Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine offizielle Warnung vor der sogenannten AZA Bank mit angeblichem Geschäftssitz in Oedheim herausgegeben. Die Finanzaufsicht vermutet, dass die Betreiber der Website aza-bank.com ohne die notwendige Erlaubnis Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Zahlungsdienste anbieten – ein Verstoß gegen geltendes deutsches Recht.
In Deutschland ist für das Anbieten von Bankgeschäften, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen sowie Zahlungsdiensten eine Zulassung der BaFin zwingend vorgeschrieben. Nur Unternehmen mit entsprechender Erlaubnis dürfen solche Geschäfte tätigen. Die BaFin führt eine Unternehmensdatenbank, in der Verbraucher prüfen können, ob ein Anbieter offiziell zugelassen ist.
Die Warnung stützt sich auf rechtliche Grundlagen des Kreditwesengesetzes (§ 37 Abs. 4) und des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (§ 8 Abs. 7).
Wichtiger Hinweis für Verbraucher
Die BaFin sowie das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbrauchern dringend zur Vorsicht bei Geldanlagen im Internet. Betrugsversuche werden zunehmend professioneller, weshalb vor einer Investition sorgfältige Recherche unerlässlich ist.
Zur Unterstützung informiert die BaFin in ihrer Podcast-Reihe „Vorsicht, Betrug“ über gängige Betrugsmaschen am Finanzmarkt und gibt Tipps zum Schutz vor unseriösen Angeboten.
Wer auf Angebote wie die der AZA Bank stößt, sollte kritisch bleiben und vorab prüfen, ob eine offizielle Zulassung vorliegt. Nur so lassen sich finanzielle Schäden und Betrug vermeiden.