Warnung vor market-z

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Verbraucherinnen und Verbraucher eindringlich vor der Website market-z.com. Nach Erkenntnissen der Aufsichtsbehörde besteht der Verdacht, dass die Betreiber ohne die erforderliche Genehmigung Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Laut BaFin liegt keine Erlaubnis vor, wie sie nach dem Kreditwesengesetz (§ 37 Abs. 4 KWG) und dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz (§ 10 Abs. 7 KMAG) zwingend erforderlich ist. Wer in Deutschland in diesem Bereich tätig sein will, muss sich zuvor einer strengen Prüfung unterziehen und von der BaFin genehmigen lassen. Die Betreiber von Market-Z entziehen sich dieser gesetzlichen Kontrolle.

„Immer wieder treten Anbieter wie market-z auf, die Finanzdienstleistungen illegal und ohne Zulassung erbringen“, heißt es in einer Mitteilung der Aufsicht. Die BaFin rät Anlegerinnen und Anlegern deshalb, sich vor einer Investition genau zu informieren. Eine Überprüfung, ob ein Unternehmen über eine gültige Lizenz verfügt, ist über die Unternehmensdatenbank der BaFin möglich.

Gefahr für Verbraucher: Warnung vor Betrugsversuchen

Gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und den Landeskriminalämtern appelliert die BaFin an die Bevölkerung, bei Geldanlagen im Internet größte Vorsicht walten zu lassen. Besonders dubiose Online-Plattformen nutzen oft das Unwissen und Vertrauen potenzieller Anleger aus, um betrügerisch Kapital zu erlangen.

Zusätzliche Aufklärung bietet der Verbraucherschutzpodcast der BaFin. In der Folge „Vorsicht, Betrug“ erhalten Zuhörer praktische Tipps, wie sie betrügerische Angebote erkennen und sich vor finanziellen Schäden schützen können.

Tipp der Redaktion: Bevor Sie Geld investieren, prüfen Sie immer die Seriosität des Anbieters – am besten direkt bei der BaFin (Datenbank) oder über offizielle Warnlisten.