StartAlzey-WormsInsolvenz der Glasfaserbau C.E.N.S. GmbH aus Gau-Odernheim

Insolvenz der Glasfaserbau C.E.N.S. GmbH aus Gau-Odernheim

Der Ausbau des Glasfasernetzes und die damit verbundenen Tiefbauarbeiten.

Über das Vermögen der C.E.N.S. GmbH mit Sitz im Westerschooß 1 in 55239 Gau-Odernheim ist die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Der entsprechende Beschluss im Insolvenzantragsverfahren erging am 9. September 2026 um 09:15 Uhr unter dem Aktenzeichen 1 IN 49/26 durch das zuständige Gericht. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter der Nummer HRB 53361 eingetragen und wird von der Geschäftsführerin F. Zincir vertreten. Die gerichtliche Anordnung markiert den Beginn der vorläufigen Sicherungsmaßnahmen im Rahmen der Insolvenz in Gau-Odernheim.

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Vorläufiger Insolvenzverwalter der C.E.N.S. GmbH bestellt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stephan Kallenberg von der Kanzlei Kallenberg & Tews GbR mit Sitz in der Straße Backhaushohl 32 in 55128 Mainz bestellt. Durch den gerichtlichen Beschluss ist die Antragsgegnerin in ihren finanziellen Handlungsspielräumen eingeschränkt: Jegliche Verfügungen der C.E.N.S. GmbH über eigene Vermögenswerte sind ab sofort nur noch mit der ausdrücklichen Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam.

Wichtige Vorgabe für Schuldner der Gesellschaft
Das Gericht weist Schuldner des Unternehmens ausdrücklich auf die geänderte Rechtslage hin. Zahlungen oder sonstige Leistungen an die C.E.N.S. GmbH dürfen gemäß Paragraph 23 Absatz 1 Satz 3 der Insolvenzordnung nur noch unter strikter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses geleistet werden, um Rechtsnachteile zu vermeiden.

Der vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Für Rückfragen ist das Büro des vorläufigen Insolvenzverwalters telefonisch unter der Rufnummer 06131/146740 sowie per Telefax unter 06131/1467420 erreichbar.