Gericht e1584542667349
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Für die Amtszeit von 2024 bis 2028 werden wieder Ingelheimer Bürgerinnen und Bürger, die als Schöffinnen und Schöffen (m/w/d) am Amtsgericht Bingen und beim Landgericht Mainz als „Vertreter des Volkes“ an der Rechtsprechung in Strafverfahren teilnehmen. Über die Aufstellung der Vorschlagsliste für Ingelheim entscheidet der Stadtrat der Stadt Ingelheim spätestens im Juni 2023. Dabei müssen doppelt so viele Kandidaten, wie Schöffen benötigt werden, dem beim Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss vorgeschlagen werden.

Der Schöffenwahlausschuss wählt in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste (Beschluss des Stadtrates) in der Stadt Ingelheim am Rhein wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und ein solches Ehrenamt ausüben dürfen. Hauptamtlich in der oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete und so weiter) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt, das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, das heißt, die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten und Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des teilweise anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen müssen ihre Funktion im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa, wenn der oder die Angeklagte aufgrund des Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern bei der Abstimmung über das Urteil gleichberechtigt

Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich, das heißt, gegen die Rechtsauffassung beider Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil, gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch, haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung einer Bewährung oder für einen Freispruch nicht übernehmen kann oder will, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den oder die Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Diskussion mit den Berufsrichtern teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessenten für die Vorschlagsliste der Stadt Ingelheim am Rhein können sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene (für die Vorschlagsliste der Jugendschöffen ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen zuständig) bis Ende April 2023 bei der Stadtverwaltung Ingelheim, Rechtsamt, Rathaus, Fridtjof-Nansen-Platz 1 bewerben. Das erforderliche Bewerbungsformular kann entweder beim Rechtsamt der Stadtverwaltung (erreichbar telefonisch unter 781-151 oder per E-Mail unter dieter.roos@ingelheim.de) angefordert oder auf der Internetseite der Stadt www.ingelheim.de oder von der Internetseite der Deutschen Vereinigung für Schöffinnen und Schöffen www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

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