Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Custom Chrome Europe GmbH aus Grolsheim hat das Amtsgericht Bingen am Rhein am 23. April 2025 wichtige Entscheidungen getroffen.
Das Unternehmen, vertreten durch Geschäftsführer T. Noetzel, bleibt zunächst handlungsfähig: Die Antragstellerin darf ihr Vermögen unter Aufsicht weiterhin verwalten und darüber verfügen. Grundlage hierfür ist § 270b Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO), der die Eigenverwaltung unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters ermöglicht.
Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch aus Wiesbaden bestellt. Er wird die Geschäftsführung in den kommenden Wochen überwachen und sicherstellen, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben. Goetsch ist unter der Telefonnummer 0611/1808910-0 oder per E-Mail an mail@bgp-insol.de erreichbar.
Beschluss vom Insolvenzgericht
Der vollständige gerichtliche Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Zudem wurde auf die Möglichkeit hingewiesen, innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einzulegen – etwa dann, wenn das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens geltend gemacht werden soll.
Die Custom Chrome Europe GmbH, bekannt als Anbieter von Zubehör und Teilen für Harley-Davidson-Motorräder, sieht sich damit vor großen Herausforderungen, bleibt durch das Verfahren der Eigenverwaltung jedoch zunächst geschäftsfähig.
Zum Unternehmen Custom Chrome Europe
Custom Chrome Europe GmbH ist ein führender Großhändler für Motorradteile und -zubehör mit Sitz in Grolsheim, Rheinland-Pfalz. Das Unternehmen ist spezialisiert auf den Aftermarket-Bereich für Harley-Davidson- und Indian-Motorräder und bietet über 25.000 verschiedene Ersatzteile und Zubehörartikel an. Das Sortiment umfasst eine breite Palette von Produkten, darunter Auspuffanlagen, Motorenteile, Bremsen, Beleuchtung, Lenker, Fußrastenanlagen, Sitze, Gepäcklösungen sowie Werkzeuge und Werkstattausrüstung.