Die amtliche Liste der in Deutschland erlaubten Glücksspielanbieter trägt den Stand vom 7. September 2026. Geführt wird sie von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, aktualisiert wird sie anlassbezogen und mindestens einmal im Monat, so schreibt es der Glücksspielstaatsvertrag vor. Wer ein Spielkonto eröffnet, hinterlegt Ausweisdaten, Geburtsdatum und ein Zahlungsmittel beim Betreiber. Der Abgleich mit der Liste steht vor diesem Schritt.
Werbeversprechen und deutsche Texte sind kein Erlaubnisnachweis
Ein Auftritt auf Deutsch, Preise in Euro und eine Rufnummer im Kontaktbereich belegen keine deutsche Erlaubnis. Auch Aussagen über Sicherheit, Fairness oder geprüfte Zufallsgeneratoren stammen vom Betreiber selbst.
Wer eine Erlaubnis besitzt, muss auf der Startseite seiner Internetseite angeben, dass er über eine staatliche Erlaubnis verfügt, und die Behörde nennen, die sie erteilt hat. Nachahmerseiten kopieren Logos und ganze Bonusseiten. Die Pflichtangabe dagegen lässt sich gegenprüfen.
Bei der Registrierung gehen Ausweisdaten und Zahlungsinformationen an den Betreiber, der sie für die Spielkontoführung speichert. Genau darauf zielen Angriffe. Betriebe in Mainz, Bingen und Worms erhielten zuletzt gefälschte Benachrichtigungen im Namen von Meta, die zur Bestätigung der Identität über einen externen Link aufforderten.
Vier Schritte vor der ersten Einzahlung
Die Prüfung stützt sich auf drei öffentlich einsehbare Quellen, die amtliche Liste, die Pflichtangabe auf der Startseite und das Impressum. Alle drei nennen dieselben Kerndaten, also Betreiber, Sitz und erlaubte Glücksspielart, und wer dort eine Abweichung findet, hat es nicht mit dem Erlaubnisinhaber zu tun.
- Der Betreiber, die eingetragene Internetseite und die Glücksspielart müssen im Listeneintrag zum Angebot passen.
- Auf der Startseite steht die Pflichtangabe zur staatlichen Erlaubnis samt der Behörde, die sie erteilt hat.
- Firmenname, Sitz und Registernummer im Impressum stimmen mit dem Listeneintrag überein.
Der vierte Schritt führt ins offene Netz und ergänzt, was kein Register enthält. Die Rede ist von der eigentlichen Qualität des Angebots. Spielumfang, Auszahlungsdauer, Bonusangebote und -Bedingungen stehen in Erfahrungsberichten und Tests zu Online Casinos. Die amtliche Liste beantwortet dagegen nu die Frage, ob ein Anbieter für eine bestimmte Glücksspielart eine Erlaubnis besitzt und wer sie erteilt hat.
Testberichte dokumentieren den laufenden Betrieb, den kein Register abbildet. Sie halten fest, wie lange eine Auszahlung vom Antrag bis zur Gutschrift gedauert hat, welche Zahlungswege dabei funktioniert haben und welche Dokumente für die Identitätsprüfung verlangt wurden.
Ein einzelner Erfahrungsbericht beschreibt einen Einzelfall. Hundert Berichte über denselben Anbieter zeigen, ob eine lange Bearbeitungszeit die Ausnahme war oder die Regel, und Tests, die Zeitpunkt, Einsatzhöhe und Zahlungsweg nennen, lassen sich untereinander vergleichen.
Auch ältere Beiträge bleiben brauchbar, solange sie ein Datum tragen. Sie zeigen, ob ein Anbieter seine Bonusbedingungen, Limits oder Auszahlungsfristen verändert hat, und woran sich das im Spielkonto ablesen lässt.
Betreiber, Domain und Glücksspielart müssen nachvollziehbar sein
In der amtlichen Liste der erlaubten Veranstalter und Vermittler steht zu jedem Unternehmen die Anschrift, das Vertriebsgebiet, die zuständige Aufsicht und die eingetragene Internetseite. Dazu kommen das erstmalige Erlaubnisdatum und, sofern erteilt, das Datum der Folgeerlaubnis. Manche Unternehmen führen mehrere Internetseiten unter einem Eintrag. Das Vertriebsgebiet steht entweder auf länderübergreifend oder auf einem einzelnen Bundesland.
Der Abgleich beginnt in der Adresszeile. Die Domain muss mit einer eingetragenen Internetseite übereinstimmen. Ähnlich reicht nicht, weil Nachahmer mit Zusätzen und abweichenden Endungen arbeiten. Der im Impressum genannte Betreiber muss der Veranstalter aus dem Eintrag sein, und ein Name allein genügt dafür nicht, weil Konzerngesellschaften ähnlich heißen und nur eine von ihnen die Erlaubnis hält. Fehlt ein Internetangebot in der Whitelist, liegt für Deutschland keine Erlaubnis vor.
Automatenspiele, Poker und Casinospiele stehen getrennt
Die Liste lässt sich nach Glücksspielart filtern. Sportwetten, virtuelle Automatenspiele, Online-Poker, Online-Casinospiele und Pferdewetten im Internet sind eigene Rubriken mit eigenen Erlaubnisdaten. Ein Unternehmen kann für Sportwetten seit 2020 gelistet sein und für virtuelle Automatenspiele erst Jahre später hinzugekommen sein. Ein Eintrag in der einen Rubrik sagt über die andere nichts aus.
Online-Casinospiele sind Tischspiele wie Roulette, Baccara oder Black Jack, bei denen der Veranstalter das Risiko trägt. Virtuelle Automatenspiele zählen ausdrücklich nicht dazu.
Auch die Zuständigkeit fällt auseinander, weil Online-Casinospiele über Landesgesetze geregelt sind. Die Liste führt solche Angebote deshalb unter der Aufsicht eines einzelnen Landes. Ein zweiter Filter trennt genau danach, zwischen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde und den Aufsichtsbehörden der Länder.
Nordrhein-Westfalen verlangt offengelegte Beteiligungen ab 5 Prozent
Das Impressum liefert Firmenname, Rechtsform, Sitz und Registernummer. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz und die Verbraucherzentrale wiesen im November 2025 darauf hin, dass sich rechtlich wirkende Impressen und AGB-Texte inzwischen in kurzer Zeit erzeugen lassen.
In Nordrhein-Westfalen dürfen höchstens fünf Konzessionen für Online-Casinospiele vergeben werden, befristet auf zehn Jahre. Das Online-Casinospiel-Gesetz in seiner seit dem 4. August 2026 geltenden Fassung verlangt von Bewerbern, unmittelbare und mittelbare Beteiligungen offenzulegen. Jede spätere Veränderung von mehr als 5 Prozent des Grundkapitals oder der Stimmrechte ist anzuzeigen. Wer selbst oder über verbundene Unternehmen unerlaubtes Glücksspiel veranstaltet, bekommt keine.
Gemeldet werden müssen auch Wechsel im Geschäftsführungsorgan. Jedes einzelne Spiel braucht zusätzlich eine eigene Erlaubnis, für die ein Zertifikat einer unabhängigen Prüforganisation vorliegt. Boni und Rabatte werden gesondert genehmigt, die Vermittlung von Online-Casinospielen ist im Land unzulässig. Die Erlaubnis für ein einzelnes Spiel kann die Behörde widerrufen.





