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In Zeiten der Corona-Krise floriert der Onlinehandel. Die Geschäfte sind geschlossen und gerade Elektrogroßgeräte werden online gekauft. Doch wohin mit den alten Geräten, denn auch die Wertstoffhöfe sind geschlossen. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. überwacht den Markt ökologisch und forderte die Rücknahme der alten Geräte durch den Onlinehandel.


Deutsche Umwelthilfe stärkt Verbraucherrechte

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. kritisierte zuletzt die Untätigkeit der zuständigen Landesbehörden und forderte eine Pflicht des Handels zur Rücknahme von Elektroschrott. So setzte die DUH bereits eine Rücknahmepflicht von Altlampen gerichtlich durch, indem sie Saturn online und die Cyberport GmbH verklagten. Demnach müssen die Händler ihre Kunden nun aktiv über Rücknahmemöglichkeiten informieren und Altgeräte an stationären Abgabestellen kostenfrei zurücknehmen. Saturn online hat gegen das Urteil des Landgerichts Ingolstadt bei dem zuständigen Oberlandesgericht München Berufung eingelegt, daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Diese Urteile stärken die Rechte der Verbraucher und die DUH fordert nun auch von anderen Händlern die Rücknahme von Elektroschrott an speziellen Sammelstellen.

Rechtsanwalt Roland Demleitner hat die DUH bei den gerichtlichen Auseinandersetzungen vertreten und berichtet: „Mit dem Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 21. Februar 2020, sowie dem Anerkenntnisurteil des Landgerichts Dresden vom 5. Dezember 2019 wurden nunmehr zwei weitere bedeutende Elektrofachhändler nach dem Elektrogesetz verurteilt. Die Gerichte bestätigen damit, dass es sich bei dieser Rücknahmepflicht um eine wettbewerbsrelevante Marktverhaltensregelung handelt, die dem Schutz der Verbraucher dient.“



Onlinehändler entziehen sich oft ihrer Verantwortung

Den Verbrauchern wird die Rückgabe häufig durch schwierige Kommunikation mit den diversen Kundenservices oder der Verpackung für den Rückversand erschwert. Die DUH testete die Abwicklung bei der Rückgabe von alten Energiesparlampen. Im Fall der Cyberport GmbH wollten Verbraucher alte Geräte zurückgeben und sollten den Kundenservice kontaktieren oder aber eine der insgesamt 17 Filialen in Deutschland aufsuchen. Bei dem Test der DUH wurde man an die Abgabestellen der Mitbewerber verwiesen oder verlangte die Geräte auf eigene Kosten in die österreichische Hauptstadt Wien zu schicken. Das Landgericht Dresden hat diesem Verhalten widersprochen und festgestellt, dass damit gegen das Elektrogesetz (ElektroG) verstoßen wird. Cyberport wurde dazu verurteilt eine Rücknahmemöglichkeit zu schaffen, die der Verbraucher kostenfrei nutzen kann und deren Entfernung zumutbar ist.

Die Saturn Online GmbH  verwies für die Rückgabe an die niedergelassenen Media Markt und Saturn-Märkte oder ein DHL-Retourenpaket zu nutzen. In die Märkte wären allerdings teilweise Wege von über 50 Kilometer fällig, dies sei nicht zumutbar. Der Versand von Glühlampen, die gefährliche Stoffe enthalten, ist sogar verboten. Hier lautet das Urteil ebenfalls geeignete Abgabestellen in zumutbarer Entfernung zu schaffen .



Viele Geräte landen im Hausmüll

Die Tests der Deutschen Umwelthilfe e.V. beweisen, dass die Rücknahme von Altgeräten im Onlinehandel, aber auch in den niedergelassenen Elektrofachmärkten oder Baumärkten problematisch ist. Daher fordert der Umwelt- und Verbraucherschutzverband die Landesregierungen auf, die Rücknahme von Elektroschrott im Einzelhandel zu kontrollieren und Verstöße zu bestrafen. Eigentlich können Verbraucher Kleingeräte bis 25 cm kostenlos bei den Händlern zurückgeben, die eine Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern haben. Bei den Onlinehändlern gilt hier die Verkaufs- und Lagerfläche. Beim Kauf eines Neugerätes ist auch die Entsorgung von Geräten von einer Größe mit mehr als 25 cm möglich. Insgesamt fallen in Deutschland 1,8 Tonnen Elektroschrott pro Jahr an. Im Jahr 2017 wurden lediglich 836.907 Tonnen, somit gerade mal 45,08 Prozent des Elektroschrotts gesammelt. Somit landet jedes zweite Altgerät in der Umwelt oder im Hausmüll. Für das Jahr 2019 erscheinen die Zahlen erst im Laufe diesen Jahres.

Der stellvertretende Leiter des Bereichs Kreislaufwirtschaft bei der DUH Philipp Sommer berichtet: „Es ist erschreckend, dass selbst große Elektrohändler wie Saturn oder Cyberport Verbraucher auf schadstoffhaltigem Elektroschrott sitzen lassen. Für Altgeräte und gerade auch quecksilberhaltige Altlampen sollen Onlinehändler flächendeckend stationäre Rückgabestellen anbieten und von einem Paketversand absehen. Während nahezu alle Paketdienstleister den Versand von Elektroschrott zur Entsorgung ausschließen und dies transparent machen, verhält sich die Deutsche Post höchst problematisch. Indem sie nicht verständlich darüber informiert, dass schadstoffhaltiger oder leicht entflammbarer Elektroschrott vom Versand ausgeschlossen ist, wird die Gesundheit der Absender, Paketboten und Empfänger gefährdet. Die Deutsche Post muss dringend klarstellen, dass beschädigte Lithium-Ionen-Batterien, quecksilberhaltige Altlampen oder bruchgefährdete Altgeräte nicht in ein Paket gehören.“