Über das Vermögen der CC GmbH, vertreten durch Geschäftsführer M. Zaleski, mit Sitz am Kreuzberger Ring 36, 65205 Wiesbaden, hat das Amtsgericht Wiesbaden (HRB 8518) am 31. Oktober 2025 um 10:25 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Das Unternehmen ist im Bereich strategische Beratung in Informationsverarbeitung und Informationsmanagement tätig. Dazu gehören unter anderem Schulungen, Einsatzunterstützung für Hard- und Softwarekomponenten sowie die Entwicklung und Ergänzung von Softwaresystemen. Zudem betreibt die CC GmbH die Verwaltung von Unternehmen, die sich auf die Herstellung, Lizenznahme und Vermarktung in- und ausländischer Softwaresysteme spezialisiert haben, sowie die Erbringung sämtlicher damit verbundener Leistungen.
Insolvenzverwalter der CC GmbH
Dem Beschluss zufolge dürfen Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch von der Kanzlei BGP Insolvenzverwaltungen, Taunusstraße 7a, 65183 Wiesbaden, bestellt. Kontakt: Tel. 0611 / 180 89-100, E-Mail mail@bgp-insol.de.
Schuldner der CC GmbH wurden aufgefordert, Zahlungen und Leistungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wiesbaden eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Die Entscheidung kann von der CC GmbH mittels sofortiger Beschwerde angefochten werden. Auch Gläubiger können Beschwerde einlegen, sofern sie nach Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit rügen möchten.
Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung des Beschlusses. Sie ist beim Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden, einzulegen. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll eines Amtsgerichts erklärt werden und muss vom Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnet sein.
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