Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens (Aktenzeichen: 3 IN 164/26) über das Vermögen der Habitat Weine eG die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der gerichtliche Beschluss trat am 26. August 2026 um 10:15 Uhr in Kraft. Die Genossenschaft mit Sitz in Burg Layen 5 in 55452 Rümmelsheim wird durch den hauptamtlichen Vorstand W. Bender vertreten und ist im Genossenschaftsregister unter GnR 20019 eingetragen.
Aufgaben der vorläufigen Insolvenzverwalterin und Hinweise an Schuldner der Habitat Weine eG
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin der Habitat Weine eG wurde Rechtsanwältin und Fachanwältin für Insolvenzrecht Annemarie Dhonau (Kanzlei Dr. Schiebe u. Coll.) aus Bad Kreuznach bestellt. Mit der Anordnung ist festgelegt, dass rechtliche Verfügungen der Genossenschaft über ihr Vermögen ab sofort nur noch mit der ausdrücklichen Zustimmung der vorläufigen Verwalterin wirksam sind. Die Schuldner der Antragstellerin werden gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 der Insolvenzordnung (InsO) aufgefordert, Zahlungen und Leistungen ausschließlich unter Berücksichtigung der gerichtlichen Beschränkungen zu erbringen.
Rechtsmittel und Fristen für Beteiligte
Gegen die Entscheidung steht der Genossenschaft das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Zudem können Gläubiger das Rechtsmittel einlegen, sofern das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll. Die Notfrist zur Einlegung beträgt zwei Wochen und muss beim Amtsgericht Bad Kreuznach erfolgen. Der vollständige Beschluss über die Insolvenzverwaltung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.






