Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BKS – Beratung, Konzept und Service GmbH für digitale Medien von XS bis XXL hat das Amtsgericht Wiesbaden eine vorläufige Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Johannes E., mit Sitz in der Fritz-Haber-Straße 4, befindet sich seit dem 20. November 2024 in einem Verfahren zur Eigenverwaltung nach § 270a InsO.
Vorläufiger Sachwalter bestellt
Als vorläufiger Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller von der Kanzlei Brandhoff Obermüller & Partner Rechtsanwälte mbB bestellt. Die Kanzlei hat ihren Sitz in der Schlichterstraße 18 in Wiesbaden und ist erreichbar unter der Telefonnummer 0611 945 864 26 sowie per E-Mail unter insolvenz@bop.legal.
Dr. Obermüller übernimmt die Aufsicht über die Geschäftsführung der BKS GmbH, die weiterhin berechtigt ist, ihr Vermögen selbstständig zu verwalten und darüber zu verfügen. Diese Regelung ist ein zentraler Bestandteil der Eigenverwaltung und soll die Fortführung des Geschäftsbetriebs während des Insolvenzverfahrens ermöglichen.
Hintergrund und nächste Schritte
Das Verfahren nach § 270a InsO bietet Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten die Möglichkeit, unter gerichtlicher Aufsicht eine Sanierung in Eigenregie durchzuführen. Ziel ist es, die wirtschaftliche Basis der BKS GmbH zu stabilisieren und eine mögliche Fortführung des Unternehmens zu gewährleisten.
Interessierte Parteien können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wiesbaden einsehen. Weitere Details zum weiteren Verlauf des Verfahrens werden in den kommenden Wochen erwartet.
Was macht die BKS-Wiesbaden.de?
Die BKS – Beratung, Konzept und Service GmbH mit Sitz in Wiesbaden ist ein Unternehmen, das sich auf Druckprodukte, Werbesysteme und Werbetechnik spezialisiert hat. Seit über 25 Jahren bietet BKS Dienstleistungen im digitalen Druck an.