Wiesbaden   Finanzamt e1617731492178
Wiesbaden Finanzamt e1617731492178

Nachrichten Wiesbaden | Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie stellen für viele Unternehmer eine finanzielle Krise dar. Allen Gewerbesteuerpflichtigen, die durch die Corona-Pandemie mit wirtschaftliche Probleme zu kämpfen haben, ermöglicht die Stadt Wiesbaden eine Stundung der Gewerbesteuerzahlungen.

 


„Dass Wiesbaden finanziell gut dasteht, liegt ganz wesentlich an den guten Gewerbesteuerzahlungen der letzten Jahre. In der aktuell schwierigen Situation für viele unserer Betriebe und Unternehmen in der Stadt, wollen wir nun unseren Beitrag leisten“, erklären der Stadtkämmerer Axel Imholz und der Wirtschaftsdezernent Dr. Oliver Franz.

Stundung der Gewerbesteuern

Die Zahlung der Gewerbesteuern kann auf Antrag der Gewerbesteuerpflichtigen für bis zu sechs Monate gestundet werden. In diesem Zeitraum werden keine Stundungszinsen erhoben. Die Anträge sollen so unbürokratisch wie nur möglich geprüft werden. Damit will man den Unternehmen schnell Planungssicherheit verschaffen.

„Wir sehen uns als Partner der Wirtschaft in Wiesbaden und wollen dieser in der aktuell sehr kritischen Phase Entlastung verschaffen“, betont Franz. „Nur gemeinsam werden wir die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen bewältigen können.“

Schon in der vergangenen Woche seien beim Steueramt und der Wirtschaftsförderung immer wieder Anfragen diesbezüglich eingegangen. Hier können Sie das Antragsformular downloaden.

Stundungsverfahren für Mietzahlungen werden geprüft

Der für städtische Liegenschaften zuständige Stadtentwicklungsdezernent Hans-Martin Kessler prüft derzeit kurzfristige Stundungsverfahren hinsichtlich der Mietzahlungen. Dies soll künftig für Mieter in Gebäuden der Stadt beziehungsweise städtischen Gesellschaften möglich sein. Bei Liquiditätsengpässen sollen so Unternehmen in Wiesbaden unterstützt werden.

„Die Landeshauptstadt Wiesbaden könnte mitsamt ihren städtischen Gesellschaften als Vorbild vorangehen, dem hoffentlich weitere Vermieter folgen.“ Auch privaten Kulturinstitutionen in städtischen Gebäuden könnte dies ermöglicht werden. „Denkbar ist ein Prozedere, bei dem mittels unkomplizierter Antragstellung eine Stundung der Mietzahlungen für einen begrenzten Zeitraum, zum Beispiel von zunächst drei Monaten, gewährt werden kann“. Diesen Vorschlag haben Dr. Oliver Franz und Hans-Martin Kessler gemeinsam gemacht.