StartRheingau-Taunus-KreisInsolvenz der Taunus Grußkarten Verlagsgesellschaft aus Taunusstein

Insolvenz der Taunus Grußkarten Verlagsgesellschaft aus Taunusstein

Das Amtsgericht Wiesbaden hat das Insolvenzverfahren über die Taunus Grußkarten Verlagsgesellschaft eröffnet. Alle Infos zur Insolvenz in Taunusstein.

Über das Vermögen der Taunus Grußkarten Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in der Platter Straße 100 in Taunusstein hat das Amtsgericht Wiesbaden am 1. September 2026 um 09:55 Uhr das Insolvenzverfahren unter dem Aktenzeichen 10 IN 315/26 offiziell eröffnet. Das Traditionsunternehmen wird gerichtlich durch Geschäftsführer J.Weselowski vertreten. Die rechtlichen Schritte markieren einen Einschnitt für den Verlag und leiten das formelle Verfahren rund um die Insolvenz in Taunusstein ein.

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Bestellung des Sachwalters und Fristen für Gläubiger der Taunus Grußkarten Verlagsgesellschaft

Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth von der LINTILIA LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main bestellt. Die Gläubiger des Unternehmens sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO bis spätestens zum 30. September 2026 schriftlich beim Sachwalter einzureichen. Den Anmeldungen sind entsprechende Nachweise wie Urkunden und Rechnungen beizufügen.

Zudem haben Gläubiger dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch genommen werden. Personen und Institutionen, die Verbindlichkeiten gegenüber der Taunus Grußkarten Verlagsgesellschaft haben, werden dazu aufgerufen, Zahlungen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern ausschließlich an den Sachwalter zu leisten.

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Berichtstermin und Prüfungstermin im Oktober

Das Insolvenzgericht hat die maßgeblichen Termine für das mündliche Verfahren festgesetzt. Am Mittwoch, den 21. Oktober 2026, findet um 11:00 Uhr im Justizzentrum Wiesbaden (Mainzer Straße 124, Raum 1.018) die erste Gläubigerversammlung statt. In diesem Berichtstermin informiert der Sachwalter über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Die Gläubiger entscheiden dabei unter anderem über die Beibehaltung des Sachwalters, die Besetzung eines Gläubigerausschusses sowie über den Fortgang des Verfahrens, etwa bezüglich einer Fortführung, Stilllegung oder eines Insolvenzplans.

Zeitgleich ist für den 21. Oktober 2026 am selben Ort der Prüfungstermin angesetzt, in dem die bis Ende September fristgerecht angemeldeten Forderungen der Gläubiger gerichtlich geprüft werden.