Insolvenz der schoenmueller GmbH in Wiesbaden eröffnet

Bild. BYC-News

Über das Vermögen der schoenmueller GmbH, ansässig in der Klingholzstraße 14, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden, HRB 24012), wurde am 1. Januar 2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Geschäftsführung: P. Kenter und J. Müller.

Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Conzelmann von der Kanzlei Buschlinger, Claus & Partner Rechtsanw. PartGmbB, Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden. Kontakt: Tel. 0611 1504-0, E-Mail: conzelmann@bcp-wiesbaden.de.

Tätigkeitsfelder der schoenmueller GmbH

Die schoenmueller GmbH aus Wiesbaden ist eine Kreativ‑ und Marketingagentur, die sich auf die Entwicklung und Vermarktung von Marken spezialisiert hat. Das Unternehmen bietet umfassende Dienstleistungen in den Bereichen Branding, Kommunikations‑ und Onlinemarketing, Social‑Media‑Strategien, Content‑Erstellung, Website‑Marketing sowie Beratung und Werbung an. Zu den Geschäftsfeldern gehören unter anderem Markenstrategie und ‑kommunikation, digitale Kampagnen, Social‑Media‑Betreuung, Werbemittelproduktion sowie Maßnahmen zur Aktivierung von Handel und Kundeninteraktion. Die Agentur arbeitet vor allem für Kunden aus dem Food‑Bereich und dem FMCG‑Segment und unterstützt sie bei der Positionierung ihrer Produkte am Markt.

Anmeldungen beim Insolvenzverwalter der schoenmueller GmbH

Gläubiger werden gebeten, ihre Forderungen bis zum 28. Januar 2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden (§§ 38, 174 InsO) und eventuelle Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin unverzüglich mitzuteilen (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen mit Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft sollen Zahlungen ab sofort an den Insolvenzverwalter leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Eine Gläubigerversammlung findet am Mittwoch, 18. Februar 2026, um 09:15 Uhr im Justizzentrum Wiesbaden, Raum 1.018, Mainzer Straße 124, statt. Dort wird der Insolvenzverwalter über den Stand des Verfahrens berichten und die angemeldeten Forderungen prüfen.

Zudem sollen die Gläubiger über wichtige Punkte entscheiden, darunter:

  • Bestätigung oder Neuwahl des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

  • Einsetzung oder Fortführung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

  • Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)

  • Zwischenrechnungen und Vermögensverwaltung (§ 66 Abs. 3 InsO)

  • Anlage und Hinterlegung von Geldern, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)

  • Fortgang des Verfahrens, z. B. Unternehmensstilllegung oder Insolvenzplan (§ 157 InsO)

  • Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)

  • Besondere Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), darunter Unternehmensverkäufe, Beteiligungen oder Darlehen

  • Betriebsveräußerungen unter besonderen Bedingungen (§§ 162, 163 InsO)

  • Beantragung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO)

  • Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)

  • Einstellung des Verfahrens durch das Gericht (§ 207 InsO)

Die Gläubigerversammlung bietet damit einen umfassenden Überblick über das Verfahren und die Entscheidungsbefugnisse der Beteiligten.

Hier gibt es weitere Insolvenzbenachrichtigungen