Vorstand Stiftung kreuznacher diakonie e1659176568247
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Insgesamt 1 Milliarde Euro Corona-Pflegebonus will der Bund an Pflegekräfte auszahlen. Im Juni 2022 wurde dieses Gesetz beschlossen, bis zum 31. Juli 2022 müssen die berechtigten Krankenhäuser, Langzeit- und Senioreneinrichtungen die Mitarbeitenden mit Anspruch auf den Pflegebonus melden. Schon jetzt ist klar, dass mehr als die Hälfte der Pflegekräfte der Stiftung kreuznacher diakonie keinen staatlichen Bonus erhalten wird, denn die im Gesetz festgelegten Voraussetzungen schließen viele von ihnen einfach aus.


Viele Mitarbeitende werden nicht berücksichtigt

„Das ist ungerecht“, sagen die Vorstände des sozialen Komplexträgers, der bereits im April 2022 den Gesetzesentwurf der Bundesregierung als unausgewogen angemahnt hat. Denn Mitarbeitende der Behindertenhilfe, der psychiatrischen Kliniken, der Wohnungslosenhilfe sowie Kinder-, Jugend- und Familienhilfe werden wieder nicht berücksichtigt. Doch weder die Stimme der kreuznacher Praktiker mit mehr als 130-jähriger Erfahrung in der Pflege von Menschen, noch die verschiedenster großer Behinderten- und Sozialverbände wurden gehört.

Andreas Heinrich, Sven Lange und Sabine Richter konstatierten: „Als Träger sehen wir deutlich, was unsere Mitarbeitenden in diesen Bereichen leisten, die wieder finanziell benachteiligt werden.“ Mit dieser Meinung steht der große Träger im Gesundheits- und Sozialwesen nicht alleine. Auch zahlreiche andere Einrichtungen, Institutionen und Fachverbände, darunter die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB e. V.) beanstanden, dass die Gesamtmittel für den Pflegebonus zu gering angesetzt sind und der Kreis der Anspruchsberechtigten zu klein gefasst ist.

„Erneut werden unverzichtbare Berufsgruppen, wie beispielsweise die Mitarbeitenden der Behindertenhilfe vom Pflegebonus ausgeschlossen. Auch in den Senioreneinrichtungen und Hospizen erhalten nicht alle Pflegekräfte die Zahlung. Schon seit über einem Jahr fordern wir, dass die staatlichen Sonderleistungen allen Mitarbeitern in der Pflege zugutekommen sollen, die in der Coronazeit ebenfalls sehr gefordert waren und sind. Das alles sorgt für eine Spaltung, die von außen in unsere Einrichtungen hineingetragen wird“, kritisiert Sven Lange, Vorstand Soziales.

Auch in den Krankenhäusern der Stiftung kreuznacher diakonie führen die an das Gesetz gekoppelten Voraussetzungen erneut zu Ungerechtigkeiten

Nicht alle Häuser haben im Jahr 2021 die geforderte Anzahl von Covid-19 Erkrankten, die mehr als 48 Stunden beatmet werden mussten, behandelt. Pflegekräfte, die beispielsweise im OP oder in der Psychiatrie arbeiten, werden ganz ausgeschlossen. Auch innerhalb der festgelegten Bereiche werden die Pflegekräfte ungleich behandelt. Sie erhalten den Bonus nur, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen, wie z. B. eine dreijährige Ausbildung oder spezielle Weiterbildungen. Das alles muss übrigens von allen Einrichtungen der Stiftung kreuznacher diakonie belegt, dokumentiert und bis Ende Juli gemeldet werden.

„Eigentlich sollte der Pflegebonus die Mehrbelastung im Gesundheitswesen würdigen. Auch im dritten Jahr bleibt die Verteilung dieser Mittel ungerecht und sorgt bei uns und unseren Mitarbeitenden für Frustration. Wir wissen um die tatsächliche Arbeitsbelastung unserer Pflegekräfte, das Einspringen, die zusätzlichen Dienste für erkrankte oder sich in Quarantäne befindende Mitarbeitende und hätten uns gewünscht, dass diese mit einem Bonus auch gesellschaftlich honoriert wird. Die Fokussierung der Politik auf einen Teil des Personals der Krankenhäuser, Senioreneinrichtungen und Hospize bei der Verteilung belastet die Solidargemeinschaft, die wir als großer Träger jeden Tag leben“, so der Vorstand der Stiftung kreuznacher diakonie. „Gerade in Kombination mit den entfallenden Sicherungsmaßnahmen, die während der Pandemiebekämpfung für die wirtschaftliche Stabilität von Krankenhäusern gesorgt haben sowie mit den vorgestellten Eckpunkten des GKV-Finanzierungsgesetzes (Gesetzliche Krankenversicherung), welches unterstellt, dass Krankenhäuser einen zu hohen Anteil von Pflegekosten erstattet bekämen, bleibt hier insgesamt ein unzufriedenstellendes Bild.“