StartInsolvenzInsolvenz der Roland Ruegenberg GmbH in Bad Sobernheim

Insolvenz der Roland Ruegenberg GmbH in Bad Sobernheim

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die vorläufige Verwaltung über die Roland Ruegenberg GmbH angeordnet. Alle Infos zur Insolvenz in Bad Sobernheim.

Über das Vermögen der Roland Ruegenberg GmbH mit Sitz in der Bahnhofstraße 26 in Bad Sobernheim hat das Amtsgericht Bad Kreuznach am Montag, den 21. September 2026, um 09:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, das gerichtlich durch Geschäftsführer R. Ruegenberg vertreten wird, steht damit ab sofort unter gerichtlicher Aufsicht. Die Maßeinleitung erfolgt unter dem Aktenzeichen 3 IN 195/26 und leitet das Verfahren rund um die Insolvenz in Bad Sobernheim ein.

Gegenstand der Roland Ruegenberg GmbH:  Ingenieurtätigkeit durch Entwicklung, Projektmanagement und Patentauswertung sowie Marketing, vorwiegend im Automobilbereich nebst Handel und Herstellung von Mechatronik-Elementen.

-Werbeanzeige-

Einschränkungen bei Verfügungen und Bestellung des Verwalters

Durch den gerichtlichen Beschluss ist die Unternehmensführung in ihren rechtlichen Handlungsspielräumen eingeschränkt: Sämtliche Verfügungen der Roland Ruegenberg GmbH über Vermögensgegenstände sind ab sofort nur noch mit der ausdrücklichen Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den erfahrenen Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Robert Schiebe aus der Kanzlei Schiebe & Collegen in Mainz.

Schuldner der Antragstellerin werden durch das Gerichtsdekret aufgefordert, Leistungen und Zahlungen nur noch unter strikter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu erbringen. Der vollständige Beschlusstext kann von Berechtigten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bad Kreuznach eingesehen werden.

Rechtsmittel und Beschwerdefristen

Gegen die Anordnung steht der Antragstellerin sowie Gläubigern – sofern das Fehlen der internationalen Zuständigkeit gerügt wird – das Recht der sofortigen Beschwerde zu. Diese muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Bad Kreuznach eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses.