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Nachrichten Groß-Gerau | Die Vogelgrippe ist im Kreis Groß-Gerau angekommen. Bereits am Donnerstag (4. März 2021) wurden zwölf tote Schwäne und ein Wasservogel in Biebesheim aufgefunden. Nach dem positiven Laborbefund des Friedrich-Loeffler-Instituts hat das Veterinäramt des Kreises Groß-Gerau am Samstag (6. März 2021) den Ausbruch der hoch ansteckenden Tierseuche festgestellt. Das teilte die Kreisverwaltung an diesem Montag mit.


Sperrgebiet rund um den Fundort

Wie angekündigt hat die Kreisverwaltung nun ein Sperrgebiet mit einem Radius von mindestens einem Kilometer um den Fundort der toten Schwäne am Wechselsee in Biebesheim angeordnet. Zudem wurde ein Beobachtungsgebiet von einem Radius von mindestens drei Kilometern um den Fundort angeordnet. Das Betretungsverbot an den drei Teichen bleibt bestehen. Zudem dürfen Hunde und Katzen in den beiden Gebieten nicht frei umherlaufen.

Das Veterinäramt habe am Wochenende eine erneute Risikobewertung vorgenommen, erläutert Amtstierärztin Dr. Katrin Stein. „Aufgrund der gehäuften Totfunde über mehrere Tage und dem noch nicht beendeten Vogelzug haben wir uns entschieden, einen Sperrbezirk in der Größe um den Fundort festzulegen.“

Vier weitere tote Schwäne gefunden

Am Wochenende sind vier weitere tote Schwäne gefunden worden. Damit stieg die Zahl der toten Schwäne auf 16. Bei zwölf von ihnen wurde das Virus bereits festgestellt. Die Maßnahmen, die das Amt verfügt hat, treten am Dienstag, 9. März 2021, in Kraft. Zum Beobachtungsgebiet gehören die Gemarkung der Gemeinden Biebesheim und Stockstadt sowie Teile der Gemarkung der Stadt Gernsheim.

Katzen und Hunde dürfen nicht frei umherlaufen

Die ersten toten und mit dem Geflügelpest-Virus infizierten Schwäne waren am vergangenen Montag entdeckt worden. Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch ansteckende Erkrankung, die neben Tierverlusten hohe wirtschaftliche Einbußen für die betroffenen Haltungen zur Folge hat. „Um sicher auszuschließen, dass zukünftig eine Verschleppung des Virus stattfindet, ist es angemessen und erforderlich, Restriktionszonen in der aufgeführten Größe anzuordnen. Die getroffene Anordnung ist geeignet, den mit ihr verfolgten Zweck zu erreichen“, so heißt es in der Allgemeinverfügung. Dass Hunde und Katzen im Sperr- oder Beobachtungsgebiet nicht frei herumlaufen dürfen, hat einen einfachen Grund: Freilaufende Katzen und Hunde könnten Vögel aufschrecken. „Damit ist die Gefahr der Verbreitung des Erregers deutlich erhöht“, so heißt es in der Begründung. Jede Beunruhigung der Tiere erschwere die Seuchenbekämpfung.

Unter allen Umständen den Virus-Eintrag in die Nutztiergeflügelhaltung verhindern

Die Allgemeinverfügung zur kreisweiten Aufstallung des Geflügels und das Verbot zur Durchführung von Geflügelausstellungen im Kreis vom 15. Dezember 2020 hat weiter Bestand. „Wir müssen jetzt unter allen Umständen den Virus-Eintrag in die Nutztiergeflügelhaltung verhindern“, betonte der Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernent Walter Astheimer. „Deshalb war es wichtig und richtig, dass wir bereits im Dezember nach den ersten Verdachtsfällen in Hessen alle privaten und gewerblichen Tierhalter angewiesen, ihr Geflügel in geschlossenen Ställen unter einer besonders geschützten Vorrichtung zu halten. So hatten die Tierhalter Zeit, sich auf den diesen Fall vorzubereiten.“ Tierhalter müssten nun besonders aufmerksam sein, so Astheimer: „Wir wissen schließlich nicht, wo und wie sich die Wildvögel angesteckt haben.“

Regelmäßige Untersuchungen im Sperrgebiet

Das Veterinäramt des Kreises untersucht das im Sperrgebiet gehaltene Geflügel regelmäßig. Zudem werden Wasservögel und kranke oder verendet aufgefundene Wildvögel auf das Influenzavirus untersucht. Innerhalb des Sperrgebiets gelten zudem besondere Regeln. So dürfen beispielsweise gehaltene Vögel und Bruteier aus einem Bestand nicht das Sperrgebiet verlassen. Zudem müssen Tierhalter sicherstellen, dass an den Ein-und Ausgängen der Ställe oder Orte, in oder an denen Geflügel gehalten wird, Matten oder andere saugfähige und mit Desinfektionsmittel getränkten Bodenauflagen ausgelegt werden. Das Veterinäramt bringt an den Hauptzufahrtswegen zum Sperrgebiet und Beobachtungsgebiet Schilder mit der deutlichen Aufschrift „Wildvogelgeflügelpest-Sperrbezirk“ und „Wildvogelgeflügelpest-Beobachtungsgebiet“ an.