Hessen macht beim geplanten Verbot der Leugnung des Existenzrechts Israels weiter Druck auf den Bund. Ein neues Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf mit dem Grundgesetz vereinbar sei, gleichzeitig bestehen weiterhin erhebliche juristische Bedenken.
Initiative für Existenzrecht von Israel
Die hessische Landesregierung hält an ihrer Initiative fest, die öffentliche Leugnung des Existenzrechts unter bestimmten Voraussetzungen strafbar zu machen.
Am Montag stellte Justizminister Christian Heinz (CDU) in Berlin ein neues verfassungsrechtliches Gutachten vor. Danach sei der Gesetzentwurf mit dem Grundgesetz vereinbar. Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) und Heinz fordern die Bundesregierung erneut auf, eine Entscheidung im Bundestag zu ermöglichen.
Die Idee der Ergänzung des § 130 StGB
Der hessische Gesetzentwurf sieht eine Ergänzung des § 130 Strafgesetzbuch vor. Strafbar soll demnach werden, wer öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht Israels leugnet oder zur Beseitigung des Staates aufruft, sofern die Äußerung geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern. Vorgesehen sind bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.
Mehr israelbezogener Antisemitismus
Hessen begründet die Initiative mit dem zunehmenden israelbezogenen Antisemitismus. Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 seien antisemitische Vorfälle und Straftaten deutlich angestiegen. Die Landesregierung sieht deshalb eine Lücke im bestehenden Strafrecht und will diese schließen.
Zweifel am Vorhaben
Ganz unumstritten ist das Vorhaben allerdings nicht. Ein zuvor veröffentlichtes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kam zu erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Die Juristen verwiesen insbesondere darauf, dass die Ablehnung des Existenzrechts eines Staates grundsätzlich eine politische beziehungsweise normative Wertung darstellen könne. Damit sei die Meinungsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes berührt.
Kritik von Amnesty International
Auch Amnesty International kritisiert den Gesetzentwurf. Die Organisation erkennt den notwendigen Schutz jüdischen Lebens und den Kampf gegen Antisemitismus ausdrücklich an, bezweifelt aber, dass eine weitere Ausweitung des Strafrechts der richtige Weg ist. Viele antisemitische Äußerungen sowie Aufrufe zu Gewalt seien bereits nach geltendem Recht strafbar.
Eine differenzierte Position vertritt der Zentralrat der Juden in Deutschland. Präsident Josef Schuster begrüßt grundsätzlich eine rechtssichere Verschärfung des Strafrechts. Gleichzeitig stellt er infrage, ob § 130 StGB dafür der geeignete Ort ist. Aus seiner Sicht könnte eine Regelung im Bereich der Straftaten gegen ausländische Staaten juristisch passender sein.
Der politische Vorstoß aus Hessen ist damit noch längst nicht abgeschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf im Juli zugestimmt und dessen Einbringung in den Bundestag beschlossen. Wie der Bundestag mit der Initiative umgehen wird, bleibt offen.
Die entscheidende Frage lautet damit nicht nur, ob antisemitische und israelfeindliche Äußerungen konsequent verfolgt werden sollen. Umstritten ist vor allem, wo die Grenze zwischen strafbarer Hetze und einer, möglicherweise politisch radikalen, Meinung verläuft.
Für Hessen geht es damit um einen Balanceakt: Der Staat soll jüdisches Leben schützen und antisemitische Gewalt bekämpfen. Gleichzeitig muss eine neue Strafnorm mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit vereinbar sein. Genau an dieser Schnittstelle dürfte die politische und juristische Debatte in den kommenden Monaten weitergehen.






