Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gesundleben-Pflegedienst24 GmbH hat das zuständige Insolvenzgericht des Amtsgerichts Wiesbaden eine wichtige Vorentscheidung getroffen. Per Beschluss vom 12.06.2026 wurde um 13:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet. Das Verfahren wird unter dem gerichtlichen Aktenzeichen 10 IN 17/26 geführt. Das betroffene Unternehmen hat seinen Sitz in der Wallufer Straße 5, 65197 Wiesbaden und wird gesetzlich durch den Geschäftsführer A. Odintsov vertreten.
Mit der Anordnung dieser Maßnahme ist ein allgemeines Verfügungsverbot mit Zustimmungsvorbehalt in Kraft getreten. Rechtliche Verfügungen der Gesundleben-Pflegedienst24 GmbH über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch dann rechtswirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter dem ausdrücklich zustimmt.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters der Gesundleben Pflegedienst24 GmbH
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Amtsgericht Wiesbaden den Rechtsanwalt Dr. Bernhard Laubach von der Kanzlei BGP Insolvenzverwalter bestellt. Die Kanzleiräume befinden sich in der Taunusstraße 7 a, 65183 Wiesbaden. Für die Kommunikation und Abstimmung mit dem Verwalter ist die Telefonnummer 0611 180 89 100, die Telefaxnummer 0611 180 89 189 sowie die E-Mail-Adresse mail@bgp-insol.de verfügbar.
Durch den gerichtlichen Beschluss werden zudem alle Personen oder Institutionen, die noch finanzielle oder sonstige Verpflichtungen gegenüber der Gesundleben-Pflegedienst24 GmbH zu erfüllen haben (Drittschuldner), dazu aufgefordert, Zahlungen und Leistungen nur noch unter strikter Beachtung des erlassenen Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Text des Beschlusses kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wiesbaden eingesehen werden.
Insolvenz Gesundleben Pflegedienst24 GmbH – Fristen und rechtliche Möglichkeiten
Gegen diese Entscheidung steht der Antragsgegnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Darüber hinaus haben auch Gläubiger das Recht, eine sofortige Beschwerde einzulegen, sofern sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen möchten.
Die Beschwerde zur „Insolvenz Gesundleben Pflegedienst24“ muss innerhalb einer gesetzlichen Notfrist von zwei Wochen schriftlich beim Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden eingereicht oder dort zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung. Im Falle einer öffentlichen Bekanntmachung läuft die Frist an, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Die Beschwerdeschrift muss vom Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten unterzeichnet sein, den angefochtenen Beschluss genau bezeichnen und eine klare Anfechtungserklärung sowie eine Begründung enthalten.





