Verbraucherinformation

| Die Arbeitsagenturen und Familienkassen der Bundesrepublik Deutschland konzentrieren sich in der Coronakrise darauf, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld sowie Kindergeld und Kinderzuschlag problemlos auszuzahlen. Um dies zu gewährleisten, um die Gesundheit aller zu schützen und um die Pandemie einzudämmen, gibt es keinen offenen Kundenzugang mehr in unsere Gebäude mehr (bundesweit).


Keine Sanktionen oder Rechtsfolgen

Sie müssen einen vereinbarten Termin NICHT absagen, weder telefonisch noch per Mail. Es gibt keine Nachteile. Es gibt keine Rechtsfolgen und Sanktionen. Gesetzte Fristen werden vorerst ausgesetzt. Die Kundinnen und Kunden erhalten rechtzeitig eine Nachricht, wenn sich diese Regelungen ändern. Die Auszahlung der Geldleistung ist sichergestellt.

Zusätzliche regionale Rufnummern:

Die Arbeitsagenturen und Jobcenter schalten derzeit auch lokale Rufnummern, da die zentralen Rufnummern nur sehr schlecht erreichbar sind. Auch hier informieren die Agenturen baldmöglichst über die Medien, unter www.arbeitsagentur.de und über Aushänge.

Anträge auf Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II:

Den Antrag auf Arbeitslosengeld I können Sie online stellen. http://www.arbeitsagentur.de/antrag-arbeitslosengeld

Den Neuantrag auf Arbeitslosengeld II finden Sie hier: http://www.arbeitsagentur.de/antrag-arbeitslosengeld2

Den Antrag auf Arbeitslosengeld II können Sie jederzeit formlos telefonisch oder schriftlich bei Ihrem Jobcenter stellen. Ferner haben Sie derzeit auch die Möglichkeit, Ihren bereits ausgefüllten Antrag ohne persönliche Vorsprache in den Hausbriefkasten des Jobcenters einzuwerfen.

Kundinnen und Kunden, die bereits Arbeitslosengeld II beziehen, und einen Weiterbewilligungsantrag stellen wollen, können dies online unter http://www.jobcenter-digital.de erledigen. Nach der Registrierung wird per Post eine PIN zugestellt. Über dieses Portal können auch Veränderungen mitgeteilt werden.

Arbeitgeber finden alle Informationen zu Kurzarbeit hier: www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit