Am Montagmittag (9. Oktober 2023) hatte sich ein Tötungsdelikt in Bingen-Büdesheim ereignet, bei dem ein 26 Jahre alter Mann ums Leben kam. Nach der ergänzenden Mitteilung vom 10. Oktober 2023 gab die Polizei nun am Mittwochnachmittag (11. Oktober 2023) weitere Informationen bekannt.
Mitteilung der Polizei:
Der konkrete Tatablauf bedarf der weiteren Aufklärung und ist Gegenstand der fortdauernden Ermittlungen, zu denen Zeugenvernehmungen aber auch die Auswertung der Spuren gehören. Im Rahmen des Tatgeschehens kamen sowohl ein Messer als auch eine Heugabel zum Einsatz. Die Heugabel befand sich zuvor vor Ort offen zugänglich auf einem Fahrzeug.

Der 35 Jahre alte Verletzte und der Verstorbene waren am Tattag für den 44-Jährigen beziehungsweise in dessen Gartenbaufirma tätig.
Beide schwerer Verletzte befinden sich noch in stationärer Behandlung. Bei dem 35-Jährigen, der intensivmedizinisch versorgt wurde, bestand keine akute Lebensgefahr. Der Gesundheitszustand des 44-Jährigen war zunächst kritisch und lebensgefährlich. Nach durchgeführter Operation ist er mittlerweile stabil, wird aber weiter intensivmedizinisch behandelt.
Gegen den Tatverdächtigen liegen bei der Staatsanwaltschaft Mainz Erkenntnisse vor:
Ein Anzeigeerstatter, der den Vorwurf der Sachbeschädigung erhoben hatte, wurde Mitte 2021 auf den Privatklageweg verwiesen.
Ein Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde am 09.12.2022 nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt, weil eine Schuld nicht nachgewiesen werden konnte.

Der Tatverdächtige ist indes auch als Geschädigter bei der Behörde erfasst
Geprüft wird im Rahmen der Ermittlungen insbesondere ein Zusammenhang mit einem Verfahren, in welchem dem 44-Jährigen Inhaber der Gartenbaufirma eine Bedrohung zum Nachteil des jetzigen Tatverdächtigen zur Last gelegt wird. Nach einem gescheiterten Täter-Opfer-Ausgleich wurde das Verfahren gegen ihn nach Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 1.000,00 EUR an eine gemeinnützige Einrichtung am 31. August 2023 endgültig nach § 153a Strafprozessordnung eingestellt. Gegen zwei weitere Beschuldigte, bei denen es sich nicht um die am 09 Oktober 2023 Verletzten oder den dann Getöteten handelt, war das Verfahren am 23. Februar 2023 nach § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt worden.

Ob es in engerem zeitlichen Zusammenhang zu den vorliegenden Taten etwaige weitere Vorkommnisse zwischen den Beteiligten gegeben hat, die zu einer fortschreitenden Eskalation beigetragen haben könnten, ist ebenfalls Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
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