Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände äußert deutliche Kritik an der aktuellen gesundheitspolitischen Ausrichtung der Bundesregierung und fordert ein klares Bekenntnis zur strukturellen Stärkung der Offizinen. Der Apotheker-Verband bemängelt eine gravierende Inkonsistenz in der Gesetzgebung: Während das Apothekenreformgesetz eine stärkere Einbindung der pharmazeutischen Kompetenzen in die Patientenversorgung vorsieht, erzeugt ein zeitgleich verhandeltes Sparpaket neue finanzielle Risiken für die Betriebe. Beide Vorhaben werden parallel im Bundestag und im Bundesrat debattiert.
„Die Politik will die Apotheker stärken – und nimmt ihnen gleichzeitig wieder Geld weg. Das passt nicht zusammen“, sagt ABDA-Präsident Thomas Preis: „Wer in Zukunft neue pharmazeutische Dienstleistungen, mehr Impfungen und Gesundheitstests von den Apotheken erwartet, muss gleichzeitig dafür sorgen, dass diese auf einer wirtschaftlich gesunden Basis agieren. Für die Erbringung neuer Versorgungsleistungen, von denen die Menschen in unserem Land profitieren werden, müssen die Apothekenbetriebe investieren – mehr Personal, die geeigneten Räumlichkeiten, etc. Neue finanzielle Belastungen sind daher ein falsches Signal für die Versorgung vor Ort. Diese Planungssicherheit – keine Widersprüche. Bund und Länder müssen die angekündigte Stärkung konsequent umsetzen und dürfen sie nicht durch Sparmaßnahmen unterlaufen.“
Kompetenzgewinn vs. Honorarkürzung bei Apotheken
Der parlamentarische Zeitplan sieht vor, dass sich der Bundesrat im finalen Schritt des Gesetzgebungsverfahrens mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) befasst. Dieses Regelwerk soll den Apothekenteams erweiterte Aufgaben in den Bereichen Prävention, Diagnostik und allgemeine Versorgung übertragen, um die flächendeckende, wohnortnahe Betreuung zu sichern.
Gleichzeitig berät der Bundestag in der ersten Lesung über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Dieses Konsolidierungsprogramm für die Gesetzliche Krankenversicherung beinhaltet eine Anhebung des Apothekenabschlags von aktuell 1,77 Euro auf künftig 2,07 Euro für jedes rezeptpflichtige Medikament, das zulasten der Krankenkassen abgegeben wird. Diese Maßnahme führt zu einer faktischen Absenkung des fixen Honorars und hebt eine vorangegangene Verordnung zur Verbesserung der Apothekenvergütung praktisch wieder auf.
Abschluss der bundesweiten Petition
Als Reaktion auf die wirtschaftliche Entwicklung hatte die ABDA Ende Februar eine öffentliche Petition initiiert, um die im Koalitionsvertrag verankerte Stärkung des Sektors einzufordern. Diese Initiative verzeichnete bis heute rund 315.000 Unterschriften aus der Bevölkerung. Mit den anstehenden Entscheidungen über die Apothekenreform und das GKV-Spargesetz wird die Unterschriftenaktion nun offiziell beendet.
ABDA-Präsident Preis weiter: „Ende Februar haben wir als ABDA eine Petition gestartet, in der wir die Politik öffentlich dazu aufgerufen haben, wie im Koalitionsvertrag versprochen – wirtschaftlich zu stärken. Rund 315.000 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger haben bis heute die Petition gezeichnet – das ist ein unfassbar großer Rückhalt aus der Bevölkerung und zeigt, wie wichtig den Menschen die wohnortnahe Versorgung durch die heilberuflich geführte Apotheke ist. Mit dem Abschluss der Apothekenreform und dem gleichzeitigen Beschluss des GKV-Spargesetzes beenden wir diese Petition nun mit einem klaren Signal an die Politik: Die Apotheken werden gebraucht – setzen Sie die versprochene Stabilisierung des Apothekensystems ohne Abschwächungen und Verzögerungen um!“





