhaltsstoff des Impfstoffs auftrat

Personen sollten den Impfanbieter über ihren Gesundheitszustand informieren, einschließlich:

  • bestehender Allergien
  • einer zuvor aufgetretenen Myokarditis (Herzmuskelentzündung) oder Perikarditis (Herzbeutelentzündung)
  • Fieber
  • dem Vorliegen einer Blutgerinnungsstörung oder der Einnahme von Blutverdünnungsmittel
  • dem Vorliegen einer Immunschwäche oder der Einnahme von immunschwächenden Medikamenten
  • dem Vorliegen einer Schwangerschaft, dem Plan demnächst schwanger zu werden oder ob derzeit gestillt wird
  • der vorherigen Immunisierung mit einem anderen COVID-19 Impfstoff
  • dem Auftreten von Ohnmachtsanfällen in Verbindung mit einer Injektion

Der Impfstoff schützt möglicherweise nicht jeden.


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Folgende Nebenwirkungen des Impfstoffs wurden beobachtet:

Es gibt eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass der Impfstoff eine schwere allergische Reaktion auslösen kann. Eine schwere allergische Reaktion tritt in der Regel innerhalb weniger Minuten bis zu einer Stunde nach Erhalt der Impfstoffdosis auf. Aus diesem Grund können Impfanbieter Personen bitten, zur Überwachung nach der Impfung vor Ort zu bleiben Anzeichen einer schweren allergischen Reaktion können Atembeschwerden, Schwellungen im Gesicht und am Hals, ein schneller Herzschlag, schwerer Hautausschlag am ganzen Körper, Schwindel und Kraftlosigkeit sein. Beim Auftreten einer schweren allergischen Reaktion sollte der Notruf getätigt oder das nächste Krankenhaus aufgesucht werden.

Bei einigen Personen, die den Impfstoff erhalten haben, wurde eine Myokarditis (Entzündung des Herzmuskels) und Perikarditis (Entzündung des Herzbeutels) beobachtet. Diese traten häufiger bei Männern unter 40 Jahren als bei Frauen und älteren Männern auf. Bei den meisten dieser Personen begannen die Symptome wenige Tage nach Erhalt der zweiten Impfstoffdosis. Die Wahrscheinlichkeit für diese Nebenwirkungen ist sehr gering.

Personen, bei denen folgende Symptome nach Erhalt des Impfstoffs auftreten, sollten sofort einen Arzt aufsuchen:

  • Brustschmerzen
  • Kurzatmigkeit
  • Das Gefühl eines schnell schlagenden, flatternden oder hämmernden Herzens

Folgende zusätzliche Nebenwirkungen wurden in Zusammenhang mit dem Impfstoff beobachtet:

Schwere allergische Reaktionen; nicht-schwere allergische Reaktionen z. B. Hautausschlag, Juckreiz oder Schwellungen im Gesicht; Myokarditis (Entzündung des Herzmuskels); Perikarditis (Entzündung des Herzbeutels); Schmerzen an der Injektionsstelle; Erschöpfung; Kopfschmerzen; Muskelschmerzen; Schüttelfrost; Gelenkschmerzen; Fieber; Schwellungen an der Injektionsstelle; Rötungen an der Injektionsstelle; Übelkeit; Unwohlsein; geschwollene Lymphknoten (Lymphadenopathie); verringerter Appetit; Durchfall; Erbrechen; Schmerzen im Arm; Ohnmacht in Zusammenhang mit der Verabreichung des Impfstoffs

Diese möglichen Nebenwirkungen des Impfstoffs sind gegebenenfalls nicht vollständig. Es können schwere und unerwartete Nebenwirkungen auftreten. Die möglichen Nebenwirkungen des Impfstoffs werden weiterhin in klinischen Studien untersucht. Kontaktieren Sie Ihren Arzt bezüglich belastender Nebenwirkungen oder Nebenwirkungen, die nicht abklingen.

Es wurden noch keine Daten zum Gebrauch des Impfstoffs in Verbindung mit anderen Impfstoffen bei der FDA eingereicht. Personen, die in Erwägung ziehen, diesen Impfstoff mit anderen Impfstoffen zu erhalten, sollten dies mit ihrem Arzt besprechen.

Bei unerwünschten Nebenwirkungen sollten Patienten immer ihren Arzt konsultieren, um medizinischen Rat einzuholen. Negative Nebenwirkungen von Impfstoffen sollten der US-amerikanischen FDA und dem Centers for Disease Control and Prevention (CDC) gemeldet werden. Besuchen Sie hierfür die folgende Website: https://www.vaers.hhs.gov oder rufen Sie unter +1‐800‐822‐7967 an. Nebenwirkungen können auch an Pfizer Inc. unter www.pfizersafetyreporting.com oder unter der Telefonnummer +1-800-438-1985 berichtet werden.

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Vollsperrung auf der Autobahn A671 bei Wiesbaden

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Aktuell ist die Autobahn A671 zwischen Mainz-Kastel und Wiesbaden-Amöneburg in beide Richtungen sowie der darunterliegende Amöneburger Kreisel vollgesperrt. Grund dafür sollen Betonteile sein, die sich dort von der Brücke gelöst haben.


Rückstau von mehreren Kilometern

Aktuell (18:10 Uhr) wird überprüft, ob die Betonteile tatsächlich von der Brücke kommen und ob eine Gefahr besteht. Dadurch hat sich ein Rückstau von mehreren Kilometern gebildet. Verkehrsteilnehmer werden darum gebeten, den Bereich weiträumig zu umfahren.

Update 18:35 Uhr: Die Autobahn A671 sowie der Amöneburger Kreisel konnten wieder für den Verkehr freigegeben werden. Wie sich herausstellte, stammte das gefundene Betonteil nicht von der Brücke.

Die Polizei teilte um 18:56 Uhr mit: „Heute Abend kam es in Wiesbaden auf der A671 im Bereich des Amöneburger Kreisels zu umfangreichen Sperrungen und damit verbundenen Verkehrsbehinderungen. Eine Verkehrsteilnehmerin hatte gegen 17:00 Uhr von einem größeren Schaden an der Fahrbahn berichtet. Unmittelbar wurden Polizeikräfte vor Ort entsandt und die zuständige Autobahnmeisterei verständigt. Die Verkehrspolizei der Stadt Wiesbaden war ebenfalls im Einsatz. Bei einer Nachschau vor Ort stellte sich glücklicherweise heraus, dass es sich um eine, durch Wasseransammlung auf der Fahrbahn ausgelöste, optische Täuschung gehandelt hatte. Demnach konnten die Sperrungen gegen 18:35 Uhr wieder aufgehoben werden.“

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Generelles Besuchsverbot im Marienhaus Klinikum Mainz verhängt

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Unbenannt
Unbenannt

Mit der beunruhigenden Zunahme des Pandemiegeschehens in Deutschland hat das Direktorium des Marienhaus Klinikum Mainz zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter die Aufhebung des Besuchsrechts beschlossen.


Regelung gilt ab sofort

Die Regelung gilt im Marienhaus Klinikum Mainz seit Mittwoch (8. Dezember 2021) bis auf Weiteres. Diese Maßnahme ist mit der Universitätsmedizin Mainz und allen rheinhessischen Kliniken abgestimmt, von denen einige bereits ein temporäres Besuchsverbot verhängt haben.

„Wir bedauern diesen Schritt außerordentlich und uns ist mehr als bewusst was wir uns allen, insbesondere unseren Patienten damit abverlangen“, betont Philipp zu Löwenstein, MKM-Geschäftsführer.

Ausnahmen von der Regelung

Von diesem generellen Besuchsverbot ausgenommen sind Patienten, die sich in besonderen Lebenssituationen befinden:

  • Patienten im Sterbeprozess
  • Kreißsaal: Kindsvater oder eine Vertrauensperson dürfen bei der Geburt mit dabei sein
  • Mutter-Kind-Station: Besuchszeiten für frischgebackene Eltern von 15:00 bis 20:00 Uhr für eine Stunde (1-1-1). Abholung auf MKS mit telefonischer Rücksprache ab 10:30 Uhr möglich. Nur der Kindsvater oder Vertrauensperson darf zu Besuch kommen.

Grundsätzlich sind im Rahmen des generellen Besuchsverbote keine Begleitpersonen mehr zulässig. Ausnahmen werden nur gemacht nach Vorlage:

  • einer Vollmacht oder eines Schwerbehindertenausweises
  • medizinisch begründet oder Dolmetscher nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt
  • bei minderjährigen Patienten grundsätzlich immer Begleitung durch Sorgeberechtigten erforderlich
  • Zutritt nur unter Einhaltung unserer 2Gplus Regelung

Zutritt zum Klinikum:

  • Zutritt nur mit 2G+ Regel (geimpft, genesen) auch für Geimpfte und Genesene ist ein zusätzlicher Testnachweis notwendig (Gültig: 24h als Antigen-Schnelltest bzw. 48h als PCR-Test, Nukleinsäure-Test)
  • Ausgenommen sind Personen, die aufgrund medizinischer Kontraindikation nicht geimpft werden dürfen, insbesondere Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel und Personen, die notfallmäßig medizinische Hilfe beanspruchen
  • Für Personen mit einer 3-fach Impfung (geboostert) entfällt diese Testpflicht.
  • Zutritt nur mit FFP2 Maske, diese ist durchgängig zu tragen und Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind strikt einzuhalten
  • Das entsprechende Einlassformular ist auszufüllen und steht am Ende dieser Seite als Download zur Verfügung

Abgabe von Gepäck:

Für den Fall, dass Gepäck oder Utensilien für Angehörige abgegeben werden, bitte folgendes beachten:

  • Annahme von Gepäck/Utensilien: Täglich von 14:00 – 18:00 Uhr am Haupteingang
  • Alles gut leserlich beschriften
  • Auf Wertgegenstände und verderbliche Lebensmittel verzichten
  • Bargeldbetrag auf maximal 20,00 EUR beschränken

Zweite Impfstation im Kreis Groß-Gerau nimmt den Betrieb auf

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Der Kreis Groß-Gerau schaltete am Mittwoch, 8. Dezember 2021, die Terminplattform frei, über die sich Menschen anmelden können, die ihre Auffrischimpfung gegen Corona erhalten wollen. In der Regel ist die Drittimpfung diese Boosterimpfung. Bei denjenigen, die als Impfstoff Johnson & Johnson erhalten haben, ist die zweite Impfung der Booster.


Die Terminplattform hat Vorteile für alle:

Für die Menschen, die nicht mehr stundenlang in einer Warteschlange stehen müssen, um an ihre Drittimpfung zu gelangen. Und für die Teams, die den hohen Bedarf an Impfungen koordinieren. Ab sofort gilt also für Booster-Impfungen: Verabreichung nur mit vorher vereinbartem Termin. Dabei werden die terminierten Booster-Impfungen vorrangig für die Bürger*innen des Kreises Groß-Gerau angeboten.

Die Plattform ist über die Homepage des Kreises erreichbar: www.kreisgg.de/impfung. Wer nicht über einen Internetzugang verfügt, kann sich auch via Telefon zum Boostern anmelden. Die Nummer lautet 06152 989-989.

Erst- und Zweitimpfungen weiterhin ohne Termin möglich

Weiterhin ohne vorherige Terminvergabe möglich sind die Erst- und Zweitimpfungen, um den Zugang dazu möglichst niederschwellig zu halten. Wer im Kreisgebiet wohnt und eine Erst- oder Zweitimpfung benötigt, kann sich diese täglich und ohne Termin zu den unten genannten Zeiten verabreichen lassen. Empfohlen wird wegen der großen Nachfrage, sich zu Beginn der Öffnungszeiten an dem Standort seiner Wahl einzufinden. Dort erhält man eine Wartemarke für ein definiertes Zeitfenster, in dem dann am selben Tag geimpft wird.

Geimpft wird aktuell an zwei festen Standorten:

Helvetia Parc Groß-Gerau
Helvetiastraße 5
64521 Groß-Gerau
täglich von 10.30 bis 17.30 Uhr

Alte Zulassung Rüsselsheim
Hans-Sachs-Straße 96
65428 Rüsselsheim
täglich von 9.30 bis 16.30 Uhr

7000 Impfungen pro Woche

Der Öffentliche Gesundheitsdienst des Kreises hat die Vorgabe, in der Woche 7000 Impfungen zu verabreichen, was mit insgesamt zehn Teams an den beiden Standorten gewährleistet werden soll und kann.

Thomas Will und Walter Astheimer zu Besuch in Rüsselsheim

Am Dienstagnachmittag schauten sich Landrat Thomas Will und Erster Kreisbeigeordneter Walter Astheimer in der tags zuvor an den Start gegangenen Impfstation in Rüsselsheim am Main um. Sie war innerhalb von zehn Tagen in der früheren Zulassungsstelle her- und eingerichtet worden und bietet innen viel Platz für Wartende, aber auch Rückzugsräume fürs Personal. Sechs Impfkabinen sind derzeit in Betrieb, noch gibt es Erweiterungsmöglichkeiten. Auch sollen die Öffnungszeiten ab Januar verlängert werden. Die 7000 Impfungen pro Woche, die der Kreis über seinen Dienstleister zu erbringen hat, sind jedenfalls kein Problem. Allein in Rüsselsheim werden 600 Impfungen am Tag möglich sein, sagt Mehmet Cakmak, ärztlicher Leiter der Impfambulanzen in Rüsselsheim und im Groß-Gerauer Helvetia Parc.

Weitere Impfstationen sollen entstehen

Klar ist, dass es der Kreis nicht bei den beiden jetzigen Impfstationen belassen will. Zwei weitere sollen in Kürze in Wolfskehlen und Raunheim entstehen, um den Menschen noch stärker entgegenzukommen. Für nächstes Jahr ist zudem geplant, dass es auch wieder Termine an verschiedenen wechselnden Orten gibt, welche von den Impfmobilen angefahren werden.

„Nur durch das Impfen kommen wir aus der Corona-Pandemie“, betonen Landrat und Erster Kreisbeigeordneter. Ihr Appell lautet weiterhin: „Schützen Sie sich und andere durch umsichtiges Verhalten und durch Ihre Impfung vor schwerer Erkrankung.“

Bestnote für das GPR Ambulante Pflegeteam der Sozialstation Mainz-Oppenheim

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Pflegeeinrichtungen, wie die ambulanten Pflegeteams des GPR Gesundheits- und Pflegezentrums Rüsselsheim, stehen mindestens einmal pro Jahr auf dem Prüfstand und werden unangemeldet auf „Herz und Nieren“ getestet.


Prüfungen erfolgen grundsätzlich unangemeldet

Die Qualität der Arbeit von Pflegeeinrichtungen wird seit 2009 von dem „Medizinischen Dienst der Krankenkassen“ (MDK) mindestens einmal jährlich genau unter die Lupe genommen und nach dem Schulnotenprinzip benotet. Die Prüfungen erfolgen grundsätzlich unangemeldet. Für das GPR Ambulante Pflegeteam der Sozialstation Mainz-Oppenheim fielen die Bewertungen durch den MDK Ende November äußerst positiv aus. Es erhielt durch die Bank nur Bestnoten. Es schnitt mit der sehr guten Gesamtnote von 1,0 besser ab als der Landesdurchschnitt in Rheinland-Pfalz, der bei 1,5 liegt.

Diese sehr gute Benotung ist auch Ausdruck des Qualitätsmanagements im GPR Ambulanten Pflegeteam der Sozialstation Mainz-Oppenheim, das jährlich nach DIN EN ISO 9001:2015 für die Rezertifizierung überprüft wird. Das GPR Ambulante Pflegeteam hat deshalb einen Maßnahmenkatalog erarbeitet, der fortlaufend zur Sicherstellung und Verbesserung der Qualität dient.

Achim Neyer, Geschäftsführer des GPR Rüsselsheim dazu

„Wir freuen uns über dieses sehr gute Prüfergebnis. Es zeigt, dass die Pflegebedürftigen in den eigenen vier Wänden – egal, ob noch rüstig oder schwer pflegebedürftig – durch unser Team bestens gepflegt werden. Diese Bewertungen wird dem gesamten Personal gewiss Motivation und Ansporn sein, in seinem Engagement zum Wohle der Senioren und Pflegebedürftigen nicht nachzulassen und den beschrittenen Weg zielstrebig weiter zu gehen“, erklärte Achim Neyer, der Geschäftsführer des GPR Gesundheits- und Pflegezentrums Rüsselsheim.

Vollsperrung und Feuerwehreinsatz auf der Autobahn A60 bei Mainz

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Aktuell ist der Hechtsheimer Tunnel auf der Autobahn A60 in Fahrtrichtung Bingen gesperrt. Die Schranken sind seit 14:53 Uhr geschlossen und die Ampeln stehen auf rot, weil zuvor die Brandmeldeanlage ausgelöst hatte.


Kilometerlanger Rückstau in beide Richtungen

Dadurch kommt es zur Zeit zu einem längeren Rückstau in beide Fahrtrichtungen. Diese ziehen sich in Fahrtrichtung Bingen bis zum Mainspitzdreieck und in Fahrtrichtung Darmstadt bis Mainz-Lerchenberg. Verkehrsteilnehmer werden darum gebeten, den Bereich weiträumig zu umfahren. Die Feuerwehr ist vor Ort.

Auffahrunfall und Probleme bei der Schrankenöffnung

Gegen 15:10 Uhr kam es am Stauende Höhe Mainz-Lerchenberg in Fahrtrichtung Darmstadt zu einem Auffahrunfall zwischen einem PKW und einem LKW. Beide Fahrzeuge stehen derzeit in einer Nothaltebucht.

In der Zwischenzeit konnte von den Einsatzkräften festgestellt werden, dass es sich um einen Fehlalarm handelte. Allerdings kam es beim Öffnen der Schranke zu technischen Schwierigkeiten, sodass diese auch um 15:20 Uhr noch geschlossen sind.

Um 15:25 Uhr konnte die Fahrbahn in Fahrtrichtung Bingen wieder freigegeben werden. Die Fahrbahn in Richtung Darmstadt ist weiterhin gesperrt.

Um 15:30 Uhr konnte schließlich auch die Fahrbahn in Fahrtrichtung Darmstadt wieder freigegeben werden.

Acht neue Mitglieder beim „Jungen Rat Wackernheim“ wurden verpflichtet

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Seit 2010 gibt es im Ingelheimer Stadtteil Wackernheim einen Jungen Rat. Die jungen Mitglieder setzen sich für die Belange und Interessen der Wackernheimer Jugend in den städtischen Gremien ein. Nun wurden acht neue Mitglieder durch die Ingelheimer Bürgermeisterin Eveline Breyer verpflichtet.


Bindeglied zwischen Jugend und Verwaltung

Am Freitag, 03. Dezember 2021 war es so weit. Acht Jugendliche Wackernheimer wurden im Yellow in Ingelheim offiziell in ihr neues Amt eingeführt. Auch der Ortsvorsteher von Wackernheim, Dieter Berg war dabei, um die jungen Leute kennenzulernen. BYC-News war bei der Verpflichtung vor Ort und erfuhr, warum sich die neuen Mitglieder für das Amt beworben hatten.

Auf die Frage, warum sie sich beworben hatten, gaben sie an, durch den Freundeskreis im Ort von der Arbeit im Jugendrat erfahren zu haben. Durch Erzählungen der Freunde wurde das Interesse geweckt, sich ebenfalls für den Heimatort engagieren zu wollen. Sie haben vor, Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche planen zu wollen, sobald dies wieder möglich ist. Ebenfalls wurde mehrfach betont, wie wichtig es ihnen sei, als Bindeglied zwischen Jugend und Verwaltung tätig zu werden.

Zusammenarbeit mit dem Ortsvorsteher

Der Junge Rat wird künftig sowohl an den Ortsbeiratssitzungen teilnehmen, als auch an den Sitzungen des Jugend- und Sozialausschusses der Stadt Ingelheim. Als erster Ansprechpartner steht ihnen Ortsvorsteher Dieter Berg zur Seite, der mehrfach betonte, wie froh er sei, dass sich acht junge Menschen für dieses Amt beworben hatten und wie sehr er sich auf die Zusammenarbeit freue.

Ebenfalls zur Seite stehen dem Jungen Rat Lisa-Marie Scholles und Celine Hennemann von der Kinder- und Jugendabteilung des Yellow in Ingelheim, die bei der Vereidigung einige Punkte ansprachen, die für das neue Amt im Jugendrat zu beachten sind. Eveline Breyer versprach zum Abschluss des offiziellen Teils: „Ihr könnte mich jederzeit bei Fragen oder Problemen ansprechen. Ich freue mich sehr auf euch und wünsche euch viel Spaß bei eurer Arbeit“.

Über den Jungen Rat Wackernheim

Seit 2010 gibt es im Ortsteil Wackernheim eine unabhängige und überparteiliche Jugendvertretung. Die damalige Ortsgemeinde Wackernheim verfolgte das Ziel, die Teilhabe der jungen Menschen an der politischen Willensbildung zu stärken und für die Mitgestaltung des Gemeinwesens zu gewinnen. Seitdem wurden unterschiedliche Veranstaltungen und verschiedene Projekte für Kinder und Jugendliche auf Anregung des Jungen Rates durchgeführt. Der Junge Rat wird seit seinem Bestehen an Planungen und Vorhaben, die die Interessen seiner Altersgruppe berühren, einbezogen. Auf diese Weise hat insbesondere der Dialog zwischen den jungen Menschen, der Politik und der Verwaltung ein festes Forum erhalten.

Seit der Fusion der Stadt Ingelheim am Rhein mit der Ortsgemeinde Wackernheim am 1. Juli 2019 bringt sich der Junge Rat in die politische Arbeit durch Teilnahme an Ortsbeiratssitzungen und Sitzungen des Jugend- und Sozialausschusses, sowie durch Anträge und Anregungen zu allen Angelegenheiten, die die Belange der von ihm vertretenen Gruppen betreffen, ein.

LKW rammt BMW von der Autobahn – Fünf Verletzte nach mehrfachen Überschlag mit Auto

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In der Nacht zum Dienstag (7. Dezember 2021) ereignete sich ein schwerer Verkehrsunfall auf der Autobahn A6 bei Enkenbach-Alsenborn. Als Unfallursache geht die Polizei von einem missglückten Überholmanöver aus.


Der BMW überschlug sich mehrfach

Ein 57-jähriger Trucker wechselte bei Enkenbach-Alsenborn vom mittleren auf den linken Fahrstreifen. Bei dem Spurwechsel übersah er einen bereits auf der Überholspur fahrenden blauen BMW. Der BMW-Fahrer konnte trotz Vollbremsung die Kollision mit dem Lastzug nicht mehr verhindern und wurde vom LKW seitlich an die Leitplanke gedrückt.

Durch die Kollision verlor der BMW-Fahrer die Kontrolle über sein Auto und überschlug sich mehrfach. Die fünf Insassen des BMW erlitten leichtere Verletzungen und wurden mit Rettungswagen in umliegende Krankenhäuser gefahren. Der Sachschaden beläuft sich auf rund 42.000 Euro.

Die Autobahn A6 musste in Fahrtrichtung Mannheim für ca. eine Stunde gesperrt. Im Einsatz war die Feuerwehr, die Polizei und der Rettungsdienst sowie ein Abschleppunternehmen.

Epidemische Lage: Härtere Corona-Maßnahmen in Hessen und Rheinland-Pfalz nun möglich

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Am Dienstag (7. Dezember 2021) haben der hessische und der rheinland-pfälzische Landtag den Weg für strengere Corona-Regeln freigemacht. Jetzt könnten die beiden Landesregierungen nach dem Infektionsschutzgesetz in bestimmten Lebensbereichen die Corona-Maßnahmen weiter verschärfen.


Notlage wurde auf Bundesebene beendet

Die Zustimmung der Landes-Parlamente war notwendig geworden, nachdem zuvor die Berliner Ampel-Koalition das Gesetz geändert und die Notlage auf Bundesebene formell für beendet erklärt hatte.

Bouffier: „Wir müssen die Lage ernst nehmen“

Mit den Stimmen von CDU, Grünen, SPD und Linken wurde auf Antrag der schwarz-grünen Landesregierung in Hessen eine landesweite epidemische Lage festgestellt. Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier hatte als Beispiele Freizeit- und Kultureinrichtungen, ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit oder Regelungen für Weihnachtsmärkte genannt.

„Wir müssen die Lage nach wie vor sehr ernst nehmen“ – mit diesen Worten drängte der hessische Ministerpräsident bereits am Dienstagnachmittag in einer Regierungserklärung auf den Beschluss.

Auch in RLP sind härtere Maßnahmen möglich

Auch in Rheinland-Pfalz hat der Landtag in seiner Sondersitzung beschlossen, die Möglichkeiten der Landesregierung bei der Corona-Bekämpfung zu erweitern. Allein die AfD stimmte dagegen.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sagte: „Es besteht die Gefahr, dass sich das Coronavirus weiter epidemisch in Rheinland-Pfalz ausbreitet.“ Hinzu komme noch die neue Variante Omikron, deren Gefährlichkeit man Moment noch nicht einzuschätzen könne. Bei der nächsten Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes werde daher die mögliche Schließung von Clubs und Diskotheken aufgenommen. „Und es könnte, wenn es die Pandemieentwicklung erfordert, auch mögliche weitere Beschränkungen bei Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen bedürfen“, sagt Dreyer.

 

Regierungserklärung von Volker Bouffier: „Wir haben uns geirrt“

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Die vierte Welle in der Pandemie hat das gesamte Land im Griff. Der hessische Ministerpräsident, Volker Bouffier, sprach in einer Regierungserklärung darüber, was nun auf die Bürger in Hessen zukommt. Bouffier räumte aber auch Fehler ein. Er erklärte:


Infektionszahlen sind drastisch gestiegen und zu hoch

„Die vierte Corona-Welle hat Deutschland und Hessen voll erwischt, die Kliniken schlagen Alarm, die Infektionszahlen sind drastisch gestiegen und zu hoch. Der Chef des RKI, Prof. Wieler, bittet flehentlich darum, dass die Lage ernst genommen wird, und unser Bundespräsident, Frank Walter Steinmeier, fragt öffentlich, was eigentlich alles passieren muss, damit Ungeimpfte sich impfen lassen.

Corona trifft jeden von uns im privaten, beruflichen wie öffentlichen Leben, und es stresst die Menschen, verlangt manchen Verzicht und vor allem viel Disziplin. Alle sind irgendwie betroffen. Aber ganz besonders unsere Ärztinnen und Ärzte und Pflegerinnen und Pfleger in den Krankenhäusern, die seit 21 Monaten Herausragendes leisten und oft selbst nicht mehr können. Mir ist es deshalb ein besonderes Bedürfnis vorab, gerade diesen Menschen unseren Dank und unseren Respekt auszudrücken.

Die Lage weiterhin ernst nehmen

In Hessen sind wir dabei noch deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Die Zahlen unserer Nachbarn in Baden-Württemberg und Bayern sind doppelt so hoch und in Thüringen fast viermal, in Sachsen fünfmal so hoch. Zurzeit erleben wir eine vorsichtige Seitwärtsbewegung, sowohl bei den Infektionszahlen wie auch bei der sogenannten Hospitalisierungsrate. Dies darf uns aber nicht täuschen und wir müssen die Lage nach wie vor sehr ernst nehmen.

Ich möchte den Landtag unterrichten über den Inhalt der jüngsten Corona-Verordnung der Landesregierung, die Gründe der Landesregierung für einen Antrag an den Landtag gemäß § 28a Infektionsschutzgesetz sowie über die Besprechung der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der amtierenden und der zukünftigen Bundesregierung am 30.11.2021 sowie die MPK vom 2.12. dieses Jahres.

Leitlinie der Landesregierung bleibt bei allen Maßnahmen, so viel Freiheit wie möglich zu erhalten und so wenig Einschränkungen wie nötig vorzunehmen. Dabei fußt unsere Strategie auf drei Säulen:

Impfen, Testen, Kontaktbeschränkungen

Dabei ist die Immunisierung der Bevölkerung die wichtigste Maßnahme zur Pandemiebekämpfung. In Hessen haben wir mit Stand gestern ca. 68% der Bevölkerung doppelt geimpft und bei den über 60-Jährigen sind es sogar 85%. Bei den Auffrischungsimpfungen haben wir ca. 14% der Bevölkerung erreicht, bei den über 60-Jährigen über 25%. Auch wenn die Impfungen in den letzten zwei Wochen deutlich zugenommen haben, ist dies aber immer noch deutlich zu wenig, um diese Welle zu brechen.

Deshalb muss es uns gelingen, mit aller Kraft diese Zahlen deutlich zu steigern. Die Bundeskanzlerin und der neue Bundeskanzler sprechen zu recht von einer nationalen Kraftanstrengung und in der MPK vom 2.12. gaben beide das Ziel aus, bis zum Ende des Jahres insgesamt 30 Millionen Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen zu erreichen.

Diese Aufgabe kann nur gelingen, wenn genügend Impfstoff zur Verfügung steht und genügend Ärzte impfen. Ich vertraue der Zusage der Bundesregierung, dass nun genügend Impfstoff verfügbar ist.


Impfkapazitäten erhöhen

Es haben mich viele Briefe erreicht, in denen sich die Menschen beschweren, dass sie keinen zeitnahen Impftermin bekommen. Ich kann diesen Ärger sehr gut verstehen und hoffe sehr, dass durch eine Vielzahl von Maßnahmen noch deutlich mehr Impftermine angeboten werden können.

In diesem Zusammenhang danke ich der niedergelassenen Ärzteschaft, die mit größtem Einsatz diese Impfungen vornimmt. Ich bin zuversichtlich, dass sich die neuen Beschlüsse der MPK mit der Bundesregierung, dass jetzt auch Zahnärzte, Apotheker und Pflegekräfte impfen können, positiv auswirken wird. Dies kann allerdings erst wirken, wenn das Gesetz geändert ist, also realistischer Weise ab Januar.

Mein Dank gilt auch den Kommunen, die sehr engagiert lokale und mobile Impfangebote aufgebaut haben.

Niemand hat Schließung der Impfzentren kritisiert

Im Zusammenhang mit den Problemen der Impftermine wird auch häufig behauptet, die Schließung der Impfzentren sei ein Fehler gewesen, und manche behaupten sogar, sie seien schon immer gegen die Schließung gewesen.

Dies ist schlicht falsch. Bereits am 28. Juni beschlossen die Gesundheitsminister einstimmig, dass die Impfzentren zum 30.9. geschlossen werden sollen. Ich kann mich nicht erinnern, dass dieser Beschluss seinerzeit von irgendjemandem kritisiert worden ist. Die Impfzentren sind dann in ganz Deutschland geschlossen worden, weil sie spätestens ab September weitgehend leer standen. Darüber hinaus darf man auch die damalige heftige Kritik nicht vergessen. So wurde dem Land vorgeworfen, dass eine Impfung in den Impfzentren 100 Euro kostete und bei den Ärzten für 18 Euro zu erhalten sei. So hat z. B. noch im August die haushaltspolitische Sprecherin der FDP, Frau Kollegin Schardt-Sauer, der Landesregierung vorgeworfen, sie verschleudere mit den Impfzentren unnötig Steuergelder.

Es bestand allgemeine Einigkeit, dass die Impfungen nun im Wesentlichen durch die niedergelassene Ärzteschaft erfolgen sollten. Der Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts erklärte, es sei von langanhaltender Wirkung der mRNA-Impfstoffe auszugehen, und die Gesundheitsministerkonferenz hatte erklärt: „Es gibt Hinweise, dass der Impfschutz mindestens sechs Monate anhält und voraussichtlich sogar ein Jahr oder länger.“

Der Vorsitzende der Impfkommission, Prof. Mertens, erklärte im August zu dem Thema Auffrischungsimpfungen in der Welt: „Hier handelt es sich um eine politische Vorsorgemaßnahme ohne medizinische Evidenz.“ Erst am 7. Oktober empfahl die Impfkommission dann die Auffrischungsimpfungen für über 70-Jährige und Ende November dann die Auffrischung für alle.

Wir haben in Hessen vorsorglich gehandelt

Es war also keineswegs so, dass schon im Sommer alle Experten auf die jetzt bekannten Umstände hingewiesen hätten und nur die Politik habe nicht zugehört oder nicht zuhören wollen. Ganz im Gegenteil: Wir haben in Hessen vorsorglich gehandelt und mit Erlass vom 24.9. dieses Jahres hat der Gesundheitsminister die Kommunen ausdrücklich angewiesen, die Koordinierung und Sicherstellung vor Ort durch den öffentlichen Gesundheitsdienst vorzunehmen. Es heißt da wörtlich: „Die Gesundheitsämter mit ihrer spezifischen Expertise haben im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung hier die wichtige Rolle, gemäß ihres gesetzlichen Auftrags Impflücken zu schließen und subsidiäre Angebote u. a. zugunsten schwer erreichbarer Bevölkerungsgruppen zu machen und diesen den Zugang zum Impfangebot zu ermöglichen.“

Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass entsprechend der regionalen Nachfrage auch kurzfristig stationär betriebenen Impfstellen in Betracht kommen.

Gleichzeitig wurde den Kommunen die gesamte IT-Ausstattung, bestehend aus Hard- und Software, der Impfzentren vollständig zur Verfügung gestellt und die Kostenerstattung durch das Land für all diese Maßnahmen bestätigt. Die Landesregierung hat deshalb gerade nicht gewartet, wie die Dinge sich entwickeln, sondern sehr konkret darauf gedrungen, dass auch nach Schließung der Impfzentren ausreichend Impfangebote zur Verfügung stehen.

In der Folge haben auch eine ganze Reihe von Kommunen diese Aufforderung befolgt und z. B. schon sehr früh mit den Auffrischungsimpfungen älterer Bürgerinnen und Bürger begonnen.


Politik hat viel Vertrauen verloren

Die Politik hat in dieser Pandemie zu Recht oder Unrecht viel Vertrauen verloren. Gerade deshalb ist es aber notwendig, dass dort, wo schlicht Falsches behauptet wird, dies richtiggestellt wird.

Bei allem Bemühen um planvolles und verlässliches Handeln müssen wir aber doch einräumen, dass wir in weiten Teilen im Zusammenhang mit diesem Virus immer noch nicht wirklich wissen, wie die Dinge sich entwickeln. Das Auftauchen der neuen Virus-Variante Omikron möge hier als Beispiel genügen. Vor Überraschungen, vor unerwarteten Entwicklungen und Wendungen werden wir deshalb wohl auch in Zukunft nicht gefeit sein. Dies, meine Damen und Herren, gehört nun einmal zur Wahrheit einer solchen Pandemie dazu.

Testpflicht weiter ausgeweitet

Die zweite Säule unserer Strategie ist die umfangreiche und jetzt nochmals ausgeweitete Testpflicht. Sie kennen z. B. unsere Anordnung, 3x die Woche unsere Schülerinnen und Schüler zu testen. In Rheinland-Pfalz geschieht dies z. B. nur 1x. Die Präventionswochen, die nach den Sommerferien eingeführt wurden, sind bundesweit einmalig – dazu gehört auch das Schülertestheft.

Das kostet alles sehr viel Geld, aber wir machen dies bewusst, um eine intensive und aktuelle Übersicht über das Infektionsgeschehen an unseren Schulen zu haben. Wir haben dies jetzt noch einmal erweitert und bieten auch den geimpften Schülerinnen und Schülern an, sich 1x in der Woche testen zu lassen.

Wir haben die Testpflicht in vielen Bereichen, so z. B. bei Veranstaltungen, auch für Geimpfte und Genesene, angeordnet. Nicht zuletzt im Hinblick darauf, dass wir jetzt, anders als im Sommer, wissen, dass auch Genesene und Geimpfte infiziert werden können, ist dies erforderlich.

Kontaktbeschränkungen zur Unterbindung von Infektionsketten

Um diese vierte Infektionswelle stoppen zu können, sind auch Kontaktbeschränkungen zur Unterbindung von Infektionsketten erforderlich. Dies gilt insbesondere für Ungeimpfte.

Die Landesregierung hat deshalb in ihrer Verordnung deutliche Verschärfungen vorgenommen. Beispielhaft sei darauf verwiesen, dass Ungeimpfte sich nun nur noch mit zwei Hausständen treffen können. Dies gilt in der Öffentlichkeit und wird für private Treffen im häuslichen Bereich dringlich empfohlen.

Im Einzelhandel haben wir mit Ausnahme der Geschäfte des täglichen Bedarfs, die sogenannte 2G-Regel eingeführt. Des Weiteren wurden Beschränkungen für Veranstaltungen sowohl im Innen- wie im Außenbereich vorgenommen.

Belastung für den Einzelhandel „mehr als bedauerlich“

Mir ist durchaus bewusst, dass die vorgenannten Einschränkungen, insbesondere auch im Einzelhandel, erhebliche Belastungen mit sich bringen. Dies ist mehr als bedauerlich, aber in der Abwägung erforderlich. Umso wichtiger ist es, dass die Wirtschaftshilfen weitergehen und z. B. auch die Eigenkapitalhilfen sowie spezielle Fonds für Kultur etc. weiter zur Verfügung stehen.

Bisherige Regelungen für Schulen und Kitas bleiben

Bewusst haben wir in unserer Verordnung die bisherigen Regelungen für die Schulen und Kitas beibehalten, und nach unserer festen Überzeugung ist dies epidemiologisch auch vertretbar. In der Abwägung eines weiteren Verlustes an Präsenzunterricht und Betreuung für die Kleinkinder sowie die Schülerinnen und Schüler herbeizuführen, ist es nicht vernünftig, hier Einschränkungen vorzunehmen.

Die Schüler haben in den letzten 21 Monaten bereits erhebliche Unterrichtslücken erfahren, die gerade für schwächere Schülerinnen und Schüler zu dauerhaften Schäden und Beeinträchtigungen ihrer Bildungschancen führen. Dies gilt auch für Vorschläge wie das Vorziehen der Weihnachtsferien oder Ähnliches. Solches würde nichts verbessern, sondern im Gegenteil würden die beschriebenen Nachteile eintreten und gleichzeitig der gesamte Bereich der Notbetreuung mit all seinen Problemen wiederaufleben.


Epidemische Lage von nationaler Bedeutung nicht verlängert

Die Landesregierung konnte bei ihrer Verordnung nur auf der Basis des geltenden Rechts handeln. Wie Ihnen bekannt, war die neue Ampelmehrheit im Deutschen Bundestag nicht bereit, die bisherige gesetzliche Regelung zur Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Bedeutung zu verlängern. Diese Entscheidung hat vielfache Kritik hervorgerufen – auch von mir. Wenn die Bundeswehr Patienten von Sachsen oder Bayern oder Thüringen nun nach Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen oder auch zu uns hier nach Hessen bringt, weil sie in diesen Ländern nicht mehr behandelt werden können, kann es doch keinen ernsthaften Streit darüber geben, dass wir uns in einer nationalen Notlage befinden.

Ich freue mich deshalb, dass dieser Streit in der MPK auch mit den Repräsentanten der neuen Ampelmehrheit überwunden werden konnte. So soll jetzt das Infektionsschutzgesetz erneut geändert werden, damit die Länder entsprechend handeln können. Die entsprechende Gesetzgebung soll noch in dieser Woche erfolgen, und ich kann für die Landesregierung ankündigen, dass Hessen auch im Bundesrat der neuen Regelung zustimmen wird. Mit der geltenden Verordnung hat die Landesregierung das getan, was sie tun konnte.

Für weitere Maßnahmen bedarf es aber der Feststellung des Hessischen Landtags nach § 28a des Infektionsschutzgesetzes. Diese Feststellung, gemeinhin epidemische Lage genannt, ist erforderlich, damit die Landesregierung bei schwieriger fortdauernder Lage weitere Entscheidungen treffen kann.

Landesregierung hat einen Antrag gestellt

Es geht hier namentlich um solche im Bereich der Freizeit- und Kultureinrichtungen, eines Alkoholverbotes, der Behandlung von Discos und Clubs sowie z. B. von Regelungen für Weihnachtsmärkte.

Die Landesregierung hat einen Antrag nach § 28a gestellt, und die Koalitionsfraktionen haben dieses Thema in ihrem Antrag aufgenommen. Ich bitte das Parlament, diesem Antrag ausdrücklich zuzustimmen, damit wir entsprechend rasch handeln können.

Ich bin davon überzeugt, dass man bei weiteren Maßnahmen differenziert und verhältnismäßig vorgehen muss, und die Landesregierung hat dazu Vorschläge erarbeitet. Ich biete den Fraktionen an, darüber gemeinsam zu diskutieren und nach Möglichkeit auch eine Übereinstimmung zu erzielen. Da alle Maßnahmen bis zu ihrer Wirksamkeit mindestens zwei Wochen brauchen, müssen wir schnell handeln, und wir sollten uns im Laufe dieser Plenarsitzung entsprechend verständigen.

Vereinbarungen vom 2. Dezember

In diesem Zusammenhang können dann auch Regelungen erörtert werden, die sich aus der Vereinbarung der MPK und der Bundesregierung vom 2.12.2021 ergeben. Dies trifft z. B. ein An- und Versammlungsverbot an Silvester oder die von einigen Ländern jetzt vorgenommene Befreiung von Tests für diejenigen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.

In der MPK vom 2.12.2021 wurden darüber hinaus auch Vereinbarungen getroffen, die insbesondere für sogenannte „Hotspots“ gelten sollen. Hier geht es dann beispielsweise um Schließungen von Restaurants oder das Verbot von Veranstaltungen. Solche Maßnahmen sind aber erst möglich, wenn – wie von der neuen Ampel-Mehrheit in Aussicht gestellt – das Bundesinfektionsschutzgesetz geändert ist.

Hohe Impfquote ist der Weg aus der Pandemie

Generell sind sich alle Kolleginnen und Kollegen in der MPK, auch die alte und die neue Bundesregierung darüber einig, dass dauerhaft nur eine sehr hohe Impfquote den Weg aus der Pandemie weisen kann.

Insbesondere gilt dies natürlich in Bereichen, die mit älteren oder kranken Menschen besonders häufig in Berührung kommen. Ich begrüße es deshalb sehr, dass die bereichsspezifische Impfpflicht z. B. in Krankenhäusern, Altenheimen oder mobilen Altenpflegeeinrichtungen noch vor Weihnachten im Deutschen Bundestag als Gesetz beschlossen werden soll. Auch wenn die Impfbereitschaft insgesamt deutlich zugenommen hat, so ist dies jedoch noch nicht ausreichend.

Ungeimpfte sind das größte Problem

Insbesondere die bislang Ungeimpften sind das größte Problem in dieser Pandemie. Regelmäßig teilen uns die Krankenhäuser mit, dass der allergrößte Teil derer, die in den Intensivstationen behandelt werden, ungeimpfte Personen sind. Von zehn Infektionen werden neun durch Ungeimpfte veranlasst, wie eine sehr aktuelle Studie der Humboldt-Universität Berlin nachgewiesen hat. Es muss also darum gehen, noch möglichst viele Menschen davon zu überzeugen, dass die Bereitschaft zum Impfen eine Verpflichtung ist.

Die Diskussion hierüber hat zu erheblichen Auseinandersetzungen in unserer Gesellschaft geführt. Deshalb will ich eines sehr klar machen: Diejenigen, die noch ungeimpft sind und sich bislang nicht impfen lassen wollen, sind nicht die Feinde der anderen, der Feind ist das Virus! Aber diejenigen, die sich nicht impfen lassen wollen, müssen verstehen, dass ihre Freiheit ihre Grenze an der Freiheit der anderen finden muss. Es handelt sich hier letztlich nicht um eine persönliche Entscheidung, die nur den Einzelnen betrifft. Im Gegenteil, der Umstand, dass einzelne sich nicht impfen lassen, führt dazu, dass die übergroße Mehrheit der Bevölkerung immer wieder in erheblichem Maße in ihren Grundrechten und in ihrer Freiheit beschränkt werden müssen.


Kein weg führt an einer Impfpflicht vorbei

Offensichtlich reichen aber weder die dringenden Apelle aus den Kliniken, aus der Wissenschaft oder die des Bundespräsidenten aus, um hier noch eine nennenswerte Zahl der bisher Ungeimpften zu erreichen. Deshalb führt nach meiner festen Überzeugung kein Weg an einer allgemeinen Impfpflicht – nicht Impfzwang! – vorbei. Ich habe dies ebenso wie Kollege Klose bereits vor Wochen deutlich gemacht.

Ich bin auch überzeugt, dass dies in verfassungsrechtlich einwandfreier Weise geregelt werden kann. Ich begrüße daher sehr, dass in der MPK mit der Bundesregierung hier eine breite Übereinstimmung bestand und der Deutsche Bundestag zu einer zügigen Aufnahme der Beratungen aufgefordert wurde.

In diesem Zusammenhang wird immer der Vorwurf erhoben, man habe ja früher eine solche Impfpflicht ausgeschlossen. Dies stimmt. Aber die Verhältnisse haben sich geändert, und wenn ich daran erinnere, dass uns alle Wissenschaftler erklärt hatten, dass, nachdem man zweimal geimpft sei, die Gefahren der Pandemie nicht mehr bestünden, so müssen wir heute feststellen, dass auch vollständig Geimpfte nach wie vor infiziert werden und auch ggf. schwer krank werden können.

Ja es stimmt, wir haben uns geirrt. Mehr oder weniger alle. Dies kann und muss man m. E. auch zugeben. Aber was spricht eigentlich dagegen, dass man dies zugibt, wenn die Verhältnisse sich geändert haben?

Eine solche Impfpflicht wird für die aktuelle vierte Welle der Pandemie keine Auswirkungen haben, aber nach meiner Überzeugung der einzige Weg sein, um auf Dauer aus der Endlosschleife von Einschränkungen, Öffnungen und wiederum Einschränkungen herauszukommen.

Kein Anlass zur Panik

Die Lage ist ernst, es besteht Anlass zu höchster Vorsicht, aber kein Anlass zur Panik. Wir können diese Situation beherrschen und ich habe oft darauf hingewiesen, dass es nicht nur um Verordnungen gehen kann, sondern darum, dass sich die Bürgerinnen und Bürger aus eigener Überzeugung an die Regeln halten. Wir werden diese Regeln natürlich kontrollieren, auch stärker als früher, aber es wird sich letztlich immer nur um Stichproben handeln können. Deshalb fordere ich die Bürgerinnen und Bürger auf, sich aus eigenem Interesse, aus Rücksicht auf ihre Familien und auf andere, an diese Regeln zu halten.

Corona wird bleiben

Aber mit Beachtung der nötigen Vorsicht, ausreichendem Impfstoff, neu entwickelten Medikamenten und einer hohen Impfbereitschaft der Bevölkerung kann es uns gelingen, dass wir im nächsten Jahr Weihnachten und Silvester möglichst wieder ohne Einschränkungen werden feiern können.

Gebührenerhöhung in Mörfelden-Walldorf: Trink- und Abwasser wird teurer

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water 2057924 960 720
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Nach dem Magistratsbeschluss am 6. Dezember für die Änderungen der Wasserversorgungs- und der Entwässerungssatzung berät dazu nun die Stadtverordnetenversammlung. Im nächsten Jahr sollen die Gebühren für das Trink- und das Abwasser ansteigen.


Erster Stadtrat und Kämmerer Karsten Groß dazu

„Leider gibt es dazu keine Alternative, denn wir sind verpflichtet, kostendeckend zu kalkulieren. Stadtwerke, Dezernent und die Koalition haben im Rahmen der Kalkulationen die verfügbaren Hebel genutzt, so dass die leider nötigen Erhöhungen so gering wie möglich ausfallen“, erklärt Erster Stadtrat und Kämmerer Karsten Groß. Eine kleine Entlastung für die Bürger:innen gibt es auch: „Die Niederschlagswassergebühr, also die Gebühr für Regenwasser, das über versiegelte Flächen in die Kanalisation gelangt, sinkt.“

Die neuen Kalkulationen sehen vor, die jeweilige Höhe der Gebühren für drei Jahre, von 2022 bis 2024, mit einem Durchschnittswert festzulegen. Der Vorteil dieser neuen Herangehensweise ist, dass die Gebühren für die nächsten drei Jahre stabil bleiben und die Bürger:innen wie auch die Unternehmen vor Ort Planungssicherheit haben.

Verantwortlich für die Gebührenentwicklung sind primär die laufenden Großprojekte. Bei den Abwassergebühren, seit 2019 stabil, erfordern vor allem die Kosten für die Sanierung und Erneuerung der Kläranlage eine Anpassung der Gebühren. Aber auch inflationsbedingte Kostensteigerungen, zum Beispiel bei Personal, Material oder Energie, sind in die Berechnungen einzubeziehen. Bei der Gebührenkalkulation für das Trinkwasser, seit 2018 stabil, machen sich dringend erforderliche Investitionen in das veraltete Leitungsnetz bemerkbar. Hier kommt es immer wieder zu Rohrbrüchen mit entsprechenden Folgekosten. Auch im Wasserbereich sind zudem die Preissteigerungen der vergangenen Jahre zu berücksichtigen.

Bereits in den vergangenen zwei Jahren wurde begonnen, alte Trinkwasserleitungen in größerem Umfang auszutauschen, diese Anstrengungen sollen künftig weiter verstärkt und verstetigt werden. Man rechnet allein für das Trinkwasserleitungsnetz ab 2022 mit jährlich 1,2 Millionen Euro an Investitionskosten. „Diese Sanierung wird uns über mehrere Jahre begleiten, es handelt sich um ein Dekaden-Projekt“, so Groß.

Mildere Gebührenerhöhungen als in den Vorjahren prognostiziert

Ältere Kalkulationen gingen im Abwasserbereich von weitaus höheren Gebühren aus. „Wir liegen mit den nun vorgeschlagenen Gebühren für 2022 bis 2024 auf Basis der aktuellen Kalkulation beim Schmutzwasser deutlich unter allen bisher für den gleichen Zeitraum kalkulierten und prognostizierten Beträgen“, betont Groß. Der Schmutzwasserpreis pro Kubikmeter liegt ab 2022 bei 3,01 Euro, bisher sind das 2,78 Euro. Nach der Kalkulation von Ende 2020 drohten 3,43 Euro pro Kubikmeter in 2022 und 2023, für 2024 dann 4,06 Euro.

Der Kämmerer zählt die wesentlichen Gründe auf, warum die notwendige Gebührenerhöhung deutlich abgemildert werden konnte:

  • durch den stabilen Durchschnittswert im Drei-Jahres-Zeitraum 2022-2024
  • durch Verzicht auf die Gewinnabführung von Stadtwerken zur Stadt mit Einfluss auf Gebührenkalkulation und zur Bildung einer Gebührenausgleichsrücklage
  • durch niedrigere Verzinsung des Anlagekapitals (jetzt 3%, früher 6% bzw. zuletzt 4%)
  • durch Kostenoptimierung im Projekt Kläranlage, die vor allem dem zweiten Drei-Jahres-Zeitraum ab 2025 zu Gute kommt.

„Erhöhungen sind immer eine unangenehme Maßnahme, aber Gebührensätze für öffentliche Einrichtungen sind per Gesetz so zu bemessen und zu erheben, dass die Kosten gedeckt werden. Diese Pflicht erfüllen wir mit den aktuellen Gebührenanpassungen, aber dennoch mit Augenmaß“, sagt Groß.

Dauerhafte Terrorsperren in Mainz und 165 angemeldete Baustellen für 2022

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Foto: BYC-News

Auch im Jahr 2022 wird in Mainz fleißig gebaut werden. Ziel ist es, durch Neubau und Sanierungen das Stadtbild nachhaltiger und zugleich attraktiver zu gestalten, mit dem Ausbau von Glasfasernetzen die Stadt digitaler zu machen und durch die Verlegung von Leitungen für Gas, Wasser und Strom die Versorgung der Bürger:innen dauerhaft sicherzustellen.


Einige Schlüsselprojekte werden im Folgenden näher beleuchtet

Zudem ist es erfreulich, dass die aktuellen Großbaustellen wie der Münsterplatz, die Boppstraße und die Hauptstraße im Laufe des Jahres 2022 abgeschlossen sein werden und die neuen Plätze und Straßenabschnitte damit eine enorme Aufwertung erhalten. Insgesamt sind für das Jahr 2022 rund 165 Baustellen angemeldet. Aufgrund der Vielzahl von Tiefbaumaßnahmen wurden in der zugrunde liegenden Präsentation die wichtigsten, im Bereich von verkehrsrelevanten Hauptverkehrsachsen erfolgenden Aktivitäten aufgeführt.

Zufahrtssperren zur Terrorabwehr in der Innenstadt

Damit Mainzerinnen und Mainzer sowie Gäste künftig vor allem die beliebten Großveranstaltungen sicher genießen können, werden im Frühjahr im gesamten Innenstadtbereich Zufahrtssperren in Form von fest installierten und mobilen Pollern entstehen. Ähnliche gibt es bereits am Fischtorplatz oder an der Römerpassage. An l12 Standorten sind dafür Tiefbaumaßnahmen notwendig, um die Poller einzubauen bzw. Leitungen zu verlegen. Dadurch wird es bei der Umsetzung teils zu punktuellen Einschränkungen kommen. Vorhabenträger: Stadtplanungsamt

Rheinachse: Verlegung von 110-kV Kabel zwischen Obere Austraße und Löhrstraße

Auf der Rheinachse wird zwischen der Oberen Austraße und der Löhrstraße ab Januar 2022 ein 110-kV Stromkabel verlegt. Hierbei handelt es sich um einen Teilausschnitt des Großprojektes, bei dem die Kabeltrasse bis zum Umspannungswerk Hochheimer Straße in Mainz-Kastel verlegt wird. Dies ist für die Herstellung der Versorgungssicherheit für Mainzer Industrieunternehmen – etwa der Firma Schott AG – notwendig.
Bei der Verlegung des Kabels wird es zu Sperrungen von bis zu zwei Fahrspuren in der Rheinallee/Rheinstraße kommen. Die verbleibenden Fahrspuren werden neu aufgeteilt, sodass in jede Richtung eine Fahrspur aufrecht erhalten bleibt. Zum Teil muss auch der Geh- bzw. Radweg gesperrt und auf die gegenüberliegende Straßenseite umgeleitet werden. Vorhabenträger: Mainzer Netze

Gebäudeabriss und Neubau Einkaufsquartier Ludwigsstraße

Zu Beginn des nächsten Jahres wird nach langer Planung das Karstadt-Gebäude in der Ludwigstraße abgerissen und weicht einem großflächigen Neubau. Hier entsteht ein modernes Areal mit verschiedenen Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und einer Rooftop-Bar mit einem einzigartigen Ausblick. Zudem kommt ein Parkhaus für Autos und Fahrräder hinzu. Aufgrund dessen werden für erste Arbeiten am Parkhaus über das gesamte Jahr 2022 der Bischofsplatz und die Fuststraße gesperrt sein.

In der Weißliliengasse wird in Fahrtrichtung Große Langgasse eine Fahrspur gesperrt, in der Eppichmauergasse erfolgen für die Fußgänger Umleitungen auf die gegenüberliegende Straßenseite. Im Jahr 2025 wird dann in diesem Bereich ein weiteres Highlight in der Mainzer Innenstadt stehen. Vorhabenträger: Privater Investor

Wichtige Informationen zur Stichwahl in Ginsheim-Gustavsburg

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Ginsheim Rathaus
Ginsheim Rathaus

Am Sonntag, 19. Dezember, findet die Stichwahl zum Bürgermeister zwischen Thorsten Siehr (SPD) und Mat­thias Zimmerer (CDU) statt. An dem Sonntag öffnen die Wahllokale, wie gewohnt, zwischen 8:00 und 18:00 Uhr. Die bereits erhaltene Wahlbenachrichtigung bleibt bis da­hin gültig und muss bei der Wahl zusammen mit dem Personalausweis vorgelegt werden.


Briefwahl ist wieder möglich

Wahlberechtigte, die bei der Erstwahl bereits Briefwahl­unterlagen für die Stichwahl beantragt haben, erhalten in den nächsten Tagen ihre neuen Briefwahlunterlagen automatisch per Post. Dies gilt auch für Bürger, die im Nachhinein wahlberechtigt wurden. Ihnen wer­den von Amts wegen Briefwahlunterlagen zugestellt.

Zusätzlich können Bürger, die bei der Stichwahl verhindert sind, Briefwahlunterlagen anfordern. Dies ist elektronisch, online über die Homepage der Stadt (www.gigu.de) oder per E-Mail (briefwahl@gigu.de), bis einschließlich Mittwoch, 15. Dezember, möglich. Bürger sollten darauf achten, ihre Briefwahlunterlagen unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten frühzeitig abzusenden, damit diese rechtzeitig beim Wahlamt eingehen. Das Wahlamt empfiehlt, die Wahlbriefe in die Briefkästen der Bürgerbüros oder der Rathäuser einzuwerfen oder am Wahlsonntag bis spätestens 18 Uhr in den Wahlbüros abzugeben.

Zusätzlich können in den Bürgerbüros bis Freitag, 17. Dezember, 13 Uhr, Briefwahlunterlagen persönlich be­antragt beziehungsweise direkt ausgefüllt und abgegeben werden.

Die Bürgerbüros haben für die Briefwahl zu folgenden Zeiten geöffnet:

Bürgerbüro Ginsheim:

  • dienstags von 8:00 bis 12:30 Uhr
  • donnerstags von 8:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr
  • Freitag (17. Dezember 2021) von 8:00 bis 13:00 Uhr

Bürgerbüro Gustavsburg:

  • montags von 8:00 bis 12:30 Uhr
  • mittwochs von 14:00 bis 18:00 Uhr
  • freitags von 8:00 bis 12:30 Uhr (am 17. Dezember von 8 bis 13 Uhr)

Im Falle einer plötzlichen Erkrankung können Briefwahlunterlagen sogar noch am Tag der Stichwahl bis 15 Uhr in den Wahlbüros der Bürgerhäuser beantragt werden, auch durch bevollmächtigte Personen. Hierfür muss jeweils eine Vollmacht der wahlberechtigten Person vorgelegt werden. Für Auskünfte stehen die Mitarbeiter der Bürgerbüros telefonisch unter 06144 – 20211 zur Verfügung.

E-Euro oder Kryptowährung, wem gehört die Zukunft?

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Die Zukunft wird uns digitale Zahlungsmöglichkeiten bieten. Hierbei ist es eigentlich keine Frage ob, sondern wann, die vollkommen digitalisierte Währung kommen wird. Natürlich sind wir, gerade in Europa, noch einige Jahre davon entfernt überhaupt eine eigene Digitalwährung an den Start zu bringen. Laut Aussagen der europäischen Zentralbank sind es wohl mindestens noch 4 Jahre bis man über die Einführung eines elektronischen Euro, als Ergänzung zum Bargeld reden kann. Das wird vermutlich auch erst einmal eine gewisse „Eingewöhnungsphase“ nach sich ziehen bevor weitere Schritte eingeführt werden.

Gerade in Deutschland hinken wir der Zeit aber massiv hinterher. In anderen Ländern sind zum Beispiel Zahlungen mit Bargeld beschränkt, so das große Summen nicht mehr ohne Nachweise fließen sollen. Die EU plant zwar derzeit eine Beschränkung von Barzahlungen auf 10.000€ doch das ist mehr als nur ein Tropfen auf den heißen Stein und sorgt dennoch für viel Zoff in der Politik. Gerade in Deutschland und Österreich lehnt man diese Grenzen vehement ab. Das zeigt das man hier sicherlich noch lange nicht bereit sein wird eine digitale Währung einzuführen geschweige denn dieser zu vertrauen. Gerade hier dürfte das größte Problem liegen, denn die Deutschen sind sehr konservativ was solche Dinge angeht.

Weniger konservativ sind wir allerdings was den Handel mit Kryptowährungen angeht. Waren sie Anfangs nur eine Randerscheinung die viel Geld eingebracht hat, wurden sie lange mit etwas skeptischem Blick betrachtet. Mittlerweile sind Kryptowährungen allerdings genauso in unseren Alltag integriert wie der Gang zum Bäcker. Nahezu Jeder ist in irgendeiner Form schon einmal in Kontakt mit Kryptowährungen gekommen, sei es beim Handel mit Kryptowährungen, als Invest oder einfach nur in Gesprächen zu diesen Themen. Mittlerweile ist der Markt aber auch extrem Einsteigerfreundlich geworden und viele Anbieter buhlen um neue Kunden, national wie international.

Viele Anbieter haben mittlerweile interessante Konzepte Entwickelt um Kunden nicht nur zu gewinnen sondern auch sie zu unterstützen. Bei den meisten Anbietern sehen diese Hilfen ganz ähnlich aus. Anbieter wie Bitcoin Prime setzen zum Beispiel auf Aufklärung, Erklärvideos in verschiedenen Sprachen und vor allem viel Informationen. Hierzu muss man natürlich wissen, dass der Handel mit Kryptowährungen immer ein Risiko darstellt. Bei vielen Anbietern jedoch kann man zusätzlich zu normalen Kryptodevisen auch CFD´s handeln. CFD´s (englisch: Contractfor Differenz, deutsch: Differenzkontrakt) stellen dabei ein großes Maß an Risikobereitschaft dar. Hier können Kunden oftmals mit Kryptowährungen handeln, allerdings nicht direkt mit dem Kurs sondern mit der Differenz zwischen zwei Zeitpunkten. Hierbei kann man dann bis zur zehnfachen Menge der Einlage an Kryptowährungen kaufen und ist am Ende nur Zahlungsverpflichtet oder Gewinnberechtigt, auf die Differenz zwischen Einstieg und Ausstieg. Das ist noch einmal ein höheres Risiko, weshalb eine gute Aufklärung hier besonders wichtig ist. Diese Handelsinstrumente sind normalerweise nur Börsenprofis vorbehalten.

Der Markt ist also durchaus da, vor allem dann wenn selbst Einsteiger mittlerweile keine Probleme mehr haben professionelle Tools und Handelsinstrumente zu nutzen. Das zeigt definitiv das ein großes Interesse an Kryptowährungen besteht. Aber wer wird letztlich das Rennen machen, digitale Staatsdevise oder Kryptowährung?

Es ist anzunehmen, dass sich der Markt für Kryptowährungen, alleine angesichts der Umweltverträglichkeit noch stark entwickeln wird. In welche Richtung diese Entwicklungen jedoch gehen ist nicht abzusehen, weshalb es schwer ist vorauszusagen was in 10 oder 20 Jahren mit Bitcoin und Co. passieren wird. Die Einführung eines digitalen Euro jedoch wird darauf vermutlich nur bedingt Einfluss haben, da beide Konzepte vollkommen unterschiedlich sind. Während ein digitaler Euro eher darauf abzielt digitales Bargeld zu sein und Zahlungen zwischen Menschen zu erledigen, werden Kryptowährungen vermutlich auf Dauer ein Instrument zur Kapitalanlage und Risikoinvestment bleiben. Der Hype wird vermutlich nicht so schnell abreißen und wir werden sicherlich noch viele interessante Dinge rund um Kryptowährungen erleben. Allen voran die Entwicklung einer neuen Etherum Verarbeitungsmethode die 99,95% des derzeitigen Energiebedarfs einsparen soll. Etherum 2.0 gehört sicherlich zu den interessantesten Entwicklungen am Kryptomarkt, die derzeit offiziell sind.