Nach einem Spiel der Fußball-Weltmeisterschaft versammelten sich in der Nacht zum Donnerstag (25.06.2026) in der Wiesbadener Innenstadt im Bereich der Schwalbacher Straße und der Coulinstraße zahlreiche Fußballfans zu Feierlichkeiten und einem Autokorso. Dabei kam es zu einem gezielten Angriff auf Polizisten, bei dem drei Beamte verletzt wurden.
Gezielter Wurf während einer Personenkontrolle bei der WM-Feier in Wiesbaden
Zwischen 02:00 Uhr und 03:30 Uhr schwoll die Menschenmenge in der Spitze auf schätzungsweise 250 bis 300 Personen an. Gleichzeitig bildete sich ein Autokorso, an dem zeitweise rund 50 Fahrzeuge teilnahmen. Im Zuge der Feierlichkeiten wurden von bislang unbekannten Tätern mehrfach Knallkörper unbekannter Art gezündet.
Die Situation eskalierte, als Polizeibeamte vor Ort eine Personenkontrolle durchführten. Aus der Menge heraus wurde offenbar gezielt ein Knallkörper in Richtung der eingesetzten Kräfte geworfen. Dieser explodierte in unmittelbarer Nähe der Beamten, wodurch drei von ihnen verletzt wurden.
Der Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Westhessen, Björn Gutzeit, fand nach dem Vorfall deutliche Worte und verurteilte die Attacke aufs Schärfste: „Bei allem Verständnis für die Freude über sportliche Erfolge der eigenen Mannschaft ist insbesondere in der Nachtzeit besondere Rücksicht zu nehmen. Keinesfalls darf ein Feiern des Ausgangs eines Fußballspiels zu der Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit anderer Menschen führen. Das Werfen von Knallkörpern in Richtung von Personen oder Einsatzkräften ist gefährlich, rücksichtslos und kann erhebliche Verletzungen verursachen. Ein solches Verhalten ist völlig inakzeptabel und entsprechende Straftaten werden durch die Polizei konsequent unterbunden und verfolgt.“
Polizei erinnert: Straßenverkehrsordnung gilt auch beim Feiern
Die Polizei nimmt diesen Vorfall zum Anlass, um grundsätzlich auf die rechtliche Lage bei Autokorsos hinzuweisen. Auch wenn diese seit der Heim-WM 2006 bei internationalen Turnieren vielerorts toleriert werden, sind sie keineswegs von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) entbunden.
Neben der erheblichen Lärmbelästigung zu nächtlicher Stunde bergen solche unkoordinierten Fahrten massive Gefahren für schwere Verkehrsunfälle und Personenschäden. Das gilt insbesondere, wenn sich feiernde Personen während der Fahrt aus den Fenstern lehnen oder auf den Fahrzeugen mitfahren. Die Polizei betont, dass sie auch weiterhin im Einzelfall genau zwischen dem Ausdruck sportlicher Freude und einer konkreten Gefährdung der öffentlichen Sicherheit abwägen und bei Verstößen konsequent einschreiten wird.






