StartAlzey-WormsInsolvenz der HK Hauskonzepte GmbH aus Freimersheim

Insolvenz der HK Hauskonzepte GmbH aus Freimersheim

Amtsgericht Mainz eröffnet Verfahren unter Aktenzeichen 1 IN 33/26 – Stichtag für das schriftliche Prüfungsverfahren im September festgelegt

Das zuständige Insolvenzgericht des Amtsgerichts Mainz hat per Beschluss das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HK Hauskonzepte GmbH offiziell eröffnet. Der Eröffnungsbeschluss erging am 09.06.2026 um 13:20 Uhr unter dem gerichtlichen Aktenzeichen 1 IN 33/26. Das betroffene Unternehmen hat seinen Sitz in der Spitzenbergstraße 16, 55234 Freimersheim und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter der Nummer HRB 47689 eingetragen. Als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft fungiert der Geschäftsführer H. Knobloch.

Zum Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe bestellt. Seine Kanzleiräume befinden sich in der Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz. Für die Kontaktaufnahme und das Einreichen von Unterlagen stehen den Verfahrensbeteiligten die Telefonnummer 06131/619230 sowie die Faxnummer 06131/6192311 zur Verfügung.

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Verpflichtungen und Fristen für Gläubiger und Drittschuldner der HK Hauskonzepte GmbH

Mit der Verfahrenseröffnung sind für alle Gläubiger sowie Personen, die noch in einer geschäftlichen Beziehung zur HK Hauskonzepte GmbH stehen, wichtige rechtliche Fristen und Auflagen in Kraft getreten:

  • Forderungsanmeldung: Alle Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO müssen bis zum 18.08.2026 schriftlich beim Insolvenzverwalter angemeldet werden, wobei die gesetzlichen Vorgaben des § 174 InsO einzuhalten sind.

  • Mitteilung von Sicherungsrechten: Gläubiger, die Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin beanspruchen, sind zu einer unverzüglichen Mitteilung an den Insolvenzverwalter verpflichtet. Hierbei müssen der Gegenstand, die Art, der Entstehungsgrund sowie die gesicherte Forderung detailliert benannt werden. Eine schuldhafte Verzögerung oder Unterlassung dieser Meldung löst eine Schadensersatzpflicht aus (§ 28 Abs. 2 InsO).

  • Zahlungsverbot an das Unternehmen: Personen oder Institutionen, die noch finanzielle oder sonstige Verpflichtungen gegenüber der HK Hauskonzepte GmbH zu erfüllen haben, werden aufgefordert, Zahlungen oder Leistungen nicht mehr an die Gesellschaft zu leisten. Diese sind ab sofort ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu richten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Durchführung im schriftlichen Verfahren und Stichtag im September

Das zuständige Gericht hat angeordnet, dass das gesamte Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 InsO schriftlich durchgeführt wird, sodass keine physische Gläubigerversammlung einberufen wird. Als Stichtag, welcher rechtlich dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, wurde der 08.09.2026 festgesetzt.

Bis zu diesem Datum müssen alle rechtlich relevanten Anträge und Erklärungen schriftlich beim Insolvenzgericht vorliegen. Dies umfasst etwaige Widersprüche, mit denen angemeldete Forderungen bestritten werden, sowie formelle Anträge zur Person des Insolvenzverwalters oder zur Besetzung eines Gläubigerausschusses. Zudem werden bis zu diesem Stichtag gegebenenfalls Entscheidungen über den weiteren Fortgang des Verfahrens (wie eine Unternehmensstilllegung oder vorläufige Fortführung), die Verwertung der Insolvenzmasse, besonders bedeutsame Rechtshandlungen oder die Regelung von Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse auf schriftlichem Wege getroffen.

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