Das Mainzer Oktoberfest 2026 kann nicht stattfinden. Das Verwaltungsgericht Mainz hat am Montag, 5. Oktober, einen Eilantrag des Veranstalters abgelehnt. Damit bleibt die Nutzung des vorgesehenen Festzeltes auf dem Messegelände untersagt. Der Veranstalter hatte erreichen wollen, dass das Zelt als sogenannter „fliegender Bau“ eingestuft wird und deshalb ohne regulären Bauantrag aufgestellt werden kann.
Die Stadt Mainz sieht sich durch die Entscheidung in ihrer bisherigen Rechtsauffassung bestätigt. Eine schriftliche Begründung des Gerichts liegt allerdings noch nicht vor.
Gericht lehnt Eilantrag des Veranstalters ab
Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht die Frage, wie das Festzelt baurechtlich einzuordnen ist. Der Veranstalter vertritt nach Angaben der Stadt die Auffassung, dass es sich um einen „fliegenden Bau“ handelt. Für solche Anlagen gelten vereinfachte Anforderungen.
Die Stadt Mainz vertritt dagegen die Auffassung, dass die betreffende Versammlungsstätte aufgrund ihrer langjährigen Nutzung nicht als fliegender Bau einzustufen sei. Aus Sicht der Stadt handelt es sich vielmehr um eine dauerhafte, ortsfeste bauliche Anlage, die als Versammlungsstätte genutzt wird.
Mit der Ablehnung des Eilantrags hat das Verwaltungsgericht die Nutzung des Festzeltes für das Oktoberfest zunächst untersagt. Die Stadt wertet die Entscheidung zudem als Hinweis darauf, dass das Gericht ihre Rechtsauffassung auch im Hauptsacheverfahren bestätigen könnte. Eine endgültige Aussage dazu lässt sich nach Angaben der Stadt allerdings erst nach Vorliegen der schriftlichen Gerichtsbegründung treffen.
Weiterhin fehlen wichtige Nachweise
Unabhängig von der Frage der Einstufung als „fliegender Bau“ sieht die Stadt auch bei den erforderlichen Sicherheitsnachweisen weiterhin offene Punkte.
Die vom Veranstalter am Nachmittag des 2. Oktober vorgelegten Unterlagen reichen nach Angaben der Stadt nicht aus, um die Sicherheit des Festzeltes nachzuweisen. Bis Montag, 5. Oktober, 17 Uhr seien die erforderlichen Anträge und Nachweise weiterhin nicht vollständig vorgelegt worden.
Nach Angaben der Stadt liegt insbesondere weiterhin kein Bauantrag vor. Auch ein Brandschutzgutachten sei bislang nicht eingereicht worden. Zudem sei die Standsicherheit des Festzeltes noch nicht abschließend nachgewiesen.
Damit bleibt es nach der Entscheidung der Stadt und der Ablehnung des Eilantrags dabei: Das Festzelt darf für das Mainzer Oktoberfest 2026 nicht genutzt werden.
Streit um das Festzelt besteht seit Jahren
Die Auseinandersetzung um die baurechtliche Situation des Festzeltes reicht mehrere Jahre zurück. Bereits 2010 wurde für das Zelt eine befristete Baugenehmigung beantragt. Damals war es vom Veranstalter als temporäre Event-Location vorgesehen.
Seit 2018 wird das Festzelt laut Angaben der Stadt als Übergangslösung genutzt. Auf Initiative des Bauamtes legte der Veranstalter in den vergangenen Jahren jeweils entsprechende Nachweise vor.
Im vergangenen Jahr wurde das Oktoberfest nach Angaben der Stadt letztmals unter strengen Auflagen und Bedingungen geduldet. Bereits mit Schreiben vom 28. Oktober 2025 sei dem Veranstalter mitgeteilt worden, dass eine weitere Duldung dieser Übergangslösung nicht möglich sein werde.
Stadt forderte Unterlagen mehrfach an
Seit Frühjahr 2026 habe das Bauamt nach eigenen Angaben mehrfach die für eine weitere Nutzung erforderlichen Unterlagen beim Veranstalter angefordert.
Am 25. September 2026 setzte die Stadt dem Veranstalter schließlich eine letzte Frist zur Einreichung der notwendigen Dokumente. Die daraufhin am 2. Oktober eingereichten Unterlagen führten nach Einschätzung der Stadt jedoch nicht dazu, dass die notwendigen Voraussetzungen für eine Nutzung des Festzeltes erfüllt waren.
Mit der nun erfolgten Entscheidung des Verwaltungsgerichts verschärft sich die Situation für das geplante Oktoberfest weiter. Ob es noch zu einer weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung im Hauptsacheverfahren kommt, bleibt abzuwarten.








