Symbolbild Sperrmüll - BYC-News
Symbolbild Sperrmüll - BYC-News

Sperrmüll, der tagelang an Gehwegen oder Straßenrändern liegt, ist nicht nur ein Ärgernis für Anwohner, sondern kann auch rechtliche Folgen nach sich ziehen. Doch wie entsorgt man sperrige Abfälle korrekt? Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (VDIV-RPS) schafft Klarheit.

Nicht jeder große Gegenstand darf einfach vor die Tür gestellt werden

Zum Sperrmüll zählen grundsätzlich nur haushaltsübliche Gegenstände, die wegen ihrer Größe nicht in die Mülltonne passen – etwa Möbel oder Teppiche. Elektroschrott, schadstoffhaltige Materialien wie Batterien oder PVC sowie Bauschutt sind davon ausgeschlossen und müssen gesondert entsorgt werden. Wer diese Trennung missachtet, riskiert teils hohe Bußgelder.

Die Regeln zur Sperrmüllentsorgung unterscheiden sich je nach Kommune oder Landkreis. In vielen Regionen ist eine Voranmeldung bei den Entsorgungsbetrieben Pflicht. Das bedeutet: Einfach den Müll einige Tage vorher auf die Straße stellen ist verboten. „Sperrmüll darf frühestens am Vorabend des Abholtages rausgestellt werden – in manchen Städten nicht einmal dann, wenn der Termin auf einen Sonn- oder Feiertag fällt“, erklärt der VDIV-RPS.

Auch der Abstellort ist genau geregelt. Gehwege müssen so freigehalten werden, dass Fußgänger – auch mit Kinderwagen oder Rollstuhl – problemlos passieren können. Zudem können Vermieter im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht bestimmte Abstellverbote auf dem Grundstück erlassen.

Wer trägt die Kosten?

Kosten für die Sperrmüllentsorgung können in Mehrfamilienhäusern auf die Mieter umgelegt werden – allerdings nur, wenn es sich um regelmäßige, im Mietvertrag klar benannte Nebenkosten handelt. „Das ist rechtlich zulässig, sofern die Entsorgung Bestandteil der allgemeinen Müllkosten ist“, so Frank Hennig, Vorstandsmitglied im VDIV-RPS.

In vielen Städten gibt es inzwischen zentrale Sammelstellen, bei denen Bürger ihren Sperrmüll selbst abgeben können – oft kostenlos. Doch auch hier gilt: Nicht alles, was auf dem Haufen liegt, ist zur Mitnahme freigegeben. In vielen Kommunen ist das sogenannte „Sperrmülltourismus“ untersagt. Auch wenn es schwer nachweisbar ist, wer welchen Müll bereitgestellt hat, kann es bei illegaler Müllablagerung oder Mitnahme immer wieder zu Konflikten unter Nachbarn kommen.

Fazit: Wer Sperrmüll richtig entsorgen will, sollte sich vorab bei seiner Stadt oder Gemeinde über die geltenden Regeln informieren. Nur so lassen sich Bußgelder und Ärger mit Nachbarn vermeiden – und das Straßenbild bleibt sauber.