Das Amtsgericht Wiesbaden hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der von der Heiden GmbH mit Sitz in der Neugasse 21, 65183 Wiesbaden (Handelsregister: HRB 33019), die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Die Antragstellerin, vertreten durch die Geschäftsführerin, darf Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vornehmen.
Das Unternehmen betreibt ein Atelier für Gold- und Silberschmiedewaren sowie den Handel mit Edelmetallen.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Bernhard Laubach von der Kanzlei BGP Insolvenzverwalter bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Taunusstraße 7a, 65183 Wiesbaden. Er ist unter der Telefonnummer 0611 180 89 100 sowie per E-Mail unter mail@bgp-insol.de erreichbar.
Handlungsanweisung für Schuldner
Die Schuldner der von der Heiden GmbH sind angewiesen, künftige Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu leisten. Verstöße gegen diese Anweisung können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Einsehung des Beschlusses
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wiesbaden eingesehen werden.
Möglichkeiten der Anfechtung
Die Antragstellerin hat die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung eine sofortige Beschwerde einzulegen. Auch Gläubiger können Beschwerde einlegen, falls sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts anzweifeln. Die Beschwerde muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden, eingereicht werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Bei einer öffentlichen Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts abzugeben. Sie muss von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet sein und die Anfechtung des Beschlusses klar bezeichnen.
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