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| Immer wieder kommt es zu Verstößen gegen die Maskenpflicht in Bahnhöfen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Dabei wurde den Polizeibeamten in letzter Zeit oftmals ein Online-Attest vorgelegt, welches angeblich von der Pflicht befreien soll. Doch so einfach ist es nicht.


Blanko-Attest zum Selbstausfüllen

Wie die Polizei mitteilt, soll ein Arzt auf seiner Homepage ein Blanko-Attest zum Download angeboten haben. Dort sollte man lediglich noch Name und Adresse ausfüllen, dann sein man von der Pflicht befreit, heißt es auf der Homepage. Selbstverständlich ohne vorherige Untersuchung durch den Arzt.

Gebrauch solcher Atteste strafbar

Die Bundespolizei hatte an diesem Donnerstag darauf hingewiesen, dass ein solches Attest aus dem Internet keineswegs von der Maskenpflicht an Bahnhöfen sowie in Bussen und Bahnen befreit. Im Gegenteil: Mit dem Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse macht man sich strafbar und muss dadurch mit einer Anzeige rechnen. Zudem liege natürlich trotz „Attest“ ein Verstoß gegen die Corona-Verordnung vor.