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Polizei Hessen

Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz hat eine neue politische Debatte ausgelöst: Dürfen Polizisten und Beamte weiterhin Mitglied der Partei sein?

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) kündigte an, die Auswirkungen der Entscheidung auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst prüfen zu lassen. „Unsere Mitarbeiter in Polizei und Verwaltung müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten“, sagte Poseck am Freitag. Er will das Thema auf die Tagesordnung der Innenministerkonferenz im Juni in Bremerhaven setzen – mit dem Ziel einer bundesweit einheitlichen Linie.

Unterstützung aus Bayern

Rückendeckung erhält Poseck aus Bayern: Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte bereits 2023 Zweifel an der Vereinbarkeit einer AfD-Mitgliedschaft mit dem Staatsdienst geäußert. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte nun: „Wir müssen auch prüfen, welche Konsequenzen diese Einstufung für die Tätigkeit von AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst haben muss.“

Sachsen bleibt zurückhaltend

In Sachsen hingegen gibt man sich vorsichtig. Aus der Staatsregierung heißt es, man vertraue darauf, dass sächsische Beamte „zuverlässig auf dem Boden des Grundgesetzes“ agieren. Zudem lägen keine Informationen über AfD-Mitgliedschaften bei Polizisten vor.

Forderung nach Finanzierungsstopp

Auch aus Niedersachsen kommt Rückenwind für eine harte Linie: CDU-Landeschef Sebastian Lechner forderte, dass die Innenministerkonferenz auch einen Antrag auf Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung prüft. „Rechtsextreme und verfassungsfeindliche Propaganda aus Steuermitteln zu finanzieren, finde ich unerträglich“, sagte Lechner.

Was bedeutet die Verfassungsschutz-Einstufung?

Mit der neuen Bewertung ist die AfD nun nicht mehr nur ein sogenannter „Verdachtsfall“, sondern gilt als gesichert rechtsextrem. Das bedeutet: Der Verfassungsschutz kann weitergehende Überwachungsmaßnahmen einsetzen – etwa den Einsatz von V-Leuten oder das Abhören von Kommunikation.

Welche konkreten Folgen diese Einstufung für die Beschäftigung von Parteimitgliedern im öffentlichen Dienst haben wird, ist juristisch noch nicht abschließend geklärt. Sicher ist: Der Druck auf AfD-nahe Beamte wächst – und mit ihm die politische Debatte um die Loyalität gegenüber dem Staat.