Das Amtsgericht Wiesbaden hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens (Aktenzeichen: 10 IN 414/26) über das Vermögen der Deutsche Poolbau Schmauder&Peters GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der gerichtliche Beschluss trat am 1. September 2026 um 15:57 Uhr in Kraft. Das Unternehmen hat seinen Sitz in der Lorenz-Schott-Straße 6 in 55252 Mainz-Kastel, ist im Handelsregister unter HRB 36845 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer M.Pusch vertreten.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters und Hinweise an Schuldner der Deutsche Poolbau Schmauder&Peters GmbH
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe aus Mainz bestellt. Durch die gerichtliche Anordnung sind rechtliche Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen ab sofort nur noch mit der ausdrücklichen Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam. Zudem werden die Schuldner des Unternehmens gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 der Insolvenzordnung (InsO) aufgefordert, Zahlungen sowie sonstige Leistungen ausschließlich unter Berücksichtigung der gerichtlichen Vorgaben zu erbringen.
Rechtsmittelbelehrung und Einlegefristen
Gegen diese Entscheidung steht der Antragstellerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Gläubiger sind ebenfalls beschwerdeberechtigt, sofern sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens rügen möchten. Die Notfrist zur Einlegung beträgt zwei Wochen und muss beim Amtsgericht Wiesbaden (Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden) erfolgen. Der vollständige Beschluss über die Insolvenzverwaltung kann von den Beteiligten direkt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.






