Das Amtsgericht Wiesbaden hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens (Aktenzeichen: 10 IN 139/26) über das Vermögen der Makot GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Anordnung trat am 20. August 2026 um 13:40 Uhr in Kraft. Das Unternehmen mit Sitz im Sirius Office Center in der Mainzer Straße 75 in Wiesbaden wird durch den Geschäftsführer M. Kotlarik vertreten und ist im Handelsregister unter HRB 33827 eingetragen.
Hinweise an Schuldner der Makot GmbH
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Christine-Karin Tryfon aus Wiesbaden bestellt. Mit dem gerichtlichen Beschluss ist festgelegt, dass rechtliche Verfügungen der Antragsgegnerin über ihr Vermögen ab sofort nur noch mit der ausdrücklichen Zustimmung der vorläufigen Verwalterin wirksam sind. Die Schuldner der Gesellschaft werden gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 der Insolvenzordnung (InsO) aufgefordert, Zahlungen und Leistungen ausschließlich unter Berücksichtigung der Beschränkungen des gerichtlichen Beschlusses zu erbringen.
Rechtsmittel und Fristen für Beteiligte
Gegen den Beschluss steht der Antragsgegnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Zudem können Gläubiger das Rechtsmittel einlegen, sofern die internationale Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll. Die Einlegefrist beträgt zwei Wochen und muss beim Amtsgericht Wiesbaden erfolgen. Der vollständige Beschluss der Insolvenzverwaltung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.







