Ab 9. Oktober 2025 tritt eine neue EU-Vorgabe in Kraft, die den Zahlungsverkehr in Europa sicherer machen soll. Banken sind dann verpflichtet, bei Überweisungen zu prüfen, ob IBAN und Empfängername übereinstimmen. Ziel ist es, Verbraucher besser vor Betrug zu schützen – sowohl beim Online-Banking als auch am Bankschalter.
Warum der neue IBAN-Check eingeführt wird
Hintergrund ist die Zunahme von Überweisungsbetrug. Immer wieder fallen Menschen auf gefälschte Rechnungen oder manipulierte Kontodaten herein. Besonders verbreitet sind zwei Maschen:
- Rechnungsbetrug: Kriminelle hacken sich in E-Mails ein oder fälschen Rechnungen. Dabei ersetzen sie die echte IBAN durch ihre eigene, während der Empfängername gleich bleibt.
- CEO-Fraud: Betrüger geben sich als Unternehmenschefs aus und drängen Mitarbeiter zu angeblich dringenden Zahlungen.
Beide Methoden verursachen jährlich enorme Schäden. Mit dem neuen Datenabgleich bei Überweisungen sollen solche Betrugsfälle künftig erschwert werden.
Was sich bei Überweisungen ändert
Bisher wurde bei einer Überweisung lediglich die IBAN auf ihre formale Richtigkeit geprüft. Künftig gleichen Banken zusätzlich den Empfängernamen mit der IBAN ab. Kunden erhalten in Sekundenschnelle eine Rückmeldung, ob die Angaben zueinander passen.
Das Ergebnis wird in der Regel mit einem Ampelsystem dargestellt:
- Grün: Name und IBAN stimmen überein.
- Gelb: Leichte Abweichungen, etwa Tippfehler. Der tatsächliche Kontoinhaber wird angezeigt.
- Rot: Keine Übereinstimmung, hohes Betrugsrisiko.
- Kein Ergebnis: Technische Probleme oder fehlende Daten.
Haftung bei Abweichungen
Stimmen Name und IBAN nicht überein, wird der Kunde gewarnt. Er kann die Überweisung aber trotzdem freigeben – trägt dann allerdings selbst das Risiko. Nur wenn die Bank eine Übereinstimmung bestätigt, haftet sie im Fehlerfall. Damit sollen Verbraucher dazu angehalten werden, Warnhinweise ernst zu nehmen.
Gilt die neue Regel auch am Bankschalter?
Ja. Auch bei Papierüberweisungen am Schalter prüfen Bankmitarbeiter die Daten. Kunden werden bei Unstimmigkeiten direkt informiert. Zwar kann dies zu Verzögerungen führen, doch auch hier steht die Sicherheit im Vordergrund.
Die Empfängerüberprüfung ist kostenlos. Weder Zahler noch Empfänger müssen Gebühren zahlen. Die Kosten für die technische Umsetzung tragen die Banken.
Welche Länder beteiligen sich?
Die neue Regel gilt im gesamten SEPA-Raum (27 EU-Staaten sowie u. a. Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweiz, Monaco, Andorra, Vatikanstadt, San Marino und Großbritannien). Allerdings haben die Schweiz und Großbritannien angekündigt, den Abgleich nicht einzuführen. Für Überweisungen in diese Länder bleibt daher alles wie bisher.
Ab wann der IBAN-Check Pflicht ist
- Ab 9. Oktober 2025: Umsetzung durch alle Banken in der EU.
- Ab 9. Juli 2027: Ausweitung auf alle Währungen im gesamten EU-Raum.
Damit wird der IBAN-Abgleich europaweit verbindlich und sorgt für mehr Sicherheit bei Überweisungen.
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